Die Fraktion DIE LINKE beantragte zu Beginn der Beratung, den Vorschlag des GBD aufzugreifen, den Gesetzesvorgang zu spalten, das heißt die Einmalzahlung aus dem Gesetzentwurf herauszuziehen und in einem gesonderten Gesetzentwurf in die nächste Plenarsitzung einzubringen. Über den übrigen Inhalt des Gesetzes, so der Antrag, sollte im Laufe des Jahres beraten und beschlossen werden.
Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE gab es noch viele ungeklärte Fragen insbesondere hinsichtlich der §§ 45 und 46 des Bundesbesoldungsgesetzes. Außerdem wurde das Beratungsverfahren kritisiert: zu wenig Zeit für intensive Beratung, keine Anhörung. - Die Fraktion der FDP unterstützte den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Koalitionsfraktionen wiederum räumten zwar hinsichtlich der Art und Weise des Beratungsverfahrens Bedenken ein, lehnten aber eine Abtrennung der Einmalzahlung von den übrigen Regelungen in diesem Gesetzentwurf ab, da diese zu viele Risiken in sich berge.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, über den vorliegenden Gesetzentwurf keine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten und die Einmalzahlung von dem Gesetzentwurf abzutrennen, wurde bei 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss trat dann in eine inhaltliche Beratung zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs ein. Diskussions- bzw. Frageschwerpunkt bei Artikel 1 war insbesondere Nr. 1 Buchstabe b, der die Anwendung der §§ 45 und 46 des Bundesbesoldungsgesetzes betrifft.
Hinsichtlich des Artikels 2 des Gesetzentwurfes warf das Thema der Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien einige Fragen auf. Die Fraktion DIE LINKE plädierte für eine monatliche Zahlung anstelle einer Jahreszahlung, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Auch der Rechnungshof hat sich dahin gehend geäußert. Letztlich ist der Ausschuss aber mehrheitlich übereingekommen, diesem Ansinnen nicht zu folgen.
Nach der Beendigung der Beratung über die einzelnen Artikel trat der Ausschuss in das Abstimmungsverfahren ein. Es wurde vereinbart, die vom GBD empfohlenen Änderungsvorschläge in die vorläufige Beschlussempfehlung einzuarbeiten. Die Fraktionen stellten dazu keine weiteren Anträge.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der FDP erklärten, sie würden aufgrund der anfangs geäußerten Bedenken nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen wurde somit mit 5 : 0 : 0 Stimmen verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres hat sich mit der Materie am 28. Juni 2007 befasst. Er ist der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses gefolgt und hat darüber hinaus empfohlen, den gemäß Artikel 1 Nr. 3 neu einzufügenden § 18c Abs. 4 wie folgt zu fassen:
„Die im Anhang 2 abgedruckten Anlagen 19 bis 26, die die auf 92,5 v. H. abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung regeln, treten am 31. Dezember 2009 außer Kraft.“
Der Innenausschuss hat seine Stellungnahme zu der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet und sie dem Finanzausschuss zugeleitet. Dieser wiederum hat in der 31. Sitzung am 2. Juli 2007 seine Beratungen zu dem heute vorliegenden Gesetzesvorhaben abgeschlossen.
Auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen hin beschloss der Ausschuss mit 6 : 0 : 3 Stimmen, Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu ändern und in Anlage 1 in der Besoldungsordnung B bei der Besoldungsgruppe B 2 folgende Nr. 13 anzufügen:
Vielen Dank, Herr Tullner. - Bevor die Fraktionen zu Wort kommen, hat Herr Minister Bullerjahn um das Wort gebeten. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Herbst 2006 ist als Ergebnis der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen
- ich habe darauf schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes verwiesen - auf das Land übergegangen.
Die Landesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, zu dem der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben hat.
Der Gesetzentwurf enthält die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes. Nach dem Gesetzentwurf soll die lineare Erhöhung um 2,9 % zum 1. Mai 2008 und damit zeitgleich und auch in gleicher Höhe wie im Tarifbereich erfolgen.
Nachdem die letzte Erhöhung der Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten am 1. August 2004 erfolgte, ist diese Erhöhung auch vor dem Hintergrund der angestrebten Haushaltskonsolidierung angemessen. Nach der Beratung sowohl im Finanz- als auch im Innenausschuss erscheint es mir auch nicht so, als sei dieser Punkt im Parlament streitig.
