Ich will auf das ursprüngliche Thema zurückkommen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des
Landes Sachsen-Anhalt ist ein Motor für Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in unserem Land. Das ist eine Erfolgsgeschichte, die wir seit mehreren Jahren vorzuweisen haben.
Dieser Erfolg - Ministerin Wernicke hat es auch schon dargestellt - beruht auf der hervorragenden Arbeit der Mitarbeiter dieses Hauses und natürlich auch der Leitung des Hauses. Erfolg führt leider auch immer zu Neid und Missgunst. Wenn das im Hause - das gebe ich zu - nicht richtig kommuniziert wird, dann kann bei manchen Mitarbeitern ein Gefühl der Ohnmacht entstehen, wenn sie plötzlich nur noch die Lichter des Zuges sehen, der abgefahren ist. Dann kann es dazu kommen, dass Mitarbeiter in dem Gefühl dieser Ohnmacht durch anonyme Anzeigen oder Beschuldigungen Dinge in die Welt zu setzen versuchen, die im Grunde genommen jeglicher Substanz entbehren.
Ich möchte noch etwas zu Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens sagen. Er hat wie jeder andere Bürger dieses Landes vor Recht und Gesetz die Möglichkeit, sich gegen falsche Vorwürfe und Anschuldigungen zu wehren, und nichts anderes hat er getan.
Gleichlautende Anzeigen bei mehreren Institutionen in mehreren Bundesländern zeigen mir, dass es jemandem nicht um die Sache ging, sondern dass eindeutig die Öffentlichkeit und die Presse Ziel der Maßnahme gewesen sind und nicht die Aufklärung irgendeines Tatbestandes.
Wir gehen in unserer Fraktion davon aus, dass im Haus von Frau Wernicke alles ordnungsgemäß verläuft. Wir können nicht die Kette aufmachen, dass ein Verdacht zu einer Schuld und gleichzeitig zu einer Verurteilung führt; denn dafür sind Beweise Voraussetzung. Beweise sind bisher von keiner Seite für irgendwelche Anschuldigungen vorgebracht worden.
Was die Durchsuchung der Computer von Personalvertretern angeht, kann ich mir das nur so erklären - ich bin kein Jurist, aber vielleicht kann unsere Justizministerin etwas dazu sagen -, dass man „Dienst nach Vorschrift plus“ gemacht hat. Vorsichtig ausgedrückt: Man hatte vielleicht Vorfälle, die in Sachsen vor einigen Monaten gelaufen sind, im Hinterkopf und wollte möglichst keinen Fehler machen. Daraufhin hat man sich gesagt, okay, dort sehen wir ein bisschen genauer hin und sehen, was sich dort eventuell ergibt. - Das sage ich einmal ganz ungeschützt.
Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit besteht nach wie vor. Ich denke, dass von der Hausleitung weiterhin vertrauensvoll mit den Mitarbeitern umgegangen wird. Ich rufe beide Seiten zu einem vernünftigen Dialog und zu einer Kommunikation auf, weil ansonsten die Fehler nicht abgebaut werden können, die dort im Moment vorliegen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Stadelmann. - Nun erteile ich Frau Ministerin Kolb das Wort. Dies geschieht in dem Wissen, dass die Debatte dadurch noch einmal eröffnet wird.
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur zwei klarstellende Sätze. Ich bin hier mehrfach angesprochen worden unter dem Gesichtspunkt, auf die Staatsanwaltschaft einwirken zu sollen.
Es ist nicht richtig, dass die Staatsanwaltschaft hierzu eine Entscheidung getroffen hat. Die Entscheidung zur Zulassung der Durchsuchung bei Mitarbeitern des MLU ist eine Entscheidung des Amtsgerichts in Magdeburg - eine Entscheidung, die unabhängige Richter getroffen haben, die dann in einem rechtsstaatlichen Verfahren auf eine Beschwerde hin vom Landgericht überprüft worden ist.
Es ist rechtlich eine nicht ganz einfach einzuschätzende Frage, welche Indizien ausreichen, damit ein so genannter Anfangsverdacht vorliegt, der ausreichend ist, um entsprechende Ermittlungen, unter anderem Durchsuchungen, vorzunehmen. Das Amtsgericht hat in diesem Fall die Indizien als ausreichend anerkannt. Das Landgericht ist zu einer anderen Auffassung gekommen.
Das ist ein ganz normales rechtsstaatliches Verfahren. Dieses Verfahren zeigt, dass der Rechtsstaat hierbei funktioniert hat, sodass es aus rechtsstaatlicher Sicht keinen Anlass gibt, hierzu noch einmal nachzuhaken. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Gallert und eine zweite von Herrn Kosmehl. - Bitte.
