Herr Felke, dieser Änderungsantrag im Umweltausschuss und auch noch in einem zweiten Ausschuss ist von Ihnen in der Berichterstattung nicht erwähnt worden.
Der Vorschlag war, die §§ 2a und 2b zu streichen - dadurch wäre die Problematik der Planungsregionen weiter ein Gesetzesbestandteil gewesen - und den Rest als dritte Änderung im Januar 2008 entweder gemeinsam oder von Ihnen einzubringen.
Angesichts des Sprengstoffs, der den Grundsätzen innewohnt, zum Beispiel hinsichtlich der drastischen Reduzierung der Zahl der Grundzentren und der ausschließlich auf zentrale Orte eingegrenzten Förderung der Infrastruktur für die Daseinsvorsorge, wird der Koalition die Verkürzung des Diskussionszeitraums vielleicht gar nicht einmal so ungelegen gekommen sein.
Von der ersten Lesung am 16. November 2007 bis zum heutigen Tag sind 26 Tage und 28 Nächte vergangen. Wenn drei Ministerien, die hauptsächlich beteiligt waren, mehrere Monate Zeit gehabt haben, dann muss es auch der Opposition zugebilligt werden, einen Änderungsantrag zur letztmöglichen Minute auf den Tisch zu legen. Eher war es uns leider nicht möglich.
Meine Damen und Herren! Das Auskunftsverlangen der Linkspartei im Hinblick auf die Grundzüge des künftigen Landesentwicklungsplanes wurde bereits vor einem Jahr gestellt, damals aber abgelehnt mit dem fadenscheinigen Hinweis auf einen möglichen Abwägungsfehler.
Werter Kollege Schröder, sehr geehrter Herr Minister, missachten Sie im jetzigen Verfahren nicht in eklatanter Weise die Bestimmung des Raumordnungsgesetzes,
nach der den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen ist? Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, sind gerade im Begriff, einen schweren Verfahrensfehler zu begehen. Sie sollten eine Auszeit nehmen und überlegen, ob Sie nicht doch noch unseren Vorschlag aufgreifen sollten, die Anpassung der Planungsregionen und die Grundsätze zur Landesentwicklung voneinander abzukoppeln. Ich habe das eben erläutert.
Wir beantragen deshalb die Rücküberweisung in den Ausschuss und eine dritte Lesung. Manches ist möglich, wenn man nur will, sagte Frau Schindler vorhin so schön. Warum also nicht auch hier? Für diesen Fall bitten wir um die gleichzeitige Überweisung unseres Änderungsantrages. Die Sachlage ist in diesem Fall viel ernster als bei dem vorhin behandelten Gesetzentwurf.
Unser Änderungsantrag orientiert sich so weit wie möglich an den Grundsätzen des vorliegenden Gesetzentwurfes und modifiziert und ergänzt diese. Einige Grundsätze sind neu eingeführt worden. Wir haben uns um Konsensfähigkeit bemüht und, wie Sie bemerkt haben werden, supergrün und ultralinks gefärbte Grundsätze sind nicht vorhanden.
Meine Damen und Herren! Weshalb so viel Getöse um die Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung, wenn bindende Wirkungen auf öffentliche Stellen oder private Vorhaben erst mit dem Landesentwicklungsplan und seinen Zielen zur Landesentwicklung entstehen? - Weil diese Grundsätze - Minister Daehre sagte das auch - die Leitplanken nicht nur für die Zielbestimmungen des neuen Landesentwicklungsplanes darstellen, sondern auch die Ermessensspielräume für zukünftige Abwägungen bei landesplanerischen Entscheidungen abstecken.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes sind diese Grundsätze zwar untereinander und gegeneinander abzuwägen, sie selbst sind aber nicht mehr veränderbar. Deshalb ist es entscheidend, wie eng und wie weit diese Leitplanken gesteckt werden. Diese Entscheidung fällt eben heute. Deshalb hätten wir die verdammte Pflicht, auch die Öffentlichkeit umfänglich an der Meinungsbildung zu beteiligen.
Meine Damen und Herren! Über den internen Streit zum Grundsätzegesetz ist die inhaltliche Arbeit offensichtlich liegen geblieben. Vergleichen Sie bitte Ihren Gesetzentwurf doch einmal mit den Landesplanungsgesetzen von Brandenburg oder Bayern. Wenn Sie nur die entsprechenden Passagen aus Ihrem Koalitionsvertrag wortwörtlich übernommen hätten, wären die Grundsätze wesentlich runder geworden. Am Ende musste es offenbar husch, husch gehen. Die Fachreferate durften jeweils einen Grundsatz beisteuern. Diese Grundsatzrohlinge liegen noch relativ unbehauen vor uns.
