Ich möchte noch darauf hinweisen, dass geplant war, um 13.15 Uhr eine Ausstellung „Innovation, Aktion, Investition - 111 Jahre Kurort Schierke am Brocken“ zu eröffnen. Wer diese gern besuchen möchte, worum ich bitte, sollte dies tun. - Herzlichen Dank und guten Appetit!
Meine Damen und Herren! Die Reihen sind zwar noch ein bisschen leer. Es ist auch nicht so einfach nach so einem anstrengenden Vormittag mit der Haushaltsberatung, aber das ist nun einmal etwas Besonderes.
Ich möchte die Sitzung gern fortsetzen. Ich hoffe, die anderen, die noch im Restaurant sind, hören es vielleicht und werden herbeieilen, wenn es wieder um ein wichtiges Thema geht, nämlich um den Tagesordnungspunkt 3. Vielleicht können die Fraktionsvorsitzenden oder die parlamentarischen Geschäftsführer ein bisschen darauf einwirken, dass sich die Reihen etwas füllen. Da wir schon einen Zeitverzug haben, möchte ich anfangen.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Kley. Wir haben eine Fünfminutendebatte vereinbart. Ich würde dem Einbringer das Wort erteilen wollen, damit er uns mit den Dingen vertraut macht, die Sie gerne beschlossen haben wollen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es mag dem Außenstehenden ein wenig komisch erscheinen, dass gerade der Kultusminister, der als einer der Freunde der Hochschulen bekannt ist, an dieser Stelle ob seiner Haushaltsaufstellung gerügt werden soll. Aber offenkundig ist von Zeit zu Zeit der gute Wille nicht allein ausreichend. Wenn der Landtag als Gesetzgeber ein Gesetz beschließt, ist es notwendig, dieses auch qualifiziert umzusetzen, um Schaden von den Hochschulen abzuwenden. Darum geht es an dieser Stelle.
Wir haben im Bereich der Hochschulmedizin im Jahr 2005, als eine dynamische Koalition an der Regierung war, ein Gesetz beschlossen, welches deutlich über das hinausging, was die Kultusministerkonferenz zum damaligen Zeitpunkt beschlossen hatte, nämlich das Kostennormwertverfahren für die Berechnung der Zuweisungen zu dem Hochschulmedizinbereich anzuwenden. Die KMK hat damals gestockt; sie hat es nicht umgesetzt. Aber wir waren in Sachsen-Anhalt der Meinung, dies könnte das Verfahren der Zukunft sein, was zum einen eine sinnvolle Berechnung der Kosten erlaubt und zum anderen auch die Frage der Kapazität - darauf möchte nachher noch einmal zurückkommen - an den einzelnen Fa
Es steht im Gesetz. Die Haushaltsaufstellung hat danach zu erfolgen. Es gibt natürlich die klassische Aufgabe an das Ministerium, die Einzelheiten über eine Verordnung zu regeln. Es ist selbstverständlich, dass dies der Gesetzgeber nicht erledigen kann. Aber, meine sehr geehrte Damen und Herren, wir lesen an dieser Stelle nichts von einer Möglichkeit, den Kostennormwert anzuwenden, sondern von einer Verpflichtung. Vom Sommer 2005 bis zum Sommer 2007 sollte eigentlich genug Zeit verstrichen sein, um es dem Ministerium zu ermöglichen, diesen Gesetzesauftrag umzusetzen.
Im Rahmen der Aufstellung dieses Doppelhaushaltes und im Rahmen der Beratungen im Landtag ist wiederholt von verschiedenen Fraktionen die Frage danach gestellt worden und diese ist jeweils unbefriedigend bzw. nicht beantwortet worden, sodass wir uns an dieser Stelle bemüßigt sahen, nachdem der Haushalt verabschiedet ist und immer noch kein klares Signal aus dem Kultusministerium kam, dass das Gesetz umgesetzt wird, dieses zum Thema einer Debatte im Landtag zu machen und seitens des Landtages klarzustellen, dass wir sehr wohl der Meinung sind, dass Gesetze, die hier erlassen werden, auch umzusetzen sind.
