Protocol of the Session on July 12, 2007

Ich lasse abstimmen über die Sondervermögen insgesamt. Wer diesen in der Fassung des Gesetzentwurfes zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt sie ab? - Ablehnung bei der FDP und bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist den Sondervermögen in der Fassung des Gesetzentwurfs zugestimmt worden.

Ich rufe auf die Stellenpläne und die Stellenhaushalte. Es ist abzustimmen über die vom Finanzausschuss empfohlene Änderung bei Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - Kapitel 13 21. Wer der Empfehlung folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt dies ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP und DIE LINKE. Damit ist der Empfehlung gefolgt worden.

Ich lasse im Einzelnen über den Stellenplan in Einzelplan 13 abstimmen. Wer stimmt diesem zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP und DIE LINKE. Damit ist dem Stellenplan im Einzelplan 13 zugestimmt worden. - Das waren die Einzelabstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2007 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der Drs. 5/753. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen.

Wer stimmt Artikel 1 zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - DIE LINKE und die FDP. Damit ist Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen worden.

Wer stimmt Artikel 2 zu? -Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE und bei der FDP-Fraktion. Damit ist Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen worden.

Wer stimmt Artikel 3 zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und die FDP. Damit ist Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen worden.

Ich lasse jetzt über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt sie ab? - Niemand. Wer enthält sich

der Stimme? - Enthaltungen bei der FDP und bei der Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Nachtragshaushaltsgesetz 2007“. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt sie ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltungen bei der Fraktionen DIE LINKE und bei der FDP-Fraktion. Damit ist die Gesetzesüberschrift angenommen worden.

Ich lasse jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt das Gesetz ab? - Ablehnung bei der FDP und bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Nachtragshaushaltsgesetz 2007 so beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich lasse nun abstimmen über den Entschließungsantrag unter Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der Drs. 5/753. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren! Machen Sie noch mit? Es geht jetzt um die Abstimmung über Abschnitt II der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/753; das ist ein Entschließungsantrag. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Unruhe)

- Es geht um die Drs. 5/753 und den Entschließungsantrag unter Abschnitt II. Über diesen muss noch abgestimmt werden und das tun wir jetzt.

Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltungen bei der FDP und bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 1 verlassen.

Meine Damen und Herren! Ich bedanke ich mich ganz herzlich für die konstruktive und zügige Mitarbeit.

Wir kommen zu dem Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde - Drs. 5/746

Es liegen sechs Fragen in der Drs. 5/746 vor. Ich rufe die Frage 1 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Markus Kurze gestellt und betrifft die Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes (BEE- GEinfG) in Sachsen-Anhalt. Die Antwort für die Landesregierung erteilt die Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe. Herr Kurze, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Elterngeld wurden vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2007 in Sachsen-Anhalt gestellt und wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

2. Wie viele Väter nahmen die Elternzeit in Anspruch und wie viele Vätermonate wurden beantragt?

Vielen Dank. - Nun erteile ich der Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Frage des Abgeordneten Herrn Kurze beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Es wurden im ersten Halbjahr 2007 in Sachsen-Anhalt 7 089 Anträge auf Elterngeld gestellt. Die Bearbeitungsdauer eines Antrages beträgt, sofern die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden, durchschnittlich 13,47 Tage. Bei unvollständigen Antragsunterlagen, wenn von der Verwaltung also Unterlagen nachgefordert werden müssen, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit 31,75 Tage.

Nachforderungen entstehen sowohl aufgrund des Einreichens unvollständiger Angaben im Antragsformular vonseiten der Antragstellerinnen und Antragesteller als auch aufgrund erheblicher Schwierigkeiten bei der Umsetzung der vom Gesetz geforderten differenzierten Nettoeinkommensberechnung über die letzten zwölf Monate. Diese erfordert oftmals spezifische Nachfragen der Verwaltung bei dem Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin zu den Einkommensnachweisen als Grundlage für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes gemäß § 2 des Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetzes. Auf eine zusammenfassende Arbeitgeberbescheinigung kann nicht zurückgegriffen werden, da das Gesetz eine solche nicht vorsieht.

