Protocol of the Session on January 24, 2008

Das ist für das Justizministerium und für die Regierungskoalition einer der wichtigen Ausgangspunkte des ganzen Reformvorhabens. Dem Aspekt der Bürgernähe kann man mit den Gerichtstagen durchaus Rechnung tragen, wobei man die Richter, soweit es zur Berücksichtigung der sozialen Aspekte erforderlich ist, vor Ort verhandeln lässt, sodass die betroffenen Bürger nicht reisen müssen.

Beim Sozialgericht Stendal kommt hinzu, dass dieses momentan auch für die Gerichtseingesessenen - ich wiederhole diesen Begriff - aus Möser und Gommern zuständig ist. Also wenn Bürger von dort ein Sozialgerichtsverfahren haben, müssen sie erst einmal durch Magdeburg nach Stendal. Für die Bürger aus diesem Bereich verkürzen sich durch die Zuordnung des Stendaler Sozialgerichts nach Magdeburg sogar die Wege. Für die Bürger aus dem Altmarkkreis und aus dem Landkreis Stendal kann mit den auswärtigen Gerichtstagen dem Aspekt der Bürgernähe Rechnung getragen werden.

Aufgrund der vorgesehenen Einrichtung von Rechtsantragsstellen ist es auch gewährleistet, dass die Bürger, die überhaupt erst einmal einen Antrag auf den Weg bringen wollen, eben nicht durch die Gegend reisen müssen. So gesehen werden wir den Aspekten der Effizienz und der Bürgernähe hinreichend gerecht.

Meine Damen und Herren! Ich verkenne nicht, dass ich mir durchaus einen anderen Weg für eine Justizstrukturreform in diesem Lande vorgestellt hätte. Über die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten wird seit Langem unter den Ländern diskutiert. Die Länder haben auch entsprechende Vorschläge unterbreitet. Das Ganze liegt im Bundesrat und im Bundestag. Aber das ist bundespolitisch leider nicht durchsetzbar. Solange das so ist und wir jede Gerichtsbarkeit für sich vorhalten müssen, kommen wir nicht umhin, auch kleinere, kleinste Fachgerichte zur Disposition zu stellen. Insoweit handelt es sich um notwendige Anpassungen innerhalb des Systems.

Deshalb wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Debattenbeiträge, sodass wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1057 und über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drs. 5/1100 kommen können.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der FDPFraktion abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand- bzw. Kartenzeichen. - Zustimmung bei der FDP und bei der LINKEN. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über die selbständigen Bestimmungen, wie sie in der Drs. 5/1057 vorgeschlagen werden, in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Ich würde gleichzeitig über die Gesetzesüberschrift - sie lautet „Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen“ - und über das Gesetz in Gänze abstimmen lassen.

Dazu wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Wenn Sie damit einverstanden sind, beginnen wir damit. Frau Hampel wird diese wieder vornehmen und Herr Kosmehl notiert.

Wer für das Gesetz ist, stimmt mit Ja. Wer dagegen ist, stimmt mit Nein oder enthält sich der Stimme. Das wollte ich der Vollständigkeit halber sagen, damit das ordentlich gemacht wird. Bitte schön, fangen Sie an.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Nein Herr Barth Ja Herr Bergmann Enthaltung Herr Bischoff Ja Herr Prof. Dr. Böhmer - Herr Bommersbach Ja Herr Bönisch - Herr Borgwardt Ja Herr Born Ja Herr Dr. Brachmann Ja Frau Brakebusch Ja Herr Brumme Ja Frau Budde Ja Frau Bull Nein Herr Bullerjahn - Herr Czeke - Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege - Herr Dr. Eckert Nein Herr Felke Ja Frau Feußner Ja Frau Fiedler Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer Ja Herr Franke Nein Herr Gallert Nein Herr Gebhardt Nein Herr Geisthardt Ja Frau Gorr Ja Herr Graner Ja Frau Grimm-Benne Ja Herr Grünert Nein Herr Gürth - Herr Güssau Ja Frau Hampel Ja Herr Harms - Herr Hartung Ja Herr Hauser Nein Herr Heft Nein Herr Henke Nein Herr Höhn Nein Frau Hunger Nein Frau Dr. Hüskens Nein Frau Dr. Klein Nein Herr Kley Nein Frau Knöfler Nein Herr Dr. Köck - Herr Kolze - Herr Kosmehl Nein Herr Krause -

Frau Dr. Kuppe Ja Herr Kurze Ja Herr Lange Nein Herr Lüderitz Nein Herr Madl Ja Herr Mewes Nein Herr Miesterfeldt Ja Frau Mittendorf Ja Herr Prof. Dr. Paqué Nein Frau Dr. Paschke Nein Frau Penndorf - Herr Poser Ja Herr Dr. Püchel - Herr Radke - Herr Reichert Ja Frau Reinecke Ja Frau Rente Nein Frau Rogée Nein Herr Rosmeisl Ja Herr Rothe Ja Herr Rotter Ja Frau Rotzsch Ja Herr Scharf Ja Herr Dr. Schellenberger - Herr Scheurell Ja Frau Schindler Ja Frau Schmidt Ja Herr Schröder Ja Herr Schulz Enthaltung Herr Schwenke Ja Frau Dr. Späthe Ja Herr Stadelmann Ja Herr Stahlknecht Ja Herr Steinecke Ja Herr Sturm Ja Frau Take Ja Herr Dr. Thiel Nein Herr Thomas Ja Frau Tiedge Nein Herr Tögel Ja Herr Tullner Ja Herr Weigelt Ja Frau Weiß Ja Frau Wernicke Ja Herr Wolpert Nein Herr Zimmer Ja

Vielen Dank. - Gibt es noch jemanden, der nicht abgestimmt hat?

