forderung koordinierend annehmen; denn ich denke, dass auch die anderen deutschen Landtage, dass alle deutschen regionalen Parlamente vor demselben Problem stehen, vor dem wir gemeinsam stehen.
Doch nun konkret zu der bisherigen Umsetzung der Informationsvereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag vom 15. April 2005, soweit es die europäische Dimension betrifft.
Die Landesregierung hat dem Landtag seitdem mehr als 300 EU-Vorlagen übermittelt, die im Bundesrat zur Behandlung anstanden. Sie hat zu 230 dieser Vorlagen gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben.
Vonseiten des Landtages wurde uns in diesem Zeitraum darauf bezogen eine Stellungnahme zugeleitet. Es handelte sich um die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Energiepolitik für Europa, die seit dem 18. Januar 2007 vorlag. Die Stellungnahme des Landtages wurde in dem zuständigen Ausschuss am 13. April 2007 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das Bundesratsverfahren allerdings schon seit einem Monat beendet.
Der Bundesrat hatte zur der Mitteilung schon am 9. März 2007 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Ministerpräsidenten hatten das Thema im Rahmen ihrer Gespräche mit der Bundeskanzlerin und mit Kommissionspräsident Barroso am 7. März in Brüssel erörtert. Schließlich hatte der Europäische Rat am 8. und 9. März 2007 dem Thema in seinen Schlussfolgerungen breiten Raum eingeräumt und einen energiepolitischen Aktionsplan verabschiedet.
Dieses eine Beispiel zeigt wirklich sehr schön das Problem, um nicht zu sagen das Dilemma, vor dem wir alle stehen. Die Verhandlungsdynamik auf europäischer und nationaler Ebene kann von Sachsen-Anhalt aus nicht wesentlich beeinflusst werden. Wir müssen uns darauf einstellen, wann und wie schnell eine für uns interessante Vorlage in Brüssel und auch in Berlin behandelt wird. Umgekehrt wird es nicht gehen.
Mir ist bewusst, dass dies für den Landtag eine große Herausforderung darstellt. Die Staatskanzlei hat deshalb dem Verfahrensvorschlag der europapolitischen Sprecher der Fraktionen zugestimmt und nimmt regelmäßig auch an den informellen Vorbesprechungen für die Sitzungen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien teil.
Dabei besteht die Möglichkeit - sie wird auch genutzt -, aus der Fülle der neu eingegangenen EU-Vorlagen diejenigen auszuwählen, die aus der Sicht des Landtages - das ist mir wichtig -, nicht in erster Linie aus der Sicht der Landesregierung, die möglicherweise die Akzente ganz anders setzt als die Abgeordneten des Landtages, von großer Bedeutung sind und zu denen aus der Mitte des Landtages gegebenenfalls eine Stellungnahme abgegeben werden soll. Die Landesregierung unterstützt diese Auswahl mit den dann jeweils aktuellen Informationen zum Beratungsstand auf europäischer Ebene und im Bundesrat.
Gestatten Sie mir eine kleine Anregung, die die Zusammenarbeit für beide Seiten erleichtern könnte. Als Landesregierung übermitteln wir dem Landtag seit 2006 gemäß Nr. VIII.5 der Informationsvereinbarung jährlich vorausschauend einen Bericht über die Schwerpunkte unserer europapolitischen Aktivitäten im kommenden Jahr.
Der Bericht schließt auch eine Auswertung der Legislativ- und der Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission und des Rates ein. Die Erörterung dieses vorausschauenden Berichts bietet die Gelegenheit, auch im Ausschuss schon gemeinsam die Schwerpunkte zu identifizieren, zu denen gegebenenfalls eine intensivere und auch subtilere Information gewünscht wird, die dann auch geleistet werden kann.
Wir wären am Ende auch überfordert, wenn wir zu dem enormen Material, das wir aus Brüssel und Berlin bekommen, in jedem Fall eine Stellungnahme abgeben müssten. Das findet nicht einmal im Verhältnis der Bundesregierung zum Bundestag statt; dort beschränkt man sich darauf, sich zu Rechtssetzungsvorlagen der EU, also einem relativ kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtspektrum, zu äußern.
