Zu den leistungsorientierten Kriterien haben Sie gesagt: Nun sage mir doch einmal jemand, auf welche Kriterien abgestellt werden soll. - Wir hatten während der Haushaltsberatungen beantragt, ebenso wie für den Tarifbereich 10 Millionen € einzustellen, die ähnlich wie im Tarifbereich ausgeschüttet werden, die aber auch den Zwang auferlegen, sich endlich einmal einen Kopf zu machen. Seit Jahren und Jahrzehnten wird über leistungsorientierte Besoldung und Bezahlung diskutiert. An dieser Stelle muss endlich ein Anreiz geschaffen werden. Anderenfalls müssen wir in der Diskussion sagen: Nein, wir sind dazu nicht in der Lage. Lasst das bitte sein.
Viertens. Sie haben gesagt, dieses Problem sei nicht über Nacht gekommen; das hätten wir alle gewusst. Ich muss ehrlich sagen, in diesem Ausmaß habe ich es nicht gewusst. Ich sitze seit Jahren im Innenausschuss, der sich damit befassen sollte. Ich habe in den Protokollen nachgelesen. Zu dem Ausmaß, zu den Leuten, die davon betroffen sind, wurde zu § 45 eigentlich immer nur in dem Sinne Stellung genommen, dass es noch nicht einmal eine Handvoll von Bediensteten, die in der Bundesagentur für Arbeit arbeiten, betreffe. Zu § 46 wurde gesagt: Es sind etwa zehn Klagen anhängig. Da im Land Sachsen-Anhalt so komisch entschieden und geurteilt wird, müssen wir jetzt rechtliche Klarheit schaffen. Über das Ausmaß hat hier noch nie jemand berichtet.
Fünftens. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss Klarheit darüber bekommen, ob und wann das Land Berufung einlegt. Mir ist das immer noch nicht klar. Ich weiß immer noch nicht, wann die Frist abläuft und ob bzw. bis wann das Land Berufung einlegen wird.
Sechstens. Der letzte Punkt ist mir ganz besonders wichtig. Zweimal habe ich aus den Reihen der CDUFraktion - von der Vorsitzenden der Enquetekommission und von Herrn Tullner - indirekt und auch ganz direkt den Vorwurf gegen unsere Fraktion zu hören bekommen, wir sollten nicht die einzelnen Punkte des Dienstrechts beraten und uns nicht die Rosinen oder Krümel - abhängig davon, wie man es sieht - herauspicken.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen noch einmal, was ich gestern bereits ausgeführt habe: Das Dienstrecht liegt in weiten Teilen auf dem Tisch. Gucken Sie einmal, wie oft sich das Bundesparlament mit dem Dienstrecht befasst. Wir sind auf diesem Gebiet blutige Anfänger und haben zu lernen. Ein Paket wird total in die Hosen gehen. Das werden wir nie durchberaten bekommen. Das sage ich in aller Sachlichkeit.
Eine letzte Bemerkung. Sie haben gesagt, mein Einstieg, der Antrag und die Frage, wie wir uns entscheiden, seien fragwürdig. Ich sage Ihnen dazu eines: Vorsichtiger konnte ich das in dem Antrag nicht ausdrücken. Sonst hätten wir nicht einmal frech unter dem Tisch hervorgucken können, sondern hätten gleich unter dem Tisch bleiben müssen. Noch vorsichtiger kann man das nicht ausdrücken. - Danke schön. Meine Redezeit ist abgelaufen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe noch einmal kurz mit Herrn Robra gesprochen. Wir werden eine Kabinettsvorlage erarbeiten, in der wir für die gesamte Landesregierung die Bewertung dieses Prozesses und dessen, was für uns wichtig ist, schnellstens angehen. Ich lade Sie dazu ein, dies offen während des gesamten Prozesses im Ausschuss mit zu diskutieren.
Zu dem konkreten Einzelfall - ich möchte hier jetzt nicht herumeiern - werde ich Ihnen bis zum Mittwoch für die Finanzausschusssitzung eine abschließende Antwort ge
ben können, was die Frist und unsere Reaktion auf das konkrete Urteil angeht. Der Grundsatz bleibt: Entweder in diesem oder im nächsten Verfahren werden wir dies bis zur höchstrichterlichen Instanz durchdeklinieren, da daraus Folgen entstehen, die für alle wirken.
Vor diesem Hintergrund kann ich mit den von Ihnen genannten sechs Punkten umgehen. Über die seichte Einbringung habe auch ich gestaunt. Ich bin dafür dankbar und hoffe, dass ein solcher Umgang auch mit anderen Dingen möglich ist. - Vielen Dank.
Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Antrag samt Änderungsantrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Das heißt, der Landtag würde die Landesregierung heute also nicht beauftragen. Ist das so gewollt?
- Ich frage nur: Ist es so gewollt, dass die Landesregierung heute nicht beauftragt wird, sondern dass zunächst in den Ausschüssen darüber beraten wird, dass ein Auftrag erteilt werden soll?
- Okay. Wenn das so ist, dann lasse ich darüber abstimmen, den Antrag und den Änderungsantrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer ist dafür? - Offensichtlich sind das fast alle. Das ist so beschlossen worden. Damit ist der vorletzte Tagesordnungspunkt erledigt.
a) Stellungnahme zu dem Antrag auf einstweilige Anordnung in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Zweites Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - LVG 1/08
b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Zweites Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - LVG 2/08
Ich bitte nun Herrn Borgwardt, als Berichterstatter zu beiden Punkten das Wort zu nehmen. Bitte schön.
LVG 2/08 sind mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 22. Januar 2008 dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Erarbeitung eine Beschlussempfehlung an den Landtag überwiesen worden.
Zum Sachverhalt. Mit der Verfassungsbeschwerde LVG 1/08 wird der Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gestellt. Mit dem Verfassungsgerichtsverfahren LVG 2/08 klagt der Antragsteller gegen das Gesetz selbst.
In seinen Verfassungsbeschwerden begründet er vor dem Hintergrund der am 24. Februar 2008 stattfindenden Oberbürgermeisterwahlen in Merseburg, dass mit dem genannten Gesetz das Planungsrecht der Stadt Merseburg de facto für die nächsten 15 Jahre auf null reduziert werde, da die Entscheidungsträger der Landesregierung und der Stadt Halle direkt über die Planungen und die Zukunft der Stadt Merseburg bestimmen könnten. Starke und wirksame eigenständige Planungsinstrumentarien der Gemeinden und Städte seien aber notwendig.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 23. Sitzung am 23. Januar 2008 mit den genannten Ver
fassungsbeschwerden befasst. Die einstimmig beschlossene Empfehlung an den Landtag lautet, keine Stellungnahme abzugeben.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand, dass über beide Punkte getrennt abgestimmt wird? - Das ist auch nicht der Fall. Dann stimmen wir über beide Punkte zusammen ab. Wer stimmt den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verfassung in der Drs. 5/1094 und in der Dr. 5/1095 zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden.
Der Tagesordnungspunkt 20 ist beendet. Wir sind damit am Ende der 18. Sitzungsperiode des Landtages angelangt.
Der Herr Präsident beruft den Landtag zu seiner 19. Sitzungsperiode für den 28. und 29. Februar 2008 ein.