Protocol of the Session on December 13, 2007

und sich der Großteil der Schülerinnen und Schüler in staatlichen Schulen befindet. Und wir wissen, dass an den staatlichen Schulen noch das eine oder andere im Argen liegt. Ich will an das Thema Personal erinnern, das uns perspektivisch noch sehr beschäftigen wird. Wir haben darüber neulich im Bildungsausschuss geredet. Für meine Fraktion liegt an dieser Stelle die Priorität; das ist auch nicht neu.

Letzte Bemerkung: Sie haben einen Änderungsantrag von uns zum Thema Schülerbeförderung vorgefunden. Das wird Sie nicht überraschen. Wir werden Sie mit diesem Thema nicht in Ruhe lassen. Das, was ich heute Morgen in der Haushaltsberatung zu diesem Thema gehört habe, muss ich sagen, regt mich mittlerweile wirklich auf, weil wir über dieses Thema im Bildungsausschuss seit Jahren reden

(Herr Tullner, CDU: Aber nur im Bildungsaus- schuss!)

und keinen Schritt weitergekommen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bleibe dabei: Der einzig gangbare Weg ist der über die Änderung des Schulgesetzes, um Rechtssicherheit zu schaffen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Tullner, CDU: Das löst das Problem doch nicht!)

Danke, Herr Höhn. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Budde. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will etwas grundsätzlicher anfangen. Spätestens seit dem schlechten Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler bei den Pisa-Studien - aber seitdem auch wirklich sehr plastisch - wissen wir, dass das deutsche Bildungssystem dringender Veränderungen und Verbesserungen bedarf. Daran ändern auch die etwas positiveren Befunde nichts, die bei der letzten Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung für Deutschland herausgekommen sind.

Für mich bleibt immer noch die Einschätzung am erschreckendsten, dass die Herkunft in unserem Staat weit stärker als alles andere den Bildungserfolg bestimme und in Deutschland die 15-jährigen Schüler mehrheitlich nur zu mittelmäßigen Leistungen in der Lage seien - so hat es „Spiegel-Online“ formuliert. Fast ein Viertel zähle sogar zu den Risikoschülern, deren Fähigkeiten im Rechnen, Schreiben und Lesen nicht über das Grundschulniveau hinausreichten. An dieser Stelle macht „Spiegel-Online“ einen Punkt und schreibt: „Entsetzen“. Ich glaube, diesem Entsetzen kann nicht nur ich mich anschließen, sondern dem kann sich sicherlich das gesamte Hohe Haus anschließen.

Da Bildung auf absehbare Zeit nicht in die Bundeskompetenz übergehen, sondern Länderkompetenz bleiben wird,

(Herr Tullner, CDU: Das ist auch gut so!)

haben wir in Sachsen-Anhalt die Aufgabe, unser eigenes Bildungssystem weiter zu verbessern. Ich würde an dieser Stelle gern über die Schulstrukturen und über längeres gemeinsames Lernen reden. Das überlasse ich inhaltlich aber dem Bildungskonvent.

(Minister Herr Dr. Daehre lacht)

Außerdem ist der vorliegende Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes in seinem Fokus auf einen bestimmten Teil des Schulsystems ausgerichtet, nämlich auf die Schulen in freier Trägerschaft.

Ich will für meine Fraktion ausdrücklich sagen, dass wir die Schulen in freier Trägerschaft für einen unverzichtbaren Bestandteil und für eine Bereicherung der Bildungslandschaft halten. Ich will auch daran erinnern, dass es federführend Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren, die nach der Wende am Aufbau dieses Bereiches des Schulsystems mitgewirkt und einige der Schulen in diesem Bereich initiiert haben.

Ich denke, dass sich die Entwicklung der freien Schulen in den letzten 17 Jahren durchaus sehen lassen kann. Der Minister hat die Entwicklung schon ausgeführt.

Ich schätze die Arbeit der freien Schulen sehr. Sie werden von engagierten Lehrerinnen und Lehrern gestaltet und auch die Eltern sind sehr stark involviert. Sie haben interessante Angebote und Konzepte. Ich will an dieser Stelle aber auch ausdrücklich sagen, dass wir im Landtag nicht nur für die Schulen in freier Trägerschaft, sondern für alle Schulen, auch für die staatlichen Schulen, zuständig sind,

(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

die im Schnitt eine ebenso gute Arbeit leisten und die - das stimmt, nebenbei bemerkt - die Masse der Schulen bilden. Was wir hier nie haben wollen, sind amerikanische Verhältnisse, in denen wenige private Schulen richtig gut, die meisten staatlichen Schulen aber richtig schlecht sind. Deshalb ist es unsere Aufgabe, eine qualitativ hochwertige, vielfältige Schullandschaft in allen Bereichen zu schaffen und zu sichern.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der LINKEN - Herr Tullner, CDU: Richtig!)

