Wann soll also der neue Krankenhausplan kommen? - Ich denke, die hier gestellten Forderungen noch vor der Verabschiedung des Krankenhausplanes zu erfüllen, bedeutet, die bisher ausgehandelten Planfeststellungen würden auf Eis gelegt.
Ist das zu rechtfertigen? - Wir meinen, nein, und schlagen deshalb in unserem Änderungsantrag vor, im Rahmen der Krankenhausplanung für den nachfolgenden Planungszeitraum, also im Jahr 2008 für 2009 und 2010, die Situation unter Einbeziehung der Kreise neu zu bewerten und die Planung einer regionalen Krankenhaus
versorgung unter Berücksichtigung solcher neuen Versorgungsstrukturen, wie integrierte Versorgung und medizinische Versorgungszentren, anzustreben. Damit sollte auch unverzüglich begonnen werden.
Bis zur Festlegung der nächsten Planungsdaten sollten wir uns auch im Sozialausschuss mit den Rahmenvorgaben und Anforderungen an ein wirtschaftlich vernünftiges und bedarfsgerechtes Netz von Krankenhäusern beschäftigen und in den Kreisen mit dazu beitragen, dass auch mit den restlichen 20 Krankenhäusern die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen ausgehandelt und unterzeichnet werden.
Noch einige Worte zur Vielfalt der Krankenhausträger, von der in dem Antrag der Koalitionsfraktionen die Rede ist. Wir haben in Sachsen-Anhalt bei einer Anzahl von 50 Krankenhäusern fünf verschiedene Trägerschaftsgruppen: öffentliche, öffentliche in privater Rechtsform, freigemeinnützige, freigemeinnützige in privater Rechtsform und rein private, bei steigender Tendenz der Privaten. Das ist schon ziemlich vielfältig. Es muss also nicht noch mehr Vielfalt her.
Wir denken, im Interesse der Kooperationsgemeinschaft und auch der Einflussmöglichkeiten der Kommune als der für die Daseinsvorsorge verantwortlichen Kraft ist es eher wichtig, die in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Einrichtungen zu stärken, damit der Staat seiner Verantwortung für die Versorgung mit Krankenhausleistungen gerecht werden kann.
Meine Damen und Herren! Aus all diesen Gesichtspunkten heraus werbe ich für die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Ich bedanke mich.
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Penndorf. - Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Brumme das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die einzelnen fachlichen Fragen jetzt nicht weiter eingehen. Ich möchte vielmehr nur noch begründen, weshalb wir heute diesen Antrag stellen.
Frau Penndorf, die Arbeit des Planungsausschusses wird nicht infrage gestellt. Wir wollen aber, dass uns die Arbeit des Ausschusses vorgestellt wird; das ist unser Hauptanliegen. Das ist bisher nicht erfolgt. Wir haben bislang vergeblich darauf gewartet, dass das im Ausschuss vorgestellt wird.
Ich sehe jeden Tag in Roßlau vor meiner Haustür, wie sehr ein Krankenhausplan auch irren kann oder dass falsche Beschlüsse dazu gefasst werden, weil nicht sorgfältig genug abgewogen worden ist. So wurde das ehemalige Krankenhaus Roßlau in den 90er-Jahren mit einem Gesamtaufwand von ca. 20 Millionen DM aufwendig modernisiert und ausgebaut. Jedoch schon nach neun Monaten - nicht nach neun Jahren, sondern nach neun Monaten - neuer Nutzung, also kurz nach seiner Einweihung, wurde das Haus wieder geschlossen. Es steht heute noch zu großen Teilen leer. Das kann passieren. Aus diesem Grunde bin ich zumindest ein gebranntes Kind. So etwas darf sich nicht wiederholen, werte Kollegen.
