Die Reserve dient also der Stabilisierung der Einnahmen und damit auch der Stabilisierung des Landeshaushalts insgesamt. Aber sie dient eben auch der Stabilisierung der Ausgaben, weil ein Haushalt Einnahmen und Ausgaben hat. Das wissen Sie alles.
Die Mittelfristplanung sieht praktisch eine bestimmte Einnahme vor und damit auch die Finanzierung der Kosten, also der Ausgaben. Wenn sich Steuermindereinnahmen breit machen oder die Zahlungen über den Länderfinanzausgleich nicht mehr so kommen können, weil die Steuereinnahmen zurückgehen, haben wir mit der Steuerschwankungsreserve die Möglichkeit, darauf zu reagieren, um auch unsere Ausgaben stabil zu halten und nicht jedes Jahr wieder der Frage nachzugehen: Wo müssen wir eventuell kürzen? Müssen wir das Geld hier wegnehmen oder müssen wir dort ein Programm weniger machen?
Das waren die wichtigen Punkte, vor allem - Frau Dr. Hüskens, damit haben Sie Recht -, dass wir den Finanzausschuss auf jeden Fall mit hineingenommen haben, der nicht nur informiert wird, sondern dann auch zu entscheiden hat, gerade auch dazu, was mit den Überschüssen passiert. Und wenn wir es denn wollen, kann dabei die Steuerschwankungsreserve mit gefüllt werden.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es wichtig ist, eine Steuerschwankungsreserve zu bilden. Die Ansicht, man könne wieder neue Schulden aufnehmen, wenn die Steuereinnahmen einmal nicht so kommen sollten, ist nicht der richtige Weg.
Die andere Frage war: Mit unserer Steuerschwankungsreserve, mit dem Pensionsfonds und mit anderen Sachen haben wir Fonds und Rücklagen, in denen praktisch Geld „gebunkert“ wird; ich sage das in Anführungszeichen. Dieser Vorwurf kommt sehr oft. Sie wissen, wir hatten angedacht, einen Beirat für diese Sonderfonds zu bilden. Der Finanzminister hat einen Kapitalmarktausschuss vorgeschlagen, an dem auf jeden Fall die Fraktionen beteiligt sein sollten. Das ist der richtige Weg, um darüber informiert zu werden, was mit den Geldern passiert, wie die Entwicklung aussieht und wohin bei der Anlage die Reise geht.
Das waren die wichtigen Punkte. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf als einem wichtigen Schritt zur nachhaltigen Finanzpolitik - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Fischer, für Ihren Beitrag. - Letzte Debattenrednerin ist für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Klein. Bitte schön.
- Ich möchte noch einmal ganz freundschaftlich bitten, den Schallpegel etwas zu senken. Es ist sonst schwer zu verstehen, was uns die Debattenredner sagen wollen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs und auch heute sowie im Ausschuss für die Steuerschwankungsreserve geworben. Ich gebe zu, der Gedanke, in guten Zeiten Geld für schlechte zurückzulegen, hat einen gewissen Reiz; aber die Reserve löst das Problem als solches nicht.
Ich möchte deshalb heute nur noch einmal drei Punkte nennen, warum wir nach wie vor der Steuerschwankungsreserve ablehnend gegenüberstehen, auch wenn in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, wie es meine Vorrednerinnen schon sagten, wichtige Bedenken berücksichtigt wurden, was vor allem die Mitwirkung des Parlaments betrifft.
Erstens. Sie selbst, Herr Minister, haben im November darauf hingewiesen, dass das Steueraufkommen als die wichtigste Geldquelle Schwankungen unterliegt, die zwar direkt mit dem wirtschaftlichen Zyklus zusammenhängen, die aber auch durch Steuerrechtsänderungen verursacht werden. Im Jahr 2001 gab es einen Einbruch bei den Steuern durch die Veränderung bei der Körperschaftsteuer, im Jahr 2007 gab einen Aufwuchs, weil die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte erhöht wurde. Entscheidend für die Höhe der Steuereinnahmen war in den vergangenen fünf Jahren nicht so sehr der Wirtschaftszyklus, sondern in erster Linie die Steuerrechtsänderungen.
Eine Steuerschwankungsreserve ergibt aber aus unserer Sicht nur dann wirklich Sinn, wenn die Konjunktur genutzt werden kann, um für die Rezession vorzubauen. Steuersenkungen aber können nicht abgefangen werden. Dazu ist der geplante Puffer zu klein und einen größeren können wir uns als Land nicht leisten. Ich verweise hierzu nur auf die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform. Über andere Steuersenkungen wird bereits nachgedacht. Ich verweise nur auf das Gezerre um die Erbschaftsteuer.
Zweitens. Die Steuerschwankungsreserve ist wirklich nur der Notgroschen. Aber viel mehr wäre auch nicht machbar, um maximal zwei Jahre ohne Neuverschuldung über die Runden zu kommen. Auch darauf haben Sie, Herr Minister, verwiesen. Die letzte Rezession dauerte fünf Jahre, bedingt auch durch die Steuersenkungspolitik.