Dieses Material steht zur Verfügung. Daneben stehen natürlich auch als Informationsquelle der EU-Wochenspiegel unserer Vertretung in Brüssel, der Newsletter der Landesvertretung in Berlin und nicht zuletzt auch das Fraktionsvorsitzendenschreiben des Bevollmächtigten des Landes beim Bund als, wie ich hoffe, hilfreiche Informationsquelle zur Verfügung.
Wir sind gern bereit, das im Änderungsantrag enthaltene Anliegen aufzugreifen und den Zugang des Landtages zum EU-Datenbanksystem des Bundesrates prüfen zu lassen. Wir müssen dabei allerdings auch in Rechnung stellen, dass das am Ende nur einvernehmlich zwischen allen 16 Ländern und dem Bund gewährleistet werden kann, und wir müssen alle gemeinsam darauf achten, dass der Bund eine solche Ausweitung des Informationszugangs nicht zum Anlass nimmt, seine Informationsbereitstellung zu reduzieren. Damit wäre uns allen am Ende nicht gedient.
Lassen Sie mich abschließend nochmals betonen, dass der Landesregierung an einer Stärkung der Europafähigkeit aller Institutionen des Landes, natürlich auch des Landtages, sehr gelegen ist. Mit dem neuen europäischen Reformvertrag, der hoffentlich noch unter portugiesischer Präsidentschaft unterzeichnet und anschließend zügig ratifiziert werden wird, geht eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder und Regionen auf europäischer Ebene einher. Alle Verbesserungen, die der Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages für Länder und Regionen schon vorgesehen hatte, konnten im Reformvertrag erhalten bleiben. Daraus resultiert natürlich auch unsere Pflicht, diese verbesserten Rechte künftig engagiert wahrzunehmen.
Was im Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag zur Verbesserung dieser Europafähigkeit beitragen könnte, meine Damen und Herren, wollen wir bei der anstehenden Überprüfung der Landtagsinformationsvereinbarung gern mit Ihnen sachlich und konstruktiv diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wahr: Europa wird immer wichtiger und damit auch immer tiefgreifender und eingehender, was die
Rechtsprechung angeht, natürlich zumeist zulasten der Nationalstaaten innerhalb der Europäischen Union. Kritiker dieses Prozesses behaupten immer wieder, dass ca. 80 % der bundesdeutschen Gesetzgebung europapolitisch beeinflusst sind. Sogar Roman Herzog ließ sich einmal zu der Aussage hinreißen, dass dies eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie in Deutschland darstelle.
Ich kann mich dieser drastischen Kritik nicht anschließen, zum einen weil es gerade demokratische Strukturen und Gremien waren, die gezielt gewisse Politikbereiche auf die Europäische Union übertragen wollten und übertragen haben, und zum anderen, weil die Zahl 80 % weitaus zu hoch gegriffen ist. Eine Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hat festgestellt, dass der Wert bei etwa 30 % liegt. - So viel zur Richtigstellung dieser Zahl, die immer wieder im Raum schwebt.
Trotzdem, 30 % sind ein großer Anteil. Er macht deutlich, wie stark die Europäische Union uns in unserer Politik beeinflusst.
Wir sind allerdings nicht der Bundestag, sondern der Landtag. Ich habe keine Zahl, die aussagt, wie groß der Anteil unserer Gesetzgebung ist, der europapolitisch beeinflusst ist. Ich würde mir wünschen, dass auch einmal festgestellt werden könnte, welcher Anteil unserer Gesetzgebung aufgrund von europapolitischen Vorgaben zustande gekommen ist. Aber zurzeit liegen uns solche Zahlen noch nicht vor.
Der Bundestag hat erst kürzlich auf diese Entwicklung dadurch reagiert, dass er in Brüssel eine eigene Vertretung eingerichtet hat. Ich denke, das ist für den Bundestag eine super Einrichtung, aber für unseren Landtag wäre das, glaube ich, eine Nummer zu groß. Für das Land Sachsen-Anhalt tritt in der Regel die Landesregierung in europapolitischen Fragen auf, entweder indem sie direkt mit Brüssel verhandelt oder durch Abstimmung im Bundesrat. Wenigstens im Bundesrat nimmt sie dabei legislative Aufgaben wahr - eine Situation, die auch unabhängig von europapolitischen Fragestellungen unter Politik- und Rechtswissenschaftlern nicht nur unstrittig diskutiert wird.