Dementsprechend kritisch fielen auch die Stellungnahmen der beiden Industrie- und Handelskammern, des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes aus. So wurde zum Beispiel heftig kritisiert, dass mehrere neue Raumkategorien eingeführt werden, ohne sie zu definieren.
Wenn dann nur noch aus Imagegründen auch Fachbegriffe durch wohlklingende Termini ersetzt werden und die bundesweit zuletzt im Statistischen Jahrbuch 2006
auch vom Statistischen Landesamt des Landes Sachsen-Anhalt bei 100 Einwohnern pro Quadratkilometer gezogene Grenze für periphere ländliche Räume auf 70 Einwohner pro Quadratkilometer herabgesetzt wird, macht sich Raumordnung unglaubwürdig.
In unserem Änderungsantrag haben wir konsequent bereits die im Bundesraumordnungsbericht 2005 enthaltenen und vom Bundesraumordnungsministerium inzwischen empfohlenen Raumtypen berücksichtigt. Angesichts eines Planungshorizonts bis 2020 erscheint das zukunftsweisender zu sein als der jetzige Gesetzentwurf. - So weit zu dem „nichts Neues“ im Änderungsantrag.
Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz aller Bemühungen bleibt die Anpassung an die demografische Entwicklung im Planungshorizont der Schwerpunkt der Landesentwicklung. Die Kommunen stehen vor teils dramatischen Schrumpfungsprozessen. Das Ausmaß der sich daraus für die Landesplanung ergebenden Aufgaben wird von den vorliegenden Grundsätzen jedenfalls nicht adäquat berücksichtigt. Der Änderungsantrag enthält deshalb an mehreren Stellen explizite Hinweise auf die demografischen Anforderungen. Wir halten auch den Hinweis für wichtig, dass es darum geht, Schrumpfungsprozesse zu bewältigen.
Meine Damen und Herren! Das Ende der Redezeit ist angekündigt. Ich kürze etwas ab und möchte abschließend nur noch feststellen, dass die Aufstellung der Grundsätze zur Landesentwicklung augenscheinlich die Angelegenheit von nur drei Ministerien war. Die übrigen fühlen sich offensichtlich nicht angesprochen, obwohl sie selbst raumordnungswirksame Entscheidungen treffen.
Von der im Koalitionsvertrag getroffenen Einschätzung, die ich übrigens uneingeschränkt teile, dass es für eine zukunftsfähige Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt einer querschnittsorientierten und fachübergreifenden Raumordnung und Landesplanung bedürfe, ist die Exekutive also noch weit entfernt. - Recht herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Herr Dr. Köck, so könnte man es auch beschreiben. Ich glaube, wir haben den Willen gehabt und wir haben den Weg gefunden, wenn auch einen kurzen Weg, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Mit der heutigen Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes machen wir den Weg frei für die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplanes. Wir erwarten von der Landesregierung im kommenden Jahr einen ersten Entwurf, den wir gemeinsam in den Ausschüssen beraten werden.
Ich denke, dass es uns auch in der Kürze der Zeit gelungen ist, eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes durchzuführen. Die im Ausschuss für Umwelt erfolgte Anhörung hat Früchte getragen. So wurden Anregungen der Anzuhörenden durchaus noch in den Gesetzentwurf übernommen. Ich erinnere an das Beispiel der IHK bezüglich der Aussagen zu wirtschaftsstrukturel
len Verflechtungen oder das der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der Beschreibung von Wachstumsräumen.
Ich möchte auch hervorheben, dass die FDP, insbesondere Herr Wolpert, die gemeinsame Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sehr konstruktiv bereichert hat. Ich fand das angenehm, weil wir durchaus wussten, dass wir mit Kritik umzugehen hatten.
Kollege Köck, ich muss mich jetzt aber doch noch einmal an die LINKE wenden. Die Kritik aus ihren Reihen war ähnlich wie die der FDP durchaus zu vernehmen. Ich habe in den letzten Wochen ein Verhalten erlebt, das mich jetzt irgendwie noch ein bisschen umtreibt.
In der ersten Ausschusssitzung nach der letzten Landtagssitzung haben die Kollegen der LINKEN den Ausschuss verlassen, sicherlich um zu dokumentieren, dass sie mit der Vorgehensweise nicht zufrieden sind. Ich habe dann im Wirtschaftsausschuss erlebt - ich hatte das Vergnügen, Herrn Tögel für kurze Zeit zu vertreten -, dass Herr Dr. Thiel wegen der Vorgehensweise aufgebracht war. Ich hatte dafür auch ein gewisses Verständnis.
