Protocol of the Session on April 17, 2008

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Die Debatte wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion abgeschlossen. Ich erteile Herrn Bischoff das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt nur wenige Gesetze, die so ineinander verschachtelt sind wie die Mediengesetze. Man kennt so etwas ansonsten nur beim Haushaltsbegleitgesetz. Es gibt ein Rahmengesetz, das Zweite Medienrechtsänderungsgesetz, das fünf Artikel hat. Der zweite Artikel ist dieses Mediengesetz, das wiederum fünf Artikel hat. Wenn man später mittendrin steckt, merkt man, dass man mehrere Bücher nebeneinander legen müsste, um zu wissen, was in dem einen oder anderen Artikel steht; manchmal ist es auch wortgleich.

Ich frage ich mich immer, wie die Anwender, die das machen sollen, tatsächlich damit umgehen sollen. Wahrscheinlich versteht das Herr Kosmehl noch am ehesten. Juristen haben immer mehrere Bücher nebeneinander liegen. Aber für den Anwender wird es dann schwierig.

Ich will zu den einzelnen Dingen nichts sagen, weil das von den Vorrednern gesagt worden ist, sondern nur noch zwei Ergänzungen bringen, auf die niemand eingegangen ist.

Das Gesetz ist sehr umfangreich. Man kommt erst in Artikel 5 des Rahmenvertrages darauf, dass auch eine Gebührenbestimmung enthalten ist, nämlich eine Gebührenbefreiungsbestimmung. Ich finde, es ist lohnenswert, auf diese Bestimmung hinzuweisen.

Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Rundfunkgebührenbefreiungstatbestände vorliegen, soll das Verfahren erleichtert werden. Bisher mussten immer die Bescheide zum ALG II und andere Bescheide zur Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden. Das soll jetzt vereinfacht werden, indem die Antragsteller nur noch einen Nachweis erbringen müssen, dass sie Leistungsbezieher sind, und damit hat es sich. Der ganze Aufwand und auch der Prüfaufwand, der bisher erforderlich war, entfällt. Das ist auch etwas Positives, was mit so einem Gesetz bezweckt wird.

Das Zweite ist, dass auch die Datenerhebung - wir haben den Datenschutzbericht auch noch auf der Tagesordnung dieser Landtagssitzung - eindeutig geregelt wird. Es wird gesagt, wozu die Daten, die erhoben werden, gebraucht werden und dass sie nach einem Jahr gelöscht werden. Auch das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es auch wichtig, dass das in dieses Gesetz aufgenommen worden ist.

Zum digitalen Radio haben alle schon etwas gesagt. Manchmal denke ich, wir sind mittlerweile Spezialisten. Ich mache das seit zwei Jahren. Manchmal merke ich, wenn ich das jemandem erzähle, dass der Betreffende gar nicht weiß, was Digitalisierung des Radios bedeutet. Aber jeder, der mit dem Auto durchs Land fährt, weiß, dass irgendwann MDR Info nicht mehr zu erreichen ist. Es verschwindet. Spätestens wenn er hinter Thüringen ist, hat er vom MDR Sachsen-Anhalt gar nichts mehr, weil dieser Sender ganz weg ist. Dann findet man an den Autobahnen die Hinweise auf die UKW-Sendefrequenzen für den Hessischen oder für den Bayerischen Rundfunk.

Das Ziel ist tatsächlich, dass man bundesweit auch alle Landessender empfangen kann. Das ist das Ziel der Digitalisierung. Diesbezüglich gibt es in Sachsen-Anhalt Vorreiter, die schon ausprobiert haben, in welcher Qualität digitales Radio zu empfangen ist. Man merkt doch, dass MDR Info auf UKW an verschiedenen Orten in unterschiedlicher Qualität empfangen wird. Man hat schon getestet, dass man zumindest nachts - man hat festgestellt, dass der Nachthimmel für die Ausstrahlung ausreicht - digitales Radio mit einer hervorragenden Qualität empfangen könnte. So weit sind die Forschungen bundesweit schon gediehen. Das ist in den Städten noch etwas schwierig. Jetzt versucht man, auch auszutesten, wie das tagsüber geht. Aber das Ziel ist, bundesweit und vielleicht später noch viel weiter den Sender zu erreichen.

Ich denke, gerade wenn man weiter weg ist, ist es für uns wichtig zu wissen, was in Sachsen-Anhalt passiert. Daher sollten wir im Ausschuss darüber reden, dass die Frist verlängert wird und das, was in Sachsen-Anhalt bisher geleistet worden ist, verwirklicht wird.

Ansonsten gibt es noch viele Einzelheiten, über die man reden kann und die ich jetzt nicht erwähnen will. Es ist ein wichtiges Gesetz, auch wenn es ein kompliziertes Gesetz ist. Es lohnt sich, im zuständigen Ausschuss darüber zu diskutieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und von Herrn Gebhardt, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir stimmen über den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Ich denke, das sind in der Tat alle. - Damit ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Prüfung des Einsatzes von Gemeindeschwestern

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/114

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/1186

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Brumme, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde vom Plenum am 7. Juli 2006 zur Beratung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Andere Ausschüsse waren nicht beteiligt.

Um die gerade im ländlichen Raum immer schwieriger werdende Situation der ärztlichen Versorgung kurzfristig entschärfen zu können, wurde die Landesregierung mit dem Antrag aufgefordert zu prüfen, wie ein Projekt zum Einsatz von Gemeindeschwestern zur langfristigen Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in der Fläche in einer Modellregion in Sachsen-Anhalt implementiert werden kann. Dabei sollten bestimmte Punkte, wie die Einbindung in die bestehende medizinische Versorgung, die Finanzierung, die Art der Aufgaben und auch Qualifikationsanforderungen, geklärt werden.

