Morgen in der Zeitung auftauchte, in der es um die Ministergehälter ging. Ich gehe davon aus, dass dies dem einen oder anderen bereits vorher aufgefallen wäre, wenn man darüber im Ausschuss ausführlich hätte beraten können und vielleicht auch eine Anhörung dazu hätte durchführen können.
Sie haben die Anhörung im Ausschuss allerdings mit der folgenden Begründung abgelehnt: Es sei eilig, weil es eilig ist. Uns bleibt heute nur zu hoffen, dass mit den einzelnen Regelungen alles seine Richtigkeit hat und dass das Ministerium der Finanzen vor allem in den Anlagen richtig gerechnet hat.
Ich möchte kurz den Änderungsantrag erläutern, den wir eingebracht haben. Dieser basiert auf Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs. Darin wird die Landesregierung ermächtigt, eine Neubekanntmachung des Gesetzes vorzunehmen und nicht, wie es üblich ist, die Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen, damit sie in Kraft treten. Wir ermächtigen die Landesregierung also, das Gesetz im Volltext neu zu veröffentlichen. Das hat den Sinn, dass umfangreiche Gesetzeswerke und umfangreiche Änderungen auch den Menschen außerhalb der Landesverwaltung, die nicht gern mit Gesetzesänderungen arbeiten und damit auch nicht arbeiten können, bekannt gemacht werden können.
Die Änderung, die wir vorschlagen, wird deshalb nötig, weil wir zeitgleich über die Änderungen im polizeirechtlichen Bereich beraten haben. Allerdings lag die Federführung hierfür beim Ausschuss für Inneres und nicht beim Finanzausschuss. Diese gesetzlichen Änderungen haben Sie aus den Beratungen wieder herausgenommen; eigentlich sollte über diese heute ebenfalls beschlossen werden. Ich vermute, dass darüber dann im September oder im Oktober beschlossen wird.
Deshalb schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, dass eine Neubekanntmachung des gesamten Gesetzestextes zum Jahreswechsel stattfindet, und zwar in der Fassung, die dann gilt, sodass wir die Veränderungen, die Sie im polizeirechtlichen Bereich vorhaben, mit aufnehmen können.
Wenn wir bei dem alten Vorschlag, der in der vorliegenden Beschlussempfehlung enthalten ist, bleiben würden, würde das bedeuten, dass wir ein Gesetz mit Datum vom 1. August 2007 neu bekannt machen und wahrscheinlich einen bis zwei Monate später wieder Veränderungen daran vornehmen. Ich glaube, das macht nach außen hin keinen besonders strukturierten Eindruck. Deshalb bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns heute in der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs. Bereits in der ersten Lesung sind von dieser Stelle aus die wichtigen Argumente vorgebracht worden.
Im Ausschuss für Inneres und im Ausschuss für Finanzen ist die Debatte in den letzten Wochen fortgeführt
worden. Dort ist intensiv auch über zwei Dinge gesprochen worden, nämlich über die angebliche Eile und über die Frage der Einführung von leistungsgerechten Besoldungselementen. Eine rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes ist geboten. Die Frage der Leistungsbezahlung wird uns sicherlich auch in Zukunft beschäftigen.
Zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat der Finanzminister bereits Stellung genommen. Deswegen sehe ich es nicht als meine Aufgabe als Redner der SPD-Fraktion an, dies zu wiederholen. Es muss nicht alles von jeder Fraktion einmal gesagt werden.
Deswegen nenne ich nur noch zwei Punkte: Dieser Gesetzentwurf ist auch Ausdruck der Fürsorgepflicht, die wir für die Beamtinnen und Beamten haben.
Über einige grundsätzlichere Fragen - Was sind staatliche Aufgaben? Wie setzen wir sie effizient und effektiv um? Wie können wir die Interessen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wahren? Was kann, was will sich Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren leisten? - werden wir hier noch ausreichend diskutieren, insbesondere in der angeregten Enquetekommission. Dort werden sicherlich auch die Vorschläge im Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE eine Rolle spielen.
Dem will ich aber heute nicht vorgreifen. Ich glaube, wir haben noch spannende Diskussionen vor uns. Auf diese freue ich mich, auch wenn die Materie etwas trocken ist; denn wir haben bei diesen Diskussionen tatsächlich die Chance, dieses Land auch politisch ein Stück weit mitzugestalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An unserer generellen Bewertung des Gesetzentwurfes hat sich innerhalb der knapp vier Wochen nichts geändert. Jawohl, es geht in die richtige Richtung. Wir betonen das auch ausdrücklich in Punkt 1 unseres Entschließungsantrages.