Wie sind gegenwärtig die Folgen der Nichtumsetzung? - Zum einen ist es so, dass die Medizinbereiche in den Hochschulen schwer kalkulieren können, weil keine klaren Summen da sind, weil sich aber dennoch die Zahl der Immatrikulationen ständig erhöht. Da hilft es nicht, dass in der Zielvereinbarung Grenzen stehen. Das OVG Magdeburg hat wiederholt entsprechend entschieden. Ich glaube, mittlerweile gibt sich kein Anwalt mehr große Mühe, hierzu noch einen Antrag zu formulieren, weil die Entscheide alle gleich lauten. Für einen Interessierten besteht also jedes Mal die Chance, im Studium der Medizin in Sachsen-Anhalt unterzukommen, weil nämlich die Kapazitätsverordnung anzuwenden ist, die das Ganze einfach stellenbezogen bewertet, obwohl der Landtag eindeutig ausgesagt hat, dass der Kostennormwert diesbezüglich das Maß der Dinge sein soll.
Wenn Sie sich einmal die Gerichtsentscheide anschauen, dann stellen Sie fest, dass darin immer steht, dass offensichtlich seitens des Ministeriums kein Interesse daran besteht, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen. So stellt es das Gericht bereits fest und das sollte uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle deutlich zu denken geben.
Das heißt, neben der Frage der Kostenerstattung, ist es auch eine Frage des Schutzes vor einer Überbeanspruchung der medizinischen Fakultäten. Denn die zusätzlichen Studenten, die über die Zielvereinbarung hinaus aufgenommen werden, bleiben - dafür bin ich den Hochschulen eigentlich sehr dankbar - mittlerweile auch bei uns, weil die Studienordnung geändert wurde und das Maß nicht mehr die Immatrikulation, sondern der Absolvent ist. Diese Studenten verbleiben also einen längeren Zeitraum auch im klinischen Bereich. Sie zu betreuen ist ein sehr großer Aufwand, der betrieben werden muss und der mittel- und langfristig nicht so einfach zu bewältigen ist, sondern auch einen erhöhten Kostenaufwand nach sich zieht.
Wenn man einmal anschaut, wie sich die allgemeinen Berechnungen des Kostennormwertes in Deutschland darstellen, dann stellt man fest, dass diese zwischen
160 000 € und 170 000 € pro Studenten schwanken. Daran erkennen wir, dass die gegenwärtige Mehraufnahme von ca. 20 Studenten im medizinischen Bereich in Halle eigentlich über 3 Millionen € an zusätzlichen Zuweisungen ausmachen müsste, die jedoch nicht erfolgen. Nein, an dieser Stelle ist der Haushalt über die Jahre in seiner Größe gleich geblieben, obwohl ständig steigende Studentenzahlen auch eine deutlich besser Betreuung erfordern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier besteht die Gefahr, dass unsere Hochschulen ihr sehr gutes Renommee im Bereich der Medizin langfristig verspielen. Denn bisher hatten wir an dieser Stelle eine hervorragende Betreuung. Wir haben sehr gute Möglichkeiten, auch hochqualifizierte Mediziner auszubilden. Wenn allerdings die Hochschulen gerade in diesem Bereich ausgehungert werden, dann ist nicht damit zu rechnen, dass die Absolventen zum einen erfolgreich in der Regelstudienzeit ihr Studium absolvieren können und zum anderen die Erinnerung oder der Gedanke an SachsenAnhalt dazu führt, dass man sich hier niederlässt.
Wir erleben immer wieder die Diskussion in den Medien, wie die Versorgung auf dem Land mit Haus- und Fachärzten gegenwärtig abnimmt. Das heißt, diejenigen, die wir im Lande ausbilden, sind die ersten, die wir ansprechen, sich zukünftig bei uns niederzulassen und somit dafür zu sorgen, dass die medizinische Versorgung abgesichert sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses des Hauses, wie wir mit diesem Sachverhalt der Unterfinanzierung bzw. der undurchsichtigen Finanzierung umgehen. Ich bin sehr gespannt, wie der Kultusminister nachher erläutern wird, warum das Gesetz an dieser Stelle - ich erinnere mich, dass er es selbst damals mit Herzblut eingebracht hat - nicht umgesetzt wird und warum an dieser Stelle offenkundig die Haushaltspolitik das Primat über die Fach- und Sachpolitik gewonnen hat, die wir ansonsten im Bereich der Hochschulen so an ihm schätzen.
Ich glaube, es ist auch ein deutliches Signal an die Universitäten in Halle und Magdeburg vonnöten, dass wir dazu stehen, dass der Landesgesetzgeber und das Kultusministerium vorhaben, dieses umzusetzen. Wir haben auch den Blick anderer Bundesländer auf uns ruhen. In einigen anderen Bundesländern gibt es die Kannvorschrift, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Andere überlegen, ob sie den Kostennormwert als Maß der Finanzierung einführen. Wir haben ihn eingeführt. Wir haben jetzt auch die Verantwortung, dieses qualifiziert umzusetzen. Es gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren, genug Studien in Deutschland, die an dieser Stelle klare Worte sagen.
Weil ich der Meinung bin, dass wir uns nachher in der Debatte noch dazu äußern können und auch für die FDP noch etwas Zeit bleibt, möchte ich die Einbringungsrede an dieser Stelle beenden und freue mich auf die Worte des Herrn Ministers Olbertz.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Kley. - Bevor ich dem Herrn Minister das Wort erteile, darf ich Damen und Herren der Volkshochschule Harz aus Quedlinburg auf der Südtribüne begrüßen. Herzlichen willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den niedrigen Sprecharten des Norddeutschen, wo ich herkomme, gibt es das Wort schurigeln. In manchen Quellen bedeutet es, ohne Not und Nutzen jemanden plagen, gleichsam nur zur Lust. In anderen ist damit das Fesseln und das Quälen gefangener Missetäter gemeint, in wieder anderen das grobe Scheren eines Tieres.
Es ist nun richtig, dass das Hochschulmedizingesetz vorsieht, die Zuschüsse für die medizinischen Fakultäten über Kostennormwerte zu bestimmen. Um das zu regeln, wird die Landesregierung zu einer Verordnung ermächtigt. Wann sie diese Ermächtigung umsetzt, ist allerdings nicht festgelegt.
Darüber, dass der Zuschuss für die medizinischen Fakultäten im Doppelhaushalt 2008/2009 noch nicht über Kostennormwerte erfolgen konnte, hat das Kultusministerium im Rahmen der Haushaltsberatungen den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 26. September 2007 und am 17. Oktober 2007 von sich aus unterrichtet. Das ist ein wichtiger Tatbestand, den ich Sie bei der Beurteilung des Antrags im Plenum zu berücksichtigen bitte. Er wird im Übrigen in den Protokollen über die Sitzungen des Finanzausschusses ersichtlich werden.
Das Kultusministerium nimmt die Gesetzeslage selbstverständlich ernst und hat sich mit der noch nicht umgesetzten Forderung eingehend auseinandergesetzt. Das Gesetz - ich sagte es schon - fordert die Umstellung der Zuschussgewährung nach Kostennormwerten. Bis wann dies erfolgen soll, lässt es offen. Die Erfüllung gesetzlicher Aufträge kann in bestimmten begründeten Fällen durchaus eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Das beste Beispiel ist Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung. Da geht es um das Landesorganisationsgesetz, das es nach über einem Jahrzehnt noch nicht gibt. Ich will das nicht als Beispiel nehmen, dass Sie mich nicht falsch verstehen. Aber ich will damit zeigen, dass Unmittelbarkeit auch an Voraussetzungen gebunden ist. Ich will Ihnen kurz aufzeigen, dass diese Unmittelbarkeit im Moment aus verschiedenen Gründen noch nicht erfüllbar ist.
Daher ist die Annahme der FDP, dass bereits für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 formal ein Kostennormwertverfahren erforderlich gewesen wäre, jedenfalls nicht zwingend. Es ist mindestens aber kein Indiz für eine beabsichtigte Missachtung der Gesetzeslage.
Vor allem ist bei der Finanzierung der medizinischen Fakultäten nicht allein auf den von Ihnen genannten § 1 Abs. 6 des Hochschulmedizingesetzes zu achten, sondern auch auf den Absatz davor. Danach werden mit den medizinischen Fakultäten Zielvereinbarungen abgeschlossen. Worum es dabei geht, ist dem Hochschulgesetz zu entnehmen, dessen Vorschriften auch für die Hochschulmedizin gelten. Dort heißt es in § 57 wörtlich:
„Das Ministerium und die einzelnen Hochschulen schließen Zielvereinbarungen ab, die die Ziele mehrjähriger Entwicklungen, die Höhe und Berechnung der staatlichen Mittelzuweisungen einschließlich der diesbezüglichen Planungssicher
Im Wortlaut der mit den medizinischen Fakultäten abgeschlossenen Vereinbarungen heißt es wiederum - ich zitiere -:
„Die Zuschüsse zur Grundausstattung aus dem Landeshaushalt werden so bemessen, dass eine Ausbildungskapazität von je 185 Studienanfängern in der Humanmedizin und 40 in der Zahnmedizin gesichert wird.“
Mit dem Steuerungs- und Planungsinstrument der Zielvereinbarung geht es also wesentlich um die Höhe und Berechnung der staatlichen Mittelvergabe, und zwar weitgehend analog zu den Kriterien eines Kostennormwertverfahrens. Ungeachtet dessen haben wir bereits vor über einem Jahr den Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeitet und mit anderen betroffenen Ressorts erörtert.
