Protocol of the Session on June 9, 2006

besuchen Impfungen durchgeführt werden. Die fehlenden Auffrischungen weisen jedoch auf wirklich vorhandene Defizite hin. Aufsuchende Angebote in Kindertageseinrichtungen können - davon bin ich überzeugt - wirklich hilfreich sein und dort, wo sie noch nicht vorhanden ist, die Akzeptanz für Impfungen erhöhen.

Meine Damen und Herren! Für die Umsetzung des Antrags der Koalitionsfraktionen wird eine Reihe von Verfahrensregelungen und von Kostenfragen zu diskutieren sein. Das können wir im Ausschuss erledigen. Im Ausschuss können auch die im Alternativantrag der FDPFraktion geforderten Berichte gegeben werden, sodass das ganz gut zusammengeht.

Den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS halte ich allerdings für überflüssig mit der gleichen Begründung, die die Abgeordnete Frau Grimm-Benne schon gegeben hat. Selbstverständlich wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz durch die Maßnahmen in diesem Antrag überhaupt nicht tangiert. Der Rechtsanspruch wird bestehen bleiben. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Fraktion der CDU und der SPD zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die Linkspartei.PDS-Fraktion spricht Frau Penndorf. Bitte schön, Frau Penndorf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag vor, dessen Anliegen wohl von allen in diesem Hause unterstützt wird. Es geht zum einen um die gesundheitliche Prävention als eine zunehmend wichtige Säule des Gesundheitswesens und es geht speziell um unsere Kinder, also um die Zukunft unserer Gesellschaft. Um es vorweg zu sagen: Unsere Fraktion unterstützt den Antrag grundsätzlich.

Allerdings sollten wir im Sozialausschuss auch darüber reden, wie wir nicht nur die Kinder in geförderten Kindereinrichtungen in regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen einbeziehen, sondern auch darüber, wie ältere Kinder und die Kinder, die zu Hause oder von nicht geförderten Tagesmuttis betreut werden, wirksam erreicht werden können. Uns geht es ebenfalls darum, mit nachgehenden Maßnahmen auch die Familien zu erreichen, die die Notwendigkeit regelmäßiger Vorsorge noch nicht verinnerlicht haben.

Jedoch darf die Pflicht zur Vorlage eines Nachweises nicht zur Einschränkung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz führen, was wir mit unserem Änderungsantrag klarstellen.

Die in Punkt 2 des Antrages geforderte Überarbeitung der Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollte im Ergebnis möglichst auch dazu führen, dass die Vorsorgeuntersuchungen in einer Art Nachweisheft aufgelistet werden, in dem neben den Untersuchungen auch der Impfkalender und die Impfnachweise aufgezeichnet werden.

Ich denke, dass für diese Art Nachweisheft die positiven Erfahrungen, die in der DDR mit dem Versicherungsausweis gemacht wurden, in dem alle notwendigen Daten erfasst waren, genutzt werden sollten. Es ermöglicht

den Eltern, den Überblick zu behalten, und den Einrichtungen und Behörden, den Stand der Impfungen und die Einhaltung der Untersuchungen zu kontrollieren.

Auch das in Punkt 3 des Antrages formulierte Anliegen, den Impfschutz zu verbessern und Impflücken zu schließen, um den Schutz der Gesellschaft vor Infektionskrankheiten zu forcieren, ist zu unterstützen. Hier sollte auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des entsprechenden Gesundheitszieles aufgebaut werden.

Die Bemühungen des Arbeitskreises Impfen sollten kontinuierlich fortgesetzt werden; denn die Sicherung des Impfschutzes ist eine ständige Herausforderung. Es ist wichtig, die Aufklärungskampagnen immer wieder zu forcieren und vor allem auch die älteren Jahrgänge erneut einzubeziehen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Das gilt insbesondere für Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B. Zu begrüßen wäre es auch, wenn für die Impfungen aufsuchende Maßnahmen entwickelt werden, die den unterschiedlichen Gründen der Eltern für die Impfversäumnisse die Grundlage nehmen. „Vergessen“, „keine Zeit“ oder „keine Gelegenheit“ sind dann als Ausreden passé.

Sicherlich wird es sich bei dieser Gelegenheit ergeben, über das Für und Wider der Einführung einer Impfpflicht zum Schutz vor bestimmten gefährlichen Infektionskrankheiten zu diskutieren, wie sie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Berlin forderte. Der Schutz vor Krankheit ist auch ein Schutz der körperlichen Unversehrtheit und damit ein Grundrecht, wie es in der Kinderrechtskonvention der UN gefordert wird. Wenn Eltern ihre Kinder nicht ausreichend schützen oder schützen können, sollte die Politik handeln.

