Wenn also langfristig klar ist, dass sich Förderbedingungen und -fonds ändern - darauf bin ich bereits eingegangen -, dann gehört eine rechtzeitige Information und Anhörung der Betroffenen nicht nur zum guten Ton, sondern ist Grundvoraussetzung für ein Gelingen beabsichtigter Vorhaben.
Völlig unverständlich ist es, warum weder das Bauministerium noch das Landwirtschaftsministerium die lokalen und regionalen Akteure sowie die kommunalen Spitzenverbände in diesen Prozess einbezogen haben. Zumindest uns liegen auch nach Rücksprache keine Kenntnisse darüber vor, dass sie involviert worden sind. Vor dem Hintergrund der gerade unterschriftsreifen Konsultationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wäre dies aus unserer Sicht nicht gerade förderlich.
Aber auch auf der kommunalen Ebene trifft dieses Vorhaben auf Unverständnis. In den lokalen Aktionsgruppen der Landkreise sind die Arbeiten an den Entwicklungskonzepten für den ländlichen Raum bereits im Zuge des Landeswettbewerbs in der Regel abgeschlossen und werden in den nächsten Wochen nach Beschlussfassung in den Mitgliederversammlungen den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten übergeben.
Da die beabsichtigten Änderungen der Landesregierung den Akteuren nicht bekannt waren, konnten sie auch in den Leader-Konzepten nicht berücksichtigt werden. Viel Zeit, Finanzen und Aufwand waren damit offensichtlich umsonst; dies hätte jedoch durch eine zeitnahe Information und Konsultation vermieden werden können.
Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag beabsichtigt unsere Fraktion einerseits eine Korrektur der in Rede stehenden Förderrichtlinie unter dem Aspekt der Sicherung des Bestandsschutzes in Gemeinden, die bereits eingemeindet worden sind bzw. sich im Zuge der Bildung flächendeckender Einheitsgemeinden eingemeinden lassen wollen.
Andererseits - das ist der eigentliche Ansatz, der auch über den Änderungsantrag ein Stück weit hinausgeht - soll die Landesregierung im Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen in den jeweiligen Ausschüssen darstellen, ob im Zusammenhang mit der Absenkung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und europäischer Förderprogramme sowie der beabsichtigten Gemeindegebietsreform weitere Änderungen in anderen Förderprogrammen, die den ländlichen Bereich betreffen, vorgesehen sind und ob überhaupt und, wenn ja, unter welchen Konditionen diese weitergeführt werden sollen.
Schlussendlich sind wir der Auffassung, dass Lösungen zur weiteren Entwicklung unseres Landes nur gemeinsam gestaltet und erstritten werden können. Dazu gehört neben der langfristigen Informationspolitik eine umfangreiche Beteiligung der jeweiligen Akteure, insbesondere der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände. Im Übrigen wäre es auch angeraten, den Landtag rechtzeitig in beabsichtigte Änderungen mit gravierenden Wirkungen einzubeziehen.
Wir als Abgeordnete und die Landesregierung stehen im Fokus und im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Gleiche und rechtzeitige Informationen der Landesregierung über beabsichtigte Vorhaben würden die Suche nach optimalen Lösungen erleichtern und vor allem der weiteren Entwicklung unseres Landes förderlich sein.
Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Auf den Änderungsantrag gehe ich in der laufenden Debatte ein.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Grünert. - Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Frau Wernicke das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen und Wochen wurde insbesondere in der Presse mehrfach über die Förderung der Gemeinden durch die Dorferneuerung oder Dorfentwicklung und die Städtebauförderung diskutiert und berichtet. So manche Meinungsäußerung, auch von Politikern, ließ auf einen mangelnden Informationsstand schließen.
Sicher hat die parlamentarische Sommerpause bzw. Ruhepause einen Anteil daran. Die Landesregierung, die beiden Ministerien und die zuständigen Verwaltungen haben während der Sommerpause durchgearbeitet. Also, den Begriff der Ahnungslosigkeit gebe ich mit voller Überzeugung gern an Sie zurück, insbesondere an die Fraktion DIE LINKE.
Insbesondere wurde die zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem MLV abgestimmte Abgrenzung der Förderprogramme gegenüber den Programmen der Städtebauförderung thematisiert. Durch die FDP-Fraktion wurde kritisiert, dass Förderprogramme nicht an veränderte Rahmenbedingungen angepasst wurden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Aussage hat es nun gerade die falschen Ressorts getroffen.
