Insofern: Wenn eine Rückführung - ich denke, darin bin ich mit dem Wirtschaftsminister einig -, was ja auch irgendwann einmal kommen wird, Herr Franke - darin sind wir uns völlig einig -, dann zu einem Zeitpunkt und indem es von heute auf morgen passiert. Dieser Termin sollte rechtzeitig gerade den Unternehmen bekannt sein, damit man sich darauf einrichten kann, dass die Investitionszulage, ich sage einmal, in vier, fünf, sechs, sieben Jahren wegfällt.
- Nein, nicht degressiv, auf einmal, richtig, und das bitte nicht vermengen mit der GA. Die GA ist ein Instrument, das auch westdeutsche Länder kriegen. Deswegen ist es in dem Antrag falsch beschrieben. Investitionszulage und GA sind keine originären Bestandteile des Solidarpaktes. Die Investitionszulage und erst recht die GA als Instrumente der Wirtschaftsförderung, wie sie schon seit Jahren, ich sage einmal, gang und gäbe sind und wovon auch westdeutsche Länder partizipieren, haben mit dem Auslaufen des ostdeutsch geprägten Solidarpaktes nichts zu tun.
Es gibt zwei Wirtschaftsminister, die ich auch im Bundesrat immer erlebe, den Kollegen Hirche und den Kollegen Pinkwart. Es würde uns viel helfen - das meine ich nicht polemisch, sondern wirklich zutiefst politisch -, wenn Sie mit denen sprächen;
denn die habe ich im Bundesrat gehört. Deren Argumente können Sie sich jetzt selbst vorstellen. Ich will Sie jetzt nicht in die Pfanne hauen.
Wenn man den Kollegen ein bisschen unsere Probleme vor Augen führt, das, was wir an Nachdenken hier ja selbst in Gang setzen, könnte es uns helfen. Das trifft übrigens auf westdeutsche Minister und Ministerpräsidenten aller Couleur zu. Das will ich jetzt nicht weiter ausführen.
- Nur, sie selbst sagen ja immer, dass sie die Wirtschaftskompetenz besäßen. Darauf sage ich: Dann setzen Sie diese in Westdeutschland auch dafür ein, dass wir im Osten an der Stelle eine breite Front aufmachen können. - Schönen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Unsere Debatte wird von Seniorinnen und Senioren der Industriegewerkschaft Metall aus Schönebeck verfolgt. Wir begrüßen Sie recht herzlich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie es sicherlich von der Opposition erwarten, ist auch bei diesem Thema an dieser Stelle eine differenzierte Sichtweise notwendig. Ich meine zu der Euphorie, die Herr Miesterfeldt bei diesem Thema versprüht hat, und zu dem, was Herr Bullerjahn dazu gesagt hat: Man muss einmal genauer dahinterschauen, vor allem deshalb, weil man ja weiß, dass dieses Thema mit konstanter Regelmäßigkeit kurz vor dem Auslaufen immer wieder ins öffentliche Interesse rückt und vor allem die Wirtschaftsweisen des Landes dann zuhauf auflaufen und ihre Thesen zum Thema Investitionszulage verkünden.
Ich erinnere mich noch genau an den Bundestagswahlkampf 2005, als die Kollegen Milbradt und Althaus davon sprachen, man möge die Investitionszulage doch maximal bis zum Jahr 2010 laufen lassen. Umso mehr freut es mich, dass sich offenbar ein Sinneswandel vollzogen hat und dass Sie Ihre ostdeutschen Kollegen auf Ihrer Seite haben. Wenn man über die Investitionszulage spricht, muss man die Sache, wie gesagt, differenziert sehen.
Was sind denn die Hauptkritikpunkte, die bei diesem Thema benannt werden? - Das ist einmal, dass man sagt: Es sind vor allem Mitnahmeeffekte, die hierbei eine Rolle spielen. Durch die Anspruchsberechtigung ist sozusagen jeder betroffen. Die Förderung kann unter Umständen auch ohne entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden. Die Frage, die in dem Kontext oftmals gestellt wird - - Ich erinnere mich an Studien des IWH aus dieser Zeit, die gefragt haben - - Man hat festgestellt, dass manche Investition auch dann stattgefunden hätte, wenn es keine Förderung gegeben hätte.
Jedoch: Wenn die Kollegen vom IWH diese Fragen zu der Investitionszulage zutreffend beantworten wollen, erwarte ich natürlich, dass sie dann generell alle Fördermittelmöglichkeiten auf den Prüfstand stellen. Oder man sagt: Es gibt keinerlei Steuerungsmechanismen für die wirtschaftliche Entwicklung durch die Investitionszulage, weil unter Umständen auch Unternehmen gefördert werden, die vielleicht geringe Marktchancen haben.
