Protocol of the Session on July 12, 2007

In der genannten Ausschusssitzung gab es zunächst noch einmal eine grundsätzliche Debatte, da die Landesregierung von einer weiteren Steigerung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2007 ausging.

Die Koalitionsfraktionen haben ihre Änderungsanträge vor dem Hintergrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen eingebracht. Nun ist eine stärkere Absenkung der Nettoneuverschuldung beabsichtigt.

Die Fraktion DIE LINKE betonte, dass sich trotz der Steuermehreinnahmen nichts an den grundsätzlichen Problemen hinsichtlich des Pensionsfonds und des Altlastensanierungsfonds ändere.

Vom Präsidenten des Landesrechnungshofes wurde die Entwicklung hinsichtlich der Verschuldungssituation des Landes, die sich seit der Ausschussberatung am 20. Juni 2007 ergeben hat, ausdrücklich begrüßt.

Auf die sich daran anschließende kurze Debatte zum Abbau der Neuverschuldung in den Jahren 2008 und 2009 gehe ich im Rahmen der Berichterstattung nicht ein, weil sie nur mittelbar zum Nachtragshaushalt gehört.

Ich komme jetzt zu den Einzelplänen. Dabei werde ich nur auf Änderungen des Nachtragshaushalts eingehen, die Ihnen in der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/753 vorliegen. Ich werde auf die Punkte des Entwurfs eines Nachtragshaushaltsgesetzes in der Drs. 5/694 eingehen, zu denen es eine Debatte bzw. Änderungsanträge gegeben hat.

Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Im Kapital 02 11 - Landeszentrale für politische Bildung - gibt es einen Aufwuchs bei Titel 425 01 - Vergütung der Angestellten. Für das Netzwerk für Demokratie und Toleranz, das bei der Landeszentrale angesiedelt ist, soll eine Geschäftsstelle in Form eines Referates geschaffen werden, um eine effektive Arbeit des Netzwerkes zu ermöglichen. Obwohl alle Fraktionen grundsätzlich damit einverstanden sind, gab es eine umfangreiche Diskussion hinsichtlich der beabsichtigen Wertigkeit dieser Stellen.

Vorschläge, die auf eine Verschiebung der Beschlussfassung abzielten, um der Verwaltung Zeit zu geben, dem Ausschuss genauer zu erläutern, welche Aufgaben die Stelleninhaber wahrnehmen sollten, wurden verworfen.

Der Ausschuss stimmte der Schaffung der beiden Stellen mit 8 : 0 : 4 Stimmen zu. Dem Vorschlag der SPDFraktion, den entsprechenden 3-Sterne-Haushaltsvermerk zu streichen, folgte der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte, eine neue Titelgruppe 65 mit der Zweckbestimmung „Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und gegen Rechtsextremismus“ in

einer Gesamthöhe von 1 Million € und mit einer Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von 4 Millionen € einzurichten. Der Ausschuss lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen. Bei Kapitel 04 01 - Ministerium - werden die Titel 547 99 und 812 99 mit Mitteln in Höhe von 4,15 Millionen € und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8,5 Millionen € untersetzt. Da die Mittel für den IT-Bereich ansonsten im Einzelplan 13 veranschlagt sind, gab es eine Diskussion über den Hintergrund dieser Veranschlagung.

Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bei Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familien - gab es einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Der Titel 883 63 - Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen an Kindertageseinrichtungen - und der Titel 893 63 - Zuschüsse an freie Träger für Investitionen an Kindertageseinrichtungen - sollten um insgesamt 5 Millionen € erhöht werden, um dem aktuellen Sanierungsbedarf bei Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden. Unter Hinweis auf beantragte EU-Mittel wurde der Antrag bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Zu Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - gab es eine ganze Reihe von Fragen. Da aber zunächst kein Vertreter des Kultusministeriums anwesend war, musste die Beratung verschoben werden.

Diskussionen gab es dann zur Titelgruppe 61, die eine neue Zweckbestimmung erhalten sollte, und zur neu geschaffenen Titelgruppe 62. Diese Änderungen waren notwendig geworden, da die Forschungsförderung des Bundes aufgrund der Föderalismusreform I neu gestaltet werden muss.

Einstimmig beschloss der Ausschuss hierzu, die mit einem Stern versehenen Haushaltsvermerke bei Titelgruppe 61 - Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen - und bei Titelgruppe 62 - Maßnahmen auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung gemäß Artikel 91b (1) GG - dahin gehend zu ändern, dass die gegenseitige Deckungsfähigkeit der beiden Titelgruppen aufgehoben und eine einseitige Deckungsfähigkeit zugunsten der Titelgruppe 62 vorgesehen wird.

Bei Titel 685 02 - Zuschüsse an die Hochschulen zur Absicherung befristeter Lehrverpflichtungen aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs - beantragte die Fraktion DIE LINKE, den Ansatz um 5 Millionen € und die Verpflichtungsermächtigung um 39,4 Millionen € zu erhöhen. Dieser Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion abgelehnt.

Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Auch hierzu lag ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Bei Kapitel 07 06 sollten fünf zusätzliche Stellen der Besoldungsgruppe A 15 für Studiendirektoren bzw. Seminarkonrektoren mit eigenständiger Leitungsfunktion für einen Seminarbereich an einem staatlichen Seminar für Lehrämter geschaffen werden. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 300 000 € sollten bei Titel 422 01 zusätzlich bereitgestellt werden.

Des Weiteren hatte die Fraktion DIE LINKE beantragt, 100 zusätzliche Stellen der Besoldungsgruppe A 13 für

Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendare zu schaffen und die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 1,1 Millionen € bei Titel 422 41 zu veranschlagen. Der Ausschuss lehnte diese Anträge mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.

Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte die Bitte an den Ausschuss für Finanzen gerichtet, einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, im Wirtschaftsplan des Landesgestüts Sachsen-Anhalt zwölf Stellen für Auszubildende auszuweisen und die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen, zu berücksichtigen.

Nachdem die Landesregierung erläutert hatte, dass beim Landesgestüt im Rahmen der Ausbildungsoffensive der Landesregierung seit Jahren zusätzlich ausgebildet worden sei, beschloss der Ausschuss mit großer Mehrheit, bei Kapitel 09 60 - Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Titel 682 35 - Zuschüsse für laufende Zwecke an das Landesgestüt - den Ansatz für 2007 um 20 000 € zu erhöhen. Ferner wurde eine Verpflichtungsermächtigung zugunsten der Haushaltsjahre 2008 und 2009 in Höhe von 80 000 € neu ausgebracht, um die Ausbildung in den kommenden Jahren abzusichern.

Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Bei Kapitel 13 01 - Steuern - gab es den Antrag der Koalitionsfraktionen, den Ansatz bei Titel 015 01 - Umsatzsteuergesamtanteil - um 100 Millionen € zu erhöhen. Dem stimmte der Ausschuss einmütig zu.

Bei Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen - lag ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, den Ansatz bei Titel 972 01 - Globale Minderausgabe - um 10 Millionen € zu reduzieren, um damit die fünfprozentige Kürzung der Zuschüsse an Verbände und Vereine zurückzunehmen. Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen und von der FDP-Fraktion abgelehnt.

Bei Kapitel 13 05 - Hochwasserhilfe - gab es eine Diskussion um den neu ausgebrachten Leertitel 919 01. Das Ministerium legte dar, dass der Bund sein Sondervermögen für die Hochwasserschadensbeseitigung aufgelöst habe. Sachsen-Anhalt habe im Jahr 2007 aus dieser Auflösung bereits Mittel in Höhe von 32 Millionen € erhalten. Das übersteige die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben um rund 20 Millionen €. Für den Fall, dass auch im Jahr 2008 noch entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden müssten, sollte nach der Auffassung des Ministeriums eine Rücklage in Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel 13 05 gebildet werden.

Der Ausschuss beschloss, dass im Sinne der Transparenz eine Aufschlüsselung nach den Mitteln für Maßnahmen, die im Jahr 2007 abgearbeitet werden, und den Mitteln, die einer Rücklage zugeführt werden, vorgenommen werden soll.

Diesem Ausschlussbeschluss entspricht die in der Beschlussempfehlung vorliegende Erläuterung nicht. Aus der Sicht des Ausschusses sollte eine Vertitelung erfolgen. Die Landesregierung wird die von ihr vorgeschlagene Änderung sicherlich heute oder in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses erläutern.

Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - lagen zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor.

Eine lebhafte Debatte gab es zu Titelgruppe 61 - Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden. Hierzu hatten die Koalitionsfraktionen beantragt, den Ansatz bei Titel 883 61 um 5 Millionen € zu reduzieren, damit die Garantie gegeben ist, dass die Mittel noch im Jahr 2007 abfließen.

Bei diesem Titel wie auch bei Titel 633 61 neu - Sonstige Zuweisungen an Gemeinden - gab es Kritik vom Landesrechnungshof: Bevor Mittel bereitgestellt werden, sollten die Voraussetzungen und die Maßstäbe für die Mittelvergabe feststehen und transparent dargestellt sein; dies sei in diesem Fall nicht gegeben. Es gebe weder materielle gesetzliche Regelungen noch verbindliche Erläuterungen im Haushaltsplan. Insofern stelle sich die Frage nach der Etatfähigkeit dieser Ansätze.

Die Fraktion der FDP und die Fraktion DIE LINKE schlossen sich den Bedenken und der Kritik des Landesrechnungshofes an. Da es noch keine gesetzliche Grundlage mit Stichtag und keine klaren Regelungen dazu gab, wer ab wann und wofür Zuwendungen erhält, und da die Landesregierung keine zufriedenstellenden Antworten gab, folgte die Mehrheit der Ausschusses gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der FDPFraktion bei einer Enthaltung dem Antrag der Koalitionsfraktionen, gemäß dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine Stichtagsregelung in den Haushaltsgesetzentwurf aufzunehmen. Diese Änderung findet sich in Artikel 1 Nr. 2/1 in der Beschlussempfehlung.