Neben der linearen Erhöhung sieht der Gesetzentwurf noch im August 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 620 € vor. Auch diese Einmalzahlung lehnt sich an das Tarifergebnis aus dem Jahr 2006 an. Die Einmalzahlung erfolgt bei den Tarifbeschäftigten zwar in drei Raten und nicht in einer Summe, aber vom Gesamtvolumen her wird das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
In den Ausschüssen ist darüber diskutiert worden, die Einmalzahlung für die Anwärterinnen und Anwärter in Höhe von 310 € auf einen Betrag von 620 € anzuheben. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass wir für unseren Vorschlag geworben haben, den Anwärterinnen und Anwärtern lediglich die Hälfte des Betrages der aktiven Beamtinnen und Beamten zu zahlen.
Wir vollziehen das Tarifergebnis nach, und im Tarifbereich erhalten die Auszubildenden einen Betrag in Höhe von 300 € und damit weniger als die Hälfte der Summe, welche die Tarifbeschäftigten erhalten. Demnach gibt es auch im Tarifbereich keine Gleichstellung der Auszubildenden mit den Tarifbeschäftigten.
Auch die anderen Länder und der Bund zahlen ihren Anwärterinnen und Anwärtern deutlich weniger als ihren aktiven Beamtinnen und Beamten. Durchschnittlich erhalten die Anwärterinnen und Anwärter rund 40 % der Einmalzahlung, die den Aktiven zusteht. Unser Entwurf sieht dagegen 50 % vor. Damit zahlen wir unseren Anwärterinnen und Anwärtern einen größeren Anteil als der Bund und die anderen Länder. Ich denke, dass das auch ausreichend ist.
Im Rahmen der Föderalismusreform war die Befürchtung geäußert worden, dass die Angleichung der Besoldung an das Westniveau hinausgeschoben werden würde. In dem Gesetzentwurf wird noch einmal klargestellt - ich denke, dass das auch in den Ausschüssen unstrittig war -, dass wir an dem Ziel der Angleichung an das Westniveau zum 1. Januar 2008 für den einfachen und den mittleren Dienst und zum 1. Januar 2010 für den gehobenen und den höheren Dienst uneingeschränkt festhalten. Auch insoweit wird das Tarifergebnis nachvollzogen.
Für einen speziellen Bereich gibt es aus gutem Grund eine Erhöhung: Die Gerichte haben die Höhe der kinderbezogenen Bestandteile in der Besoldung ab dem dritten Kind für zu gering erachtet. Deshalb sollen die Beamtin
nen und Beamten für das dritte und jedes weitere Kind eine Jahressonderzahlung in Höhe von 400 € statt 25,56 € erhalten.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat im Finanzausschuss einen Entschließungsantrag angekündigt, in dem sie fordert, ab dem Jahr 2010 die erhöhten kinderbezogenen Bestandteile nicht jährlich in einer Summe, sondern in monatlichen Beträgen auszahlen zu lassen.
Ich gebe zu, dass eine monatliche Auszahlung die gerechtere Lösung ist; denn wer beispielsweise im Herbst eines Jahres aus dem Dienst scheidet, der erhält die kinderbezogenen Bestandteile am Ende des Jahres nicht mehr. Der Fall, dass eine Beamtin oder ein Beamter mit einer kinderreichen Familie im Laufe eines Jahres ohne Bezüge ausscheidet, ist allerdings sehr selten.
Wichtiger ist jedoch, dass der Betrag in Höhe von 400 € nicht unter die so genannte Ostabsenkung fällt. Sollte der Betrag in den monatlichen Familienzuschlag eingebaut werden, hätte dies zur Folge, dass er für einige Beamte in voller Höhe und für andere nur zu einem Anteil von 92,5 % gezahlt würde. Eine zusätzliche finanzielle Leistung, die zwischen einem West- und einem Ostniveau unterscheidet, wollten wir nicht einführen.
Ich gebe jedoch zu, dass es ab dem Jahr 2010, nach dem Wegfall der Ostabsenkung der Besoldung, keinen Grund mehr gibt, die Erhöhung der kinderbezogenen Leistung einmal jährlich anstelle eines monatlichen zusätzlichen Betrages zu zahlen. Ich denke, Sie sehen, dass wir an dieser Stelle in der grundsätzlichen Diskussion nicht weit voneinander abweichen.
In dem Entwurf haben wir ferner die Streichung zweier Zulagenregelungen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag hat sowohl im Finanz- als auch im Innenausschuss zu Nachfragen und zu umfangreichen Diskussionen geführt. Wir halten jedoch an dem Vorschlag fest, die Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen und die Verwendungszulage zu streichen.