Das wiederum schließt natürlich eine vernünftige Finanzierung sowohl der staatlichen als auch der Schulen in freier Trägerschaft ein.

Die vorliegende Neuregelung zur Finanzierung der freien Schulen wird aufgrund eines Gerichtsurteils von September 2006 nötig. Natürlich kann man überlegen, ob es notwendig ist, diese Regelung jetzt in das Gesetz zu schreiben. Man hätte auch über die Verordnung reden können. Die Regierung hat sich entschieden, dem Landtag eine Vorlage zu unterbreiten, nach der es gesetzlich geregelt werden soll.

Ich sage einmal, dass man sich als Landtag eigentlich nicht mehr wünschen kann. Eine Verordnung können wir nicht beeinflussen, aber möglichst zielgenau in ein Gesetz hineinzuschreiben - daran ist noch zu arbeiten; das ist richtig -, wie die Finanzierung aussehen soll, das ist für uns, glaube ich, der beste Weg, weil ein Gesetz so schnell nicht wieder geändert wird. Einer Verordnung aber rennen wir als Abgeordnete doch ab und zu hinterher.

Wir begrüßen daher die gesetzliche Regelung; denn sie verankert die Ansprüche der freien Träger im Gesetz und schafft damit größtmögliche Sicherheit und Transparenz. Für uns wird das Ergebnis zählen, das darin bestehen muss, dass die freien Schulen entsprechend Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes und Artikel 28 der Landesverfassung eine sachgerechte Finanzhilfe erhalten und die Modalitäten zu deren Berechnung transparent, eindeutig und rechtssicher sind. Ob der Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht wird, wird sich in den Beratungen zeigen.

Ich will einige Fragen nennen, die aus unserer Sicht im Rahmen der Beratungen zu stellen sind: Sind bei der Berechnung der Finanzierungsgrundlagen für die Schulen in freier Trägerschaft Vertretungsreserven und Förderstunden analog den staatlichen Schulen ausreichend berücksichtigt worden? Wie muss bei einer grundsätzlichen Ankopplung an die statistischen Klassenfrequenzen die real existierende Schülerzahl je Klasse bei der Berechnung berücksichtigt werden? Wie wird die Finanzierung für echte Ganztagsschulangebote von freien Trägern künftig geregelt werden? Sind absehbare Tarifanpassungen und Tarifveränderungen in den Schülerkostensätzen berücksichtigt worden oder nicht? Macht die Formulierung zur Anzeigepflicht bei Veränderungen der Arbeitsverträge Sinn oder ist darüber noch zu reden?

Ich könnte noch mehr Fragen stellen, aber das wird dann der Beratung in den Ausschüssen überlassen sein. Ich habe, was meine Redezeit angeht, fast eine Punktlandung mit wenigen Sekunden Überschreitung hingelegt. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Budde. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Gesetzentwurf zunächst nachdrücklich loben.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Der Minister hat sein Herz für den Sport entdeckt und hat uns hiermit die Möglichkeit eröffnet, durch neue Kooperationsformen auch dem Wunsch der Eltern an der Sportsekundarschule Halle zu entsprechen und den Bestand der Schule langfristig zu sichern - entsprechend der Eliteförderung - und hier auch künftig optimale Trainingsbedingungen für die Talente in unserem neuen Land abzusichern.

Positive Motivation ist ja ein wesentlicher Kernpunkt der Pädagogik. Um aber noch mehr Leistung zu erreichen, möge auch die eine oder andere Kritik gestattet sein.

Herr Minister Olbertz, wir haben in Deutschland im Moment Klaus Zumwinkel als Verteidiger des Staatsmonopols, und offenkundig sind Sie dabei, diesen noch zu überholen.

(Herr Tullner, CDU: Aber der verdient mehr als der Minister!)

Hat Klaus Zumwinkel lediglich die Frage des Mindestlohns geregelt, so soll jetzt mit dieser Verordnung deutlich in die Rechtsausgestaltung in Bezug auf die Schulen in freier Trägerschaft eingegriffen werden. Die Finanzierung ist der eine Teil. Wir staunen darüber, dass sich die Probleme des staatlichen Schulsystems, etwa bei Klassenfrequenzen und Ähnlichem, in der Finanzierung wiederfinden und dass durch den neuen imaginären Faktor F 1 Direktorenstellen, Sekretärinnenstellen und Ähnliches verschwinden und die Finanzierung trotzdem noch gesichert sein soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist interessant, gleichzeitig in der Begründung zu lesen, dass die Schulen in freier Trägerschaft nicht die Last der älteren Lehrerinnen und Lehrer hätten, und dies zu Zeiten eines Antidiskriminierungsgesetzes und zu Zeiten, in denen wir darüber diskutieren, ob nicht die optimale Mischung innerhalb der Belegschaft einer Schule gerade das Wichtige ist.

An dieser Stelle wird von den Schulen in freier Trägerschaft quasi verlangt, nur junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, um eine ausreichende Finanzierung zu erreichen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte uns stark zu denken geben.

Die Frage der Finanzierung ist nicht - Herr Minister, darin muss ich Ihnen leider widersprechen - transparenter geworden. Wer diese Formel mit allen Auswirkungen, mit den versteckten Hinweisen auf Statistiken, die noch nicht bekannt sind, versteht, der möge sich melden.

(Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

- Ich wusste es. Gut, okay. Dann schauen wir uns das Ganze im Ausschuss an und lassen es uns erklären. Aber ich glaube, hierbei gibt es große Schwierigkeiten, die auf uns zukommen.

Auf der anderen Seite aber hat die Bürokratie des Kultusministeriums begriffen, dass Schulen in freier Trägerschaft zunehmend einen breiteren Raum einnehmen werden. Damit die Arbeit nicht verloren geht, möchte man sich das jetzt alles vorlegen lassen. Dabei geht es um die Frage des Schulgeldes, um die Frage der Arbeitsverträge usw. usf.

Dabei ist uns wiederum eine Idee gekommen: Vielleicht könnte man das auch nutzen, um zukünftig die Frage der Kommunalisierung von Schulen und Lehrern noch einmal zu diskutieren. Wenn die Kultusbürokratie genug zu tun hat, indem sie alles, was dann kommunalisiert ist, noch einmal überprüft, könnte doch die Bereitschaft steigen, auch hierbei der Schule vor Ort mehr Freiheit zu geben und dementsprechend auch eine Konkurrenz auf gleicher Augenhöhe zu ermöglichen, zwischen den sich selbst bestimmenden Schulen, die in staatlicher Hand sind, und denen in freier Trägerschaft. Ich glaube, das wäre ein Modell, das eine höhere Akzeptanz in Ihrem Hause finden könnte.

Gleichzeitig muss man feststellen, dass die Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Rückwirkung des Gesetzes zusätzlich in die Lage versetzt werden, dass alle ihre bisherigen Wirtschaftspläne reine Makulatur sind. Das heißt, die Kalkulation wird sich verändern.

Die Frage, wie das Schulgeld zu sehen ist, soll jetzt durch das Ministerium noch einmal überprüft werden. Hierbei stellt sich schon die Frage: Inwieweit ist noch Vertrauensschutz gegeben? Inwieweit können die Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt auch ihrer Tätigkeit nachgehen, sich um die Schüler zu kümmern? - Denn das ist ihre erste Aufgabe und nicht so sehr, ständig dem nachzuhecheln, wie es überhaupt noch möglich ist, ihre Arbeit zukünftig zu finanzieren.

Sehr geehrter Herr Minister Olbertz, ich kann Sie nur bitten: Investieren Sie zukünftig in mehr Köpfe und nicht in mehr Schreibtische für die Bürokraten; denn es reicht nicht aus, in Sachsen-Anhalt früher aufzustehen; man muss den Tag auch sinnvoll nutzen. - In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante Beratung im Bildungsausschuss.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kley. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Scharf.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein kurzer Blick in die Geschichte der Schulgesetzgebung in Sachsen-Anhalt zeigt uns, dass wir mit dem Schulreformgesetz vom 11. Juli 1991 erstmals sichere finanzielle Grundlagen für Schulen in freier Trägerschaft gelegt haben. Das waren damals CDU und FDP. Wir waren uns übrigens damals recht schnell darüber einig, hierfür vernünftige Grundlagen zu schaffen.

Nach meiner Erinnerung hielt die PDS das damals nicht für regelungsbedürftig, weil sie diese Schulen nicht in ihrem Fokus hatte. Nach meiner Erinnerung hat auch die SPD-Landtagsfraktion damals durchaus noch eine ambivalente Haltung gehabt. Das hat sich aber in den letzten Jahren gut und sehr schön geklärt, sodass ich davon ausgehe, dass wir uns als CDU und SPD sehr schnell

darüber einigen werden, was wir denn eigentlich aus dieser vorgelegten Schulgesetznovelle im Landtag von Sachsen-Anhalt machen werden.