Wir, die Koalitionsfraktionen, erwarten, dass bei der Aufstellung des Krankenhausplans besonders sorgfältig vorgegangen wird. Davon möchten wir uns auch selbst überzeugen können. Es sollten die veränderten Bedingungen, neben den vereinbarten Leistungen die abgerechneten Leistungen sowie die auf die Leistungsentwicklung wirkenden Rahmenbedingungen, also die demografische Entwicklung, die Morbidität und auch die Gebietsreform sowie die weit fortgeschrittene Privatisierung von Krankenhäusern, mit berücksichtigt werden. Dies sollte mit allen Beteiligten in dem bei uns zuständigen Fachausschuss ausführlich beraten werden, was - das muss ich hier noch einmal feststellen - bis dato nicht erfolgt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mir durchaus der Tatsache bewusst, dass die Krankenhausplanung eine originäre Aufgabe des zuständigen Ministeriums ist. So haben wir es im geltenden Gesetz geregelt. Gleichwohl sollte bei einer solchen bedeutenden Aufgabe der zuständige Fachausschuss des Landtages mit einbezogen werden.
Wenn der Landtag wie in diesem Jahr - das hat Frau Grimm-Benne schon angesprochen - Mittel in Höhe von 91,6 Millionen € für Investitionen bereitstellt, was wir gegenüber dem Wähler bzw. dem Steuerzahler verantworten müssen, dann möchten wir im Vorfeld auch Kenntnis darüber erlangen, wo das Geld hingeht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun will der Krankenhausplanungsausschuss am 16. Juli 2007 abschließend beraten. Der Antrag der CDU und der SPD geht aber davon aus, dass der Ausschuss für Soziales des Landtages vor der Verabschiedung umfänglich informiert wird. Daran halten wir auch fest.
Die Annahme, dass sich eine rechtliche Zwangslage ergeben würde, würde man nicht bis zur Sommerpause einen Krankenhausplan beschlossen haben, ist meines Erachtens irrig. Das Sozialministerium kann, wenn notwendig, etwaige Anträge einzelner Krankenhäuser auf der Grundlage des geltenden Krankenhausplans bescheiden. Dieses Vorgehen wird jetzt schon in der Praxis angewandt und könnte ohne Probleme auch weiterhin bis zur Verabschiedung des Krankenhausplanes 2007 fortgeführt werden.
Laut Krankenhausgesetz muss dieser Plan mindestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Das bedeutet, der Plan muss noch in diesem Jahr 2007 beschlossen werden, aber nicht zwingend vor der Sommerpause. Das steht nirgendwo geschrieben. Eine Entscheidung ist auch im September möglich. Das Kabinett wird ohnehin erst im September zu einer Beschlussfassung kommen. Wenn wir in der ersten Ausschusssitzung im September eine Anhörung hierzu durchführen, ist, denke ich, an der Planung 2007 noch nichts kaputt gegangen, wie das von Frau Penndorf unterstellt wird.
Ich möchte darum bitten, dass in dieser Anhörung nachgewiesen wird, dass zum Beispiel die Kreisgebietsreform, die seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist - § 3 Abs. 4 des Krankenhausgesetzes schreibt zwingend vor, dass die Raumordnung berücksichtigt werden muss -, und die demografische Entwicklung ausreichend gewürdigt wurden. Wenn uns das ausreichend nachgewiesen wird, steht, glaube ich, dem Beschluss über den Krankenhausplan und dessen Umsetzung nichts im Wege.
Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der PDS müssen wir ablehnen; denn der Zielhorizont 2009/2010
ist viel zu spät und damit völlig inakzeptabel. Die hier angesprochenen Probleme unterstreichen das noch einmal.
Den Antrag der FDP lehnen wir ab, da er nicht weit genug geht. Wir möchten nicht nur über die Kriterien informiert werden, sondern auch über den Planentwurf in seiner Gesamtheit.
Vielen Dank, Herr Brumme. Es gibt eine Nachfrage von Frau Penndorf. Wollen Sie diese beantworten? - Frau Penndorf, bitte.