Es gibt zwei prinzipielle Defizite im Gesetzentwurf und bei der Behandlung des Gesetzentwurfs. Wir haben bei der Beratung über die einzelnen Paragrafen tatsächlich gemerkt, dass uns die Eckpunkte unserer Auffassung zum Berufsbeamtentum und zu dessen weiterer Entwicklung fehlen. Deshalb beruft man sich je nach Lager auf die althergebrachten Standpunkte hinsichtlich des Berufsbeamtentums oder auf andere, zukünftige Entwicklungen innerhalb des Berufsbeamtentums. Das ist das Erste.
Das Zweite - das wurde hier schon ein paar Mal erwähnt - ist: Jawohl, uns fehlte einfach die Zeit, ein paar Dinge auszudiskutieren, zum Beispiel auch das Ministergesetz, das gar keine große Rolle spielte, weil es
auch in der Begründung eigentlich keine Rolle spielte. Wir werden das jetzt also so beschließen, ohne dass jemals richtig darüber gesprochen worden ist.
Nun könnte einer sagen: Dabei habt Ihr, die Opposition, nicht aufgepasst. Aber wir hatten eben andere Schwerpunkte. Wir wissen nicht einmal, ob das, was dabei nun beschlossen wird, falsch oder richtig ist.
Ich möchte noch eines zu der Zeit sagen: Ich finde es zutiefst unseriös, dass der Staatsekretär im Finanzministerium vor der Steuergewerkschaft kritisiert, dass eine Fraktion versucht hat, das Gesetzgebungsverfahren zu trennen usw. usf. Wenn man schon das Parlament unter solchen Druck setzt, dann sollte man auch vorsichtig mit dieser Kritik umgehen.
Welches sind die Fortschritte bei diesem Gesetz? Die Fortschritte sind - das wurde hier bereits genannt - tatsächlich in wichtigen Teilen die Angleichung der Statusgruppen, diese 2,9 % im Jahr 2008, und die Angleichung der Ost- an die Westbesoldung.
Was uns aber - jetzt komme ich schon zu den Defiziten - wirklich am Herzen liegt, ist das, was hier mehrmals aus unterschiedlicher Richtung gesagt wurde: das Einstellen leistungsorientierter Besoldungselemente. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Bereich des Beamtentums dem tariflichen Bereich in dieser Frage weit voraus waren, Jahre voraus. Es hat sich aber nichts getan. Dafür hat sich mal dieser, mal jener, je nachdem wer in der Opposition saß, mächtig eingesetzt, aber es passierte nichts.
Jetzt sagen wir: Wir warten wieder, bis der Tarifbereich das geregelt hat. So lange warten wir. Wir warten noch zehn Jahre, wenn wir uns nicht gegenseitig dazu zwingen, auch die Rahmenbedingungen dafür herzustellen. Dabei geht es nicht nur um das Geld, sondern es geht vordergründig auch darum, dass man tatsächlich fragt, wie weit man mit den Zielvereinbarungen ist, welches die Kriterien, die Kennziffern für leistungsorientierte Besoldungselemente sind.
Dabei geht es auch, aber nicht nur darum, dass die Mittel in Höhe von 10 Millionen € eingestellt werden müssen. Im Tarifbereich wurden - das ist, finde ich, ein kleines Druckmittel - Mittel in Höhe von 12 Millionen € eingestellt, die jetzt noch pauschal ausgezahlt werden, die aber in dem Moment, wo geklärt ist, wie man das leistungsorientiert ansetzt, dann auch leistungsorientiert ausgezahlt werden.
Zu unserem Punkt - er wurde hier schon erwähnt - der Angemessenheit der Einmalzahlung für Anwärterinnen und Anwärter. Jawohl, Herr Minister, Sie haben Recht, wir haben im Ausschuss schon erörtert, dass die meisten Länder weniger zahlen und dass auch im Tarifbereich nicht so viel gezahlt wird. Wir machen aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir in dieser Frage wirklich der Meinung sind, dass man dabei eine Wende in der Auffassung gegenüber jungen Leuten, die im öffentlichen Dienst arbeiten, vornehmen sollte - deshalb liegt der Antrag hier noch einmal vor -, genau so wie es im Sonderzahlungsbereich war.