Wir hätten es für sinnvoller gehalten zu überlegen, ob nicht einerseits die Tilgung von Schulden richtiger wäre, um die Höhe der Zinsen zu drücken, und andererseits zu versuchen, in Bereiche zu investieren, die auf lange Sicht eine zukunftsorientierte Wirtschaft ermöglichen. Dazu gehört nun einmal der Bildungsbereich.
Der Finanzminister hat zwar mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 eine Bildungsquote ausgewiesen, aber die
ersten Anhörungen in der Enquetekommission zeigen sehr deutlich die Defizite auf, die auf uns zu- und uns hoffentlich nicht überrollen. Inzwischen wissen wir, dass die Nachsorge auf allen Gebieten teurer ist. Ich bin mir durchaus im Klaren, dass gerade im Bildungsbereich über mehrere Jahre erst einmal Mehrausgaben notwendig wären.
Drittens. Ein Land ist nur so gut wie seine Kommunen. Ich habe schon ein Problem, wenn wir mit der Steuerschwankungsreserve beim Land einen Puffer bauen, während die Kommunen und insbesondere die Landkreise gegenwärtig nicht wissen, wie sie zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen sollen.
Deren Möglichkeiten sind durch die Regeln des Gemeindehaushaltsrechts mehr als begrenzt. Aber die Aufgaben bleiben bzw. wachsen, wenn ich nur an die Kosten der Unterkunft, die Hilfen zur Erziehung und auch an die Einführung der Doppik denke.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/1116. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammenzufassen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, lasse ich jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen.
Wer dem Gesetz die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Ablehnungen bei der LINKEN und bei der FDP. Das Gesetz ist damit beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 1.
Für die Fragestunde liegen Ihnen insgesamt acht Kleine Anfragen vor. Ich rufe als ersten Fragesteller den Abgeordneten Herrn André Lüderitz, Fraktion DIE LINKE, auf. Er stellt die Frage 1, die die Wiederaufnahme des Elektrobetriebs der Rübelandbahn betrifft. Die Antwort wird Herr Minister Dr. Daehre geben. Bitte schön, Herr Lüderitz.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Wiederaufnahme des Elektrobetriebs bei der Rübelandbahn. Herr Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre informierte am 8. August 2006 darüber, dass die Baumaßnahmen zur vorgesehenen Wiederaufnahme des elektrischen Zugbetriebs der Rübelandbahn planmäßig fortgeführt werden können. Das Land hat der Fels-Werke GmbH für Baumaßnahmen zur vorgesehenen Wiederaufnahme des elektrischen Zugbetriebs der
Rübelandbahn eine finanzielle Förderung von 411 000 € bewilligt. Die gesamten Mittel von mehr als 1 Million € sollen unter anderem eingesetzt werden, um verschlissene Weichen zu erneuern, vorhandene Bahnübergänge anzupassen und die Nutzung des Unterwerkes Blankenburg als Energieversorgungsstation zu gewährleisten.
Informationen aus dem Jahr 2007 besagen darüber hinaus, dass der Elektrobetrieb der Rübelandbahn zum 1. April 2008 wieder aufgenommen werden soll. Die unter Denkmalschutz stehende Strecke wurde in wesentlichen Teilen zur Nutzung im Industriebahnbetrieb zurückgebaut und dementsprechend ertüchtigt.
1. Wird der Termin 1. April 2008 zur Wiederaufnahme des Elektrobetriebes der Rübelandbahn eingehalten oder ist mit Verzögerungen - bis wann und warum? - zu rechnen?
2. Welche Absichten bestehen seitens der Bahn AG für die unter Denkmalschutz stehenden Bahnhofsgebäude in Blankenburg und Rübeland und in welchem Umfang ist es der Landesregierung möglich, kommunale Nutzungen zu unterstützen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Lüderitz im Namen der Landesregierung wie folgt:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat sich die Landesregierung seit 2003 mit allem Nachdruck nicht nur für den Fortbestand des Personen- und des Güterverkehrs auf der Rübelandbahn, sondern auch für die Beibehaltung des elektrischen Zugbetriebs eingesetzt. Ich will an dieser Stelle nicht alle Fassetten dieser Entwicklung noch einmal nachzeichnen, sondern nur darauf verweisen, dass zur Umsetzung dieser Zielstellung die Deutsche Bahn AG entsprechend der Landeszusage über mehrere Jahresscheiben verteilt bis 2005 Fördermittel erhalten hat. Damit erfolgte zunächst in einem ersten Bauabschnitt vor allem die Sanierung von Gleisen und Weichen sowie die Erneuerung von Bahnübergängen und signaltechnischen Anlagen.