Ich bin der Fraktion DIE LINKE doch dankbar, dass sie dieses Thema aufgegriffen hat. Ob Ihre Intention nun darin besteht, alle Förderprogramme des Landes auf den Prüfstand zu stellen, wie es die Überschrift suggeriert oder wie es auch der Punkt 2 Ihres Antrages vermuten lässt, ist in Ihrem Redebeitrag nicht zum Ausdruck gekommen. Wenn dem so sein sollte, dann ist meine Ressortzuständigkeit wirklich begrenzt, nicht nur was die Programmatik anbelangt, sondern auch was das Finanzvolumen anbelangt. Dann sollten Sie die Aufforderung, alle Förderprogramme auf den Prüfstand zu stellen, auch an andere Ressorts richten. Aber es steht Ihnen frei, das bei den Haushaltsberatungen in die Debatte einzubringen.
Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar dafür, dass sie ihren Änderungsantrag auf die Dorferneuerung bzw. auf die Städtebauförderung konzentriert haben. Aber es wird interessant sein, wie sich die Fraktion DIE LINKE bei den Haushaltsberatungen für Mittel für den ländlich Raum stark macht.
Ich kann mich an andere Aussagen erinnern nach dem Motto: „Mehr in die Köpfe statt in Beton investieren.“ Ich kann mich an Aussagen der LINKEN erinnern, wonach zentrale Orte zu fördern seien; „Weg vom Gießkannenprinzip!“, hieß es. Das hat sich eben ganz anders angehört. Wir sind gespannt auf Ihre Positionen und auf Ihre
Mehrheitsbildung, wenn es um die Haushaltsmittel für den ländlichen Raum und insbesondere für den Einzelplan 09 geht. Darauf freue ich mich und ich bin sehr gespannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Parlament ist bekannt, dass unter Berücksichtigung einer insgesamt geringeren Mittelausstattung des ELER, also des Entwicklungsfonds für den ländlichen Raum, auf der Grundlage eines makroökonomischen Modells das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Programm aufgestellt wurde. Alle Fraktionen tragen die zentrale Zielstellung, nämlich Wachstum und Beschäftigung, mit. Um dieser Zielstellung insbesondere mit den EU-Mitteln Rechnung zu tragen, ist auch das Maßnahmenspektrum im EPLR, also im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, stark verbreitert worden.
Ich will die Förderung von Schulen und Kindertagesstätten an dieser Stelle nennen, zu der sich alle in diesem Hohen Haus bekennen. Ich will den verstärkten Mitteleinsatz im Bereich des Hochwasserschutzes als einen Förderschwerpunkt nennen, der von allen, so denke ich, insbesondere von den betroffenen Regionen getragen wird. Das sind Maßnahmen, meine Damen und Herren, die bisher in der klassischen Förderung der Dorferneuerung/Dorfentwicklung nicht bedient werden mussten und die in der letzten Förderperiode von 2000 bis 2006 nicht in dem Förderspektrum vorhanden waren. Das heißt, die Mittel der Dorferneuerung/Dorfentwicklung, wie Sie sie betrachten, wurden gegenüber der vorangegangenen Förderperiode um nahezu zwei Drittel von etwa 405 Millionen € auf etwa 148 Millionen € gekürzt.
Mit dem Ziel, diese knapperen Mittel optimiert einzusetzen, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf die Erfordernisse der ländlichen Entwicklung reagiert. Bereits mit Beschluss des Kabinetts vom 22. Februar 2005 wurde die Bildung der Allianz für den ländlichen Raum beschlossen. Dieses Gremium arbeitet mit einem ressortübergreifenden Ansatz. Ich glaube, es ist einmalig in Deutschland, dass man ressortübergreifend die knapper werdenden Mittel einsetzen will.
Unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums sind alle Ressorts, alle Wirtschafts- und Sozialpartner sowie alle Vereine und Verbände, die Verantwortung für den ländlichen Raum tragen, in dieses Gremium involviert. Letztlich hat diese Allianz das Programm der integrierten ländlichen Entwicklung inhaltlich untersetzt. Mit der integrierten ländlichen Entwicklung als Methode zur Erarbeitung gemeinsamer Ziele, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Ziele der Landespolitik, soll eine selbsttragende positive Entwicklung im ländlichen Raum initiiert werden. Klares Ziel ist es dabei, sich auf wesentliche Handlungsfelder zu konzentrieren.
Mit dieser Zielstellung vor Augen und angesichts der selbstverständlich knapper gewordenen Mittel haben sich das MLU und das MLV am 11. Juli 2006 auf den Grundsatz verständigt, die Förderprogramme in der Förderperiode von 2007 bis 2013 bei Gemeinden bis zu 7 500 Einwohnern vorzunehmen. Ich denke, diese Abgrenzung ist auch dem Parlament nicht verborgen geblieben. Denn sie ist so in die Programmierung des operationellen Programms bzw. in die Programmierung des EPLR eingeflossen. In der vergangenen EU-Förderperiode erfolgte die Abgrenzung an anderer Stelle. Bis
zum Jahr 2006 sind die Orte mit bis zu 2 000 Einwohnern im Rahmen der Dorferneuerung gefördert worden.