(Ministerpräsident Herr Prof. Dr. Böhmer: Ich stim- me mit Ja!)

Ansonsten haben alle Anwesenden abgestimmt. Damit ist die Abstimmung beendet. Ich unterbreche die Sitzung

zur Auszählung der Stimmen für ein paar Minuten und bitte Sie, im Saal zu bleiben.

Unterbrechung: 12.30 Uhr.

Wiederbeginn: 12.34 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung über das Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen bekannt geben. Für das Gesetz haben 53 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 29 Abgeordnete gestimmt. Es gab zwei Enthaltungen. 13 Abgeordnete waren nicht anwesend. Damit ist dem Gesetz zugestimmt und das Gesetz so beschlossen worden. Meine Damen und Herren, wir können den Tagesordnungspunkt 4 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/937

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1059

Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 15. November 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Reichert. Es ist vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Herr Reichert, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 29. Sitzung des Landtags am 15. November 2007 an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden.

Der Ausschuss war nach der Landtagsinformationsvereinbarung bereits am 6. Februar 2007 über das Anliegen in Kenntnis gesetzt worden. Die Landesregierung hatte bereits in der 11. Sitzung des Ausschusses am 21. Februar 2007 erklärt, der Bedarf des Landes SachsenAnhalt für die Ausbildung von Amtsanwaltsanwärtern werde als sehr gering eingestuft. Eine eigenständige Ausbildung könne nicht unterhalten werden.

Es handele sich nicht um die Errichtung eines neuen Studienganges. Bereits seit dem Jahr 1998 werde der berufliche Nachwuchs für die Beschäftigungsgruppe der Amtsanwälte, die in Sachsen-Anhalt eingestellt werden sollten, in Nordrhein-Westfalen ausgebildet. Zwischenzeitlich sei die Ausbildung umstrukturiert worden. Es gebe eine neue Prüfungsordnung, die insbesondere ein gemeinsames Prüfungsamt der beteiligten Länder vorsehe. Ein gemeinsames Prüfungsamt wiederum sei mit hoheitlichen Aufgaben verbunden, sodass ein Staatsvertrag geschlossen werden müsse, um das gemeinsame Prüfungsamt einrichten zu können.

Mit der Einrichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes würden auch die bisher bestehenden rechtlichen Unklarheiten im Hinblick auf das Nebeneinander der Kompetenzen beseitigt. Insoweit handele es sich um eine klare rechtliche Regelung. Mit dem Staatsvertrag werde die Möglichkeit geschaffen, auch künftige Amtsanwaltsanwärter weiterhin in Nordrhein-Westfalen ausbilden zu lassen, falls es wieder Bedarf an Amtsanwälten in Sachsen-Anhalt gebe.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat dem Gesetzentwurf zum Staatsvertrag in der 22. Sitzung am 9. Januar 2008 einstimmig ohne Änderung zugestimmt und eine Beratung im Landtag ohne Debatte empfohlen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Staatsvertrag wieder in die durch die Landesregierung übermittelte Originalfassung gebracht worden ist, da gegenüber der ausgefertigten Fassung in Drs. 5/937 Differenzen festgestellt worden sind.

Im Namen des Ausschusses für Recht und Verfassung bitte ich um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Abgeordneter Herr Reichert.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1059. Ich schlage Ihnen vor, über die selbständigen Bestimmungen zusammen abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch dagegen.

Dann schlage ich Ihnen vor, über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung“ und über das Gesetz in seiner Gänze zusammen abzustimmen. Wir verfahren so. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen und erspare mir die Gegenprobe. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 5 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskostenrechts und des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande SachsenAnhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/882

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1066

Die erste Beratung fand in der 27. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2007 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Barbara Knöfler. Es ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Frau Knöfler, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Drs. 5/882 liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskostenrechtes und des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt“ als Regierungsentwurf vor. Diesen Gesetzentwurf hat der Landtag in der 27. Sitzung am 11. Oktober 2007 zur Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

In der 20. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 14. November 2007 wurden inhaltliche Fragen erörtert, beispielsweise die Möglichkeit der Änderung der gesetzlichen Grundlage, hier des Untersuchungsausschussgesetzes, während eines laufenden Verfahrens.

Die Landesregierung betonte, mit dem Gesetzentwurf solle vermieden werden, dass das Landesrecht an unterschiedlichen Stellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten geändert werde. Zum Teil würden übergreifende Regelungen vorgeschlagen, um die bundesrechtlichen Vorgaben landesrechtlich einheitlich umzusetzen.

Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angeregten Änderungen und rechtsförmlichen Anpassungen hat sich der Ausschuss für Recht und Verfassung in der 22. Sitzung am 9. Januar 2008 zu eigen gemacht und hat den Gesetzentwurf in dieser Fassung einstimmig beschlossen. Aufgrund dieses Einvernehmens kam der Ausschuss überein, dem Landtag die Beratung und die Abstimmung ohne Debatte zu empfehlen.

Im Namen des Ausschusses für Recht und Verfassung bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, nun um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich bedanke mich bei Frau Knöfler. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Fragen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1066.

Ich schlage Ihnen wieder vor, a) über die selbständigen Bestimmungen in Gänze abzustimmen, gleichzeitig die Abstimmung über die Artikelüberschriften sowie die Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung des Landeskostenrechts und des Gesetzes zur Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt“ zu vollziehen und b) über das Gesetz in der Gänze abzustimmen. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann bitte ich Sie jetzt um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich erspare mir die Frage nach Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist somit beschlossen worden, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt.