Juni 2007 eingebrachten Entwurf nur unwesentlich. Einige Eckpunkte habe ich vorhin bei meiner Berichterstattung genannt.
Die Landesregierung ist sich treu geblieben und hat ihre Ziele auch gegen den Willen einzelner Koalitionäre durchgesetzt. Das Problem in Bezug auf das umstrittene Thema Nettoneuverschuldung und die Diskussion nach dem Motto „Reicht das, was an Steuermehreinnahmen dazu benutzt wird, nun aus oder nicht?“ hat die Landesregierung mit einem recht einfachen Trick gelöst, der jedoch wirklich nur in Zeiten sprudelnder Steuermehreinnahmen funktioniert. Sie hat die für dieses Jahr geplanten Steuereinnahmen um 100 Millionen € erhöht. Davon bekommen die Kommunen etwas ab und der Rest fließt in den Abbau der Neuverschuldung.
Insgesamt werden also 137 Millionen € zur Absenkung der Neuverschuldung eingesetzt. Es bleibt im Jahr 2007 bei einer Neuverschuldung von 292 Millionen €. Aber im nächsten Jahr - das haben wir soeben gehört - kommt der große Ruck beim Schuldenabbau; dann werden keine neuen Schulden mehr aufgenommen.
Beim Rest gab es, wie gesagt, nur unwesentliche Veränderungen. Es bleibt dabei: Geld wird in verschiedenen Fonds gebunkert, unter anderem in der Zukunftsstiftung. Diese ist jedoch noch nicht einmal beschlossen.
- Kurz davor. - Da die Zukunftsstiftung nur mit Zinserträgen arbeiten soll, ist das mit dem Mittelabfluss nicht so tragisch.
Wie gesagt, über die Zahlungen in den Pensionsfonds oder in die Zukunftsstiftung kann man noch diskutieren. Aber die Einzahlungen in den Altlastensanierungsfonds halten wir nach wie vor für eine Fehlentscheidung, auch wenn uns in der vorliegenden Beschlussempfehlung eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen wird, die die Zahlungen wenigstens einigermaßen sauber regelt.
Der Altlastensanierungsfonds ist - das habe ich schon mehrfach gesagt - mit fast 900 Millionen € gut ausgestattet und der Mittelabfluss hält sich gegenwärtig in Grenzen.
Der Minister verweist sowohl im Ausschuss als auch im Plenum immer wieder darauf, dass das Land das Geld gut anlege und dies wirtschaftlicher sei, als wenn es die Kreditaufnahme senken würde.
Wenn es so wäre, verehrte Kolleginnen und Kollegen, - diesbezüglich folgen wir der Einschätzung des Landesrechnungshofs - dass bei der Einbeziehung des tatsächlichen Aufwands an Personal- und Sachmitteln die Zinsen für die aufgenommen Kredite geringer wären als die Zinsen der Geldanlage, wäre es doch eigentlich viel gewinnbringender, wenn das Land als Banker arbeiten würde, anstatt das Geld als verlorene Zuschüsse in die Wirtschaftsförderung zu stecken.
Abgesehen davon, dass eine solche Tätigkeit nicht zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns gehört, würde uns die Höhe des Risikos bei solchen Geldanlagen interessieren. Wenn es denn wieder einmal zum Zusammenbruch irgendwelcher Geldmärkte kommt, müssen wir hoffentlich nicht draufzahlen.
Einer unserer Hauptkritikpunkte ist und bleibt die Kopfprämie für Gemeinden, die sich zur Einheitsgemeinde
finden sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ich kann manche Beweggründe, die für die Einheitsgemeinde sprechen, nachvollziehen. Doch das, was hierbei passiert, hat nichts mit politischer Meinungsbildung und Entscheidung zu tun. Hier werden die Gemeinden schlichtweg über das Instrument Geld genötigt, sich in der so genannten Freiwilligkeitsphase zur Einheitsgemeinde zusammenzuschließen.
Es kommt hinzu, dass die Etatfähigkeit des entsprechenden Vorschlags ernsthaft angezweifelt werden muss. Auch diesbezüglich schließen wir uns der Kritik des Landesrechnungshofs an.
Gegenwärtig liegt uns nichts, aber auch gar nichts außer der Stichtagsregelung vor, und diese auch nur, weil sie der Finanzausschuss dem Plenum empfiehlt. Es gibt keine Kriterien, wonach das Geld vergeben wird. Das Einzige, was heute zum Beschluss vorliegt, ist, dass die Gemeinden, die sich ab dem 1. August 2007 dazu entschließen, künftig als Einheitsgemeinde zu fungieren, statt der ursprünglich veranschlagten 15 Millionen € nur noch 10 Millionen € erhalten. Das Geld muss noch in diesem Jahr abfließen.
