Protocol of the Session on July 12, 2007

Erstens. Können die Gelder als Investitionen in den Gemeinden 2007 noch abfließen?

Zweitens. Profitieren auch Gemeinden von den Zuweisungen, deren Haushalt nicht ausgeglichen ist? In diesem Zusammenhang denkt man zum Beispiel an die

Rolle der Kommunalaufsicht. Es wurde auch der Bezug zum Komm-Invest-Programm diskutiert, einem früheren Programm, das die Erwartungen nicht ganz erfüllen konnte.

Drittens. Der Nachtragshaushalt 2007 tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Kommen damit auch die Gemeinden in den Genuss der Zuweisungen, die sich vor der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2007 zusammengeschlossen haben?

Viertens. Wird sichergestellt, dass die Zuweisungen für die gesamte freiwillige Phase bereitgestellt werden, also somit für die Bildung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden in der freiwilligen Phase gleichermaßen gelten?

Fünftens. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Einstellung dieser 10 Millionen € eigentlich?

Im Innenausschuss hat Minister Holger Hövelmann und im Finanzausschuss hat Minister Jens Bullerjahn ausführlich Stellung bezogen. Aufgrund der Diskussion auch im Innenausschuss - es ging um die Frage: Können die Mittel noch abfließen? - ist der Betrag von ursprünglich 15 auf 10 Millionen € gesenkt worden. Aber ich glaube, jedem Anwesenden ist klar: Wie viele Gemeinden sich noch in diesem Jahr zusammenschließen, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen.

(Frau Weiß, CDU: Nein, niemand!)

Aber dass für alle, die dies wollen und auch tun, Anreize da sind, das sollen sie wissen. Es sollen alle Gemeinden davon etwas haben, egal ob sie ausgeglichene Haushalte vorweisen können oder nicht. Wir wollen mit der Änderung des FAG genau das, was mit der neuen Titelgruppe 61 bei Kapitel 13 12 vorgesehen ist, untersetzen.

Erstens. Gemeinden, die sich bis zum 30. Juni 2009 zu Einheitsgemeinden zusammenschließen, erhalten auf Antrag eine einmalige Zuweisung zur Stärkung ihrer Verwaltungs- und Leistungskraft, deren Höhe sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall richtet.

Zweitens. Jede bis 30. Juni 2009 gebildete Einheits- oder Verbandsgemeinde erhält zum Ausgleich der mit der Neugliederung verbundenen Aufwendungen eine einmalige investive Zuweisung in Höhe von 100 000 €. Weiterhin gibt es für die an der Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden beteiligten Gemeinden ergänzende investive Schlüsselzuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur.

Somit dürfte klar sein: Alle Gemeinden, die sich in der freiwilligen Phase zu entsprechenden Einheiten zusammentun, werden Förderungen bzw. Zuweisungen erhalten.

Herr Bullerjahn hat außerdem deutlich hervorgehoben, dass auch im Doppelhaushalt 2008/2009 die Titelgruppe 61 mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden wird. Eine Vorlage des Innenministeriums soll im Herbst in den Finanzausschuss kommen.

Ich habe mir bei der Diskussion über die gesetzliche Grundlage für das Einstellen dieser 10 Millionen € in den Nachtragshaushalt 2007 folgende grundsätzliche Frage gestellt: Welches Selbstverständnis haben wir Abgeordneten als Gesetzgeber von unseren Entscheidungen? Jeder Haushalt ist ein in Zahlen und Tabellen gefasster

Ausdruck von Politik. Das stammt, wie Sie wissen, nicht von mir, es stimmt aber dennoch.

(Herr Tullner, CDU, lacht)

Wir als Haushaltsgesetzgeber bestimmen doch, was mit den Landesmitteln passieren soll. Wenn wir es wollen, dann wird, so wie auch in diesem Fall, Geld bereitgestellt für den Zusammenschluss von Gemeinden und für Maßnahmen, die wir politisch wollen. Umsetzen muss es dann die Landesregierung.

Das erarbeitete und im Mitzeichnungsverfahren befindliche Leitbild und die FAG-Novelle bilden doch die Grundlagen für die Entwicklung und die Finanzierung der Gemeindestruktur. Wir werden im Parlament die erforderlichen Gesetze dazu beraten und sicherlich auch beizeiten beschließen. Die Gemeinden vor Ort warten auf Signale, sie wollen doch wissen, wann wir endlich so weit sind und wie die Bedingungen lauten.

Wir haben als Stichtag für die Inanspruchnahme der Förderung den 31. August 2007 aufgenommen, damit klar ist, dass Ansprüche aus der Titelgruppe 61 im Kapitel 13 12 erst danach bestehen.

Ich sage Ihnen auch, sollte es die Landesregierung - was ich noch nicht einmal ganz hinten in meinem Köpfchen denke - versäumen, die zugesagten Mittel in den Doppelhaushalt 2008/2009 einzustellen, dann werden wir dafür sorgen, dass sie im Haushaltsplan stehen. Wir haben es als Gesetzgeber schließlich selbst in der Hand.