Welchen Einfluss haben wir Abgeordneten im Landtag auf unsere Regierung in dieser Frage? Grundlagen - das wurde schon angesprochen - sind das Landtagsinformationsgesetz vom Dezember 2004, die Landtagsinformationsvereinbarung vom Juni 2005 und der Beschluss des Ältestenrates aus dem September 2005 zur Umsetzung dieser Vereinbarung. Inhalt dieser Regelungen ist, dass der Landtag rechtzeitig über Bundesratsangelegenheiten, beabsichtigte Verwaltungsabkommen der Länder und Angelegenheiten der Europäischen Union unterrichtet werden muss.
Der Landtag hat die Möglichkeit, Stellungnahmen zu beschließen, an die sich die Landesregierung zu halten hat. Wenn die Landesregierung ihre Entscheidungen trifft, ist sie gehalten, diese Stellungnahmen zu berücksichtigen. Sind durch Angelegenheiten der Europäischen Union Gesetzgebungszuständigkeiten oder substanzielle finanzielle Interessen der Länder berührt, sichert die Landesregierung zu, diese maßgeblich zu berücksichtigen. Weicht sie dennoch davon ab, muss sie anschließend dem Landtag die Gründe für dieses abweichende
Nach dem Beschluss des Ältestenrates gelten die Informationsvorlagen mit der Einstellung in das Intranet, das jedem Abgeordneten zugänglich ist, als im Landtag verteilt. Bundesrats- und EU-Angelegenheiten gelten als an den Europaausschuss überwiesen.
Damit hat der Europaausschuss eine Sonderrolle im Vergleich zu den anderen Ausschüssen. Wir können diese Themen ohne Plenarbeteiligung auf die Tagesordnung setzen und Stellungnahmen beschließen. Diese Stellungnahmen gelten dann als Stellungnahmen des Landtages, auch wenn sie im Plenum nicht diskutiert und beschlossen worden sind. Das kann der Europaausschuss selbständig tun. Dabei können wir andere Fachausschüsse beteiligen oder dem Landtag eine Stellungnahme zur Beschlussfassung zuleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben damit eine sehr moderne Regelung zur Behandlung von EU-Angelegenheiten. Der Bundestag hat für seinen Europaausschuss eine ähnliche Regelung.
Die Praxis aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht anders aus. Kollege Czeke hat in seinen Ausführungen die größten Probleme geschildert, die sich für uns bezüglich der Vorfilterung und der Fristen, die einzuhalten sind, ergeben. Ich will das nicht wiederholen. Wir im Ausschuss diskutieren dieses Problem schon seit Längerem. Uns ist bewusst, dass wir daran arbeiten und eine Verbesserung für unseren Ausschuss erreichen müssen. Wir hatten dieses Thema in der letzten Sitzung auf der Tagesordnung und werden es auch in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung haben.
Zum einen besteht für uns fraktionsübergreifend der Wunsch, dass wir die im oben erwähnten Beschluss des Ältestenrates getroffenen Regelungen auch in die Geschäftsordnung des Landtages überführt sehen möchten. Zum anderen wollen wir die Effektivität des Umgangs mit EU-Vorlagen verbessern. Dabei stehen zwei wichtige Fragen: Wie gelingt es uns, die Fülle der EUVorlagen auszuwerten und zu bearbeiten, und wie kommen wir früher an Informationen zu EU-Angelegenheiten?
Um diese Fragen mit vergleichbaren Regionalparlamenten zu beraten, haben wir uns mit Vertretern der Landtage vom Salzburger Land, von Tirol und von Vorarlberg getroffen. Das Fazit dieser Gespräche war, dass die österreichischen Bundesländer ähnlich fortschrittliche Regelungen wie wir haben, aber auch dieselben Probleme. Anscheinend ist das nicht nur ein deutsches Problem, sondern auch ein über unsere Landesgrenzen hinweg bestehendes Problem.
Wir wollen in dieser Debatte das Bestreben des PDSAntrages nicht beeinträchtigen, sondern auch wir als CDU-Fraktion wollen die Europatauglichkeit unseres Landtages verbessern. Ich denke, darüber sind wir uns alle einig.