Trotz planmäßiger Durchführung der Arbeiten und entsprechender Bereitstellung von Fördermitteln - diesen Umstand möchte ich nochmals klarstellen - bekundete die Deutsche Bahn AG im Jahr 2005 jedoch plötzlich kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Vorhabens, das für den zweiten Bauabschnitt Maßnahmen zur Aufnahme des Elektrobetriebs auswies, sowie am Eigentum der Strecke und plante den Verkauf. Nur durch die intensiven Bemühungen des Landes konnte letztlich eine Übernahme der Netzinfrastruktur im Jahr 2006 durch die neu gegründete Fels-Netz GmbH, ein Tochterunternehmen der Fels-Werke, erreicht und damit die Umsetzung der Zielstellung zur Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs sowie zum langfristigen Weiterbetrieb wieder gesichert werden.
Die vorgenannte Situation führte jedoch insgesamt leider auch zu Verzögerungen im Bauablauf am Vorhaben im Jahr 2007 wie ebenso der Umstand, dass es zur Verlän
gerung der im Jahr 2006 ausgelaufenen Förderrichtlinie bis 2011 der Zustimmung durch die EU bedurfte. Bis zum Vorliegen dieser Zustimmung konnten Baumaßnahmen am Vorhaben aus förderrechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden. Von der EU wurde im Antragsverfahren auf diesen Umstand ausdrücklich verwiesen. Zwar erfolgte unmittelbar nach der erteilten Zustimmung der EU im Juli 2007 die Ausreichung weiterer Mittel zur Fortsetzung der Maßnahmen, aber die Wiederaufnahme des Elektrobetriebs zum 1. April 2008 - um auf die erste Frage zu antworten - ist nach Aussage der Fels-Netz GmbH derzeit nicht realisierbar.
Im Rahmen der Weiterführung der Maßnahme sind für das Jahr 2008 die restliche technische Sicherung von Bahnübergängen, Gleis- und Weichenerneuerungen, Oberleitungsarbeiten sowie der Neubau einer Stützwand an der Bundesstraße 27 in der Ortslage Rübeland geplant, sodass nach jetzigem Stand die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs frühestens im ersten Halbjahr 2009 möglich sein wird.
Bezüglich der zweiten Frage möchte ich zunächst anmerken, dass ich bereits früher dafür eingetreten bin, auf der Strecke einen Wochenendverkehr für Touristen wieder einzurichten. Für einen solchen Verkehr, der erfreulicherweise nach entsprechender Abstimmung zwischen den Beteiligten meiner Kenntnis nach nun erstmalig zu Ostern dieses Jahres geplant ist, müssen auch Bahnhöfe und Haltepunkte funktionsgerecht und auf heutige Kundenanforderungen ausgerichtet zur Verfügung stehen. Für den Bahnhof Rübeland, dessen Empfangsgebäude einschließlich des dazugehörigen Grundstücks von der DB AG an einen englischen Investor verkauft wurde, ist diesbezüglich die Zuwegung sowie die Nutzung der Bahnsteigflächen bzw. der Bahnsteige 1 und 2 gesichert. Diese Bahnanlagen wurden von der DB AG an Fels-Netz verpachtet und von dieser baulich in Ordnung gebracht. Welches Nutzungskonzept hingegen der neue Eigentümer für die Empfangsgebäude verfolgt, ist dem Land nicht bekannt.
Bezüglich des Bahnhofs Blankenburg ist festzustellen, dass dieser vom Land nicht im Kontext mit der Rübelandbahn, sondern als ein im Personennahverkehr genutzter Bahnhof auf der Strecke Halberstadt - Blankenburg gesehen wird. Gleichwohl wurde das Empfangsgebäude ebenfalls von der DB AG an einen englischen Investor verkauft. Auch hier sind dem Land die Pläne des Eigentümers für die künftige Nutzung nicht bekannt.
Eine Beurteilung hinsichtlich einer möglichen Unterstützung des Landes für die künftige Nutzung der beiden Bahnhöfe ist jedoch erst nach Kenntnis dieser Konzepte möglich und denkbar, wenn eine Qualitätserhöhung für die Nutzer des SPNV bzw. ÖPNV nachgewiesen wird. Ich füge noch an, dass wir in den nächsten Wochen sicherlich auch mit dem Investor dieses Konzept beraten und uns einbringen werden; denn ich denke, dass er auch ein Interesse daran hat, diese beiden Bahnhöfe sinnvoll zu vermarkten und sie vielleicht in dieses touristische Konzept mit einzubinden. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Frage 2. Sie wird von der Abgeordneten Frau Birke Bull, DIE LINKE, gestellt und betrifft
das Abstimmungsverhalten Sachsen-Anhalts auf der Kultusministerkonferenz. Die Antwort wird der Kultusminister geben. Frau Bull, Sie haben das Wort. Bitte.
In der zwischen den deutschsprachigen Ländern BRD, Österreich, Schweiz und Liechtenstein abgestimmten Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 24 Abs. 2, ist der Begriff „inclusive education“ mit „integrative Bildung“ übersetzt worden. Das stößt auf die Kritik von Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenbewegung und verschiedenen Fachverbänden gleichermaßen. Die Kultusministerkonferenz hat diesen kritisierten Übersetzungstext mit 13 : 3 Stimmen bestätigt.