Der Anlass für den heute vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen ist vermutlich der im Bundesrat von einigen Ländern initiierte Entschließungsantrag für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohles. Die Intention dieses Antrages ist es vor allem, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen angebotenen Leistungen der regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu nutzen, um frühzeitig eventuelle Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern aufzudecken. Ein solches Frühwarnsystem ist sicherlich eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Kinder.

Allerdings entbindet dies uns als Politikerinnen nicht von der Pflicht, das Problem wesentlich komplexer zu betrachten. Es ist genauso dringend erforderlich, die Ursachen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern zu erkennen. Bildung, Aufklärung und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Perspektiven sind Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung. Ich möchte es noch einmal betonen: Für uns ist es wichtig, dass alle Kinder unabhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus in das System der Vorsorge einbezogen werden.

Wir sind für eine Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss.

Zum Alternativantrag der FDP-Fraktion. Inhaltlich wäre er zu akzeptieren. Schließlich sind Berichterstattungen im Ausschuss meist nützlich. Aber als Alternativantrag wird er von uns abgelehnt, weil er konkrete Maßnahmen zunächst nicht zulässt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Penndorf. Auch Sie haben heute Ihre erste Rede im Landtag gehalten. Dazu herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche Ihnen weiterhin gutes Gelingen bei Ihrer Tätigkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Grimm-Benne, wenn sie es denn wünscht.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht noch einmal - das habe ich bei der Einbringung getan - ausführlich reden. Aber ich habe in meiner Einbringungsrede zu dem Antrag der FDP-Fraktion noch nicht Stellung genommen. Deshalb möchte ich Ihnen wenigstens mitteilen, dass wir als Koalitionsfraktionen ihn ablehnen werden, weil er, wie Frau Penndorf schon gesagt hat, zu wenig konkret ist.

Zu den Ausführungen von Frau Penndorf. Wir werden das Thema der Gesundheitsvorsorge bei älteren Kindern auf jeden Fall noch einmal im Sozialausschuss aufrufen, weil es auch mich sehr bedrückt, dass zwar im Kita-Alter eine gewisse Regelmäßigkeit an Kontrollen vorhanden ist, dass diese aber hinterher in den Schulen und darüber hinaus immer mehr nachlässt.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Dr. Hüskens. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es interessant, dass man sagt, ein Antrag auf Berichterstattung sei zu unkonkret; man hätte lieber gleich Maßnahmen. Ich muss gestehen, dass ich immer erst einmal wissen möchte, worüber wir reden und wie der Sachverhalt ist, bevor wir über Maßnahmen sprechen. Das liegt vielleicht daran, dass ich mich auch um das Thema Finanzen kümmere.

Wenn wir das umsetzen, was in dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD so locker drinsteht, dann gehe ich davon aus, dass wir für die vorsorgenden und aufsuchenden Maßnahmen eine ganze Menge Geld in die Hand nehmen müssen, um unseren öffentlichen Gesundheitsdienst so auszustatten, dass er dazu in der Lage ist.

Alle Gespräche, die ich in der letzten Zeit zu diesem Thema geführt habe, lassen vermuten, dass wir nur in sehr speziellen Bereichen tatsächlich handeln müssen und aus finanzieller Sicht überhaupt handeln können. Deshalb hätte ich es begrüßt, wenn wir im Ausschuss für Soziales zunächst den Sachverhalt erörtert hätten; denn ich habe gesehen, dass das in der letzten Legislaturperiode nicht stattgefunden hat. Dann hätte man versuchen können, gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu schaffen. Aber das scheint offensichtlich nicht gewünscht zu sein.

Meine Damen und Herren! Auch die FDP hält es für erforderlich, die Teilnahmequote bei den Früherkennungsuntersuchungen zu steigern. Ich glaube, die Frau Ministerin hat die Beispiele, die uns allen vor Augen schwe

ben, genannt, die zu der öffentlichen Diskussion Anlass gegeben haben.

Auch ich bin der Auffassung, dass die Verbindlichkeit dieser Untersuchungen gesteigert werden sollte, soweit es rechtlich möglich ist. Diesbezüglich werden inzwischen von den Verfassungsrechtlern einige Probleme benannt. Wir sind auch der Meinung, dass das Kriterium der Vernachlässigung und der Misshandlung als zusätzlicher Untersuchungsinhalt aufgenommen werden sollte. Im Augenblick ist es nicht Gegenstand der Vorsorgeuntersuchung in diesen Altersgruppen.

Das Thema der Untersuchungsintervalle ist durch den Bundesausschuss bereits aufgenommen worden. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen tagt bereits seit Februar 2005 zu dem Thema und versucht eine grundlegende Überarbeitung, sodass meiner Meinung nach der Punkt 2 des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD eigentlich entbehrlich ist.