Insbesondere die letztere Zulage wird von den Verwaltungsgerichten in Sachsen-Anhalt derart weit interpretiert, dass bereits nach 18 Monaten höherwertiger Tätigkeit eine Besoldungserhöhung erfolgt, ohne dass die Beamtin oder der Beamte befördert werden müsste.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht eröffnet uns die Möglichkeit, hiesige Probleme selber zu lösen, ohne erst den Bund befragen zu müssen. Aus diesem Grund haben wir die Streichung der Zulagen, für die wir bereits in der Vergangenheit keinen Bedarf gesehen haben, vorgeschlagen.
Aussagen zur Leistungsbezahlung sind in unserem Entwurf nicht enthalten. Das halte ich trotz entsprechender Diskussionen im Finanz- und im Innenausschuss auch weiterhin für richtig. Ich werbe immer dafür: Andere Länder haben ähnliche Probleme, lassen Sie uns die Diskussion abwarten.
Zwar ist der Einstieg in die Leistungsbezahlung durch den Tarifabschluss im letzten Jahr ausdrücklich vereinbart worden, aber zur Umsetzung im Land muss ein Tarifvertrag auf Landesebene vereinbart werden, der bisher noch fehlt. Solange im Tarifbereich die tarifvertraglichen Grundlagen noch nicht geschaffen sind, sind Regelungen zur Leistungsbezahlung in der Besoldung noch verfrüht.
Dies wird auch von den Gewerkschaften weitgehend so gesehen. Denn bei einem abweichenden Tarifergebnis müssten die Regelungen zur Leistungsbezahlung in der Besoldung gleich wieder geändert werden, um den Gleichklang mit dem Tarifbereich herzustellen.
Meine Damen und Herren! Es war umso ermutigender, dass wir im Anhörungsverfahren überwiegend Zustimmung erhalten haben. Diese kam sowohl von den Gewerkschaften und den Berufsverbänden der Beamtinnen und Beamten als auch von den kommunalen Spitzenverbänden.
Natürlich wurden auch Forderungen erhoben, die über die finanziellen Möglichkeiten unseres Landes hinausgehen; hierbei ist vor allem das Vorziehen der Ost-WestAngleichung zu nennen. Aber das - ich glaube, das habe ich bereits bei der Einbringung erwähnt - ist aus unserer Sicht finanzpolitisch nicht machbar und auch nicht sinnvoll und vernünftig.
Letztlich bin ich davon überzeugt, dass mit diesem Gesetzentwurf ein Ausgleich zwischen der Notwendigkeit der Konsolidierung unseres Landeshaushaltes einerseits und der gebotenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten andererseits erreicht wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und auch für die Ausschussberatungen und werbe für Ihre Unterstützung.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Wir beginnen mit der FDPFraktion. Bitte, Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits bei der Einbringung gesagt, dass es einer der wenigen Gesetzentwürfe ist, dem wir als Opposition vorbehaltlos zustimmen können. An dieser Position hat sich auch durch die Beratungen im Ausschuss für Finanzen und im Ausschuss für Inneres nichts geändert. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass ich mir schon eine ernsthaftere Beratung im Ausschuss gewünscht hätte. Das Gesetz inklusive seiner Anlagen ist durchaus sehr umfänglich. Darüber hinaus ist es die erste Beratung, die wir zur Landesbesoldung hatten, bei der wir nach den Veränderungen durch die Föderalismusreform wirklich die Möglichkeit hatten, in diesem Bereich zu gestalten.
Ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir die Gelegenheit hätten nutzen können, um über diese Punkte wirklich zu diskutieren, und wenn wir sie nicht zeitgleich mit der Haushaltsberatung durchgeschoben hätten. Ich glaube, dass auch die Fraktionen der Regierungskoalition dieser Auffassung waren, dass sie sich allerdings zeitlich etwas unter Druck gesetzt fühlten.
Ich möchte kurz den Zeitrahmen darstellen: Die Landesregierung hat sich für die Vorlage mehr als ein Jahr Zeit genommen; wir haben in den beiden Ausschüssen insgesamt 27 Tage Zeit gehabt. Ich glaube, das ist für eine ordentliche Beratung eines jeden Gesetzes, zumal eines solch umfangreichen Gesetzes, zu wenig Zeit.
Ich vermute, dass wir uns mit etwas mehr Zeit auch die Diskussion hätten ersparen können, die plötzlich heute
Morgen in der Zeitung auftauchte, in der es um die Ministergehälter ging. Ich gehe davon aus, dass dies dem einen oder anderen bereits vorher aufgefallen wäre, wenn man darüber im Ausschuss ausführlich hätte beraten können und vielleicht auch eine Anhörung dazu hätte durchführen können.