Protocol of the Session on April 17, 2008

Die Investitionszulage ist ein relativ unbürokratisches Verfahren und setzt sehr wichtige Anreize für Investitionen. Die Investitionszulage kommt Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen sowie auch dem Beherbergungsgewerbe zugute.

Das Wachstum in Ostdeutschland und insbesondere auch in Sachsen-Anhalt im Bereich des verarbeitenden Gewerbes bestätigt die Sinnhaftigkeit dieses Instruments. Das heißt, die Investitionszulage hat sich offensichtlich bewährt. Der Zuwachs der Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe in Sachsen-Anhalt gegenüber dem Vorjahr betrug im Jahr 2007 12,1 %. Das war die zweithöchste Zunahme unter allen Bundesländern.

Das geltende Investitionszulagengesetz ist noch bis 2009 befristet. Kosten, die nach dem 31. Dezember 2009 entstehen, sind so nicht mehr gedeckt, und es droht eine Förderlücke. Da besonders Neuansiedlungen einen langen Vorlauf haben, brauchen wir eine frühzeitige Anschlussregelung, die Rechtssicherheit für potenzielle Investoren herstellt und die eine schwer schädigende Förderlücke vermeidet. Die neue Regelung sollte bis zum Ende der Förderperiode für die EU-Strukturfonds im Jahr 2013 verlängert werden. Sie gewährleistet damit Planungssicherheit für die gesamte Förderperiode.

Wir müssen mit der Bundesregierung jetzt in eine Diskussion zu diesem Ansatz kommen. Wir können, denke ich, positiv zur Kenntnis nehmen, dass sich die Bundeskanzlerin schon in die richtige Richtung geäußert hat. Dabei darf es nicht bleiben; es muss ein belastbarer Entwurf vorgelegt werden.

Wir müssen darauf achten, dass im Vergleich zu der geltenden Förderung keine nachteiligen Regeln geschaffen werden. Wenn die Anreizwirkung nicht gefährdet werden

soll, muss die Investitionszulage in unveränderter Form fortgeführt werden. Wir brauchen nicht irgendeine Investitionszulage, sondern eine, die möglichst nahe an der alten Regelung ist.

Der angestrebte Beschluss des Landtages ist also nicht nur eine Willensbekundung für eine notwendige Verlängerung der Investitionszulage, sondern er ist auch und insbesondere eine Stärkung des Verhandlungsmandats der Landesregierung gegenüber der Bundesregierung.

Die Investitionszulage ist ein wesentlicher Baustein der Wirtschaftsförderung Ost und ein sehr wichtiges Element im Instrumentenmix neben der GA-Förderung, der Forschungsförderung und anderen Instrumenten. Wir brauchen im Osten Deutschlands noch für längere Zeit gute Bedingungen, um wirtschaftlich voranzukommen. Ich glaube, wir sind uns einig darin, dass die Investitionszulage dazu einen wesentlichen Beitrag leisten wird. Wir wollen deshalb die unbedingte Fortsetzung der Investitionszulage.

Ich darf Sie deshalb bitten, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Miesterfeldt, für die Einbringung. Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Gallert.

Herr Miesterfeldt, eine Frage aus der haushaltstechnischen Sicht: Wie viel kostet eigentlich die Investitionszulage insgesamt und speziell Sachsen-Anhalt?

Diese Frage kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten.

Es wäre aber vielleicht nicht unwichtig, wenn man darüber redet.

(Zurufe von Frau Budde, SPD, und von Herrn Gürth, CDU - Herr Gallert, DIE LINKE: Vielleicht weiß es der Finanzminister!)

Vielleicht kann diese Frage weitergereicht werden an Minister Bullerjahn, der jetzt das Wort erhält.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit wann kümmert sich Herr Gallert um die Kosten solcher Sachen?

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der CDU - Unruhe bei der LINKEN)

- Das war jetzt nicht so ernst gemeint. Aber ich war eben völlig verdattert. Ich sage aber gleich etwas zu der prozentualen Aufteilung. Darum geht es doch eigentlich. Das ist etwas ganz anderes als zum Beispiel die GA. Deshalb wäre ich bei der Verschmelzung - dazu komme ich zum Schluss noch - sehr vorsichtig. Dabei schmeißt man nämlich einige Sachen in einen Topf, wobei viel

leicht andere schlechter wegkommen, als sie es vorher dachten.

Meine Damen und Herren! Für die Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern werden neben den Mitteln aus der GA auch Finanzmittel auf der Grundlage des Investitionszulagengesetzes 2007 eingesetzt. Ich weiß nicht, wie oft wir schon darüber geredet haben. Ich glaube auch, ich könnte abschließend fragen, ob alle dafür wären. Die werden es auch bejahen. Nur sage ich auch hier: Die Diskussion hinter den Kulissen oder in Berlin bei den Finanzministern, ist schon sehr viel differenzierter. Ich werde nachher noch eine Bitte an die FDP äußern; Sie können sich sicherlich vorstellen, in welcher Richtung.