Herr Robra, um mit Ihren Worten zu reden: Wir wollen uns gerade fähig machen, um als Landtag in Europa Politik zu beeinflussen. Wir schlagen daher vor - Herr Czeke, unsere Anträge weichen auch nicht allzu weit voneinander ab und weisen große Übereinstimmungen auf -, dass wir im Ausschuss in Ruhe darüber diskutieren. Ich schlage vor, dass wir die Anträge in den Euro
paausschuss überweisen, und zwar nur in den Europaausschuss. Das ist unser Anliegen zu diesem Thema. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schulz, die Debatte, die Roman Herzog angestoßen hat, geht sicherlich viel tiefer, als Sie das hier dargestellt haben.
Er bemängelt insbesondere die mangelnde Zuständigkeit und Legitimation des Europäischen Parlaments, dass immer mehr durch Rat und Kommission geregelt wird und damit dem Zugriff sowohl der nationalen Parlamente als auch des Europäischen Parlaments entzogen wird. Das ist die Gefahr für die parlamentarische Demokratie, die er beschrieben hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landtagsinformationsvereinbarung, die seit April 2005 die Arbeit in diesem Hohen Hause bestimmt, ist eine gute Vereinbarung und sie ist eine gute Grundlage. Ich denke, es ist auch richtig und wichtig, dass man sie von Zeit zu Zeit an Stellen überprüft, an denen man merkt, dass man noch nachstellen könnte. Das könnte die Arbeit beider Seiten, die der Landesregierung und auch die des Landtages, befruchten.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Staatsminister Robra, und insbesondere auch Ihren Mitarbeitern dafür Dank zu sagen, dass Sie sich in die Arbeit des Europaausschuss hineinbegeben und sie unterstützen. Insbesondere die informellen Vorbesprechungen - das haben Sie angesprochen - helfen, in der Flut der Vorlagen zu erkennen, wo für Sachsen-Anhalt wirklich etwas Interessantes dabei ist. Ich glaube, das ist eine Hilfe, die der Landtag brauchen kann.
Ich glaube, indem wir bei vielen Anlässen darüber sprechen, ergibt sich eine Möglichkeit, eine Vorfilterung zu bekommen. Wir könnten uns vorstellen, diese Möglichkeit für uns nutzbar zu machen; denn die Kompetenz ist in der Staatskanzlei tatsächlich vorhanden. Ich denke, Ihr Angebot, gemeinsam über die LIV zu sprechen, ist ein sehr gutes, und wir als Landtag sollten es annehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Landtag seine Hausaufgaben machen muss. Wir haben diese in den letzten anderthalb Jahren teilweise sehr schlecht gemacht.
Ich erinnere daran, dass wir Fachausschüsse gebeten hatten, Stellungnahmen zu bestimmten Grünbüchern oder Ähnlichem abzugeben, um das Thema aufgreifen zu können und den Landtag um eine Stellungnahme zu bitten. Dem sind die meisten Fachausschüsse - manchmal aus zeitlichen Gründen, das möchte ich nicht in Abrede stellen - leider nicht gefolgt. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass es ihnen ein Stück weit zu viel ist, sich mit einem solchen Thema zu beschäftigen.
An dieser Stelle müssen wir uns alle selbst disziplinieren. Daran müssen wir selbst arbeiten. Das ist eine Aufgabe, die wir als Parlament wahrnehmen müssen und die jeder einzelne Abgeordnete leisten muss. Diesbezüglich müssen wir nicht auf die Landesregierung, den Bundestag oder andere blicken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dem Antrag der Fraktion DIE LINKE stört mich, dass er in einer Zeit kommt, in der wir die Gespräche zwischen den europapolitischen Sprechern und im Ausschuss über die Weiterentwicklung der LIV und über die Möglichkeiten, wie wir uns beteiligen können, bereits begonnen haben. Dann geht eine Fraktion hin und sagt: Ätsch, wir haben einen tollen Vorschlag, wir machen das öffentlich und tun so, als ob wir an dieser Stelle weiterkommen wollten.
Herr Kollege Czeke, ich sage jetzt in Anführungsstrichen: Beim ersten Lesen habe ich gedacht, das ist ganz schön unkollegial; denn wir waren auf dem Weg, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ich glaube, das ist kein Thema, mit dem die eine oder andere Fraktion glänzen kann. Wir müssen gemeinsam eine Position finden, um sie auch gemeinsam gegenüber der Landesregierung zu vertreten.