Protocol of the Session on October 11, 2007

Artikel 4 des Gesetzentwurfs regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Ausschuss für Inneres befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 28. Juni 2007 mit dem Gesetzentwurf. In Vorbereitung dieser Beratung legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine Stellungnahme und eine Synopse vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs Änderungsvorschläge des GBD gegenübergestellt worden sind.

Zu Beginn der Beratung beantragte die Fraktion der FDP, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen, um die Betroffenen und die Polizeigewerkschaft zu dieser Thematik zu hören. Nach einer kurzen Aussprache kam der Ausschuss überein, keine Anhörung durchzuführen.

Im Verlaufe der Beratung informierte die Landesregierung über die Besoldung einiger Inhaber vergleichbarer Dienstposten in anderen Bundesländern. Sie erläuterte außerdem die Gründe für die im Gesetzentwurf vorgenommene Differenzierung der jeweiligen Präsidenten der Polizeidirektionen Nord, Süd und Ost.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Innenausschuss unter Berücksichtigung der Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Er empfahl mit 9 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung - es handelte sich um rechtsförmliche Änderungen - zu beschließen, und bat den mitberatenden Ausschuss um eine Stellungnahme dazu.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich daraufhin in der 31. Sitzung am 2. Juli 2007 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Finanzausschuss schloss sich mit 7 : 0 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses an.

Der Ausschuss für Inneres beabsichtigte, sich in der 22. Sitzung am 4. Juli 2007 erneut mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Da die Koalitionsfraktionen jedoch noch Erörterungsbedarf hatten, wurde ihrer Bitte, die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs auf die für den 27. September 2007 geplante Sitzung zu verschieben, entsprochen.

In Vorbereitung der abschließenden Beratung unterbreitete der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss einen Vorschlag zur Überarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform.

In der 25. Sitzung am 27. September 2007 verabschiedete der Innenausschuss nach einer kurzen Debatte unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 19. September 2007 mit 9 : 0 : 3 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in Drs. 5/891. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich danke Frau Schindler für die Berichterstattung. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Zunächst hat jedoch der Innenminister für die Landesregierung um das Wort gebeten. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die infolge der von der Landesregierung mit Beschluss vom 12. September 2006 gebilligten Polizeistrukturreform vorgenommenen organisatorischen Änderungen in der Landespolizei steht zur Entscheidung an.

In Vorbereitung des endgültigen Inkrafttretens der Polizeistrukturreform und des Gesetzes zum 1. Januar 2008 begann die Umsetzung der Strukturreform bereits am 1. Juli 2007. Vorbereitende Maßnahmen für den erfolg

reichen Abschluss der Polizeistrukturreform befinden sich in zeitlicher Übereinstimmung mit der Planung.

Zur behördenübergreifenden Koordinierung und zur Unterstützung der betroffenen Behörden und Einrichtungen der Landespolizei wurde am 1. August 2007 im Ministerium des Innern ein Koordinierungsstab „Polizeistrukturreform“ eingerichtet, der als zentraler Ansprechpartner den Umsetzungsprozess fördert und begleitet.

Neben der organisatorischen Umsetzung der veränderten Polizeistruktur stellen sowohl die materiell-technische Koordinierung als auch die personelle Zusammenführung der jetzigen sechs Polizeidirektionen zu künftig drei Polizeidirektionen eine logistische Herausforderung dar.

Die aus der Polizeistrukturreform resultierenden positiven Effekte wie die Verschlankung der Stabs- und Administrationsstrukturen durch eine konsequente strategische Aufgabenausrichtung, die Stärkung der Vor-OrtKompetenzen und der Eigenverantwortung auf der Ebene der Polizeireviere, die bessere Bewältigung polizeilicher Schwerpunktaufgaben durch die Einrichtung neuer Aufgabenbereiche in jedem Polizeirevier, zum Beispiel die Kriminal- und Verkehrsprävention und der polizeiliche Staatsschutz, sowie die Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen unter Beibehaltung einer bürgernahen polizeilichen Flächenpräsenz rechtfertigen jedoch im Hinblick auf aktuelle und künftige Sicherheitsfragen alle Anstrengungen, die eine gesteigerte Effektivität und Effizienz in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung und -bewältigung versprechen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass die Polizeistrukturreform und die künftige Polizeistruktur als organisatorische Antwort auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu einer Verbesserung der Arbeit unserer Landespolizei beitragen. Die zukunftsfähige Gestaltung der Polizeistruktur macht die Anpassung folgender dienstrechtlicher Normen notwendig:

Erstens. Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In den Polizeirevieren Magdeburg und Halle kann nunmehr ebenfalls ein Personalrat gewählt werden, da sich die Zuständigkeit der Polizeidirektionen Nord und Süd über Magdeburg bzw. Halle hinaus auf weitere Polizeireviere erstreckt.