Durch den Stichtag 1. August 2007 gehen alle Gemeinden leer aus, die diesen Schritt bereits vollzogen haben. Auch die neuen Städte Bitterfeld-Wolfen und DessauRoßlau haben keinen Anspruch auf Mittel aus diesem Fonds. Für Dessau-Roßlau ist das nicht so tragisch. Sie bekommen noch etwas von den versprochenen 20 Millionen € für die kreisfreien Städte.
Bisher wurde für bestimmte Dinge, die man sich politisch wünschte, für bestimmte Übergangsregelungen oder Zielstellungen die Aufnahme in das FAG gewählt. Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt legt man erst einmal das Ziel fest. Es gibt keinerlei materielle gesetzliche Regelungen oder verbindliche Erläuterungen im Haushaltsplan. Damit liegt die Verwendung der Mittel völlig im Ermessen der Landesregierung.
Die Landesregierung hat bisher keine Kriterien und auch keinen verbindlichen Zeitplan für die künftigen Strukturen auf der gemeindlichen Ebene festgelegt. Nicht klar ist, wie die Gemeinden an die Mittel gelangen. Trotz allen Bürokratieabbaus muss es doch zumindest ein bestimmtes Antrags- und Bestätigungsverfahren geben, um das Geld abzufordern.
Die Fraktion DIE LINKE hält es für mehr als problematisch, Mittel in den Nachtragshaushalt einzustellen, ohne zu wissen, ob sie überhaupt gebraucht werden. Es stellt sich schon die Frage, ob damit nicht das Budgetrecht des Landtags verletzt wird, wenn der Landesregierung freie Hand gegeben wird, einfach 10 Millionen € unter die Leute zu streuen - als großes Dankeschön für die Einheitsgemeinde.
Wir bleiben stattdessen bei unserer Forderung, den Landkreisen Mittel in Höhe von 20 Millionen € für die Kosten der Fusion zur Verfügung zu stellen. Diese sind nachweisbar und werden vor allem dringend gebraucht. Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht und beantragen zu diesem eine namentliche Abstimmung.
Ich habe bereits bei der Einbringung des Entwurfes des Nachtragshaushaltsgesetzes auf unsere Vorschläge zur Verwendung der Steuermehreinnahmen hingewiesen. Ich bleibe dabei: Wir haben sehr sorgsam Schwerpunkte gesetzt, mit deren Hilfe zum großen Teil nicht die kommenden, sondern die gegenwärtigen Haushalte von Gemeinden, aber auch von Vereinen und Verbänden entlastet werden. Dabei wollen wir über den von der Landesregierung geplanten Abbau der Neuverschuldung um rund 71 Millionen € hinausgehen.
Noch eine Bemerkung zu unseren Änderungsanträgen. Die Fraktion DIE LINKE fordert: Statt Geld zu bunkern, sollen die Mehreinnahmen in die Bildung fließen. Den jungen Menschen in diesem Land muss eine Chance auf eine Arbeit gegeben werden, solange sie noch hier sind.
Das beginnt bei einer intakten Kita und geht über die Perspektiven derjenigen, die in diesem Jahr das Abitur bereits abgelegt haben und nun studieren wollen, bis hin zu denen, die ein Lehramtsstudium hinter sich haben und nun auf das Referendariat warten, auf das sie eigentlich einen Rechtsanspruch haben. Allerdings weiß niemand, wann dieses Referendariat von ihnen durchgeführt werden kann.
Auch die Auszubildenden brauchen eine Chance in Sachsen-Anhalt. Kaum eine der jungen Frauen, die in den verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung ausgebildet werden, haben eine Chance auf Übernahme. Rufbusse werden die jungen Frauen nicht in Sachsen-Anhalt halten. Bei der gegenwärtigen Altersstruktur wäre ein breiterer Einstellungskorridor notwendig, der von uns aus bis zum Jahr 2020 absinkt; denn dann haben wir ohnehin keine Menschen mehr im Land.
Aber auch die fünfprozentige Kürzung der Mittel für Vereine und Verbände, die durch das Land gefördert werden, muss aufgehoben werden. In den Verwaltungshaushalten der Ministerien sehen wir im Nachtragshaushalt kaum Einsparungen. Die globale Minderausgabe wurde zum Teil sehr restriktiv auf die Vereine umgelegt. Als Beispiel könnte ich den Einzelplan 02 - Staatskanzlei - nennen.
