Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Thema zu tun, das auf den ersten Blick recht büro- oder technokratisch anmutet, aber doch auch eine gewisse politische Brisanz entfaltet, wie gerade an dem Dialog des Ministers mit der Linkspartei.PDS als Einbringer erkennbar war. Es geht ja auch um die vielen Beamtinnen und Beamten im Lande.
Ich denke, angesichts der Fürsorgepflicht, die wir als Land und damit auch wir als Parlament nun einmal haben, müssen wir uns dieses Themas annehmen. Deshalb bin ich auch dankbar, dass die Linkspartei dieses Thema parlamentarisch aufgegriffen hat.
Frau Dr. Paschke, was Sie aber gesagt haben, hat mich dann doch - ich will jetzt nicht alles wiederholen, was der Minister schon gesagt hat; ich beschränke mich auf einzelne Punkte - zu einem gewissen Widerspruch oder einer anderen Reflexion verleitet.
Erstens. Das, was Sie im Hinblick auf das Landesbesoldungsrecht gesagt haben, ist richtig. Wir mussten das
damals schnell einführen, damit wir eine eigene Grundlage haben, weil uns die Föderalismusreform I diese Kompetenz zugemutet hat und weil wir das dann auch nachvollzogen haben. Ich denke, dass das bei uns als Landesgesetzgeber erst einmal ankommen muss. Ich glaube, das ist allen völlig klar.
Je tiefer wir in die Materie - auch mit Blick auf die Enquetekommission - einsteigen wollen und werden, werden wir uns diesen Dingen schrittweise und sorgfältig zuwenden. Aber der Einstieg in diese Debatte war schon schwierig. Das sind eben manchmal die Folgen.
Wenn Sie ein Gerichtsurteil zitieren und in Rede stellen, dann ist das sicherlich richtig. Aber ich muss natürlich auch sagen - zumindest habe ich dies als Parlamentarier hier immer wahrgenommen -, dass es eine Trennung zwischen Legislative und Judikative gibt. Die sollten wir an dieser Stelle respektieren. Wir sollten nicht, auch wenn es relativ brisant sein könnte, gleich auf den Zug aufspringen, den uns das Gericht - bei allem Respekt vor dem Urteil und den daraus entwickelten Folgerungen - auferlegt hat.
Ich finde es gut, dass man dies jetzt einer grundsätzlichen Überprüfung zuführt; denn wir müssen wirklich wissen, wie die Rechtslage auf Dauer und systematisch interpretiert werden muss und interpretiert werden kann. Deswegen stützen wir die Landesregierung an dieser Stelle nachdrücklich auf ihrem Weg durch die Instanzen. Wir müssen an dieser Stelle einfach Klarheit haben. Es ist vermutlich erst in der höchsten Instanz mit einem wirklich grundlegenden Urteil zu rechnen. Diesem sehen wir mit Spannung entgegen.
Der zweite Punkt ist, dass - dies hat der Minister auch schon gesagt - die Einstufungsstruktur im Beamtenrecht in Rede steht. Das ist uns klar. Die finanziellen Ressourcen waren in den letzten Jahren so, wie sie sind. Deswegen haben wir diese Unwucht in der Entwicklung.
Da wir jetzt mit diesem mittelfristig angelegten Beförderungskonzepten und den daraus entwickelten Handlungssträngen eine Perspektive haben, sollten wir uns bemühen, diese schrittweise abzubauen. Das wird nicht von heute auf morgen gehen. Aber ich denke, wir haben hierbei eine Perspektive, die wir auch den Beamtinnen und Beamten im Land aufgezeigt haben. Wir haben im Haushaltsplan 2005/2006 eine erste Beförderungswelle organisiert und werden die Bemühungen in den nächsten Jahren gemeinsam mit der Regierung schrittweise fortsetzen. Dann begeben wir uns, glaube ich, auf einen guten Weg.
Ein Letztes. Frau Rotzsch als Vorsitzende der Enquetekommission hat gestern davon gesprochen, dass sie ein bisschen die Sorge hat, dass wir uns hier immer einzelne Rosinen - Sie haben es eher als Krümelchen bezeichnet - aus dem Personalrecht herauspicken, die wir uns eigentlich in der Enquetekommission in der Gesamtheit der Konzeption zumuten wollen.
