Ich muss langsam zum Schluss kommen, weil meine Redezeit schon abgelaufen ist. Aber ich glaube, diese Ausführungen darf ich noch beenden. - Also: Sie nehmen an, dass die Gemeinden dem Arbeitsmarkt am nächsten seien, und favorisieren deshalb dieses Modell eindeutig.
- Sie können mir gern noch eine Frage dazu stellen. - Ich muss ehrlich gestehen: Mir liegen noch keine wissenschaftlichen oder empirischen Belege dazu vor.
Wir sollten das abwarten. Die Evaluierung der Optionskommunen wird ja gerade vorgenommen. Ich war auch bei verschiedenen optierenden Kommunen vor Ort und habe mir die Ergebnisse angeschaut. Sie wissen wie ich, so richtig haben die sich nicht in die Karten sehen lassen.
- Ja. Das Controlling war bislang schwierig. Ich werde mich deshalb - genau wie Herr Professor Paqué oder Sie, lieber Kollege Kosmehl, das machen werden - dann intensiv mit den Berichten beschäftigen. Dann können wir gern darüber diskutieren.
Ich will festhalten: Für die anstehende Diskussion sollten wir uns auf die Gemeinsamkeiten und nicht auf die Unterschiede festlegen. Wir brauchen weiterhin die Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsagentur.
Wir lehnen also Ihren Antrag ab, weil wir uns einfach darüber einig sind, dass Ihr Antrag zu kurz greift. Sie favorisieren ausschließlich die Kommunalisierung, wollen sich gar nicht mehr ergebnisoffen mit den anderen positiven Lösungsansätzen beschäftigen. Das ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Aber wir werden letzten Endes sowieso darüber diskutieren, und deshalb, denke ich, können auch Sie damit leben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, Sie haben gesagt - dazu hatte ich mich gemeldet -, dass Sie die Statistiken noch auswerten wollen. Aber ich denke, Sie als arbeitsmarktpolitische Sprecherin schauen sich die Arbeitslosenquoten und die Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt an.
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass dort, wo die Kommunen die Option gezogen haben, deutlich mehr
Bewegung in die richtige Richtung zu verzeichnen ist? Das heißt nicht, dass die Argen nicht auch etwas getan haben, aber dass die Option für die Kommune tatsächlich gewirkt hat und dass Kommunen es auch können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, dass mich der Antrag ein wenig verwirrt hat. Die Diskussion und die Einbringungsrede haben ein bisschen Klarheit geschaffen, weil ich nun zumindest weiß - was die Begründung schon andeutet -, dass es um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gehen soll. Der Beschlussantrag allerdings - da gebe ich Herrn Paquè völlig Recht - rechtfertigte diese Annahme noch nicht; denn dieser sagt nur etwas über die Struktur der Arbeitsverwaltung, also der Bundesagentur für Arbeit. Er sagt etwas über die Einräumigkeit der Verwaltung und man kann die Argen in diesen Antragstext hineininterpretieren, man muss es aber nicht. Es sind aus meiner Sicht also durchaus zwei unterschiedliche Problemkreise, um die es geht, und das kommt zumindest in dem Beschlussantrag, Frau Take, nicht wirklich zum Ausdruck.
Im Übrigen haben wir einen Beschluss mit fast dem gleichen Wortlaut, den Sie gerade vorschlagen, im September 2007 verabschiedet. Wir haben außerdem auch schon eine Unterrichtung über die Tätigkeit der Landesregierung zur Umsetzung dieses Beschlusses, die aussagt, was die Landesregierung gemacht hat - das ist relativ viel - und was die Landesregierung erreicht hat - das ist im Grunde genommen nichts. Insofern weiß ich nicht, ob wir diesen Beschluss wirklich noch einmal fassen müssen; er liegt im Grunde genommen vor.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine andere Entscheidung in dieser Frage impliziert. Aber wenn wir neue Chancen haben, bitte. Aber dann sollten wir es zumindest so angehen, wie es im Beschlussantrag der FDP formuliert wird, weil dieser zumindest etwas zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt und einen Vorschlag macht.
Ob wir darüber heute Einigkeit erzielen können, wage ich sehr zu bezweifeln, weil es inzwischen durchaus unterschiedliche Äußerungen gibt. Es gab beispielsweise aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch schon den Vorschlag für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung. Dazu muss ich sagen: Das könnte uns gerade noch fehlen. Damit würde das letzte gute Haar, das an dieser Reform noch zu finden war - Sie wissen, dass wir an dieser Reform nie sehr viele gute Haare gelassen haben -, auch noch wegrasiert, und das geht gar nicht.
