Wir haben, weil Wahlkampf war, dem Ausschuss zumindest eine Anhörung abgetrotzt, die sich dann allerdings aus unserer Sicht ein Stück weit zu einer Alibiveranstaltung entwickelt hat. Eine richtige Diskussion, eine wirklich intensive Diskussion hat nicht stattgefunden. Übrigens hat auch kein Ringen um irgendeinen Kompromiss stattgefunden.
Die Seniorinnen und Senioren haben immer wieder betont, dass es ihnen vor allem darauf ankommt, eine gesetzlich anerkannte Größe zu sein. Mehr wollten sie eigentlich nicht.
Ansonsten gab es durchaus unterschiedliche Auffassungen. Manche Seniorinnen und Senioren haben Vorstellungen entwickelt - dem Zentralismus sei es geklagt -, die sich mit dem heutigen Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung wahrlich nicht in Übereinstimmung bringen lassen. Wir haben diesen Forderungen nicht nachgegeben. Wir haben den Seniorinnen und Senioren gegenüber immer wieder die kommunale Selbstverwaltung hochgehalten.
Trotzdem haben sich die Koalitionsfraktionen nicht an der Diskussion beteiligt, wie denn die Forderungen der Seniorinnen und Senioren am besten umzusetzen seien, sondern es gab im Grunde genommen nur eine Suche danach, mit welchen Begründungen man den Gesetzentwurf ablehnen kann. Das Gesetz ist einfach am langen Arm der Koalitionsmehrheit verhungert.
Es bleibt die Frage: Wie weit sind wir denn nun ohne Gesetz gekommen? - Es ist uns doch in der Diskussion immer wieder gesagt worden, dass wir demnächst Kommunalwahlen haben und dass das die Chance ist, die Seniorinnenvertretungen in den Hauptsatzungen zu verankern und die Gemeindeordnung an dieser Stelle anzuwenden.
Ich habe mir die Mühe gemacht, in den Hauptsatzungen nachzuschauen. Soweit ich die Hauptsatzungen nachlesen konnte - die meisten sind im Internet abrufbar -, haben von den neu gebildeten Kreisen meines Wissens nur drei einen entsprechenden Passus in ihre neue Hauptsatzung aufgenommen. Diese Hauptsatzungen habe ich übrigens vorliegen. Die neu gebildete Stadt Dessau-Roßlau hat keinen solchen Passus in ihrer Hauptsatzung. Auch die Kreise Salzwedel und Stendal, die nicht neu gebildet wurden, aber auch die Städte Magdeburg und Halle haben keinen Seniorinnenbeirat. Also sind es insgesamt drei von 14 Körperschaften auf
dieser Ebene, die inzwischen die Chance wahrgenommen und den Seniorinnenbeirat in ihren Hauptsatzungen verankert haben. Das ist der Kreis Anhalt-Bitterfeld, das ist der Salzlandkreis und das ist der Harzkreis.
Dabei gibt es sehr wohl Abstufungen. Weil Herr Neugebauer, der Vorsitzende des Seniorenrates, nicht nur in meinem Kreis, dem Salzlandkreis, wohnt, sondern auch in unserem Kreistag sitzt, wundert es sicherlich niemanden, dass wir hierzu eine sehr umfangreiche und recht gute Regelung gefunden haben. In den von mir genannten anderen Kreisen ist es ebenfalls recht gut geregelt. Alle anderen Kreise haben unseres Wissens bisher darauf verzichtet.
Ich kann und muss Ihnen deshalb heute versprechen, dass wir dieses Thema mit der Ablehnung des Gesetzentwurfes heute nicht beerdigen. In diesem Sinne kann ich der Bitte des Ministers, mich weiterhin um die Belange von Seniorinnen und Senioren zu kümmern, sehr gut nachkommen. Das ist versprochen.
Herzlichen Dank, Frau Dirlich. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Rotter das Wort. Bitte schön, Herr Rotter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl es mich nach dem Redebeitrag der Kollegin Dirlich natürlich reizt, noch einiges zu sagen, werde ich auf einen ausführlichen eigenen Beitrag verzichten, da ich der Meinung bin, dass alles, was ich noch sagen könnte, eine Aneinanderreihung von Wiederholungen wäre.
Ich möchte meine Entscheidung mit dem Zitat eines, wie ich meine, sehr klugen Mannes begründen. Er hat gesagt: „Wo es drei Heller tun, verwende nicht vier, und nicht zwei Worte, wo es mit einem getan ist.“ Ich denke, damit ist alles gesagt.
Es bleibt mir nur noch übrig, meine Bitte auszusprechen, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Inneres zu entsprechen und den Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS abzulehnen. - Danke.
Vielen Dank für diesen Beitrag, Herr Rotter. - Nunmehr erteile ich der FDP das Wort. Frau Dr. Hüskens, bitte schön.