Auch ich will einer solchen Sorge Ausdruck verleihen. Ich denke, das ist ein wichtiges Thema. Wir können uns über diese spezifischen Fragen sicherlich auch immer im Plenum unterhalten. Aber ich denke, wir werden der Aufgabe immer erst dann gerecht, wenn wir das in der Enquetekommission ernst nehmen, was wir tun, und uns das dort in der ganzen Vielfalt zu Gemüte führen. Deswegen bitte ich darum, dass wir uns darauf verständigen, nicht immer nur einzelne Punkte herauszugreifen,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, die liberale Sicht auf das Beamtenrecht darzustellen. Ich will mich tatsächlich nur darauf konzentrieren, was uns heute als Antrag vorliegt.
Als ich in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt angefangen habe, war eines der ersten Dinge, die ich gelernt habe, dass einer der gravierenden Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten darin liegt, dass der Angestellte immer entsprechend der Stelle bezahlt wird, auf der er gerade sitzt, und zwar völlig unabhängig davon, ob er diese kontinuierlich oder befristet innehat. Bei den Beamten ist immer der Punkt gewesen, dass die Kollegen geklagt haben, dass sie, wenn sie eine neue Stelle bekamen, ganz selten gleich in diese Stelle eingewiesen worden sind und die höchste Wertigkeit wahrgenommen haben. Meist war es so, dass man mit einer Besoldung nach A 13 durchaus eine Stelle der Besoldungsgruppe A 14, manchmal auch eine der Besoldungsgruppe A 15 innehatte und dann im Laufe der Zeit in diese hineingewachsen ist. Dieses Auseinanderklaffen ist Praxis, ich glaube, ich kann hier sagen, überall in Deutschland.
Demzufolge hat mich das Urteil ein Stück weit gewundert. Ich glaube - das ist ganz klar -, wir akzeptieren, dass man Gerichtsurteile, wenn Korrekturen im Gesetz erforderlich sind, auf diese Art und Weise umsetzen muss. Allerdings habe ich dem, was den Medien zu entnehmen war, und auch dem, was Herr Bullerjahn gerade vorgetragen hat, entnommen, dass dieser Sachverhalt tatsächlich nicht ausgeurteilt worden ist, sondern dass man nur eine Frist hat verstreichen lassen und in dem Fall, auch meiner Meinung nach, zahlen muss, allerdings nach wie vor Zweifel daran hat, dass dies für alle Fälle in Sachsen-Anhalt zutreffen würde.
Deshalb kann ich akzeptieren, dass man sagt: In Ordnung, wir versuchen den nächsten Fall in diesem Bereich zu nehmen, ihn ausurteilen zu lassen, bis wir zweifelsfrei wissen, was die Gerichte hierzu sagen, und verlassen uns nicht darauf, was ein einzelnes Gericht sagt. Dass Unterschiede existieren, wissen wir inzwischen auch alle. Diese - auch schmerzhafte - Erfahrung haben die meisten gemacht.
Wenn allerdings die Obergerichte zu dem Ergebnis kommen sollten, dass dieser Rechtsanspruch besteht, dann gehe ich davon aus, dass das Land zahlt. Ich gehe dann auch davon aus - das muss ich ganz klar sagen, weil das in dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD nicht ganz klar ist -, dass das Land nicht nur für die Fälle, in denen geklagt wurde, Zahlungen leistet, sondern auch - so ist es eigentlich üblich - für die Kolleginnen
Ich glaube, es ist auch eine Frage des besonderen Verhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten - Fürsorgepflicht -, dass ich in diesem Fall nicht sage: Wenn du ein bisschen querulatorisch eingestellt warst und geklagt hast, dann bekommst du das Geld; wenn du das nicht gemacht hast, würdest du es nicht bekommen.
Über die genauen Zahlen ist viel spekuliert worden. Darüber können wir uns im Ausschuss unterhalten. Es ist signalisiert worden, dass die beiden Anträge in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres überwiesen werden sollen. Wir können uns dort sicherlich über den Zeitpunkt verständigen, zu dem wir uns über die Ergebnisse der Reform des Dienstrechts in unserem Bundesland informieren lassen.
Ich erzähle immer gern, dass der Innenminister dieses Landes gesagt hat, Anfang Januar 2007 könnten wir über einen Gesetzentwurf beraten. Wir haben im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2008/2009 die eine oder andere Änderung diskutiert. Aber auf den ordentlichen Wurf, der angekündigt worden ist, warten wir noch.