Frau Justizministerin, ich habe mich auch erst im Nachhinein zu dieser Geschichte informieren lassen. Aber all das, was Sie jetzt gesagt haben, betrifft ausdrücklich auch die Hausdurchsuchung bei dem Chef des Hauptpersonalrates? Denn Sie sprachen von Computern und von Mitarbeitern im Ministerium. Das, was eigentlich eine Rolle gespielt hat, war ja die Hausdurchsuchung beim Chef des Hauptpersonalrats, wozu zumindest bei „Frontal 21“ ein Vertreter des Amtsgerichts gesagt hat, dass es staatliche Willkür gewesen sei.
Das ist ausdrücklich eine Entscheidung des Amtsgerichtes. Hierbei hat nicht die Staatsanwaltschaft die Entscheidung herbeigeführt.
Ich habe zwei Fragen. Erstens will ich fragen, ob die Entscheidung des Landgerichts bereits rechtskräftig ist.
Die zweite Frage: Wie schätzen Sie es ein, dass die Staatsanwaltschaft in dem einen Fall, also der anonymen Anzeige gegen den Staatssekretär, die Ermittlun
gen ohne die Beantragung von Maßnahmen bei Gericht abschließt, aber bei der Anzeige des Staatssekretärs gegen unbekannt sich dann doch dazu durchringt, Maßnahmen zu beantragen?
Zur zweiten Frage. Entscheidend ist immer die Frage, inwieweit Indizien vorliegen, die zu einem Anfangsverdacht führen. In dem einen Fall ist das bejaht worden, in dem anderen Fall ist das verneint worden.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Meldungen zu weiteren Fragen sehe ich nicht. - Wir wären damit am Ende der Debatte angelangt. Beschlüsse werden entsprechend § 46 unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Das zweite Thema wird heute Mittag behandelt. Wir können den Tagesordnungspunkt 2 verlassen.
Wahlen zum Landesverfassungsgericht nach dem Gesetz über das Landesverfassungsgericht (Landes- verfassungsgerichtsgesetz - LVerf GG)
Meine Damen und Herren! Ich möchte um ein bisschen mehr Ruhe zu diesem so wichtigen Tagesordnungspunkt bitten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich auch die Damen und Herren Richter des Landesverfassungsgerichts sowie die Kandidaten, die heute zu wählen sind. Sie sitzen auf der Nordtribüne. Ich darf Sie ganz herzlich begrüßen.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und ihre Vertreter vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf Vorschlag des Ausschusses für Recht und Verfassung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Das geschieht im ersten Wahlgang.
Im zweiten Wahlgang sind des Weiteren durch den Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes aus den gewählten Mitgliedern mit der gleichen qualifizierten Mehrheit der Präsident und der Vizepräsident zu wählen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, beide Wahlhandlungen gemäß § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung als geheime Wahl mit Stimmzetteln durchzuführen. Die Einzelheiten zum Wahlablauf werde ich Ihnen zu Beginn der Wahlhandlung erläutern. Zunächst erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verfassung Herrn Dr. Brachmann das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder und Kandidaten des Landesverfassungsgerichts! Es gehört zu den Grundpfeilern des demokratischen Rechtsstaates, dass es neben Legislative und Exekutive ein von beiden anderen Gewalten unabhängiges und selbständiges Verfassungsorgan gibt, das über die Einhaltung der Landesverfassung wacht. Dies ist für SachsenAnhalt die Aufgabe des Landesverfassungsgerichts, das wir heute nach den Jahren 1993 und 2000 zum dritten Mal in der Geschichte des Landes wählen.
Das Landesverfassungsgericht besteht aus sieben Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein bestimmter Vertreter gewählt. Ihre Amtszeit beträgt sieben Jahre. Im Gesetz wird weiterhin vorgeschrieben, dass die Mitgliedschaft im Landesverfassungsgericht auf maximal zwei Wahlperioden beschränkt ist. Sowohl dies als auch die Tatsache, dass aufgrund von Pensionierungen eine Wiederwahl nicht mehr möglich ist, sind Gründe dafür, dass von den sieben Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts vier ausscheiden und nicht erneut kandidieren dürfen. Das Gleiche gilt für die jeweiligen Vertreter. Es betrifft dies Frau Gärtner, Frau Dr. Faßhauer, Herrn Dr. Kemper und Herrn Köhler als Mitglieder und Frau Beuermann, Herrn Fromhage, Herrn Schröder und Herrn Dr. Willms als stellvertretende Mitglieder des Landesverfassungsgerichts.
Es ist mir, meine Damen und Herren, an dieser Stelle ein besonderes Bedürfnis - ich glaube, ich kann im Namen aller hier im Saal sprechen -, mich bei diesen Damen und Herren sehr herzlich für die geleistete Arbeit zu bedanken.
Stellvertretend für das gesamte scheidende Landesverfassungsgericht, dessen Wahlperiode jetzt zu Ende geht, darf ich den jetzigen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Herrn Dr. Kemper, für die Arbeit danken, die das Landesverfassungsgericht in der letzten, jetzt ablaufenden Wahlperiode in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben geleistet hat.