Herr Kollege Brumme, wir haben heute den 13. Juli, und am 16. Juli wird der Krankenhausplan verabschiedet. Warum sind Sie nicht schon zwei oder drei Landtagssitzungen früher auf die Idee gekommen, diesen Antrag zu stellen? Sie kommen drei Tage vor der Angst. Ich möchte wirklich wissen, warum das so spät geschieht.
Noch eine Frage: Welche Sachverhalte wollen Sie in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses darstellen? Gehört dazu nicht auch eine konkrete Meinungsfindung gemeinsam mit den Kommunen, wie das in unserem Antrag steht? Man kann das, denke ich, in dieser kurzen Zeit nicht abklären.
Dass der Krankenhausplan am 16. Juli vom zuständigen Ausschuss abschließend beraten werden soll, war uns bis dato nicht so bekannt. Das muss ich sagen. Wir hätten dann sicherlich auch eher reagiert. Wir waren der Meinung, dass das in einer Ausschussberatung von der Regierung noch einmal auf den Tisch gelegt wird. Gut, wir hätten die Regierung entsprechend rechtzeitig auffordern müssen, aber das ist nicht geschehen.
Aber das Jahr 2007 ist noch lange nicht um. Dass der Krankenhausplan unbedingt vor der Sommerpause verabschiedet werden muss, erschließt sich uns nicht. - Das zum einen.
Wir werden in der Anhörung im September - ich glaube, der 5. September ist der nächste Termin - genau verfolgen, inwieweit entsprechende Schlüsse gezogen wurden. Der Verabschiedung des Planes 2007 steht doch nichts im Wege, wenn die richtigen Ziele gesetzt werden und das im Jahr 2008 auf den Prüfstand gestellt wird. Das könnten wir doch so vereinbaren. Es steht nirgendwo geschrieben, dass wir den Krankenhausplan vor der Sommerpause verabschieden müssen. Es gibt da keinen zwingenden Zusammenhang.
Vielen Dank, Herr Brumme, für die Beantwortung. Weitere Anfragen sehe ich nicht. - Jetzt rufe ich die FDP-Fraktion auf. Frau Dr. Hüskens, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir ganz sicher, dass Sie es mir nachsehen, wenn ich Ihnen
jetzt nicht auch noch davon erzähle, was ich in den letzten Tagen über Krankenhausplanung alles gelernt habe.
Ich habe aber eines gelernt, nämlich dass wir uns als Landtag eigentlich damit nicht im Detail beschäftigen müssen, weil das - so haben wir es einmal beschlossen - in den Bereich des exekutiven Handelns gehört. Deshalb hätte ich mich persönlich nicht aufgeregt - anders als bei anderen Dingen; da neige ich dazu -, wenn ich irgendwann in den nächsten Wochen gelesen hätte, dass das Ministerium bzw. die Kassen mit den Krankenhäusern irgendwelche Verträge abgeschlossen hätten.
Deshalb - das muss ich sagen - hat mich der Antrag der Regierungsfraktionen gewundert. Vor allem habe ich mich gewundert, dass ich kurz nach dessen Eingang jede Menge E-Mails, Faxe, Anrufe und Besuche von allen möglichen Leuten bekam, die mir erzählt haben, dass der Antrag der Regierungsfraktionen außerordentlich merkwürdig, völlig überflüssig und falsch sei.
Das passiert eigentlich nicht so wahnsinnig oft. Gut, im Finanzausschuss hat man das das eine oder andere Mal. Dabei geht es meistens darum, dass man den Menschen Geld wegnimmt. Das wollen sie nicht so gerne. Da steckt also eine ganz logische Begründung dahinter. In diesem Fall war für mich nicht wirklich nachvollziehbar, wo die Motivation war.
Ich kann jetzt unabhängig von den Inhalten - da will ich mich gar nicht reinhängen - zwei Sachen aus dem ganzen Vorgang schließen:
Erstens. Die Regierungsfraktionen wissen, was in der neuen Krankenhausplanung steht, und irgendetwas passt ihnen nicht. Offensichtlich sind sie mit ihren Wünschen beim Ministerium nicht durchgedrungen. Das wissen Sie besser als ich. Dann haben wir hier aber einen neuen Tiefpunkt im Verhältnis zwischen Regierung und Fraktionen.