Ich hoffe, dass die Landesregierung hierbei den Mut hat, tatsächlich innovative Regelungen für unser Bundesland zu finden, die es trotz der Haushaltssituation möglich machen, den Beamten Chancen zu eröffnen. Wir haben in der Enquetekommission das eine oder andere Interessante aus dem Kultusbereich gehört. Das sind durchaus Ideen, die es sicherlich in anderen Ressorts auch gibt.
Ich kann nur an die Mitglieder der Landesregierung appellieren, diese Ideen für ein spezifisches Beamtenrecht in unserem Land aufzugreifen und einzubringen, um zu sehen, ob wir mit den finanziellen Mitteln, die wir den Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stellen können, dafür Sorge tragen können, dass das Beamtentum in Sachsen-Anhalt auch in Zukunft interessant und attraktiv ist.
Wir brauchen in zentralen Bereichen gut ausgebildete, motivierte Beamtinnen und Beamte; sie müssen ihren Job gern machen; denn nichts ist für einen Staat übler als schlecht motivierte Staatsbedienstete. Dabei ist es egal, ob es Angestellte oder Beamte sind. - Ich danke Ihnen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Worum geht es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE? - Gemäß Punkt 1 wollen Sie unverzüglich die Hintergründe, Positionen und Vorgehensweise der Landesregierung zum Anspruch von Beamtinnen und Beamten auf Verwendungszulagen nach § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes erläutert haben.
Wir haben gerade erst vor der Sommerpause, im Juli 2007, das Landesbesoldungsrecht neu geordnet, wonach gemäß der Föderalismusreform I die Bestimmungen des Besoldungsrechts auch Ländersache sind. Da
nach finden die §§ 45 und 46 des Bundesbesoldungsgesetzes in Sachsen-Anhalt keine Anwendung mehr. Das heißt, die Zulagen nach diesen Paragrafen gibt es künftig nicht mehr. Das betraf die Zulage für befristet wahrgenommene Tätigkeiten einer höher dotierten Stelle gemäß § 45 des Bundesbesoldungsgesetzes und auch die Verwendungszulage gemäß § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes.
Nun gibt es im Landesdienst eine Vielzahl von Fällen - das haben wir eben gehört; die Medien berichteten von 5 500 Fällen -, die einen Anspruch auf Verwendungszulage im Nachhinein geltend machen könnten, weil sie, insbesondere im gehobenen Dienst, zum Beispiel in die Besoldungsgruppen A 9 oder A 10 eingruppiert sind, aber Tätigkeiten nach A 11 oder A 12 ausführen würden.
Schauen wir uns einmal die komplizierten Bestimmungen - es sind wirklich komplizierte Bestimmungen - des Besoldungs- und Tarifrechtes im öffentlichen Dienst an.
Bei den Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes ist die Vergütung das Äquivalent für eine konkrete Arbeitsleistung. Die Vereinbarung einer höherwertigen Tätigkeit begründet einen höheren Vergütungsanspruch. Die Vereinbarung einer niedriger bewerteten Tätigkeit oder auch eine Änderungskündigung führt zu einer entsprechend niedrigeren Vergütung.
Demgegenüber werden aber Berufsbeamte im Rahmen eines auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnisses alimentiert. Natürlich ist deren beruflicher Werdegang davon abhängig, wie sie sich auf dem ihnen übertragenen Dienstposten bewähren. Dies wird bei Beförderungsentscheidungen auch gewürdigt. Es ist richtig, dass viele Beamtinnen und Beamte lange auf höher bewerteten Dienstposten eingesetzt werden, aber niedriger besoldet werden, als es der ihnen übertragenen Aufgabe entspricht. Ich habe mir sagen lassen: Es entspricht aber auch den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums, dass die Höhe der Besoldung dem übertragenen Amt und nicht dem zugewiesenen Dienstposten entspricht.