Der dritte Bereich, den ich in der differenzierten Betrachtungsweise ansprechen will: dass Steuerausfälle zu verzeichnen sind und man die Mindereinnahmen durchaus auch an anderen Stellen hätte gut ausgeben können. Aber ich will mich an dieser Stelle als Befürworter der Investitionszulage outen.
- Ja, Herr Tullner, das gehört ja auch zur differenzierten Sichtweise. Im Jahr 2006 hat im Bundestag eine breite Mehrheit, getragen auch von meiner Fraktion, eine Verlängerung der Investitionszulage beschlossen,
auch unter Beachtung der strengen Regeln, die die EU, was das Beihilferecht betrifft, vorgeschrieben hat.
Ich denke, bei dem, was im aktuellen Investitionszulagengesetz steht, ist es eben nicht - wie es viele Kritiker behaupten - die Gießkanne, mit der verteilt wird. Es ist eine Gießkanne mit relativ großen Poren, die man hier einfach sehen muss. Es betrifft durchaus nicht alle Bereiche.
Ich sehe es genauso, wie es bereits dargelegt worden ist: Ich finde es positiv, dass hierbei ein Rechtsanspruch existiert und kein mühevolles Antragsverfahren durchlaufen werden muss, in dem man unter Umständen nach nicht erkennbaren Kriterien abgelehnt wird. Nach meiner Auffassung ist die Investitionszulage tatsächlich eine Basisförderung für und in Ostdeutschland; sie sollte es auch bleiben.
Das Problem ist nur, wenn man über die Investitionszulage und ihre Konsequenzen diskutiert, dann muss man fragen: Wie will man es ausgleichen, wenn sie wegfallen soll? Es gibt oftmals die Forderung, die auch die FDP erhoben hat, die GA-Förderung und die Investitionszulage zusammenzubringen. Dazu könnte ja Herr Franke noch einiges sagen.
Ich bin der Auffassung, dass man sagen muss: Es ist ein positives Standortsignal für Ostdeutschland, vor allem auch für Investitionserleichterungen, und zwar nicht nur für Investoren von außen, sondern auch für bestehende Unternehmen, die hier wachsen und sich entwickeln wollen, dass sie diesen Rechtsanspruch haben.
Herr Miesterfeldt hat es gesagt: Es ist ja nach wie vor eine Schere von Ost nach West vorhanden. Da kann ich die Begehrlichkeiten verstehen, dass man sagt: Wenn wir über das Ende der Investitionszulage sprechen, warum nicht gleich auch über einen Zeitraum bis zum Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019? - Dann haben wir unter Umständen in fünf Jahren die gleiche Diskussion. Ich habe in meinem Redebeitrag in der letzten Landtagssitzung gesagt, dass man die Weichen jetzt stellen müsste, und zwar für eine Entwicklung, die bis 2019 Gültigkeit hat.
Herr Minister Bullerjahn hat die Zahl genannt: Rund 80 Millionen € Steuereinnahmen würden dem Land verloren gehen. Die Berechnung des IWH im Jahr 2005 hat ergeben - jetzt will ich sicherheitshalber richtig zitieren -, dass dann, wenn das Land 100 € Investitionszulage ausreicht, drei aus dem Landeshaushalt kommen. Bei anderen Fördermitteln, zum Beispiel GA oder andere Programme, sind es zum Teil 25 %, die das Land zusteuern muss.
Zum Antrag der FDP will ich Folgendes sagen: Sie haben durchaus in Ihrem grundsätzlichen Anliegen den Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen. Was den Punkt 1 betrifft, Ihre Forderung zu dem neuen Gesetzentwurf, könnten wir vielleicht noch zustimmen. Aber was den Punkt 2 betrifft, mit dem neuen Gesetz zur Investitionszulage die Abstimmung und Harmonisierung der Richtlinien und Formulare usw. zu bewerkstelligen, überfordern Sie einfach den Gesetzgeber.
Sie haben auch ein auf lange Sicht absehbares Ende gefordert. Da stellt sich mir die Frage: Wie lange, bis 2019? - Vielleicht kann uns Herr Franke das noch erklären.
Ich bin nicht der Auffassung, dass es eine Übergangslösung, ein degressives Auslaufen geben sollte. Hier deckt sich meine Meinung mit der des Finanzministers. Es sollte ein klares, abruptes Ende mit einer klaren Ansage geben, wann die Investitionszulage ausläuft. Vielleicht führt das doch noch zu einem Investitionsschub in den neuen Ländern in den Jahren 2012 und 2013.