Einen nicht ganz unwichtigen Punkt möchte ich noch ansprechen. Wir haben im Einzelplan 02 - Staatskanzlei - beim Kapitel der Landeszentrale für politische Bildung zwei Personalstellen aufgenommen, deren Aufgabe es ist, die Aktivitäten des Landesnetzwerkes für Demokratie und Toleranz und auch Projekte gegen Rechtsextremismus zu verstärken. Das Landesaktionsprogramm „Hingucken!“ und die Entwicklung lokaler Bündnisse und Aktionen müssen koordiniert werden.

Es gibt viele Tendenzen bei jungen Leuten, die mich hoffnungsfroh stimmen, bei Gesprächen und Veranstaltungen, die für den Demokratiegedanken werben, kleine Pflänzchen gebildet haben, die gepflegt werden müssen. Es ist in unser aller Interesse, dass das Land SachsenAnhalt auf allen Ebenen, auch und vor allen Dingen auf kommunaler und lokaler Ebene, die notwendige Unterstützung erfährt.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Zu all den anderen bereits genannten Fakten des Nachtragshaushaltes 2007 habe ich nichts Neues zu sagen, sodass meine Ausführungen dazu entbehrlich sind.

Über die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE haben wir im Finanzausschuss diskutiert und sie abgelehnt. Das werden wir auch hier tun.

Ich bitte namens der SPD-Fraktion um Zustimmung zu dem vorliegenden Nachtragshaushalt 2007 und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Frau Fischer, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kosmehl von der FDP-Fraktion. Möchten Sie diese beantworten?

Aber gern.

Bitte schön, Herr Kosmehl.

Frau Kollegin Fischer, nach Ihrem leidenschaftlichen Plädoyer für die freiwillige Bildung von Einheitsgemeinden würde ich Sie gern um eine Klarstellung bitten. Sie haben ausgeführt, dass der erste Teil der 10 Millionen €, also 5 Millionen €, für freiwillige Zusammenschlüsse auf Antrag gezahlt wird. Darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Aber dann haben Sie gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe, dass das Geld im Einzelfall nach der Wirtschaftskraft der Gemeinden verteilt wird.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass zwischen den Gemeinden noch einmal unterschieden wird und keine Pauschalbeträge - für jede Gemeinde gleich - bei einem Zusammenschluss an die Gemeinden gezahlt werden?

Es werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Sie wissen, dass über die FAG-Novelle gerade diskutiert wird. Lassen Sie uns abwarten, bis es so weit ist. Wir haben die Möglichkeit der pauschalen Zahlung, aber auch der Pro-Kopf-Pauschale vorgesehen.

Es gibt eine zweite Nachfrage. Frau Fischer, sind Sie bereit, auch diese zu beantworten?

Ja.

Herr Kosmehl, bitte.

Frau Kollegin Fischer, wir beschließen heute den Nachtragshaushalt und geben 10 Millionen € in die Hände des Innenministers für solche - -

(Heiterkeit bei der CDU - Minister Herr Hövel- mann lacht)

- Ich meine zur Verteilung und nicht als Geburtstagsgeschenk, Herr Minister. - Wir wollen heute beschließen, dass 10 Millionen € für freiwillige Zusammenschlüsse nach dem August 2007 gezahlt werden. Wir müssen uns doch dann aber als Parlament, wenn wir das so wollen, darüber im Klaren sein, wie diese Gelder verteilt werden.

Ich glaube, der Minister hat bisher dargestellt, dass es dafür bestimmte Pauschalen gibt, und zwar für jede sich zusammenschließende Gemeinde einen Betrag von 100 000 €. Das war wohl auch für den nichtinvestiven Teil gedacht. Jetzt sagen Sie seitens Koalitionsfraktionen, dass die Verteilung nach Wirtschaftskraft erfolgen solle. Ich hätte gern eine verlässliche Aussage, wie diese 5 Millionen € in diesem Jahr verteilt werden sollen.

Herr Kosmehl, verlässlich kann man es nur sagen, wenn wir über die FAG-Novelle beraten und diese dann auch beschlossen haben. Die Punkte, die ich eben genannt habe, sind in der Diskussion angedacht. Diese wollen wir auch so handhaben, und zwar zunächst diese 100 000 € bei der Bildung von Einheitsgemeinden und darüber hinaus Zuwendungen für investive Maßnahmen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft.

Vielen Dank. - Als letzte Debattenrednerin rufe ich Frau Dr. Hüskens von der FDP-Fraktion auf. Frau Dr. Hüskens, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach so viel Lob für den Minister ist es kein Wunder, dass meine Töne eher kritischer sind. Ich habe während der Reden schon überlegt, welche Punkte mir noch darzustellen bleiben, aber Frau Fischer hat gerade ein neues Feld aufgemacht.

