Protocol of the Session on February 28, 2008

Vielen Dank. - Herr Staatsminister Robra, Sie beantworten die Frage. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Das in der Vorbemerkung unterstellte Bedingungsgefüge hat es so nicht gegeben.

Zu 1: Sachsen-Anhalt hat der Stellungnahme des Bundesrats in Bundesratsdrucksache 928/07 in allen Punkten zugestimmt. Eine ziffernweise Darstellung des Abstimmungsverhaltens erübrigt sich mithin.

Zu 2: Mit dem künftigen Artikel 107 Abs. 2 Buchstabe c des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird der bisherige Artikel 87 Abs. 2 Buchstabe c des EG-Vertrages geändert. Nach der neuen Vertragsbestimmung kann der Rat, nicht die Kommission, wie es in der Frage unterstellt worden ist, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss erlassen, mit dem dieser Buchstabe aufgehoben wird.

Bereits in den Verhandlungen zum europäischen Verfassungsvertrag war von verschiedenen Seiten die Forderung erhoben worden, die Vertragsbestimmung zum Beihilferegime aus Anlass der Teilung Deutschlands

ganz zu streichen. Dem hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern widersprochen. Als Kompromiss, der bereits im Entwurf des Verfassungsvertrages enthalten war, also nicht neu aus Anlass der letzten Revision des Verfassungsvertrages hineingekommen ist, kam die Überprüfungsklausel zustande, die erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des geänderten Vertrages greift.

Es konnte somit erreicht werden, dass die auch mit Rücksicht auf eine sehr restriktive Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in ihrer Reichweite umstrittene Vertragsbestimmung nicht automatisch wegfällt, sondern dass es hierzu eines gesonderten Ratsbeschlusses bedarf. - Danke schön.

Vielen Dank.

Die Frage 7 stellt der Abgeordnete Veit Wolpert von der Fraktion der FDP zur Datenerfassung bei Jugendstrafverfahren. Die Antwort wird Frau Justizministerin Professor Dr. Kolb geben. Bitte schön, Herr Wolpert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion durch die Bundesregierung wurde deutlich, dass in weiten Bereichen bei Jugendstrafverfahren in den neuen Bundesländern und insbesondere in Sachsen-Anhalt bisher flächendeckend keine Daten erhoben werden und die neuen Bundesländer deshalb bisher keinen Eingang in die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes gefunden haben. Weiterhin kann man feststellen, dass offensichtlich Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland keine Daten hinsichtlich der Anwendung von Jugendstrafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden erhebt.

Eine gesicherte Datenbasis bei Jugendstrafverfahren ist aber notwendig, damit sachlich fundiert über das Thema Jugendstrafrecht diskutiert werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird in Sachsen-Anhalt als einzigem Bundesland nicht erhoben, bei wie vielen Heranwachsenden Jugendstrafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht angewendet wird?

2. Wird die Landesregierung in Zukunft Daten hinsichtlich der Verurteilung und Aburteilung von Jugendlichen erheben, damit auch Sachsen-Anhalt zumindest mittelfristig Eingang in die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes finden kann?

Vielen Dank. - Frau Professor Kolb, Sie beantworten jetzt die Frage des Abgeordneten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage von Herrn Wolpert beantworte ich sehr gern, weil sie mir auf der einen Seite Gelegenheit gibt, ein gewisses Missverständnis gerade zu rücken. Auf der anderen Seite gibt sie mir die Gelegenheit, zu einem Thema, von dem man denkt, dass es relativ einfach umzusetzen ist, nämlich die Einführung einer Statistik, auch einmal darstellen

zu können, mit welchen Tücken die praktische Umsetzung tatsächlich belegt ist.

Herr Wolpert hat es selbst gesagt. Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP. Aus der Antwort der Bundesregierung ist dann der Schluss gezogen worden, im Land Sachsen-Anhalt werde als einzigem Bundesland gegenwärtig keine Strafverfolgungsstatistik geführt. Dadurch werde unter anderem nicht erhoben, bei wie vielen Heranwachsenden das Jugendstrafrecht angewandt werde.

Die Schlussfolgerung ist allerdings nicht ganz richtig oder, um es genauer zu sagen, nicht ganz aktuell, da sich die Antwort der Bundesregierung nur auf die Daten der Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2005 und 2006 bezieht. Demgegenüber würden - wie die Bundesregierung ausdrücklich hervorhebt - bundesweit statistische Angaben aus der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2007 noch nicht vorliegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die beiden Fragen wie folgt.

