Ich gebe ehrlich zu, dass ich das in diesem Fall nicht weiß, weil es in der letzten Zeit sehr viele wichtige Dinge gab.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Wir sind zwar schon mitten in der Debatte, aber jetzt kommen die Beiträge der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Rotzsch das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE
LINKE um die komplette inhaltliche Übernahme einer Bemerkung des Landesrechnungshofes im Jahresbericht 2007 - Teil I - handelt.
Wie schon dargestellt, hat die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf eines Beamtenstatusgesetzes zugeleitet. Entsprechend der Kompetenz des Bundes sollen darin einheitlich geltende Regelungen für Landesbeamte im Bereich der Statusrechte und -pflichten normiert werden. Nach der Stellungnahme des Bundesrates wird sich nunmehr der Bundestag erneut mit dem Gesetzentwurf befassen.
Unabhängig von der komplizierten Frage der einzelnen gesetzgeberischen Zuständigkeiten ist anzumerken, dass ein wesentliches Regelungsziel des Gesetzentwurfes die Sicherung der Mobilität der Beamten innerhalb Deutschlands ist. Dies soll trotz oder gerade aufgrund unterschiedlicher Beamtengesetze in den Ländern und dem Bund Reglungsmaxime sein.
Demzufolge dürfte Einigkeit dahin gehend bestehen, dass eine praxistaugliche Regelung der Versorgungslastenteilung zwischen den Ländern untereinander und mit dem Bund notwendig und wichtig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da diese Materie derzeit zwischen den Ländern und dem Bund sowie demnächst erneut im Bundestag ausführlich beraten wird, begrüßen wir die Ausführungen bzw. die Bemerkungen des Landesrechnungshofes, die meines Erachtens berechtigt und ernst zu nehmen sind. Deshalb begrüße ich auch die Ankündigung des Ministers, über den Stand der Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen zu berichten.
Die CDU-Fraktion plädiert für eine Überweisung in den Finanzausschuss, um dort aufgrund des komplexen Hintergrundes der Angelegenheit über neue Entwicklungen im Zusammenhang mit den Bundesrats- und Bundestagsberatungen diskutieren zu können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es vermeiden, hier die Grundhaltung der Liberalen zur Frage des Beamtenrechtes und des Föderalismus darzulegen. Ich will aber auf einige Punkte eingehen und mich - obwohl Sie, Herr Minister, gewarnt haben, dass man sich nicht festlegen sollte, wenn man Jurist ist - vielleicht zu einer Position hinreißen lassen.
Ich kann die Position des Freistaates Bayern bezogen auf die Zuständigkeit des Bundes bzw. der Länder durchaus teilen.
Frau Dr. Paschke, Sie haben - ich habe Ihnen sehr genau zugehört - in Ihrer gesamten Argumentation genau diese Position vertreten. Sie haben über Versorgung gesprochen und nicht über den Status. Die Versorgung ist Ländersache und damit nicht mehr Bundesangelegenheit. Deshalb gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. So einfach kann man sich das machen.
Ich will aber sehr deutlich sagen: Die inhaltlichen Regelungen des alten § 107b des Beamtenversorgungsgeset
zes halten wir für richtig. Wir halten es für notwendig, dass diese Inhalte auch zukünftig geregelt bleiben. Wir glauben daran, dass das in Staatsverträgen möglich ist und dass man das zeitnah hinbekommen kann. Denn der Bundesrat hat, soweit ich die Dokumente gelesen habe, ausgeführt, an dieser inhaltlichen Regelung nicht zu rütteln, sondern nur klar festzustellen, wer zuständig ist und wer die Normsetzungskompetenz hat.
Wir haben nach dem Beschluss über die Föderalismusreform Sitzungen mit den innenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen der FDP und unserer Bundestagsfraktion gehabt, um abzuklopfen, wo der Bund Regelungsbedarf hat und was für die Länder wichtig ist. Bei fast jedem Paragrafen des Beamtenstatusgesetzes haben die Länder versucht einzugreifen und gesagt, dass dieses oder jenes zu weit gehe.
Es gab aber auch Paragrafen, zu denen die Mitglieder der Bundestagsfraktion der FPD gesagt haben, dass sie aus Bundessicht noch dieses und jenes beantragen und geregelt haben möchten. Dazu haben die Länder nein gesagt. Insbesondere wurde das von den Vertretern der Länder gesagt, in denen wir in der Regierungsverantwortung sind. Zum Beispiel hat der Innenminister von Nordrhein-Westfalen gesagt, wenn es auf die Länder übertragen werden soll, dann sollen es die Länder doch machen und es nicht der Bund für alle gleich wieder in vorauseilendem Gehorsam regeln.