(Frau Dirlich, DIE LINKE: Diese Rede habe ich schon 15-mal gehört, Herr Rotter! - Herr Rotter, CDU: Ich Ihre auch! - Weitere Zurufe von der CDU)
- Meine Damen und Herren! Geredet wird hier vorn. Das andere können Sie nachher in der Pause machen. - Frau Dr. Hüskens, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe im Vorfeld überlegt, ob ich hierzu noch einmal reden möchte. Ich habe die Reden durchgelesen, die wir bei der Einbringung gehalten haben. Dabei habe ich festge
stellt, dass sich an meiner Position dazu nicht viel verändert hat. Aber da Sie, Frau Dirlich, noch einmal emotional für eine stärkere gesetzliche Verankerung der Seniorenvertretungen eingetreten sind, möchte ich auf einen Punkt noch einmal hinweisen.
Wenn in unserer Gesellschaft, die eine nach dem Mehrheitsprinzip organisierte Demokratie ist, eine in den nächsten Jahren immer stärkere und einflussreichere gesellschaftliche Gruppe geben wird, dann sind das die Senioren. Sie werden in unserer Gesellschaft von Jahr zu Jahr einflussreicher werden.
Wenn ich also vor zehn Jahren in dem einen oder anderen Punkt mit Ihnen einig gewesen wäre - das war bekanntlich auch die Zeit, in der man entsprechende Beiräte gegründet hat, um demokratische Interessen stärker einzubringen, spezifische Interessen zu berücksichtigen -, muss ich Ihnen sagen, dass wir in den nächsten Jahren wahrscheinlich erleben werden, dass die Seniorenbeiräte an Einfluss verlieren, weil sich der Einfluss älterer Menschen immer stärker auf die richtigen Parlamente verlagern wird.
Ich bin Jahrgang 1964 und dieser Jahrgang gehört zu denen, die am stärksten in unserer Republik vertreten sind. Ich wünsche mir heute schon in diesem Alter genügend Weisheit, um dann nicht nach meinen persönlichen Interessen zu entscheiden, sondern die Gesamtgesellschaft im Auge zu haben und nicht, was man in der Demokratie ja auch einmal machen kann, mit der Macht der Mehrheit verschiedene Dinge durchzusetzen.
Seitens der Senioren ist sehr häufig auch vorgetragen worden, dass sie sich gut aufgehoben fühlen, dass es oft auch nicht an der formalen Ausgestaltung der Regelung liegt, sondern sehr häufig der Umgang mit den entsprechenden Verwaltungsstellen im Vordergrund steht. Dies können wir rechtlich ohnehin nicht anordnen.
Dann kam immer die Formulierung, man wolle sich für die Interessen der Senioren überparteilich einbringen. Dazu muss man ganz klar sagen, dass es das nicht gibt, weil der Begriff der Partei nicht daran festgemacht ist, was man in Deutschland als Partei bezeichnet. Dass man Partei ist, Partei ergreift, sagt schon, dass ich jedes Mal, wenn ich mich für Interessen einsetze, in der Regel für meine eigenen, aber manchmal auch für die Interessen anderer, Partei ergreife. Demzufolge wird auch jede Seniorenvertretung Partei sein, nämlich eben Partei der Senioren.
Vor diesem Hintergrund sage ich ganz klar: Wenn Parteien in Deutschland eine wirkliche Leistung erbracht haben, dann doch die, dass sie zumindest in einem gewissen Rahmen Alter, Geschlecht, wirtschaftliche Interessen, regionale Interessen bereits bündeln und aufeinander abstimmen, bevor sie in diesem Parlament austariert werden.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir wirklich keine weitere gesetzliche Verankerung brauchen. Ich halte die Regelung, die wir derzeit in den verschiedenen Kreisen haben, zumindest was die rechtliche Ausgestaltung anbelangt, für ausreichend. Ich stimme Ihnen durchaus zu, dass der eine oder andere Landrat eine motivierende
Aber entschieden und verantwortet werden alle Regelungen auf Landesebene, auf Kreisebene, auf kommunaler Ebene im Endeffekt von den Räten oder von den Parlamentariern. Ich habe im Moment sehr viele Möglichkeiten, den Stadtrat von Magdeburg zu sehen, und ich bin mir ganz sicher, dass die Interessen der Senioren in dieser Stadt und in vielen Kreisen garantiert und aus eigenem Interesse gut wahrgenommen werden.
Daher bin ich mir sicher, dass wir mit den derzeitigen Regelungen leben können und kein neues Gesetz brauchen. Die FDP-Fraktion wird deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Frau Dr. Hüskens. - Ich erteile nunmehr der SPD das Wort. Frau Dr. Späthe, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben es heute wieder. Wir befinden uns zu diesem Thema schon seit langem in dem Zustand der reinen Wiederholung. Obwohl Wiederholung bekanntlich die Mutter der Weisheit ist, scheint uns das in diesem Fall nicht so zu sein. Deshalb verzichten wir darauf, der Debatte einen weiteren Beitrag hinzuzufügen, und bitten Sie um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse.
Herzlichen Dank. Das war kurz und knapp. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Weitere Fragen sehe ich nicht.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, die Ihnen in der Drs. 5/1067 vorliegt, abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der LINKEN. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 beenden.
Wir gehen in die Mittagspause. Um 14.15 Uhr sehen wir uns, meine Damen und Herren, am gleichen Ort wieder. Guten Appetit!
Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt