Diese Pauschalierung ist verfassungsrechtlich zulässig. Im Gesetzentwurf wurde zusätzlich in § 18 Abs. 6 festgelegt, dass Ersatzschulen an den Investitionsprogrammen für öffentliche Schulen nach § 73 des Schulgesetzes angemessen zu beteiligen sind. In der Sache war das bisher auch so. Ich erinnere mich an viele sehr fas
zinierende Schulbesuche im Zusammenhang mit Fördermittelbescheiden bzw. mit Eröffnungen von neuen Schulen, die aus diesem Programm finanziert worden sind.
Einige Interessenvertreter hielten es für richtig, das Gerücht zu streuen, die Landesregierung strebe eine Erhöhung der Schulgelder an. Das ist nun wirklich falsch. Zutreffend ist lediglich, dass Schulen in freier Trägerschaft naturgemäß nicht nur Einnahmen aus Landeszuweisungen haben, sondern auch aus Eigenleistungen des Trägers, der Initiative sozusagen, und eben auch aus dem Schulgeld.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Klarstellungen und Ergänzungen, die regelmäßig auftretende Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit den freien Trägern ausräumen sollen. Das betrifft die Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen von Ersatzschulen, die Differenzierung hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen und die Anerkennung der Bildungsgänge im berufsbildenden Bereich sowie schließlich die Möglichkeit des Widerrufs einer Genehmigung bei ruhendem Schulbetrieb.
Klargestellt wird nun auch, dass sich die Genehmigung einer Schule nicht nur auf die Schulform und den Bildungsgang einschließlich seiner Spezifizierungen erstreckt, sondern auch auf den Standort, an dem der Schulbetrieb stattfindet. Mit anderen Worten: Die Aufnahme des Unterrichts an einem neuen Standort oder die Gründung einer weiteren Schule an einem anderen Standort ist auch eine neue Schule.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt auch einige Änderungen im Entwurf, die sich nicht expressis verbis auf Schulen in freier Trägerschaft beziehen. Angesichts aktueller Diskussionslagen über die Perspektiven von Schulen mit einem inhaltlichen Schwerpunkt, insbesondere die Sportschulen, soll mit der Einführung von § 13 Abs. 3 künftig die Möglichkeit eröffnet werden, dass verschiedene Schulformen mit demselben inhaltlichen Schwerpunkt besser vor Ort kooperieren können. Vor dem Hintergrund des Schülerschwundes können solche organisatorischen Zusammenführungen mehrerer Bildungsgänge mit gleichem inhaltlichen Schwerpunkt unter einem Dach durchaus ein Ausweg aus der demografischen Krise und damit der Standortsicherung gerade für die Begabungsförderung sein.
- Vielen Dank, Herr Kollege Kley. - Mit einer Ergänzung des § 41 soll es den Schulträgern ermöglicht werden, Kapazitätsgrenzen für die einzelnen allgemeinbildenden Schulen festzulegen. Nur so können Schulträger frei darüber entscheiden, ob sie an Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen festhalten oder sie öffnen wollen.
Mit einer Modifizierung soll auch die Zweitkorrektur als Fremdkorrektur von Prüfungsarbeiten am Gymnasium praktikabler und mit einer angemesseneren AufwandNutzen-Relation gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Anzahl der einzubeziehenden Schulen als auch die Zahl der auf diese Weise zu korrigierenden Fächer. Natürlich muss es dazu klare Erwartungshorizonte und Bewertungskriterien geben. Das steht außer Frage.
Schließlich wird auch klargestellt, dass pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte an Förderschulen verbindlich eingesetzt werden. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, denke ich.
Meine Damen und Herren! Vielleicht noch ein paar Worte über die Anhörung zum Regierungsentwurf. Das Kabinett hat auch eine Anhörung durchgeführt. Es würde sicherlich zu weit führen, im Plenum ausführlich auf alle Ergebnisse bzw. Rückmeldungen einzugehen. Deswegen möchte ich nur zwei Aspekte hervorheben.
Zum Beispiel konnten wir der fachlich durchaus nachvollziehbaren Forderung der freien Schulen nach Gewährung einer Vertretungspauschale nicht folgen. Das von der Landesregierung beschlossene Gesetz ist zwar kein Spargesetz, es sieht aber auch keine Aufwüchse für die einzelnen Schulen vor, jedenfalls nicht durch die geänderte Systematik.
Für die Entwicklung des Landeshaushaltes insgesamt aber sieht das anders aus. Betrugen die Ausgaben für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2004 noch rund 38 Millionen €, so waren es in diesem Jahr bereits 58 Millionen €. Im Jahr 2008 werden wir 68 Millionen € an Landesmitteln für die Schulen in freier Trägerschaft aufwenden. Im Jahr 2009 werden wir dann übrigens fast 74 Millionen € ausgeben. Das ist also fast schon eine Verdoppelung innerhalb von nur fünf Jahren.
Natürlich hängt das auch damit zusammen, dass in den letzten Jahren besonders viele neue Schulen gegründet wurden, offensichtlich auch aufgrund des guten Gründungsklimas, das es für solche Initiativen in SachsenAnhalt gibt. Einen besseren Beleg für die Aufgeschlossenheit und Wertschätzung Schulen in freier Trägerschaft gegenüber kann man sich jedenfalls kaum vorstellen.
Ich erwähne das auch deshalb, weil dem Kultusministerium gelegentlich ein Misstrauen gegenüber den Schulen in freier Trägerschaft unterstellt wird. Dieses Misstrauen gibt es wirklich nicht, und schon gar nicht pauschal. Wenn der Gesetzentwurf festlegt, dass die Schulen Änderungen bei der Höhe des Schulgelder oder von Arbeitsverträgen anzuzeigen haben, dann doch nicht aufgrund des Generalverdachts, dass wir irgendeinen Grund für Misstrauen haben, sondern weil Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz uns verpflichten, keine Sonderung von Schülerinnen und Schülern nach den Besitzverhältnissen der Eltern zuzulassen und darauf zu achten, dass die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte vergleichbar gesichert ist.
Die Fachaufsicht wird jedenfalls auch künftig entschlossen eingreifen, wenn Arbeitsverträge nach Vorlage im Kultusministerium verändert und die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen gegenüber dem Lehrpersonal an staatlichen Schulen deutlich benachteiligt werden. Ich halte das wirklich für sehr wichtig. Wenn gegen diesen Paragrafen Sturm gelaufen wird, macht mich dies außerordentlich stutzig; denn es ist ein Dreh- und Angelpunkt für einen ordentlichen Schulbetrieb, auch das Fachpersonal angemessen zu vergüten, und zwar angemessen und vergleichbar.
Die Belastung für den Schulträger aus diesen Anzeigepflichten ist übrigens ganz gering. Die Höhe des Schulgeldes wird ohnehin in der Regel nur in mehrjährigen Abständen verändert. Gleiches gilt an seriösen Schulen für die Arbeitsverträge, zumal es nicht um geringfügige Änderungen, zum Beispiel bei der Zahl der Unterrichtsstunden, geht, sondern um die grundsätzliche Höhe der Vergütung, um abzuleistende Stunden, um Urlaubsansprüche und vieles mehr.
Gestatten Sie mir noch eine Schlussbemerkung. Dass in Einzelfällen Kindern von freien Grundschulen, die ich übrigens mit Namen nennen kann, suggeriert wird, ihre Schule sei durch die Landesregierung oder den Landtag in existenzieller Gefahr, ist in der Sache nicht begründet und in dieser Form inakzeptabel.
Am wenigsten hinnehmbar ist, wenn die Kinder instrumentalisiert werden in solchen Konflikten, indem man ihnen Briefe diktiert oder organisierte Unterschriftensammlungen inszeniert, die belegen,
dass an einigen Orten bewusst Angst geschürt wird. Das kann ich als Kultusminister auch aus meinem pädagogischen Bewusstsein heraus nicht unkommentiert lassen. Dafür gibt es weder Anlass noch Legitimation.
Es liegt in der Natur der Sache, meine Damen und Herren, dass über einen Gesetzentwurf im Parlament und im Licht verschiedener Meinungen natürlich kritisch diskutiert wird. Wie sollte das anders sein? Manche öffentlich geäußerte Kritik scheint mir gleichwohl mehr auf Wirkung denn auf Begründung bedacht zu sein. Insbesondere hinsichtlich der vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken lohnt sich übrigens ein Blick in das jüngste Verfassungsgerichtsurteil aus dem Freistaat Sachsen zu einem unserem Entwurf sehr ähnlichen Gesetz.
Aber wie dem auch sei: Ich glaube, wir sind alle offen genug, um im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens alle Argumente für und wider noch einmal sehr sorgfältig und fair zu prüfen, um dann gemeinsam zu einer Gesetzesformulierung zu kommen, die tragfähig ist.
Dazu laden wir die Interessenvertreter der freien Schulen und die Lehrerinnen und Lehrer dieser Schulen sicherlich aufgeschlossen ein, sodass wir zu einer in Bezug auf die künftige Förderung der freien Schulen fairen und angemessenen Lösung kommen werden. Ich meine, dass wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf eine solche Lösung vorschlagen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Minister, für die Einbringung. - Passend zum Thema können wir Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule am Tierpark Staßfurt bei uns begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Bevor wir beginnen, möchte ich aber noch sagen, dass wir den nächsten Tagesordnungspunkt - Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform - nur dann aufrufen können, wenn die Druckerei es schafft, den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auszuteilen. Das werden wir sehen, wenn es losgeht. Wenn der Änderungsantrag da ist, dann werden wir das tun. Ansonsten werden wir erst den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen. Ich sage das nur, damit dann alle im Saal sind und keine Verblüffung ausgelöst wird.
Jetzt treten wir in die Fünfminutendebatte ein. Als erster Debattenredner wird für die Fraktion DIE LINKE Herr Höhn sprechen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, ich habe das als Aufforderung verstanden, dass die Bildungspolitiker jetzt so lange reden, bis die Druckerei fertig ist.
Das hatte ich befürchtet. Ich will versuchen, meine sechs Punkte in den fünf Minuten Redezeit unterzubringen.
Der Minister hat sich im Wesentlichen auf die Frage der freien Schulen konzentriert. Im Schulgesetzentwurf sind aber noch andere Punkte erwähnt worden. Die will ich kurz benennen.
Thema Zweitkorrektur außer Haus. Ich teile die in der Begründung des Gesetzentwurfs enthaltene Einschätzung des Ministeriums, dass die bisherige Regelung - ich übersetze das einmal - Unfug ist. Ich bin ausdrücklich dafür, dass wir das ändern. Die neue Fassung ist aber in Bezug auf die Formulierung aus meiner Sicht unklar. Wenn das am Ende darauf hinausläuft, dass wir in der Fläche dann doch wieder die Zweitkorrektur außer Haus haben, dann würde ich das ausdrücklich ablehnen. Meine Fraktion plädiert dafür, das Instrument der Prüfungskorrektur außer Haus nur im Konfliktfall vorzunehmen und nicht in der Fläche insgesamt.
Punkt 2. Eine Kapazitätsbegrenzung für Schulen wird möglich gemacht. Ich will zumindest auf einen Punkt hinweisen, der mir in diesem Zusammenhang wichtig erscheint. Die Begrenzung der Kapazität von Schulen darf nicht dazu führen, dass der Bildungszugang für Schülerinnen und Schüler eingeschränkt wird, sprich, die Schule hat die Kapazität erreicht, du musst eine andere wählen. Wenn das im Ergebnis herauskäme, wäre das ausdrücklich zu kritisieren. Ich will auf diesen Punkt hinweisen.
(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Was wollen Sie machen, wenn die Schule zu klein ist? Wenn sie einfach zu klein ist?)
- Die Frage ist berechtigt. Aber wir können es natürlich trotzdem bildungspolitisch nicht zulassen, dass der Schüler dann darauf verzichten muss, diesen Bildungsgang zu wählen, den er wählen wollte. Das kann nicht der Sinn des Gesetzes sein.
Dritter Punkt. Schulkooperationen sollen im Landesinteresse für die Bereiche Sport und Musik möglich gemacht werden. Ich werbe dafür, dass wir noch einmal darüber nachdenken. Wir hatten früher im Schulgesetz das Thema Schulverbünde verankert. Ich werbe dafür, dass wir die Schulkooperationen auch mit Blick auf die Entwicklung, die wir im Land haben - Stichwort Demografie -, prinzipiell wieder öffnen.
Nun zu den freien Schulen. Ich habe in der letzten Debatte, die wir dazu vor Kurzem im Landtag geführt haben, schon einmal darauf hingewiesen, dass das bis
herige Regelungsgefüge für die Finanzhilfen für die Schulen in freier Trägerschaft aus unserer Sicht nicht zuletzt aufgrund der Gerichtsentscheidungen, die schon erwähnt worden sind, veränderungsbedürftig ist.
Ich will aber ausdrücklich wiederholen, dass es aus meiner Sicht zumindest fragwürdig ist, ob denn eine Gesetzesänderung notwendig gewesen wäre oder ob es nicht zunächst, bevor wir das Schulgesetz anfassen, angezeigt gewesen wäre, die Ersatzschulverordnung, die in der Kritik stand und die dem Gesetz nicht genügend entsprach, zu ändern.
Prinzipiell ist festzuhalten, dass auch wir als LINKE dafür eintreten, dass die öffentlichen Finanzhilfen, die wir leisten, die den freien Schulen zur Verfügung gestellt werden, die Erfüllung ihrer Aufgabe in hoher Qualität, eine angemessene Entlohnung und Stellung der Lehrkräfte und eine Vermeidung der Sonderung nach dem Sozialstatus der Eltern ermöglichen müssen. Ich will das ausdrücklich unterstützen, was Sie an dieser Stelle gesagt haben, Herr Minister.
Die Regelungen - das ist einer der großen Kritikpunkte am jetzigen Zustand - müssen verlässlich und transparent sein und Planungssicherheit schaffen. Die Regelung, die wir jetzt in dem Entwurf haben, erscheint aus meiner Sicht aber ausdrücklich nicht transparent zu sein. Ich will an den großen Bereich erinnern, für den es eine Verordnungsermächtigung für das Ministerium gibt. Zwar hat man sich dazu entschlossen, die Berechnungsgrundlage in dem Gesetz zu verankern, in der vorliegenden Fassung erfüllt der Gesetzentwurf das selbstgesteckte Kriterium der Transparenz aber nicht.
Ich will ausdrücklich betonen, dass wir als Landtag eine Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler in diesem Land haben
und sich der Großteil der Schülerinnen und Schüler in staatlichen Schulen befindet. Und wir wissen, dass an den staatlichen Schulen noch das eine oder andere im Argen liegt. Ich will an das Thema Personal erinnern, das uns perspektivisch noch sehr beschäftigen wird. Wir haben darüber neulich im Bildungsausschuss geredet. Für meine Fraktion liegt an dieser Stelle die Priorität; das ist auch nicht neu.