Es gibt den Vorschlag der Bundesagentur: kooperatives Jobcenter. Diese will im Grunde genommen alles so lassen, wie es jetzt ist. Wir bekommen dann zwei Geschäftsführer, die vielleicht ihren eigenen Haushalt haben und alles andere machen wie bisher. Ob das so funktioniert, kann ich bisher noch nicht sagen. Der Deutsche Landkreistag fordert die volle kommunale Aufgabenerfüllung, das heißt Option für alle.
Es gibt also höchst unterschiedliche Vorschläge, und ich denke schon, dass wir uns im Ausschuss die Mühe machen sollten, alle diese Vorschläge zu diskutieren. Denn unsere Forderungen, die wir an die Reform stellen sollten, sollten sich an den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts messen lassen. Diese lauten: Kompetenzordnung des Grundgesetzes für Bund und Länder entsprechen, Zusammenführung der SGB-II-Leistungen in einer Hand gewährleisten - auch das ist vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben worden, damit dieses gute Haar wenigstens an der Reform bleibt - und eine klare Verantwortungszuordnung für die Gesetzesausführung sicherstellen.
Das sind die Regelungen und die Forderungen, an denen sich unsere Vorschläge, die wir meinetwegen an die Bundesebene geben sollten und die den Auftrag dieses Hauses ausmachen sollten, in welche Richtung sich die Landesregierung bewegen soll, messen lassen müssen.
Wir sollten uns für diese Diskussion im Ausschuss ausreichend Zeit lassen. Ich schlage vor, auf der Grundlage beider Anträge zu diskutieren. Wir sollten also heute nicht über die Anträge abstimmen, sondern wir sollten sie gemeinsam in den Ausschuss überweisen. Vielleicht gibt es tatsächlich eine Chance im Zuge der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils, Einräumigkeit der Verwaltung herzustellen und die Strukturen der Bundesagentur den Strukturen anzupassen, die wir nach der Kreisgebietsreform jetzt im Land haben.
Frau Kollegin, ich habe dazu ein paar Fragen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist doch erstmals eine wirkliche Chance vorhanden, weil vorher auf der Bundesebene gar nicht die Bereitschaft existier
Erstens. Sollte man nicht den Kommunen mehr Zutrauen entgegenbringen und sie dort, wo es gewollt ist, auch selbst entscheiden lassen, ob sie die Aufgaben übernehmen? Oder ist die LINKE eher dafür, dass wir bei diesen zufälligen 67 Landkreisen als Optionskommunen in Deutschland bleiben sollten? Sollte man sich nicht den Kommunen zuwenden und ihnen die Aufgaben übertragen, wenn sie sie haben wollen?
Zweite Frage. Sie sind für Ihre Partei auch zu dem Thema Arbeitsmarkt im Land unterwegs. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, was den Unterschied zwischen Optionskommunen und den Landkreisen, in denen die Argen sind, betrifft? Teilen Sie die Auffassung, dass man in den Optionskommunen weitaus zufriedener mit der geleisteten Arbeit ist als in den allermeisten Landkreisen, in denen Argen sind?
- Es ist sozusagen eine 2a-Frage, es ist nur eine Nachfrage. - Jetzt zu den Argen speziell: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch die Arbeit der Argen noch extrem unterschiedlich ist. Was empfehlen Sie den Menschen im Salzlandkreis, die das Gefühl haben, es sei nahezu eine Geißel, ausgerechnet zu der Agentur Sangerhausen zu gehören, von der es heißt, dass sie hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Trägern am unflexibelsten sei?
Die letzte Einschätzung kann ich nicht teilen, weil ich sie einfach nicht überprüfen kann. Ich bin möglicherweise zu lange nicht in Sangerhausen gewesen.
- Mache ich. - Was die Chancen betrifft: Ich wünschte, Sie hätten Recht. Ich hoffe sehr, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgibt, die Struktur der Arge, die Organisationsform Arge anzufassen. Das Bundesverfassungsgericht sagt nüscht über die Struktur der Arbeitsverwaltung, über die Arbeitsamtsbezirke oder über sonst etwas. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt nichts über unsere Kreisgebietsreform; das Bundesverfassungsgericht hat sicherlich noch nicht gemerkt, wie das im Salzlandkreis aussieht. Das alles sagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht.
Daraus entstand auch meine Verwirrung, weil die Strukturen der Arbeitsverwaltung und die Strukturen der Kreise jetzt plötzlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts begründet wurden, worüber darin nichts steht. Aber diese Verwirrung konnte aufgelöst werden. Sie sagen, es sei eine Chance, und ich hoffe, dass Sie Recht haben. Das zum einen.
Mehr Optionen: In meiner Partei gibt es einen ziemlich interessanten Streit darüber, welche die bessere Organisationsform ist. Dieser Streit zieht sich teilweise zwischen der Bundesebene und den Ländern hin. Die Auseinandersetzung teilt sich aber auch ein Stückchen in
Ost und West. Also, auch diese Dinge gibt es in meiner Partei. Das wird Sie sicherlich nicht überraschen.