Oder zweitens: Die Regierungsfraktionen wussten nicht, was im Krankenhausplan 2007 steht, was zwar formal, wie gesagt, auch nicht erforderlich ist, aber doch außerordentlich ungewöhnlich ist; denn eigentlich sind Regierungsfraktionen deutlich besser informiert als die Opposition. So war das bei uns und so wird das bei Ihnen auch sein.
Sie werden auf die Frage, was von beidem denn nun der Fall ist, sicherlich auch im Ausschuss keine Antwort geben. Das ist Ihr gutes Recht. Ich würde das auch so machen.
Aber vor dem Hintergrund, den wir heute hatten, halte ich es tatsächlich für erforderlich, dass sich der Sozialausschuss mit diesem Thema beschäftigt; denn wenn es diesbezüglich zwischen den Regierungsfraktionen und der Regierung offensichtlich einen extremen Dissens gibt und sämtliche anderen Beteiligten sich genötigt fühlen, alle Fraktionen und alle zuständigen Abgeordneten mit E-Mails, Anrufen und Besuchen zu bombardieren, dann muss in der Krankenhausplanung etwas Spannendes stehen. Ich fürchte zwar, so spannend wird es vielleicht auch wieder nicht; aber wir sollten uns im Sozialausschuss mit diesem Thema beschäftigen.
Vielleicht sollten wir uns bei dieser Gelegenheit auch darüber verständigen, wie wir zukünftig mit solchen Plänen umgehen; denn so etwas macht nur Sinn, wenn dabei tatsächlich etwas herauskommt. Ich glaube, keiner
von uns hat Lust, sich umfangreiche Berichte geben zu lassen, ohne dass im Ergebnis irgendetwas passiert. Das sollte schon sichergestellt sein.
Deshalb würde ich vorschlagen - so hatte ich auch Frau Kuppe verstanden -, dass wir alle drei Anträge in den Ausschuss überweisen, dass wir zeitnah darüber informiert werden - wobei ich vermute, dass das in der nächsten Woche kaum gehen wird; ich habe selbst in der nächsten Woche noch zwei Ausschusssitzungen - und dass wir auch eine Anhörung machen. Das finde ich in Ordnung.
Wir müssen uns aber heute darauf verständigen, dass in der Zwischenzeit keine Beschlüsse gefasst werden. Sonst brauchen wir eigentlich nicht zu beschließen, dass wir eine Anhörung durchführen; denn dann kommen wir mit irgendwelchen Auswirkungen Ihrer Überlegungen - es werden überwiegend Ihre Überlegungen sein - erst in den Jahren 2008 oder 2009 herüber.
Wenn Sie tatsächlich noch im Jahr 2007 irgendwelche Dinge einbringen wollen, müssen wir schlicht und ergreifend mit der Überweisung heute beschließen, dass die Krankenhausplanung so lange warten muss, bis sich der Sozialausschuss damit beschäftigt hat. Ich kann im Augenblick nicht beurteilen, ob das irgendwelche Auswirkungen hat; aber ich gehe davon aus, dass CDU und SPD dies verantwortungsvoll tun werden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens, für Ihren Beitrag. - Für die SPD-Fraktion hat Frau Grimm-Benne, glaube ich, auf Ihren Beitrag verzichtet. Damit wären wir am Ende der Aussprache.
Ich habe jetzt vernommen, dass Frau Penndorf und auch Frau Dr. Hüskens die Überweisung der Anträge beantragt haben. Ich lasse darüber jetzt abstimmen. Wer einer Überweisung der Drs. 5/744 sowie des Änderungsantrages und des Alternativantrages in den Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition stimmt dagegen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/797. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition und die FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.