Gegen eine rasche Umsetzung erwuchsen allerdings einige bedeutsame sachliche Vorbehalte, die ich nicht ignorieren konnte. So zeigte sich, dass das Kostennormwertverfahren in der bundesweiten Diskussion als Ersatz für das Curricularnormwertverfahren und als gesetzgeberisches Regelinstrument nicht mehrheitsfähig ist, zumindest nicht als Instrument zur Kapazitätsbemessung für die medizinischen Studiengänge, wofür es ursprünglich konzipiert war. Auch in der KMK erhielt es nicht die erforderliche Mehrheit. Damit musste eine fachpolitische Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts in einem neuen Licht erscheinen, um nicht zu sagen: auch kritisch hinterfragt werden. Das gilt nicht automatisch für den Kostennormwert als Bemessungsverfahren für den Zuschuss. Das ist aber etwas anderes als ein Kapazitätsdefinitionsverfahren.
In diesem Sinne haben wir die erforderlichen Mittel bei der Haushaltsaufstellung beantragt, im Kontext mit der Konsolidierung des Haushaltes aber nicht durchsetzen können. Wir haben aber auch nicht darauf bestanden, weil auch zwischen verschiedenen weiteren Kostensteigerungen, zum Beispiel zum Ausgleich des Mehraufwands an Personalmitteln infolge der Tarifergebnisse, abzuwägen war.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Zuschuss für die medizinische Fakultät in Halle in den beiden kommenden Jahren um 1,7 Millionen € bzw. 2,1 Millionen € zunimmt. Jedenfalls geht der Antrag der FDP insofern in die Irre, als er annimmt, die nach Kostennormwert berechneten Zuschüsse würden dann auch auf die Studienanfänger angewendet werden, die sich zusätzlich einklagen. Das ist überhaupt nicht der Fall. Diesen Zusammenhang gibt es gar nicht.
Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, sieht das Hochschulmedizingesetz selbst vor, dass die Landesregierung bis Ende des Jahres 2008 durch eine Überprüfung in geeigneter Form feststellt, ob die Zielvorgaben des Gesetzes erreicht werden können. Hierüber ist dem Landtag zu berichten. Gegenstand der Evaluierung sind Erfahrungen bei der Anwendung, Wirksamkeit und Akzeptanz des Gesetzes, so § 26 Abs. 5.
Die bundesweite Entwicklung der Zuschussbemessung wird dabei gewiss ein Punkt sein, der die praktische Umsetzbarkeit des Gesetzes betrifft. Jedenfalls sind es, wie ich Ihnen aufgezeigt habe, keineswegs nur finanzielle Gesichtspunkte, die hierbei zu berücksichtigen sind.
Sofern in der Begründung des Antrages darauf abgestellt wird, dass die Zuschüsse des Landes wegen der noch ausstehenden Regelung zum Kostennormwertverfahren zu gering bemessen sein könnten und insbesondere die Fakultät in Halle benachteiligt sei, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass bereits mit dem Nachtragshaushalt 2007 eine verbindliche Erläuterung in den Fakultätskapiteln ausgebracht worden ist.
Die Haushaltsansätze für die medizinischen Fakultäten im Doppelhaushalt 2008/2009 sind direkt aus den Zielvereinbarungen übernommen und berücksichtigen zusätzlich, also jenseits der Zielvereinbarungen, die Tarifsteigerungen aufgrund der mit ver.di und mit dem Marburger Bund abgeschlossenen Tarifverträge. Ihrer Höhe nach sind sie ausdrücklich so bemessen, dass zum Beispiel in Halle eine Ausbildungskapazität von 185 Studienanfängern in der Humanmedizin und 40 Studienanfängern in der Zahnmedizin erreicht wird. Damit wird vonseiten der Landesregierung deutlich gemacht, und zwar mit einem dem Kostennormwertverfahren analogen Ansatz, dass der wesentliche Auftrag, die Studienanfängerzahlen auch finanziell abzusichern, keineswegs missachtet wird.
Ich möchte Sie also bitten, das Ansinnen, den Kultusminister ohne Not und Nutzen zu plagen, nicht zu unterstützen. - Vielen Dank.
Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kley, des Einbringers dieses Antrags. Möchten Sie diese beantworten, Herr Minister? - Bitte schön, Herr Kley.
Sehr geehrter Herr Minister, Ihnen ist bekannt, dass die Studienanfängerzahlen in Halle über denen in der Zielvereinbarung liegen. Wie werden diese zusätzlichen Studienanfänger finanziert?