Zu Frage 2: In Sachsen-Anhalt haben im ersten Halbjahr 2007 602 Väter Elterngeld beantragt. Zur Anzahl der beantragten Vätermonate liegen aus der amtlichen Bundesstatistik derzeit lediglich für 90 im ersten Quartal 2007 bewilligte Anträge Daten vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung zunächst vorrangig Anträge beschieden worden sind, die eine Inanspruchnahme von Vätermonaten in den ersten Lebensmonaten des Kindes zum Gegenstand hatten.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes gestaltet sich in diesen 90 Fällen wie folgt: 36 Väter beantragten Elterngeld für zwei Monate, ein Vater beantragte Elterngeld für vier Monate, ein Vater für fünf Monate, vier Väter für sechs Monate, drei Väter für sieben Monate, zwei Väter für neun Monate und zwei Väter für zehn Monate. 41 Väter beantragten Elterngeld für zwölf Monate.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Beantwortung.

Wir kommen zu der Frage 2. Diese wird von der Abgeordneten Frau Dr. Klein von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um die Stellenausschreibung. Die Antwort für die Landesregierung wird durch Herrn Professor Dr. Olbertz erteilt. Bitte schön, Frau Dr. Klein, Sie haben das Wort.

Auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Stellenausschreibungen für den Schuldienst“, KA 5/6318, hat die Landesregierung mir geantwortet, dass auf den Einstellungskorridor auch die Stellen anzurechnen sind, die außerhalb der Stellenausschreibung für Absolventinnen und Absolventen besetzt werden. Es sollen zwei externe Stellenbesetzungen für Schulleiter erfolgen sowie acht befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es bei dem immer wieder diskutierten Lehrerüberhang nicht genügend qualifizierte Lehrkräfte, die zu Schulleitern berufen werden können?

2. Um Lehrkräfte mit welchem Lehramt handelt es sich bei den acht Entfristungen?

Herzlichen Dank, Frau Dr. Klein. - Nun erteile ich dem Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Für die Landesregierung gibt es keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass es in Sachsen-Anhalt Lehrkräfte gibt, die für die Wahrnehmung einer Schulleiterfunktion geeignet sind; denn anderenfalls hätten viele Schulleiterstellen in allen Schulformen gar nicht qualifiziert besetzt werden können.

Die hier angesprochenen Schulen in Landesträgerschaft haben jedoch aufgrund ihres schulischen Profils, ihrer besonderen Tradition und ihres Auftrages eine über die Landesgrenzen hinausgehende Bedeutung und Ausstrahlung. Dieser überregionalen Wirkung soll auch der Personenkreis entsprechen, der für eine Schulleiterstellung infrage kommt.

Eine überregionale Ausschreibung dieser Stellen dient nicht zuletzt dem Wettbewerb um die besten und am besten geeigneten Kandidaten nach bundesweiten Maßstäben und auch der Werbung für diese Schulen. Das praktizieren andere Bundesländer bei vergleichbaren Schulen übrigens ebenso; diese konkurrieren durchaus mit unseren Landesschulen.

Natürlich lässt eine bundesweite Ausschreibung auch Bewerbungen aus Sachsen-Anhalt zu. In Schulpforta konnte sich beispielsweise ein Bewerber aus unserem Land durchsetzen.

Zu Frage 2: Bei den Entfristungen handelt es sich nicht um Lehrkräfte, sondern um Betreuungskräfte an Förderschulen. - So weit meine Antwort.

Ich möchte noch eine persönliche Anmerkung machen: Eigentlich mache ich mir im Moment um die Einstellungskorridore ganz andere Sorgen. Diese resultieren aus der Kündigung des Tarifvertrages.

(Zustimmung bei der CDU)

Unter diesen Voraussetzungen Einstellungskorridore für die Einstellung gerade junger Lehrerinnen und Lehrer bzw. Anwärter durchzusetzen, wird mir noch außerordentlich große Schwierigkeiten bereiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Ich rufe die Frage 3 auf. Die Frage wird die Abgeordnete Frau Birke Bull von der Fraktion DIE LINKE stellen. Es geht um die beabsichtigte Erhöhung der Internatsbeiträge an der Landesschule Pforta. Herr Minister Olbertz wird dann auf die Frage antworten. Bitte schön, Frau Bull.