Aber, Herr Dr. Thiel, das, was mir nicht gefällt, ist Folgendes: Sie haben dort gesagt - das finde ich schade, um nicht zu sagen schlimm -, Sie hätten einen Änderungsantrag, den Sie aber heute nicht einbringen wollten, den Sie gar nicht beraten wollten. Das wird zur Kenntnis genommen. Wenn sich die Opposition so verhält, dann ist das das Verhalten der Opposition, dann muss sie das mit sich selbst ausmachen. Wenn ich wenige Wochen später, zwei Tage vor der Landtagssitzung, diesen Änderungsantrag auf den Tisch bekomme und er vorher nicht in den Ausschuss eingebracht worden ist, dann kann ich nur sagen, dass das Vorsatz ist, dass Sie das nicht wollen.
Dieses Verhalten ist meines Erachtens im demokratischen Raum nicht verantwortbar. Wenn das Ganze eher gekommen wäre, wären wir gern bereit gewesen, auch in der Kürze der Zeit darauf einzugehen.
- Nun regen Sie sich nicht auf. Sie wissen doch gar nicht, was noch kommt. Aber vielleicht kommt auch nichts mehr.
Fakt ist doch Folgendes: Sie haben die Möglichkeit, die Dinge, die wirklich beachtenswert sind - - Ich habe mir Ihren Gesetzentwurf noch einmal durchgelesen. Dazu kann ich nur sagen: Ich kann das jetzt auch nicht mehr ändern. Ich vertröste Sie darauf, dass wir das natürlich bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes in aller Ruhe und gemeinsam mit den Verbänden diskutieren werden.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gezeigt hat, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der Raumordnung auch in der Kürze der Zeit möglich war.
Der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses sind wir im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr weitestgehend gefolgt, mit der einzigen Ausnahme, dass wir den Hinweis zur Ausweitung der Ersatzmaßnahmen aufgrund der Tatsache, dass wir sie für mit dem Bundesnaturschutzgesetz nicht kompatibel halten, nicht übernommen haben.
Der größte Erfolg des Gesetzes ist unzweifelhaft die Regelung über das Einvernehmen mit dem Landtag; denn dadurch kommt der Landtag zu seinem Recht, bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes entscheidend mitreden zu können, wobei ich denke, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, dann auch wieder konstruktiv dabei sein werden, sodass wir das auch entsprechend diskutieren können.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will auch ich meine Rede etwas kürzen. Ich möchte noch kurz darauf eingehen, dass ich mich besonders über den Grundsatz bezüglich der Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben freue, den wir in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Hiermit wollen wir insbesondere den ländlichen Raum stärken. Hintergrund muss hierbei auch sein, dass bereits zur Halbzeitbewertung der EU-Förderperiode die Förderung über ELA, EFRE und ESF genau auf diese Entwicklungsaufgaben ausgerichtet wird.
Zum System der zentralen Orte lassen Sie mich anmerken, dass es vernünftig ist, daran festzuhalten. Auch müssen wir bei der Ausgestaltung der Erreichbarkeit der zentralen Orte maßgeblich die Ausdehnung berücksichtigen. Um es konkret zu machen - das sage ich auch als Abgeordneter aus der Altmark -: Wenn ein Oberzentrum nicht innerhalb einer bestimmten Zeit erreichbar ist, so muss es möglich sein, dass ein Mittelzentrum oberzentrale Funktionen übernehmen kann.
Um weitere Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich es hierbei bewenden lassen. Wir als SPD-Fraktion stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr selbstverständlich zu. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Bergmann. - Zunächst hatte sich Herr Dr. Thiel gemeldet. Mit einer Frage oder mit einer Zwischenbemerkung?
Bitte, Herr Thiel, Ihre Zwischenbemerkung. - Herr Bergmann kann darauf natürlich reagieren, wenn er es wünscht.
Zu dem, was Kollege Bergmann zu meinem Verhalten im Ausschuss gesagt hat, möchte ich Folgendes zur Kenntnis geben: Bei uns ist es üblich, dass Änderungsanträge, die wir zu Gesetzentwürfen einbringen, vorher in der Fraktion beraten werden.
Der von mir zitierte Änderungsantrag ist mir eine Viertelstunde vor Beginn der Ausschusssitzung übergeben worden. Er ist in der Fraktion nicht beraten worden. Deswegen habe ich diesen Fraktionsantrag nicht als