Zu 1: Im Land Sachsen-Anhalt ist die Strafverfolgungsstatistik durch AV vom 18. Januar 2007 eingeführt worden. Sie wird damit erstmals für das Jahr 2007 erhoben. Von einer früheren Einführung der Strafverfolgungsstatistik war unter anderem aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung abgesehen worden. Mittlerweile sind durch die Änderung bei der technischen Erfassung und bei der Übermittlung der Daten diese Bedenken allerdings ausgeräumt worden.

Die Strafverfolgungsstatistik zählt nun Abgeurteilte, bei denen ein Strafverfahren aufgrund gerichtlicher Entscheidung rechtskräftig oder sonst endgültig abgeschlossen worden ist. Neben den rechtskräftig Verurteilten werden auch andere Entscheidungen, wie beispielsweise Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von einer Strafe oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, erfasst. Im Rahmen der Strafverfolgungsstatistik wird auch erfasst, bei wie vielen Heranwachsenden das Jugendstrafrecht angewandt worden ist.

Aufgrund dieser AV erzeugen die Staatsanwaltschaften seit dem 1. Januar 2007 Datensätze für diese Strafverfolgungsstatistik. Diese Datensätze werden unter Nutzung der EDV-Geschäftsstellenautomationsprogramme nach bundeseinheitlichen Kriterien erzeugt und monatlich an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt zur Auswertung übermittelt.

Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Übermittlung und Programmierung konnte eine Auswertung der Datensätze im Statistischen Landesamt und damit die Erstellung der Jahresstatistik für 2007 bisher noch nicht erfolgen. Soweit diese Schwierigkeiten den Bereich der Übermittlung von den Staatsanwaltschaften zum Statistischen Landesamt berühren, sind die Staatsanwaltschaften derzeit damit befasst, im Zusammenwirken mit dem Statistischen Landesamt die Probleme zu beheben. Am 15. März, also in der übernächsten Woche, wird es dazu eine Dienstbesprechung der Staatsanwaltschaften mit dem Statistischen Landesamt geben.

Soweit die Schwierigkeiten die Programmierung betreffen, hat das für die Programmierung der Strafverfolgungsstatistik bundesweit federführend zuständige Statistische Landesamt Baden-Württemberg bereits vor ge

raumer Zeit mitgeteilt, dass sich die Auslieferung der Tabellierungsprogramme im Zuge der Neuprogrammierung zum Berichtsjahr 2007 verzögert. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die Programme erst Ende Mai 2008 in den statistischen Landesämtern vorliegen, sodass die Aufbereitung und damit auch die Auswertung für das Berichtsjahr 2007 voraussichtlich nicht vor Juni 2008 abgeschlossen werden kann.

Dies ist zugegebenermaßen ein Zustand, der unbefriedigend ist. Aber er betrifft nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern andere Bundesländer sind davon genauso betroffen.

Damit werden in Sachsen-Anhalt zwar die Daten zur späteren Erstellung der Strafverfolgungsstatistik erhoben. Sie können jedoch im Moment noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch eine parallele Erstellung der ausgewerteten Datensätze durch die Staatsanwaltschaften ist nicht möglich, weil dort entsprechende Analyseprogramme nicht vorhanden sind. Man hatte sich auch aus Kostengründen darauf verständigt, dass das zentral beim Statistischen Landesamt gemacht wird.

Ich komme damit zur zweiten Frage. Wie bereits ausgeführt, werden schon heute - das heißt, beginnend mit dem Jahr 2007 - Daten hinsichtlich der Aburteilung einschließlich der Verurteilung von Jugendlichen im Rahmen der Strafverfolgungsstatistik erfasst. Sobald das Statistische Landesamt die Daten zur Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2007 aufbereitet hat, wird die Jahresstatistik dem Statistischen Bundesamt zur Zusammenstellung der bundesweiten Strafverfolgungsstatistik übermittelt, sodass dann erstmalig auch die Daten aus Sachsen-Anhalt Eingang in diese bundesweite Statistik finden werden. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Wolpert. - Bitte schön.

Das sind ja große Schwierigkeiten, Frau Ministerin. Haben Sie irgendeine Einschätzung, wann diese Daten vorliegen werden? Müssen wir bis 2008 warten?

Wir haben ja bereits 2008.

(Herr Wolpert, FDP: 2009?)

Ich habe gesagt, im Juni 2008 werden die Daten ausgewertet sein, sodass sie dann an das Bundesamt übermittelt werden. Wie lange das Bundesamt dann für die Zusammenstellung der bundesweiten Auswertung braucht, kann ich leider schwer einschätzen. Ich hoffe, dass die Strafverfolgungsstatistik für 2007 Ende des Jahres komplett vorliegt. Im nächsten Jahr wird alles besser.

(Heiterkeit bei der FDP)

Vielen Dank. Hoffen wir also auf das nächste Jahr.

Die Frage 8 stellt der Abgeordnete Herr Gerald Grünert von der LINKEN zu dem Thema Bestätigung der beantragten Leader-Projekte. Die Antwort wird Frau Ministerin Wernicke geben. - Bitte schön, Herr Grünert.

Nach internen Informationen beabsichtigt - beabsichtigte, muss man jetzt schon sagen - das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die neu zuzulassenden Interessengruppen/lokalen Aktionsgruppen für die LeaderPhase 2007 bis 2013 Mitte Februar 2008 zu bestätigen.

Danach müssen die Landkreise das Regionalmanagement europaweit ausschreiben. Somit ist davon auszugehen, dass erst nach Einrichtung des Regionalmanagements Projektanträge gestellt werden können. Dies bedeutet, dass frühestens im Spätsommer 2008 eine Entscheidung zu erwarten ist. Damit ist das zweite Förderjahr fast vorbei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Regelungen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt getroffen, um die für 2008 geplanten finanziellen Mittel noch fristgemäß bereitzustellen und zweckentsprechend zur Anwendung zu bringen?

2. Mit welchen Instrumenten sorgt das Land im Rahmen des Leader-Programms dafür, dass die Projekte der Naturparke als Modellregionen für regionale Entwicklung in den LAG-Regionen eine hervorgehobene Stellung innehaben?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Wernicke, Sie beantworten die Frage. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, die von allgemeinem Interesse sein dürfte.

Im Juli des letzten Jahres hatten wir landesweit zur Beteiligung am Leader-Wettbewerb 2007 bis 2013 aufgerufen. 23 Interessengruppen hatten sich beworben. Vor wenigen Tagen, am 18. Februar, konnte ich 20 Gruppen zulassen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Leader-Förderung erfolgte auf der Grundlage der Qualität der eingereichten Entwicklungskonzepte. Lediglich drei Gruppen sind um Überarbeitung gebeten worden. Sie wollen ihre Konzepte spätestens bis zum 31. März dieses Jahres nachreichen.

Zum Inhalt der Leader-Konzepte kann ich zusammenfassend sagen, dass die Gruppen für ihre ländlichen Gebiete Folgendes für wichtig halten: die Daseinsvorsorge und die soziale Infrastruktur, die Stärkung der Wirtschaft sowie den ländlichen Tourismus, natürlich unter Beachtung der Belange des Naturschutzes. Damit lehnen sich die Gruppen an die Empfehlungen der Allianz für den ländlichen Raum an.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Grünert wie folgt.

Zu 1: Im Einleitungstext zu Ihren Fragen, Herr Abgeordneter, äußern Sie die Sorge, dass mit der Förderung von Leader-Vorhaben erst im Spätsommer 2008 begonnen werden kann. Zur Begründung verweisen Sie auf einen möglichen Zeitverzug durch die europaweite Ausschreibung der Leader-Managerstellen. Diese Sorge kann ich nachvollziehen; denn die Leader-Manager sollen ja das Fördergeschäft, wenn ich das so sagen kann, in die

Hand nehmen. Um Zeitverlusten vorzubeugen, haben wir uns deshalb auf eine Übergangsregelung verständigt. Der Weg sieht so aus:

Unsere Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden zunächst gemeinsam mit den LeaderGruppen abstimmen, welche Einzelvorhaben aus diesen doch recht umfangreichen Projektlisten über die zur Verfügung stehenden klassischen Fördermaßnahmen - Dorferneuerung, Dorfentwicklung, ländlicher Wegebau -, aber auch über die Boden- und Flurneuordnung finanziert werden können.