Die Investitionszulage ist im Unterschied zur GA-Förderung für das Unternehmen steuerfrei. Sie gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes und mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Das Investitionszulagengesetz 2007 ist bis Ende 2009 befristet. Durch das Investitionszulagengesetz werden Erstinvestitionen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes in den neuen Bundesländern und Berlin gefördert. Diese Struktur wurde immer wieder hinterfragt und die Einsatzmöglichkeiten wurden teilweise beschränkt.

Investitionen werden grundsätzlich mit einem Zulagensatz von 12,5 % gefördert. Für Investitionen im Randgebiet wird dieser Prozentsatz auf 15 % erhöht. Für Investitionen in neue, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von kleinen und mittleren Unternehmen, also von KMU, gilt ein besonderer Fördersatz von 25 %. Für KMU-Betriebsstätten im Randgebiet gilt ein Fördersatz von 27,5 %.

Für die neuen Länder ist die Förderung über die Investitionszulage deshalb besonders attraktiv - damit komme ich auf die Frage von Wulf Gallert -, weil sie die finanziellen Ressourcen der neuen Länder - ich will es einmal so sagen - weit weniger stark beansprucht als die länderseitige Kofinanzierung der GA-Förderung.

Die Finanzierung der Investitionszulage erfolgt aus dem Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Steuerausfälle werden zu 47,6 % vom Bund, zu 36,7 % von den westdeutschen Ländern und zu 15,7 % von den neuen Bundesländern einschließlich Berlins getragen. Deswegen ist das auch eine gute Geldanlage und deswegen diskutieren natürlich diejenigen, die den größeren Brocken bezahlen müssen, mit uns sehr intensiv darüber, ob die Investitionszulage überhaupt noch ins Bild passt.

Das tatsächliche kassenwirksame Fördervolumen der Investitionszulage im Jahr 2007 betrug ca. 1,3 Milliarden €. Davon entfielen auf Sachsen-Anhalt 170 Millionen €.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Verlängerung der Investitionszulage bis zum Jahr 2013 durch das Investitionszulagengesetz 2010 ist weiterhin geboten. Ich denke, das sehen wir alle so. Die Wirtschaftsinstitute haben im Fortschrittsbericht Aufbau Ost 2006 des Landes Sachsen-Anhalt - das betrifft also unsere Quote der Investitionen - festgestellt, dass trotz aller Erfolge der letzten Jahre noch strukturelle Defizite vorhanden sind. Sie beziffern den Umfang dessen, was wir noch an Defiziten abbauen müssen, auf 37 %, wobei der Blick auf die ein

zelnen Bereiche der Wirtschaft schon zeigt, dass es auch Bereiche gibt, in denen wir über 100 % liegen.

Die Förderung des Wirtschaftsbereiches im Ganzen ist nach wie vor notwendig. Zudem bestehen die das Investitionszulagengesetz 2007 tragenden Erwägungen - schwache wirtschaftliche Infrastruktur mit dadurch bedingter höherer Arbeitslosigkeit - in den neuen Ländern weiterhin fort. Herr Miesterfeldt hat dazu ausführlich berichtet, denke ich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deshalb haben die Regierungschefs der neuen Bundesländer bereits am 8. November 2007 im Rahmen der 35. Regionalkonferenz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder für die Fortführung der Investitionszulage bis 2013 votiert. Die Staatssekretäre der ostdeutschen Wirtschaftsressorts haben sich am Vorabend der Amtschefkonferenz am 17. Oktober 2007 ebenfalls dafür ausgesprochen, allerdings ohne Beschlussfassung; aber protokollarisch ist das nachzuvollziehen.

In der gemeinsamen Kabinettsvorlage Nr. 566 des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Finanzministeriums für die gemeinsame Kabinettssitzung der Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in Storkau haben wir dies thematisiert und beide Länder haben das aktiv unterstützt.

Die neuen Länder haben sich danach bereits sowohl auf der politischen Ebene als auch auf der Fachebene aufgrund der finanzpolitischen Vorteile einvernehmlich für die Verlängerung der Investitionszulage bis 2013 und gegen die Alternative einer Aufstockung der GA ausgesprochen. Ehrlich gesagt, müssten wir auch einmal intern darüber reden - ich denke, in den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit und für Finanzen -, wie denn das mit der Mittelabfrage und -verwendung bei der GA gegenüber der Investitionszulage ist. Ich denke, Insider wissen, was ich damit meine.

Das Hauptziel der Investitionszulage bleibt es deshalb, nachhaltig Arbeitsplätze in den begünstigten Wirtschaftszweigen im Fördergebiet zu schaffen. Dieses Ziel wird insbesondere durch die Förderung der Neuansiedlung von Betrieben der begünstigten Wirtschaftszweige erreicht. Herr Miesterfeldt hat es vorhin angesprochen: Neben der Betriebserweiterung und -stabilisierung ist die Ansiedlung immer neuer Betriebe natürlich nach wie vor auch eine der Säulen unserer Wirtschaftspolitik.