Ich will an diesem Beispiel nur verdeutlichen, dass diese Diskussion um das Dienstrecht zu einem Kampf zwischen den Länderzuständigkeiten und den Bundzuständigkeiten herausfordert. An diesem Punkt ist aus meiner Sicht richtig entschieden worden. Das ist keine Statusfrage. Deshalb kann es dazu keine Bundesregelung geben, sondern die Länder müssen im Wege des Staatsvertrages miteinander Lösungen finden. Ich denke, dass wir das hinbekommen.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun erteile ich Herrn Rothe das Wort, um für die SPD-Fraktion zu sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich begrüßen, dass die Fraktion DIE LINKE das Thema hat auf die Tagesordnung setzen lassen. Es geht um eine ganze Menge Geld - perspektivisch um einen knapp zweistelligen Millionenbetrag jährlich - und es geht auch um das wichtige Thema Föderalismusreform. Ich möchte zu beidem Position beziehen und habe nicht mehr vor, das auf der Grundlage meines Redemanuskripts zu machen, weil eigentlich die Dinge schon gesagt worden sind.
Ich schließe mich, was die Wichtigkeit der Mobilität von Beamten anbetrifft, Frau Dr. Paschke voll und ganz an. Es wirkt bereichernd nicht nur für die Beschäftigten selbst, sondern auch für die beteiligten Verwaltungen, wenn es einen gewissen Personalaustausch sowohl zwischen den Ländern als auch mit dem Bund oder auch einmal vom Land zum Landkreis oder ins Rathaus gibt. Diese Mobilität wird extrem behindert - jedenfalls bei im
Lebensalter fortgeschrittenen Beamten -, wenn es eine solche Versorgungsausgleichsregelung nicht gibt, wie sie Anfang der 90er-Jahre im Zusammenhang mit der deutschen Einheit eingeführt worden ist.
Wir sollten also unbedingt daran festhalten, dass es diese Regelung zum Versorgungsausgleich weiterhin gibt. Politisch sehe ich das auch nicht wirklich in Gefahr. Bei der Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006, über die Frau Dr. Paschke schon gesprochen hat, hat der Freistaat Bayern eine Erklärung zu Protokoll gegeben, die ich gerne auch im Protokoll des Landtags nachlesen möchte. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich einen Absatz daraus zitiere:
„Der Freistaat Bayern stellt ausdrücklich klar, dass trotz Verzicht auf eine bundesgesetzliche Regelung an dem Ziel festgehalten werden soll, die dienstherrenübergreifende Mobilität der Beamtinnen und Beamten der Länder auch in Zukunft sicherzustellen. Hierzu sind unter den Ländern abgestimmte Regelungen notwendig, die die finanziellen Auswirkungen des Dienstherrenwechsels zwischen den Dienstherren klären. Sie sind für einvernehmliche Dienstherrenwechsel unabdingbar.
Die Modalitäten müssen zwischen den Ländern und auch mit dem Bund festgelegt werden. Hierfür streben wir das Instrument des Staatsvertrages an. Darin muss unter anderem klargestellt werden, dass es auch bei einem Dienstherrenwechsel bei einem einheitlichen Dienstverhältnis bleibt und sich der Finanzierungsanteil der beteiligten Dienstherren nach dem Verhältnis der jeweiligen Versorgungsanwartschaften richtet.“
Daran können wir die Bayern politisch festhalten. Ja, das müssen wir auch. Sie könnten nach der Verfassungsänderung jetzt theoretisch ausbrechen und sagen: Wir machen jetzt eine Regelung, die die bisherige Regelung im Beamtenversorgungsgesetz aufhebt. - Aber politisch dürfen sie das nicht, denn diese Erklärung Bayerns war Geschäftsgrundlage für die Entscheidung im Bundesrat. Insofern habe ich nicht die Sorge, dass hierbei ein „Betriebsunfall“ passiert, sondern es müssen der Bund und die Länder gemeinsam zu einer einheitlichen Regelung finden.