Ich sage meinen letzten Satz. Ich habe gesagt, man muss das Thema Investitionszulage differenziert sehen. Diese eingangs genannte differenzierte Sichtweise herrscht auch in unserer Fraktion vor. Das werden Sie auch am Abstimmungsergebnis feststellen. Es gibt sowohl Befürworter des Antrages als auch Kollegen, die meinen, man könne mit anderen Instrumenten die Wirtschaftsförderung besser voranbringen. - Vielen Dank.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen verfolgt ein Ziel, das auch uns Liberalen am Herzen liegt: die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und damit auch in Sachsen-Anhalt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch gerne daran, dass das Investitionszulagengesetz bereits in den 90er-Jahren von der FDP zusammen mit der Union im Bundestag auf den Weg gebracht wurde.
Herr Bullerjahn - jetzt ist er nicht da; doch, da ist er -, ich versichere Ihnen, dass sich unser Bundesfachausschussvorsitzender Professor Karl-Heinz Paqué im Fachausschuss vehement mit Herrn Pinkwart und Herr Hirche auseinandersetzen wird, um die Interessen der neuen Bundesländer, was die Investitionszulage betrifft, zu unterstützen.
Auch heute noch ist dieses Gesetz ein zentraler und verlässlicher Bestandteil der Förderung vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen in den neuen Bundesländern. Wir brauchen uns schließlich nichts vorzumachen: Die Finanzierung des Mittelstandes gestaltet sich nach wie vor problematisch, zumal da in Anbetracht der gegenwärtigen Finanzmarktkrise eine Verknappung der Kreditvergabe droht.
Verschärft wird diese Situation in den neuen Bundesländern durch zwei Tatsachen: Zum einen weisen die ostdeutschen Mittelständler noch immer eine wesentlich geringere Eigenkapitaldecke auf als vergleichbare Unternehmen aus den alten Bundesländern. Dies erschwert den Zugang zu Krediten und verhindert unter Umständen notwendige Investitionen. Zum anderen zeichnen sich die neuen Länder, insbesondere auch SachsenAnhalt, durch das Fehlen großer Konzerne aus. Deswegen müssen wir auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen fördern; denn sie, genau sie bilden das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes und nur sie sorgen für das Schaffen von Arbeitsplätzen.
Unter diesem Aspekt unterstützen wir Liberalen grundsätzlich den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen. Allerdings wirkt er aus unserer Sicht ein wenig zu kurz gegriffen. Er suggeriert ein einfaches „Weiter so!“. Der Zeitraum der Investitionszulage wird wieder verlän
gert, so wie einige Male zuvor auch. Über langfristige Perspektiven nach Ablauf der Förderperiode 2013 werden jedoch keine Aussagen getroffen.
Da sich dieser Mechanismus der Verlängerung nicht beliebig fortsetzen und wiederholen lässt, haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag gestellt. Wir möchten unsere Mittelständler weiterhin unterstützen, aber es muss auch klar sein, dass diese besondere Förderung ostdeutscher Unternehmen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, keine Ewigkeitsgarantie besitzt. Gegenüber den alten Bundesländern lässt sich diese Position ab einem bestimmten Punkt nicht mehr vertreten.
Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag auch die Forderung erhoben, dass für den Zeitraum nach 2013 definitiv ein Ende der Investitionszulage fixiert werden muss. 2020, das Jahr, in dem der Solidarpakt II ausläuft, wäre sicherlich ein vernünftiger Zeitpunkt. Die Wiedervereinigung liegt dann 30 Jahre zurück, und das Ziel, dann nicht mehr am Tropf der alten Länder zu hängen, ist durchaus realistisch. Diese langen Zeiträume ermöglichen es den Unternehmen, sich frühzeitig auf die neuen Umstände einzustellen und ihre Investitionsentscheidungen langfristig zu planen.
Gleichzeitig muss es eine Übergangsphase geben, ein langsames Auslaufen. Dies hilft den Unternehmen dabei, sich an die geringer werdenden Förderungen zu gewöhnen und sich darauf einzustellen. Außerdem verhindert sie drohende Mitnahmeeffekte, die sich bei einem abrupten Ende der Investitionszulage - wie das hier mehrmals angeklungen ist - einstellen würden. In einem solchen Fall würden einfach geplante Investitionen vorgezogen werden, nur um noch in den Genuss der Förderung zu kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Änderungsantrag stellt eine sinnvolle und auf vernünftigen Argumenten basierende Ergänzung des vorliegenden Antrages der Koalition dar. Im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und im Interesse einer selbstbewussten Wirtschaftspolitik, die keinesfalls nur auf eine Subventionsmentalität hinausläuft, bitte ich um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.