Die Anträge der Koalitionsfraktionen zu den Titeln 613 01, 613 05 und 883 01 wurden einstimmig beschlossen.

Mit den Anträgen zu den Titeln 633 13 und 633 14 schlug die Fraktion DIE LINKE vor, die von der Landesregierung beabsichtigte Förderung für die kreisfreien Städte nicht aus dem Bedarfszuweisungstopf zu leisten, sondern dafür Mittel in Höhe von 20 Millionen € bei Titel 633 13 auszubringen. Für einmalige Zuweisungen an die neu gebildeten Landkreise sollten bei Titel 633 14 ferner Mittel in Höhe von 20 Millionen € bereitgestellt werden.

Die Anträge wurden gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltungen bei der FDPFraktion und bei der CDU-Fraktion von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Bei Kapitel 13 21 hatten die Koalitionsfraktionen die Streichung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 16 und die Neuausbringung einer Stelle der Besoldungsgruppe B 2 - Direktor/Direktorin des Limsa - beantragt. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

In Bezug auf Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - korrigierte die Fraktion DIE LINKE ihren schriftlichen Antrag um die neuen Zahlen, die die Landesregierung vorgelegt hatte, und beantragte, den Ansatz der Nettoneuverschuldung bei Titel 325 01 um 149 449 000 € zu reduzieren.

Der Ausschuss lehnte diesen Antrag ab. Angenommen wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen, den Ansatz bei diesem Titel um 82 700 000 € zu kürzen.

Zu Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Zunächst gab es eine Debatte über die vom Ministerium vorgelegte Übersicht über die im Einzelplan 14 und übergreifend auch im Einzelplan 20 vorgesehenen kleinen Baumaßnahmen.

Der Ausschuss folgte dem Vorschlag des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr, den Ansatz bei Kapitel 14 03 - Verkehr - Titel 892 64 - Verkehrsinfrastruktur - Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen - um 600 000 € zu verringern.

Bei Kapitel 14 13 - Landesbetrieb Bau - wurde Titel 733 62 - Planung und Bauüberwachung des Nordabschnitts der Bundesautobahn A 14 durch die DEGES - mit einem Ansatz von 600 000 € und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 22,6 Millionen € neu ausgebracht.

Zu Einzelplan 20 - Hochbau. Der Landesrechnungshof stellte das Fehlen einer Prioritätenliste für den Einzelplan 20 fest. Da es im Hochschulbereich keine Rahmenplanung mehr gibt, ist es für das Parlament wichtig, eine Gesamtschau über die geplanten Maßnahmen zu erhalten. - Die Landesregierung erklärte, dass eine solche Liste erstellt werde.

Bei Kapitel 20 03 - Hochbau Ressorts (ohne Hochschu- len) - wurde Titel 282 61 - Sonstige Zuschüsse aus dem Inland - als Leertitel neu ausgebracht.

Die Ansätze bei den Titeln 771 61 und 713 62 wurden um 600 000 € erhöht bzw. abgesenkt. Der Ausschuss folgte auch diesbezüglich der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr.

Zu Kapitel 20 04 - Hochbau Hochschulen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, bei Titel 711 61 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - einen Haushaltsvermerk auszubringen, nach dem die Ausgaben für die dort aufgeführten Maßnahmen nur mit der Einwilligung des Finanzausschusses geleistet werden dürfen.

Mit der Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 in der Drs. 5/753 liegen Ihnen nunmehr die neuen Eckpunkte für den Nachtragshaushalt vor. Das Haushaltsvolumen steigt auf 10 207 438 400 €, die Summe der Verpflichtungsermächtigungen steigt auf 2 032 779 800 € und die Nettokreditaufnahme sinkt auf 292,32 Millionen €.

Aufgrund zahlreicher Änderungen im Gesetzentwurf entschloss sich der Ausschuss auf Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, dem Landtag vorzuschlagen, das Nachtragshaushaltsgesetz als Artikelgesetz vorzulegen.

Artikel 1 umfasst, wie bereits geschildert, die Änderung des Haushaltsgesetzes 2007 einschließlich der neuen Nr. 2/1. In Artikel 2 wird die Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Altlastensanierung SachsenAnhalt“ festgehalten.

Da bei Artikelgesetzen alle Artikel eine Überschrift haben müssen, bitte ich Sie, bei Artikel 3 die Überschrift „Inkrafttreten“ einzufügen. Das haben wir in der Hektik vergessen.

Der Gesetzentwurf hat auch eine neue Überschrift erhalten. Sie lautet „Nachtragshaushaltsgesetz 2007“.

Der Ausschuss verabschiedete die vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 4 : 0 Stimmen.

Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre Mitarbeit und Geduld bedanken. Wir haben dazu zwar nur zwei Ausschusssit