Für die FDP-Fraktion hat sich durch die Haushaltsberatungen in unserer Bewertung des vorliegenden Nachtragshaushaltes nicht wirklich viel verändert. Positiv bewerten wir, dass die Neuverschuldung noch einmal gesenkt wird; zumindest ist das der Plan. Negativ ist für uns, dass dies mit Ausnahme einiger Millionen Euro nicht aufgrund von Einsparungen stattfindet, sondern wir davon ausgehen - da es eine neue Bewertung unserer Steuerschätzung gibt -, dass wir noch mehr Steuereinnahmen haben werden.

Ich sage ganz offen, es würde mich freuen, wenn sich unsere Hoffnung realisiert. Ich bin aber der Auffassung, dass es richtiger wäre, wenn wir auf eine Reihe von Belastungen aus dem Nachtragshaushalt verzichten würden. Ich habe es bei der Einbringung schon dargestellt. Die FDP-Fraktion hält die zusätzlichen Ausgaben für die Zukunftsstiftung und den Pensionsfonds für richtig. Die übrigen Ausgaben sind aus unserer Sicht im Jahr 2007 nicht erforderlich. Ich teile die Auffassung von Frau Klein, die hier geäußert hat, dass eine Reihe der Ansätze, die wir in den Haushalt eingestellt haben, überhaupt nicht abfließen werden.

Ich möchte auf die Diskussion über die IT-Mittel hinweisen. Das ist keine riesige Summe, aber wir haben in den Haushalt 2007 bereits sehr viel Geld eingestellt und nun kommen weitere 4 Millionen € hinzu. Wir haben versucht, darüber zu diskutieren, ob die Gelder überhaupt gebraucht werden. Uns ist dazu im Rahmen der Haushaltsberatungen dargestellt worden, dass man im Finanzministerium nicht wisse, ob die Gelder im IT-Bereich abfließen werden. Das sei zwar in den letzten Jahren nie der Fall gewesen und es seien immer einige Millionen Euro übrig geblieben, aber man könne nicht wissen, ob das im Jahr 2007 auch so sein werde.

Meine Damen und Herren! Ich sage sehr deutlich: Vor einigen Jahren, als wir mühsam diese 57 Millionen € IT-Mittel, die wir im Landeshaushalt zur Verfügung haben, in den Finanzhaushalt eingestellt haben - konzentriert im Einzelplan 13 -, war der Grund dafür, dass wenigstens einer weiß, wie viel für den IT-Haushalt festgelegt und wie viel Geld bereits abgeflossen ist. Deshalb haben wir dem Finanzminister die Zuständigkeit gege

ben. Wenn das Finanzministerium nicht weiß, was im Laufe eines Haushaltsjahres diesbezüglich passiert, können wir diese Gelder auch wieder den Fachkapiteln zuordnen, denn dann wissen zumindest die Fachpolitiker, was abfließt und was nicht.

Als noch schwieriger, auch nach dem, was Frau Fischer gerade dargestellt hat, sehe ich den Abfluss im Einzelplan 03 für die Kommunen an, vor allen Dingen wenn Sie jetzt sagen, Frau Fischer, dass wir noch warten müssen, bis das FAG hier im Landtag verabschiedet worden ist. Bisher sind wir von dem Stichtag 1. August 2007 ausgegangen. Dann kann das Geld fließen nach den Parametern, die uns dargestellt worden sind. Wenn Sie jetzt sagen, wir warten, bis das Finanzausgleichsgesetz die Parameter festlegt, dann werden wir wahrscheinlich Weihnachten feiern, bevor irgendeine Kommune ihren Antrag stellen kann.

Sie haben außerdem gerade noch ausgeführt, dass sich das nach wirtschaftlichen Gegebenheiten richten soll. Diese müssen aber festgelegt werden. Auch das dauert. Wir haben nicht umsonst das Problem, dass wir Mittel aus dem kommunalen Ausgleichsstock immer nur Jahre nachlaufend bewilligen, weil die Kollegen überhaupt nicht in der Lage sind, in Echtzeit zu bewerten, wie sich die wirtschaftliche Lage einer Kommune entwickelt.

Ich muss dazu ganz offen sagen: Bisher hatte ich in den Haushaltsberatungen nur Zweifel, ob die investiven Mittel abfließen können werden. Wir hatten deshalb gesagt, dass wir eigentlich eine Verpflichtungsermächtigung einstellen und die Barmittel erst im nächsten Haushaltsjahr einstellen wollen. Wenn es jetzt wirklich so ist, dass wir über die Parameter erst noch im Landtag beschließen müssen - Einbringung frühestens im September -, dann, muss ich wirklich sagen, bin ich auch bei den pauschalen Zuweisungen auf den Mittelabfluss gespannt.