Jede Gemeinde und jeder Ortsteil in diesem Land, die unter dieser Einwohnergröße lagen oder noch liegen, hatten die Chance, an diesem Programm zu partizipieren. Die Förderzeiträume variierten je nach der Situation in der jeweiligen Gemeinde zwischen zwei und fünf Jahren. Diese Dörfer sind also gut - ich denke, das ist auch sichtbar in unserem Land - über die Dorferneuerung gefördert worden.
Größere Gemeinden und Ortsteile konnten dagegen nicht in die Dorferneuerung aufgenommen werden. Sie partizipierten vielmehr an dem Programm der Städtebauförderung. Diesbezüglich bestand eine Förderlücke zwischen den Gemeinden mit 2 500 Einwohnern und den Gemeinden ab 5 000 Einwohnern. Auch dies wurde kritisiert, weil ein ganzer Teil der politischen Gemeinden nicht in den Genuss kamen, an einem der beiden Programme zu partizipieren.
Wir haben diese Förderlücke jetzt geschlossen. Jede politische Gemeinde kann jetzt aus einem der angebotenen Förderprogramme gefördert werden. Nunmehr gilt generell für die Dorferneuerung, dass Vorhaben in ländlich geprägten Städten und Dörfern, die am 30. Juni 2006 weniger als 7 500 Einwohner hatten, berücksichtigt werden. Für die Abgrenzung zwischen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung gilt, wie gesagt, der Stichtag 30. Juni 2006.
Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden, die nicht über ein Städtebauförderprogramm unterstützt werden, nach dem Stichtag eingemeindet oder Mitglied einer Einheitsgemeinde werden und am Stichtag weniger als 7 500 Einwohner hatten, können über die Dorferneuerung/Dorfentwicklung gefördert werden.
Für die Abgrenzung wurde weiterhin vereinbart, dass in Städten und Dörfern, in denen Vorhaben über die Städtebauförderung des MLV gefördert werden, grundsätzlich keine Vorhaben über die Dorferneuerung/Dorfentwicklung gefördert werden können und umgekehrt.
Vorhaben in den ländlich geprägten Ortsteilen mit weniger als 7 500 Einwohnern der über ein Programm der Städtebauförderung unterstützten Städte und Dörfer sind aber dann über die Dorferneuerung förderfähig, wenn es sich um Vorhaben zur Umsetzung von ILEK-Leitprojekten oder zur Umsetzung eines Leader-Konzeptes handelt.
Ich denke, dass diese Regelung getroffen worden ist, trägt den Intentionen aus den Regionen Rechnung. Das heißt, die Projekte, die den Regionen, den Gemeinden und Ortsteilen wichtig sind, werden trotz dieser Abgrenzung gefördert.
Hierzu fehlt Ihnen tatsächlich der entsprechende Wissensstand. Aber auch darüber sind alle Landkreise, alle Leader-Aktionsgruppen informiert worden. Die Diskussion über eine optimierte Förderung bzw. einen sinnvollen Einsatz der Fördermittel ist breit geführt worden. Es tut mir leid, wenn Sie diese Informationen nicht erhalten haben.
Des Weiteren gibt die Richtlinie vor, dass das Ministerium in begründeten Fällen Ausnahmen für Orte bis maximal 10 000 Einwohner zulassen kann. Sie sehen, dass die Abgrenzung der Förderinstrumente mit der geplanten
Gemeindegebietsreform in keiner Weise in einen Zusammenhang gestellt werden kann. „Optimierung und sinnvoller Einsatz von Fördermitteln“ war die Überschrift. Sie steht nicht im Zusammenhang mit der jetzigen Gemeindeneugliederung.
Damit können in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2007 von den 1 046 Gemeinden - das ist der Stand per 30. Juni 2006 - 926 Gemeinden, das heißt 88,5 % aller Gemeinden, über die Dorferneuerung/Dorfentwicklung gefördert werden. 28 Städte und Dörfer, die bisher über das Landesprogramm „Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich“ gefördert wurden - auch das ist eine Absprache zwischen den beiden Ministerien -, werden ab dem Jahr 2007 über die Dorferneuerung/Dorfentwicklung gefördert. Auch darüber sind alle betroffenen Städte und Gemeinden durch ein gemeinsames Schreiben der beiden Minister informiert worden.