Was die Form dieser Regelung anbetrifft - da stelle ich mich jetzt auf die Seite von Herrn Kosmehl -, ist unter dem Vorzeichen der Föderalismusreform der Staatsvertrag die Vorzugsvariante, denn darin kommt dann zum Ausdruck, dass die Länder tatsächlich die Kompetenz haben. Es gibt dann rechtlich noch das Problem, ob man per Staatsvertrag auch für die mittelbaren Landesbeamten, also etwa die der Kommunen, eine solche Regelung treffen kann. Ich bin der Auffassung, dass es jedenfalls zulässig ist, im Staatsvertrag zu vereinbaren, dass die Länder dann per Landesgesetz solche Regelungen auch für die mittelbaren Landesbeamten treffen.
Zum Schluss möchte ich sagen: Es darf aus meiner Sicht kein Roll-back bei der Föderalismusreform geben. Ich halte es für sehr wichtig, dass die Länder selbstbewusst die Kompetenzen wahrnehmen, die ihnen übertragen worden sind. Deswegen meine ich, dass man auch in diesem konkreten Fall, wenn die Länder nun einmal für die Versorgung zuständig geworden sind,
Ich halte allen Vorrednerinnen und Vorrednern zugute, dass wir jetzt in einer bestimmten Situation sind, die bei der Umsetzung der Föderalismusreform eigentlich die Schizophrenie der Föderalismusreform richtig deutlich macht. Erst kämpfen die Länder wie wild darum, dass sie Kompetenzen bekommen, und da lassen Sie keine Luft heran. Ich denke nur an den Bereich Hochschulen usw., der äußerst umstritten war. Der Bereich Dienstrecht war äußerst umstritten. Wir haben immer gesagt: Nein, wollen wir nicht. - Der Bereich Jugendstrafvollzugsrecht war äußerst umstritten. Die Länder haben wie verrückt gekämpft, damit sie diese Kompetenzen kriegen.
Dann schickt der Präsident einen Brief in alle Ausschüsse des Landtages, man solle sich einmal damit befassen, was jetzt auf die Länder, auf die Ausschüsse im Rahmen der Föderalismusreform zukomme. Da hören wir dann zum Beispiel im Innenausschuss: Großer Gott, bloß erst mal nicht hinauswagen, wir wollen das alles einheitlich regeln, warten Sie mal ab! - Dann hört man im Arbeitskreis zum Jugendstrafvollzugsrecht, das gar nicht schlecht geregelt ist, wenn man als Parlament nur einen Halbsatz einbringen will: Bloß nicht anfassen! Das ist eine Neuner-Regelung, da darf man nicht heran.
Wenn dann irgendwann kurz- bzw. mittelfristig ein Staatsvertrag zur Regelung der Versorgung auf dem Tisch dieses Hauses liegt, dann müssen Sie sich hinstellen und sagen: Bloß nicht da heran! Was denken Sie, wie wir in diesem Arbeitskreis verhandelt und verhandelt haben? Wir sind gar nicht fertig geworden vor Verhandlungen.
Wenn man diese Schizophrenie nun nimmt und sagt: Rechtlich ist das wirklich nicht ausgestanden - - Sie haben jetzt - das müssen Sie ja auch - mit Bravour vorgetragen, was das Referat 16 höchstwahrscheinlich - - Ich habe extra noch einmal in den Geschäftsverteilungsplan geschaut, wer dafür zuständig ist.
Im Innenausschuss habe ich gefragt: Gibt es eine Aufsattelung im Innenministerium, um das Dienstrecht zu bearbeiten? - Denn das war unsere Sorge, weil Experten gesagt haben, man müsse mindestens 17 Leute mehr haben, um das Dienstrecht zu bearbeiten. Da habe ich gefragt: Kam es zu einer Aufstockung des Personals im Rahmen der Dienstrechtsreform? - Darauf wurde gesagt: Nein, es kam zu einer Aufstockung im Finanzministerium. Das Dienstrecht liegt federführend im Finanzministerium.
Im Finanzausschuss haben wir auch darüber geredet. Da war ich auch anwesend. Dort haben Sie gesagt, dass sich um das Dienstrecht der neue Referatsleiter, Herr Gerst, kümmert und dass das Dienstrecht dort bearbeitet wird.
Nun sage ich: Für mich ist es wirklich sehr wichtig, das in aller Ruhe im Ausschuss zu beraten. Ich bitte Sie sehr, das nicht nur in den Finanzausschuss hineinzutragen. Frau Rotzsch, ich bin sehr froh, dass ich jetzt das Gefühl habe, dass die Dienstrechtsfragen in der großen CDU-Fraktion in eine Hand kommen, auch im Zusammenhang mit der Enquetekommission,
dass dazu nicht jeder redet, weil er hier mal reden wollte. Das war nämlich bis jetzt so. Jeder sprach irgendwie über das Dienstrecht.