In Bezug auf den Punkt der Schutzimpfungen in Kindertagesstätten und der Vorsorgeuntersuchungen bei der Aufnahme in diese bin ich mir nicht sicher, ob Sie hierbei am richtigen Zeitpunkt ansetzen. In Sachsen-Anhalt gehen die meisten Kinder mit einem Jahr in die Kindereinrichtung. Wir haben von Frau Kuppe vorhin gehört, dass bis zu diesem Zeitpunkt sowohl Impfungen als auch Vorsorgeuntersuchungen schlicht und ergreifend in dem wünschenswerten Umfang wahrgenommen werden.

Hierbei gibt es sicherlich den einen oder anderen überzeugten Impfgegner. Gegen Masern wollen viele Eltern ihre Kinder überhaupt nicht oder erst im Alter von sechs Jahren impfen lassen. Diese Eltern werden wir nicht erreichen, aber die anderen Eltern und Kinder sind meist erfasst.

Deshalb braucht man eine solche Kontrolle meiner Meinung nach nicht für Kinder im Alter von einem Jahr; vielmehr brauchen wir tatsächlich Instrumente, die in der Zeit greifen, in der die Kinder bereits in der Kindereinrichtung sind.

Sie schlagen Angebote in den Kindertagesstätten vor. Auch das stellt für mich einen Ausnahmefall dar. Dies sollte nur in den Regionen und Einrichtungen greifen, in denen wir tatsächlich feststellen, dass es dort erhebliche Probleme gibt. Ich sehe nicht ein, warum wir in Kindereinrichtungen gehen sollen, in denen ein Impfungsgrad von über 90 % vorliegt oder in denen mehr als 90 % der Eltern ihre Kinder tatsächlich zu entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen bringen.

(Herr Bischoff, SPD: Das wissen Sie doch vorher nicht!)

Denn das führt auch zu einem anderen Aspekt, nämlich dazu, dass die Eltern dann meinen, sie brauchten sich nicht darum zu kümmern, weil es ja gemacht wird. In dem Moment, in dem eine Einrichtung irgendeine Leistung anbietet, kümmern sich die Eltern privat nicht mehr darum.

Wenn Sie einmal mit den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sprechen, dann werden Sie feststellen, dass dort die Belastungsgrenze erreicht zu sein scheint. Sie hören dort unisono, dass Möglichkeiten, mehr Aufgaben zu übernehmen und Maßnahmen in großem Umfang durchzuführen, nicht gegeben sind. Vor diesem Hintergrund mag ein solcher Antrag, wie er von Frau Grimm-Benne eingebracht wurde,

der Wunsch nach schönem Wetter sein, er hätte aber wenig Substanz.

Ich bitte Sie deshalb nochmals - Frau Kuppe hat das bereits angedeutet -, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen und dort zu diskutieren. Wenn wir nur dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zustimmen, dann wird im Ausschuss nicht über den Sachverhalt diskutiert, weil eine Ausschussbefassung darin nicht Gegenstand ist. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Zum Abschluss der Debatte hören wir nun Herrn Kurze von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr gehrte Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden ersten sozialpolitischen Antrag der Regierungsfraktionen in dieser Wahlperiode wollen wir deutlich machen, welchen hohen Stellenwert die Gesundheit von Kindern im Rahmen der Familienpolitik für uns hat. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit aller Kinder liegen uns dabei besonders am Herzen.

Gemäß § 26 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches haben Kinder den Anspruch auf die Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigen. Diesen Anspruch umzusetzen sollte sicherlich eine Selbstverpflichtung für alle Eltern sein. Wenn dies jedoch nicht geschieht, müssen Regelungen getroffen werden, um den Anspruch unserer Kinder durchzusetzen.

Natürlich wissen wir, dass die Mehrzahl unserer Eltern im Land ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen erzieht und im Interesse des Wohls der Kinder handelt. Aber Ärzte, Erzieher und Sozialarbeiter beklagen seit Längerem eine zunehmende Vernachlässigung vor allem von kleineren Kindern.

Auffällig ist, dass die Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme dieser Vorsorgeuntersuchungen mit zunehmenden Alter der Kinder nachlässt. Somit wird bis zur Einschulungsuntersuchung, die alle Kinder durchlaufen müssen, wichtige Zeit verschenkt, um etwaige Handicaps bis zur Einschulung zu beseitigen. An dieser Stelle muss man tätig werden. Häufig müssen die Kinder diese Handicaps, die aufgrund von Vernachlässigung nicht erkannt werden, neben dem Besuch der Schule bewältigen, was letztlich eine Benachteiligung dieser Kinder zur Folge haben kann.

Natürlich wissen wir, dass sich auch der Bundesrat in jüngster Zeit mit dieser Thematik befasst. Wir begrüßen und unterstützen es ausdrücklich, dass unsere Landesregierung dieser Initiative als erstes ostdeutsches Bundesland beigegetreten ist.