Auf das Ziel, Leader- bzw. ILEK-Vorhaben in Gemeinden, die auch über die Städtebauförderprogramme gefördert worden sind, nicht von der Dorfentwicklung auszuschließen, habe ich bereits verwiesen. Damit wird der Schwerpunktsetzung in der Region selbst, in welchem Ort oder Ortsteil welches Projekt für sie bedeutsam ist, Rechnung getragen.
Über die Zertifizierung der neuen ILEK-Regionen oder der Konzepte aus den neuen Regionen habe ich bereits im Landwirtschaftsausschuss berichtet. Durch das Landesverwaltungsamt sind zwei Konzepte zertifiziert worden. Die übrigen befinden sich in der Zertifizierung.
Die Leader-Aktionsgruppen sind derzeit aufgerufen, ihre Konzepte zu erarbeiten. Die Leader-Aktionsgruppen stehen ebenfalls im Wettbewerb. Ihre Konzepte müssen noch bestätigt oder verteidigt werden.
Auch diese Konzepte, ob nun ILEK oder Leader, verfolgen den gleichen Grundgedanken, den gleichen integrativen Ansatz wie die Allianz für den ländlichen Raum und die Programmierung des operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt. Das Ziel ist die Entwicklung und die Umsetzung lokaler Strategien mit unterschiedlichen Einzelprojekten. Fördertechnisch bedeutet dies, für die einzelnen Projekte die geeigneten Richtlinien des Landes - nicht nur die des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und schon gar nicht nur die der Dorferneuerung und der Dorfentwicklung - auszuwählen.
Ich habe die geringer werdenden Mittel schon erwähnt. Ich habe den Mittelansatz einmal auf die genannte Anzahl der Dörfer heruntergebrochen. Es stehen je politischer Gemeinde im Durchschnitt Fördermittel in Höhe von 150 000 € zur Verfügung, also nicht je Ort oder je Ortsteil, sondern je politische Gemeinde. Das hört sich bei einem Zeitraum von 2007 bis 2013 nicht sehr viel an. Das bedeutet, dass wir Prioritäten zu setzen haben. Die Prioritätensetzung findet vor Ort im Rahmen des ILEKProzesses bzw. des Leader-Prozesses statt.
Aber es steht uns frei, zur Halbzeitbewertung der operationellen Programme einschließlich des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum einmal in die Förderachsen zu schauen, um festzustellen, ob die von uns erwarteten Schwerpunkte den entsprechenden Mittelabruf bewirken. Sollte dies nicht so sein, steht es uns frei, innerhalb der Schwerpunktachsen die Fördermittel oder die Förderinstrumente zu verschieben. - Dazu bitte ich Sie um konstruktive Mitarbeit und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die umfangreiche Information. - Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Czeke. Bitte schön, Herr Czeke, wenn Sie das wollen.
Frau Ministerin, wir hatten dieses Thema schon am vergangenen Mittwoch im Agrarausschuss auf der Tagesordnung und Sie haben uns bereits umfangreich informiert. Trotz alldem: Es wird immer die Mittelzuweisung beklagt. Die zu Ende gegangene Förderperiode hat Sachsen-Anhalt eine Summe von 3,5 Milliarden € beschert. In der jetzigen Förderperiode wird von rund 3,4 Milliarden € ausgegangen.
Sie selbst haben gesagt, dass der ländliche Raum so stark abgesackt ist, dass die Differenz dort schon überschritten sei. Wir haben uns bei der Aufstellung der operationellen Programme darüber ein wenig gestritten, wo man Schwerpunkte setzen soll.
Sie haben auch von „Ahnungslosigkeit“ in unsere Richtung gesprochen. Okay. Ich meine, das hängt auch mit der Informationspolitik der Landesregierung zusammen. Sie haben gesagt, die betroffenen Landkreise, die betroffenen Kommunen seien angeschrieben worden. Wie erklären Sie es sich dann, dass der Bürgermeister von Gommern, Herr Rauls, der während seiner Tätigkeit im Landtag nicht der PDS angehört hat, sondern der FDP, also nicht im Verdacht steht, ahnungslos zu sein, trotzdem anschließend die öffentliche Diskussion mit Ihnen in der „Volksstimme“ sucht und sagt, er findet es nicht so prall, dass aus den Projekten jeder bedient werden kann.
Sie hatten gesagt, für Dannigkow - das ist ja das Problem, das Herr Rauls in Gommern hat - würde eine Einzelfalllösung eventuell zutreffen. Wie begründen Sie es, dass es trotzdem sozusagen Nachfragen aus der Praxis gibt?