Zweitens. Anlage zur Besoldungsordnung. Die Anpassung der Besoldung der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten der Polizeidirektionen Nord und Süd an gewachsene Verantwortungsbereiche hinsichtlich Einwohner- und Mitarbeiterzahlen sowie des Einsatzgeschehens und der Kriminalitätsbelastung. Die besondere Bedeutung der Polizeidirektion Nord mit dem Verkehrsknotenpunkt Magdeburg für Eisenbahn, Autobahn und Wasserstraßenkreuz sowie die Zuständigkeit für die Wasserschutzpolizei in unserem gesamten Land. Die Polizeidirektionen Nord und Süd sind jeweils Versammlungs- und Waffenrechtsbehörde für den Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg bzw. der Stadt Halle.

Anstelle der bisherigen Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 16 mit Zulage soll der Präsident/die Präsidentin der PD Nord nunmehr nach der Besoldungsgruppe B 3 und der Präsident/die Präsidentin der PD Süd nach Besoldungsgruppe B 2 der Bundesbesoldungsordnung besoldet werden. Bei der PD Ost ergibt sich keine Änderung. Unter Verweis auf die wachsende Verantwortung

und die gestiegenen Anforderungen, die an das Amt einer Polizeipräsidentin/eines Polizeipräsidenten in der neuen Polizeistruktur gestellt werden, möchte ich nochmals die Angemessenheit und die Maßhaltung bei der Anpassung der entsprechenden besoldungsrechtlichen Regelungen herausstellen.

Drittens. Schaffung einer Norm zum Personalübergang. Zur Vermeidung personalrechtlicher Einzelmaßnahmen in erheblichem Umfang erfolgt die gesetzliche Überleitung der Bediensteten. Ein entsprechendes Vorgehen hat sich bereits bei der Polizeistrukturreform im Land Brandenburg sowie bei der Auflösung der Regierungspräsidien und der Neugründung des Landesverwaltungsamtes in unserem Land als praktikabel erwiesen. Eine Dienstvereinbarung mit dem Polizeihauptpersonalrat zur sozialverträglichen Umsetzung erforderlicher Personalmaßnahmen und zum Ausschluss der Anwendbarkeit des § 36a des Beamtengesetzes des Landes SachsenAnhalt ist bereits abgeschlossen worden.

Die aufgrund des Vorschlags des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen sind sämtlich rechtsförmlicher Natur und basieren auf dem Umstand, dass der Landtag in seiner Sitzung am 12. Juli 2007 das Gesetz zur Änderung landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, welches mit Ausnahme der Änderung des Ministergesetzes zum 1. August 2007 in Kraft getreten ist. In dem bisherigen Entwurf des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform konnten die Regelungen des Gesetzes zur Änderung landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juli somit noch nicht berücksichtigt sein. Die im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen sind mithin notwendig.

Im Ergebnis seiner Beratung nahm der Ausschuss für Inneres den Gesetzentwurf mit den vom GBD vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen mit 9 : 0 : 3 Stimmen an. Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. DIE LINKE hat auf einen Debattenbeitrag verzichtet. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Reichert.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wird von der CDU-Fraktion in vollem Umfang mitgetragen. Mit der erfolgreichen Kreisgebietsreform geht die Anpassung der Polizeistruktur notwendigerweise einher.

Diese Polizeistrukturreform vollzieht sich bereits über einen längeren Zeitraum. In dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, werden die Polizeireviere den elf neuen Landkreisen angepasst und somit auch erheblich in ihrem Aufgaben- und ihrem Verantwortungsbereich vergrößert sowie gestärkt. Es erfolgte eine Reduzierung von sechs Polizeidirektionen auf drei mit den Direktionsbereichen Nord, Ost und Süd.

Sachsen-Anhalt hat somit erfolgreich und ohne große Widrigkeiten eine umfangreiche Neustrukturierung durch

gesetzt. Diese Polizeireform war und ist deshalb so erfolgreich, weil dieses Reformvorhaben und dessen Umsetzung gemeinsam mit unserer Polizei und für unsere Polizei erfolgt ist und vor allem weil dieses auf die Sicherheitslage in unserem Land und die Interessen unserer Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger, ausgerichtet war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf diesem Wege all den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den Polizeigewerkschaften und den Vertretern des Innenministeriums für die Mitwirkung an diesem Prozess der Umstrukturierung danken.