Gerade solche Neuansiedlungen erstrecken sich aber über längere Zeiträume und sind daher besonders von Förderlücken betroffen. Das Investitionszulagengesetz 2007 fördert letztmalig vor dem 1. Januar 2010 entstandene Teilherstellungskosten und erfolgte Teillieferungen. Bei vor dem Stichtag der Verkündung eines Investitionszulagengesetzes 2010 begonnenen Erstinvestitionsvorhaben werden daher grundsätzlich die nach dem 3. Dezember 2009 entstandenen Teilherstellungskosten und durchgeführten Teillieferungen herausfallen. Das ist die Debatte über die Förderlücken. Wir haben des Öfteren solche Diskussionen bei Überschneidungen von Förderprogrammen.

Um dem Förderziel der Investitionszulage gerecht zu werden, kommt es darauf an, das Zulagengesetz möglichst zügig zu verabschieden und damit eine Förderlücke zu vermeiden.

Nachdem es zunächst so schien, als ob die neuen Länder den Gesetzentwurf für dieses Investitionszulagen

gesetz selbst erstellen sollten, will nun der Bund die gesetzgeberische Vorarbeit leisten, was nicht unproblematisch ist. So positiv es nämlich zu bewerten ist, dass der Bund das jetzt machen will, so bedenklich stimmen erste Anzeichen, dass diese Fortsetzung der Wirtschaftsförderung an Voraussetzungen geknüpft werden soll, die im Vergleich zur bisherigen Förderung nachteilig sind. Anlass hierzu gibt der Umstand, dass das tatsächliche kassenwirksame Fördervolumen im Jahr 2007 in Höhe von 1,3 Milliarden € laut Finanztableau weit über den für dieses Jahr vorausgesagten Mindereinnahmen in Höhe von ca. 600 Millionen € liegt. So wird bundesseitig zum Beispiel jetzt daran gedacht, die Fördersätze herabzusetzen.

Zwar ist derzeit noch nicht erkennbar, mit welchen Beschränkungen ihrer finanziellen Auswirkungen die Fortführung der Investitionszulage verbunden wird. Die neuen Länder sollten sich allerdings einvernehmlich gegen die zu befürchtenden degressiven Ausgestaltungen einsetzen. Deswegen spreche ich mich übrigens auch gegen den Änderungsantrag der Fraktion der FDP aus; denn wir wollen diese degressive Absenkung nicht.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Wir sollten auch dem Bund keinen Vorschub leisten im Sinne einer Argumentation, das für den Osten selbst mit aufzunehmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich unterstütze ausdrücklich den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, weil es natürlich auch in Berlin beobachtet wird, wie die neuen Länder und ihre Parlamente sich diesem Thema annähern. Sollte es dabei ein Wackeln geben oder erste Überlegungen, diesen Rückgang sozusagen selbst einzuläuten, wären ja, auf Deutsch gesagt, die Berliner bekloppt, es dann nicht zu übernehmen.

(Herr Wolpert, FDP: 30 Jahre nach der Wende! 30 Jahre!)

- Ich weiß ja nicht, für wen Sie hier im Parlament sitzen. Ich sage aber: Ich bin Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt. Solange ich Geld kriegen kann, werde ich mich dafür einsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Ich weiß ja nicht, wen Sie jetzt vertreten. Aber viele Unternehmer, mit denen ich spreche, sind froh, dass es diese Zulage gibt. Die geben mir oft mit auf den Weg, dass es sinnvoll sei, sich dafür einzusetzen.

Die Streuprobleme der Investitionszulage kennen wir alle. Solange aber der Bund und die westdeutschen Länder mir nicht adäquat sagen, was sie sonst dafür machen wollen, werde ich mich hüten, in diese Debatte einzusteigen.

Ich will Sie, Herr Franke, dabei auch in Schutz nehmen. Wir Ostdeutschen zeichnen uns dadurch aus, dass wir solche Debatten hier ehrlich führen. Von den Bayern und Baden-Württembergern habe ich so etwas noch nie erlebt. Selbst jetzt treten sie dafür ein, dass sie Mittel der EU kriegen, obwohl es ihnen viel besser geht als uns. Lassen Sie uns die Debatte so führen, dass wir nicht selbst Vorschub für Argumentationen leisten, die andere liefern; wir sollten es selbst nicht tun.

(Beifall bei der SPD)

Insofern: Wenn eine Rückführung - ich denke, darin bin ich mit dem Wirtschaftsminister einig -, was ja auch irgendwann einmal kommen wird, Herr Franke - darin sind wir uns völlig einig -, dann zu einem Zeitpunkt und indem es von heute auf morgen passiert. Dieser Termin sollte rechtzeitig gerade den Unternehmen bekannt sein, damit man sich darauf einrichten kann, dass die Investitionszulage, ich sage einmal, in vier, fünf, sechs, sieben Jahren wegfällt.