Der Ausschuss für Soziales beschäftigte sich erstmals in der 5. Sitzung am 4. Oktober 2006 mit dieser Problematik. In dieser Sitzung berichtete die Landesregierung, dass sie bereits erste Schritte für ein Modellprojekt für eine mobile Praxisassistentin eingeleitet habe. So wurde im September 2006 im Rahmen eines gemeinsamen Workshops mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der AOK unter der Teilnahme von Mitgliedern des Landtages vereinbart, eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums, der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung, einzusetzen, die eine genaue Projektbeschreibung für Sachsen-Anhalt erarbeiten soll.

Seitens der Fraktion der FDP wurde die Befürchtung geäußert, dass durch den Einsatz von mobilen Praxisassistentinnen womöglich die Zahl der Hausärzte reduziert werden soll, was zu einer Verschlechterung der Qualität der medizinischen Versorgung führen würde. Die Landesregierung versicherte daraufhin, dass die hausärztliche Versorgung oberste Priorität habe.

In einer weiteren, der 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 6. Dezember 2006 konnte die Landesregierung über die ersten Ergebnisse der Tätigkeit der eingesetzten Projektgruppe berichten. So war zum Beispiel zu erfahren, dass die Gemeindeschwestern bei den Arztpraxen angestellt werden sollen und dass auch Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in das Projekt einbezogen werden sollen. Für das Projekt wur

den Regionen ausgesucht, in denen kurzfristig am ehesten mit einem Mangel an Hausärzten zu rechnen ist.

Die Fraktion DIE LINKE stellte die Frage, ob und inwieweit man sich intensiv darum bemüht, die Ursachen für den drohenden Hausärztemangel zu beseitigen. Von der Landesregierung wurde daraufhin nochmals betont, dass die mobilen Praxisassistentinnen keinesfalls den Hausarzt ersetzen sollen, sondern nur in seinem Auftrag und unterstützend tätig sein sollen.

Der Ausschuss stellte schließlich fest, dass das Ministerium die Intention der antragstellenden Fraktionen aufgegriffen hat, ohne dass dazu bereits ein Beschluss gefasst wurde.

In der darauf folgenden 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales war von der Landesregierung zu erfahren, dass der Entwurf eines Konzeptes für den Einsatz von Gemeindeschwestern vorliegt, dass bestimmte Punkte, insbesondere die Kostenübernahme, aber noch einer Einigung bedürfen.

Der Ausschuss für Soziales wurde sodann in der 13. Sitzung am 14. März 2007 über das Vorliegen eines Eckpunktekatalogs mit wesentlichen Festlegungen für das Modellprojekt informiert.

Zum Jahreswechsel 2007/2008 gab die Landesregierung dem Ausschuss zur Kenntnis, dass das Modellprojekt „Mobile Praxisassistentinnen“ im Dezember 2007 in drei Regionen Sachsen-Anhalts gestartet wurde, und informierte über Details zum Modellprojekt.

Die abschließende Beratung des Ausschusses für Soziales fand in der 26. Sitzung am 26. März 2008 statt. Vom Ausschuss konnte konstatiert werden, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen von der Landesregierung bereits vollständig umgesetzt worden ist, sodass sich eine diesbezügliche Beschlussempfehlung des Ausschusses sowie ein entsprechender Beschluss des Landtages erübrigen. Einstimmig wurde deshalb empfohlen, den Antrag in der Drs. 5/114 für erledigt zu erklären.

Die Landesregierung hat angeboten, den Ausschuss jederzeit über die Erfahrungen mit diesem Modellprojekt zu unterrichten. Dieser hat das Angebot angenommen und vereinbart, die Landesregierung zu bitten, gegen Ende des Jahres über die ersten Ergebnisse des Modellprojektes zu berichten.

Der Ausschuss wird sich in diesem Zusammenhang voraussichtlich auch mit dem Thema Ärztenotstand in Sachsen-Anhalt befassen, da die mobilen Praxisassistentinnen den Hausarzt, wie dargestellt, nicht ersetzen sollen, sondern lediglich ergänzend und entlastend tätig sein sollen.

Ich bitte das Hohe Haus, der Empfehlung des Ausschusses für Soziales zu folgen, den Antrag für erledigt zu erklären. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Brumme. - Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offenbar nicht der Fall.

Dann stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Antrag in der Drs. 5/114 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Das ist damit so

entschieden worden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung

VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007

Unterrichtung - Drs. 5/715

Stellungnahme der Landesregierung zum VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007

Unterrichtung - Drs. 5/1097

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/1190

Ich bitte Herrn Bernward Rothe, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Tätigkeitsbericht sind durch Verfügung des Herrn Landtagspräsidenten gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 24. Sitzung am 27. Februar 2008 mit dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Drs. 5/715 und der Stellungnahme der Landesregierung in der Drs. 5/1097 befasst und hat in Anlehnung an die Verfahrensweise bei den Beratungen zum VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz empfohlen, beide Drucksachen zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Inneres befasste sich erstmals in der 36. Sitzung am 13. März 2008 mit den oben genannten Drucksachen und der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung.

Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu seinem Tätigkeitsbericht ergänzende Erläuterungen gegeben hatte, kritisierte die FDP-Fraktion, dass die Landesregierung zu bestimmten Punkten des Berichtes, die die innere Sicherheit betreffen, keine Stellungnahme abgegeben habe. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf die Punkte 24.7 - Geheimschutzbeauftragter - keine Aufgabe für einen Verfassungsschützer - und 23.1 – Vorratsdatenspeicherung - verwiesen. Seitens des Ausschusses gab es Nachfragen an die Landesregierung sowie Diskussionsbedarf zu den Punkten 24.2 - GIAZ - und 17.2 - Rasterfahndung.