Im Laufe der Ausschussberatungen dieses Gesetzentwurfs ist das Thema der Verwendungszulagen ausführlich erörtert worden. Schon damals ist von den anhängigen Klageverfahren geredet worden. Gleichwohl und aufgrund der Situation sowie vor dem Hintergrund des Urteils von Ende dieses Jahres sind wir gern bereit, die Landesregierung heute zu beauftragen, in den Ausschüssen für Finanzen und Inneres über den aktuellen Verfahrensstand und über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der eingereichten Klagen zu berichten. - Das ist Punkt 1 unseres Änderungsantrages.
Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, dass die Landesregierung bis zum 30. Juni 2008 in der Enquetekommission über den Stand und Inhalt der Dienstrechtsreform berichtet. Wir meinen damit die Berichterstattung nicht nur bezüglich der künftigen Zulagengestaltung, sondern auch bezüglich der ins Auge gefassten Änderung des Dienstrechtes insgesamt.
Eine Herauslösung der Zulagenregelung aus der Neugestaltung als Motivation zur Leistungssteigerung finden wir zu speziell auf nur eine Gruppe der Landesbediensteten fixiert. Es sollte uns insgesamt um Leistungselemente gehen. Dafür sehen wir die Enquetekommission als geeignetes Gremium an. Nr. 7 des Einsetzungsbeschlusses entspricht genau dieser Intention. Darin heißt es: Wie ist das Dienst- und Tarifrecht zu gestalten,
um mittelfristig moderne, für alle Beschäftigten leistungsmotivierende arbeitsrechtliche Bedingungen zu garantieren?
Die SPD-Fraktion steht gleichermaßen zu den Beamten und Tarifbeschäftigten im Lande. Bestimmte Unterschiede zwischen diesen Beschäftigtengruppen sind jedoch aufrechtzuerhalten. Hierzu gehört, dass die Verwendung einer Beamtin oder eines Beamten auf einem höherwertigen Dienstposten keinen Anspruch auf eine Verwendungszulage begründet.
Frau Dr. Paschke hat ausgeführt, dass die Enquetekommission nicht wie Ausschüsse des Landtages wirkt. Das hatten wir bei unserem Änderungsantrag so nicht berücksichtigt. Deshalb sind auch wir für eine Überweisung des Antrages und des Änderungsantrages in den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Finanzen, wobei die federführende Beratung der Finanzausschuss übernehmen soll. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Jetzt haben Sie, Frau Dr. Paschke, wenn Sie dies möchten, noch einmal das Wort.
Erstens. Herr Minister, Sie haben gesagt, zukünftig sollten nur noch ganz begrenzt Bedienstete des Landes verbeamtet werden, und Sie haben die Frage angesprochen, wie wir insgesamt mit dem Dienstrecht umgehen. Zu den Schulleitern wurde ausgeführt, dass müssten wir machen, da sie sonst weg seien. Auch bei Neueinstellungen müssten wir Schulleiter verbeamten, sonst seien die Bewerber weg.
Wir haben uns vor allem mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten einem Wettbewerb im Dienstrecht ausgesetzt, dem wir uns stellen müssen. Wenn bundesweit diskutiert wird, wie mit der so genannten Verwendungszulage umzugehen ist, werden wir nicht umhinkommen, genau das zu tun, was unter Punkt 2 unseres Antrages steht, nämlich uns zu überlegen, wie wir Anreize schaffen können, wenn wir die Leute auf höher bewerteten Dienstposten einsetzen.
Zweitens. Herr Minister, ich habe das nicht parteipolitisch diskutiert. Eine parteipolitische Austragung dieser Diskussion sollten wir auch sein lassen. Für den öffentlichen Dienst ist es eine entscheidende Frage, wie wir zukünftig mit beidem - mit Tarifbereich und Dienstrecht - umgehen werden.
Zu den leistungsorientierten Kriterien haben Sie gesagt: Nun sage mir doch einmal jemand, auf welche Kriterien abgestellt werden soll. - Wir hatten während der Haushaltsberatungen beantragt, ebenso wie für den Tarifbereich 10 Millionen € einzustellen, die ähnlich wie im Tarifbereich ausgeschüttet werden, die aber auch den Zwang auferlegen, sich endlich einmal einen Kopf zu machen. Seit Jahren und Jahrzehnten wird über leistungsorientierte Besoldung und Bezahlung diskutiert. An dieser Stelle muss endlich ein Anreiz geschaffen werden. Anderenfalls müssen wir in der Diskussion sagen: Nein, wir sind dazu nicht in der Lage. Lasst das bitte sein.