Ich habe gehört, dass es Zustimmung zu dem Vorschlag gibt, ab 2010 den Kinderzuschlag, wenn es geht, monatlich auszuzahlen. Ich würde es dennoch sehr begrüßen, wenn wir den Punkt in dem Entschließungsantrag, der
darauf abzielt, dass - auch vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils - die Besoldungsangleichung hinsichtlich der Auskömmlichkeit in ihrer Höhe geprüft wird, noch einmal ausdrücklich erwähnen.
Es wird in unserer Fraktion hinsichtlich der Frage der Leistungsorientiertheit, die bei uns eine große Rolle spielt, sowohl vereinzelt Zustimmung als auch Enthaltungen aufgrund der Tatsache geben, dass uns noch wesentliche Elemente an diesem Gesetzentwurf fehlen. - Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Tullner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr viel gesagt worden, sodass ich mich auf wenige Punkte beschränken kann, die ich aus der Sicht der CDU-Fraktion betonen möchte.
Erst einmal ist, denke ich, die Feststellung zu treffen, dass wir den Beamten das Signal geben, dass wir die empfundene und durchaus bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen dem Angestellten- und dem Beamtenbereich hiermit ein Stück weit schließen. Dass wir das befürworten und beschließen, ist, denke ich, eine ganz wichtige Aussage, zu der wir uns klar und eindeutig bekennen.
Die Nachvollziehung im Kontext der Föderalismusreform I, die Ost-West-Angleichung, die wir noch einmal dokumentiert haben, ist ebenfalls ein wichtiges Signal. Das schließt nach fast 20 Jahren im Grunde einen Prozess ab, sodass man dann sagen kann: Der öffentliche Dienst ist endgültig im wiedervereinigten Deutschland zu Hause.
Dass dies natürlich auch für Minister gilt, ist für uns eigentlich logisch und nachvollziehbar. Darüber mussten und wollten wir uns nicht tiefgründig austauschen; denn im Kontext der allgemeinen Anpassung ist dies einfach ein Ausdruck der Normalität und bedarf daher keiner besonderen Reflexion.
Was die kritischen Momente des Verfahrens angeht, will ich ganz offen eingestehen: Der zeitliche Druck war grenzwertig. Das muss ich wirklich sagen. Auch das Erfordernis, über den Gesetzentwurf neben dem Nachtragshaushalt beraten zu müssen, hat uns doch an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt. Ich will ausdrücklich konstatieren, dass uns die Enquetekommission die Gelegenheit bieten sollte, uns grundlegend mit ein paar Dingen zu befassen, die ganz eindeutig zu kurz gekommen sind.
Ich möchte ausdrücklich dem GBD danken, der uns sehr unterstützt hat, sodass wir den Gesetzentwurf so zügig durchberaten konnten.
Ich denke, wenn wir eine Kompetenz vom Bund in unsere eigene Kompetenz übertragen bekommen, dann müssen wir das auch dadurch rechtfertigen, dass wir uns damit ein bisschen intensiver und tiefgründiger befassen. Deswegen setze ich große Hoffnungen in die Enquetekommission.
Mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, Frau Dr. Paschke, brauchen wir uns allerdings nicht ganz so tiefgründig zu befassen; denn diese sind im Grundgesetz fixiert; dies ist für uns rahmenbildend. Die konkreten Ausprägungen, die sich daraus ergeben, sind dann sehr wohl der Mühe wert. Das sollten wir uns alle zubilligen.
In diesem Sinne wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen, allerdings mit Blick darauf, dass wir uns verbessern müssen, was den zeitlichen Rahmen angeht. Ich bitte auch den Ältestenrat, etwas Sorge dafür zu tragen, dass die Fraktionen und dieses Parlament die Gelegenheit dazu erhalten. Des Weiteren kann die Enquetekommission, denke ich, ein paar Defizite abbauen. - In diesem Sinne vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich fasse die selbständigen Bestimmungen so weit zusammen, wie es die vorliegenden Änderungsanträge zulassen.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/784 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Artikel 1 in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Artikel 1 beschlossen worden.
Nun stimmen wir über die Artikel 2 und 3 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Bei der Fraktion DIE LINKE. Damit sind die Artikel 2 und 3 beschlossen worden.