Auch zum Thema Rechtsextremismus ist schon viel gesagt worden. Wir bleiben dabei. Wir werden erneut einen Änderungsantrag einbringen, um zu erreichen, dass unser Landesprogramm gegen Rechtsextremismus umgesetzt wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Da wir heute noch eine sehr lange Tagesordnung vor uns haben, werde ich meine Redezeit ausnahmsweise nicht voll ausnutzen. Unsere Änderungsanträge liegen Ihnen vor. Wie gesagt, wir beantragen für unseren Änderungsantrag in der Drs. 5/793 eine namentliche Abstimmung. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Frau Dr. Klein. Es ist höchst erfreulich, dass Sie die Redezeit nicht voll ausgenutzt haben. Das bringt uns ein Stück voran. - Ich rufe als nächsten Debattenredner den Abgeordneten Herrn Tullner für den Beitrag der Fraktion der CDU auf. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Hinweise zur Fülle der Tagesordnung werde auch ich mich bemühen, die 26 Minuten Redezeit nicht voll auszuschöpfen und die einzelnen Punkte ein wenig stringenter darzulegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltspolitik war in den vergangenen Wochen vor und hinter den Kulissen einmal mehr eines der zentralen Themen. Hinter den Kulissen, im Kabinett, wurde über den Entwurf des Doppelhaushaltes beraten, vor den Kulissen, im Parlament, über den Nachtragshaushalt 2007. Wir alle haben gelegentlich gewisse Vibrationen aus den Vorgängen hinter den Kulissen gespürt.
Zudem hatte man gelegentlich den Eindruck, dass über einen Nachtragshaushalt mit Mehreinnahmen schwerer als über einen mit gegenteiligen Prämissen zu beraten sei. Dies ist in Teilen auch nachvollziehbar, weil angesichts des Eindrucks, dass die Kassen süßer denn je klingen, bei vielen Verantwortlichen im Land die emotionale Bereitschaft zu einer strukturellen Konsolidierung nachlässt. Das wissen wir. Deshalb kommt auf uns als Finanzpolitiker die Aufgabe zu, Stringenz und Nachhaltigkeit einzufordern. Damit macht man sich nicht unbedingt beliebt. Das wissen wir und das nehmen wir mit Verantwortung und Respekt auch in Kauf.
Zu Beginn der Beratungen habe ich auf den unserer Meinung nach nicht ganz stimmigen Kontext innerhalb des Dreiklangs „Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen“ hingewiesen. Ich denke, im Beratungsgang ist es gelungen, diesbezüglich Änderungen herbeizuführen.
Ich bin insbesondere dem Finanzminister und dem Kabinett als solchem selbstredend dankbar, dass sie unsere Problemstellungen und Anregungen bei ihrem Handeln berücksichtigt haben. Diese Partnerschaft im Handeln zeichnet die Finanzpolitik dieser Regierung aus und macht sie, so denke ich, auch so erfolgreich.
Ich denke, man darf getrost hinzufügen: Ein kleiner weicher Kern ist auch dabei. Das macht unsere koalitionsinterne Zusammenarbeit auch so angenehm, erfolgreich und immer wieder auch spannend. Dafür vielen Dank!
Natürlich kann man sagen: Das Glück des Aufschwungs und die Steuermehreinnahmen haben dies verursacht. Doch, meine Damen und Herren, dahinter steht eine Politik, die diesen Aufschwung zumindest nicht behindert und die zugleich entschlossen, vernünftig und beherzt die richtigen Schlussfolgerungen zieht.
Das Vorziehen des Schuldenstopps manifestiert eine Zeitenwende in Sachsen-Anhalt. Wir als Koalition haben dokumentiert, dass wir unserer Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommenden Generationen gegenüber gerecht werden. Ich denke, darauf können wir alle miteinander stolz sein. Einschränkend
muss man natürlich hinzufügen: Auch der Doppelhaushalt muss erst noch beschlossen werden; aber ich wage einmal einen Blick in die Zukunft.
Selbstzufriedenheit ist jedoch fehl am Platze. Schulden in Höhe von 20 Milliarden € sind noch immer vorhanden. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie wir wirksame Mechanismen einbauen, die zukünftig das Mehren der Schulden verhindern.
Die Null bei neuen Schulden, meine Damen und Herren, wird zum Rubikon der Finanzpolitik. Das muss jedem klar sein. Wenn ich jetzt eine pathetische Ader hätte, würde ich noch hinzufügen, dass wir uns als Finanzpolitiker - wie einst die Spartaner bei den Thermophylen gegen die Perser - bis zum letzten Mann gegen Schuldengelüste zur Wehr setzen werden. Wir haben nachher noch Gelegenheit, uns bei einigen anderen Anträgen darüber auszutauschen.
Der Nachtragshaushalt ist - ich sagte dies bereits - im Kontext des Doppelhaushaltes zu diskutieren. Vorsorgetitel wie Pensionsfonds und Altlastensanierung sind ebenso enthalten wie die Zuführung zur noch zu gründenden Zukunftsstiftung. Frau Dr. Klein wies darauf hin. Aber ich denke, dass der Finanzausschuss in der nächsten Woche diesbezüglich auch Entscheidungen treffen wird.
Ich bin froh darüber, dass es uns gelungen ist, insbesondere in Bezug auf den Altlastenfonds bestehende rechtliche Bedenken durch die vorliegende Novelle zum Altlastenfondsgesetz auszuräumen.