(Beifall bei der SPD)

Denn derartige Veränderungen sind nicht gänzlich ohne persönliche Lasten und Verzicht, zum Teil auch für die Familien unserer Polizeibeamten, durchzuführen. Ich möchte allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den ehemaligen Direktionen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit danken.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten wurden verabschiedet und haben neue Aufgabenbereiche im Polizeidienst übernommen. Neue Präsidenten haben ihren Dienst angetreten. Ich wünsche allen in ihren neuen Aufgabenbereichen viel Erfolg und Schaffenskraft.

Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform war zwingend notwendig, um der nunmehr neuen Polizeistruktur im Land auch hinsichtlich der daraus resultierenden personellen Zusammenführung gerecht zu werden. Die drei Polizeidirektionen sind neu aufgestellt - mit unterschiedlicher territorialer Größe und Aufgabenbereichen sowie Personalbesatz.

Dies erfordert eine leistungsabhängige, unterschiedliche Besoldung, die sich mit Blick auf bundesweite Regelungen in einem angemessenen und vertretbaren Besoldungsfeld befindet. An die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten werden aufgrund größerer Verantwortungsbereiche höhere Anforderungen gestellt, die sich in der Besoldung niederschlagen müssen.

Mit der Änderung des § 80 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird die Personalstruktur im Polizeibereich aufrechterhalten. Die Polizeireviere Magdeburg und Halle können nunmehr einen Personalrat wählen. Durch die gesetzliche Überleitung von Personal können personalrechtliche Einzelentscheidungen vermieden werden.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Herr Reichert. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich würden wir heute nur über die Besoldungsanpassung bzw. den Personalübergang sprechen müssen. Gleichwohl haben sowohl die Berichterstatterin

als auch der Herr Minister und mein verehrter Vorredner von der CDU die Polizeistrukturreform als solche noch einmal in die Debatte gebracht und nun will auch ich einige Sätze dazu sagen.

Zunächst vorab: Die Strukturentscheidung ist eine ureigene Entscheidung des Ministers des Innern. Ich bin ihm dankbar dafür, dass er sowohl die Gewerkschaften als auch andere Experten in die Arbeitsgruppe einbezogen hat und dass eine Struktur geschaffen worden ist, die zukunftsweisend ist. Wir waren uns, glaube ich, in diesem Hohen Hause lange schon darin einig, dass sechs Polizeidirektionen zu viel sind.

Man kann natürlich im Detail darüber nachdenken - Herr Minister, das werden Sie nicht bestreiten wollen -, ob es wirklich drei sein mussten. Sie selbst hatten zwei Polizeidirektionen bevorzugt. Im Übrigen hat auch die Arbeitsgruppe, also die Fachleute, Herr Kollege Reichert, über zwei Polizeidirektionen diskutiert. Dann kam wohl doch etwas Druck und es sind drei geworden.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich hatte Sympathie auch für vier Polizeidirektionen, um auch dem Harz in Halberstadt eine Möglichkeit zu geben. Das hätte eine von der Größe der Polizeidirektionen her ausgewogenere Struktur ergeben. Nun haben wir eine Super-PD Nord, dann eine große PD Süd und eine kleine PD Ost, für die der Kollege Kolze, glaube ich, noch lange kämpfen wird, weil diese bei den nächsten Strukturreformen unter Umständen als zu kleiner Anhang zur Debatte stehen könnte. Das heißt jetzt aber: Die Entscheidung ist gefallen. Wir haben drei Polizeidirektionen. Mit denen wird das Land Sachsen-Anhalt, Herr Minister, sicher organisiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch einen Satz sagen. Frau Kollegin Schindler, Sie haben das sehr charmant formuliert: Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung zu machen.

Ich will hier auch für das Protokoll ganz deutlich festhalten, dass die Mehrheit im Ausschuss beschlossen hat, keine Anhörung durchzuführen. Wir wollten eine Anhörung, um uns einen persönlichen Eindruck davon zu verschaffen, ob diese Reform mitgetragen wird und ob die Besoldung angemessen ist.

Die Koalition hat das mit dem Zeitdruck begründet. Das war, wenn wir uns erinnern, vor der Sommerpause in jeder Debatte ein geflügeltes Wort. Wir werden das heute auch noch an anderen Stellen aufgreifen. Es wurden Gesetzentwürfe eingebracht, die am besten in der nächsten Landtagssitzung verabschiedet werden sollten.