Protocol of the Session on June 14, 2007

Bitte schön, Herr Wolpert.

Auf die infame Unterstellung eines Stellungsvorteils will ich jetzt nicht eingehen. Aber, Herr Gürth, können Sie sich daran erinnern, als wir im Jahr 2003 über die Diätenerhöhung diskutiert haben, dass wir damals gesagt haben, wir warten ab, was in Nordrhein-Westfalen passiert, und dass wir beim nächsten Mal darüber diskutieren wollten, ob wir das machen oder nicht? Deswegen kommt es nicht aus der Hüfte geschossen, sondern ist schon im Jahr 2003 von uns angekündigt worden.

Verehrter Kollege Wolpert, diese Ankündigung als solche habe ich so nicht in Erinnerung.

(Oh! bei der FDP)

- Nein, nein. Ich will das einmal konkret feststellen, damit nicht falsche Entrüstung ohne Not entsteht. Das wäre auch nicht gut für das Herz.

Es gibt ein klares Verfahren und das ist ein gutes Verfahren. Wir kommen nicht zusammen und überlegen einmal, was hätten wir gern und was möchten wir gern, sondern wir haben eine unabhängige Kommission, die eingesetzt wird. Diese Kommission macht einen Vorschlag und dann haben wir als Abgeordnete zu überlegen, ob die Vorschläge der Kommission gänzlich oder teilweise übernommen werden sollen.

Zu dem Zeitpunkt, als das Abgeordnetengesetz das letzte Mal behandelt wurde, wurde in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein der eben angesprochene Systemwechsel in der Öffentlichkeit mit großer Aufregung diskutiert. Es ist seinerzeit schon höchst kritisch gewesen, weil letztlich das, was sich die Initiatoren dieses Systemwechsels erhofft haben, nicht nachgewiesen werden konnte, und zu diesem Zeitpunkt auch im Schwange war, ob sich der Bundestag das System NRW und Schleswig-Holstein vielleicht aneignet.

Insofern haben wir gesagt - das stimmt, das ist zutreffend -, wir wollen einmal sehen, ob der Bundestag das macht. Der Bundestag hat das bis heute nicht getan. Kein weiteres Parlament hat es bis heute getan. Es gibt inzwischen, seit dem Jahr 2003 bis zum Jahr 2007, Neuregelungen in anderen Ländern; ich setze voraus, dass Sie das wissen, wenn man sich mit so einer Sache befasst. Kein anderes Land hat aber diesen Systemwechsel vollzogen, weil inzwischen die höchste Problematik, die damit verbunden ist, bekannt ist.

Außerdem noch das: Wenn Sie es als Liberale für angezeigt gehalten hätten, dies in die Debatte zu bringen, wäre es guter parlamentarischer Brauch gewesen, dass Sie das anzeigen, in der Runde der parlamentarischer Geschäftsführer - wir sitzen sehr oft zusammen -, in der Runde der Fraktionsvorsitzenden oder im Ältestenrat. Irgendwo und irgendwann in den letzten Monaten wäre die Chance gewesen zu sagen, wir wollen einen fundamentalen Wechsel. Das ist ja nicht irgendetwas. Das bedeutet eine Verdoppelung der Diäten, den Aufbau eines Versorgungswerkes - -

(Widerspruch bei der FDP - Zuruf von Herrn Franke, FDP)

- Das hängt ja damit zusammen. Ansonsten funktioniert es ja schon gar nicht. Deswegen müssen Sie sich diese Kritik gefallen lassen, wenn Sie etwas so Revolutionäres nicht anzeigen und jetzt, aus der Hüfte geschossen, einen Vorschlag präsentieren, der alle überrascht und der wahrscheinlich nicht sehr gut durchdacht ist.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. Der Abgeordnete Herr Kosmehl hat sich noch gemeldet. Möchten Sie diese Frage auch noch beantworten? Sie müssen es nicht, aber Sie können es.

Bitte schön, Herr Kosmehl.

Kollege Gürth, ich habe keine Frage an Sie, ich habe eine persönliche Bemerkung, eine Intervention.

Dann intervenieren Sie bitte.

Herr Präsident, die Art und Weise, wie die Debatte hier geführt worden ist, wird sicherlich nicht der Sachlichkeit gerecht, die in diesem Hohen Hause sonst üblich ist bei diesem Thema. Dabei lasse ich jetzt einmal außen vor, zu welchem Zeitpunkt was in die Debatte eingebracht worden ist.

Aber eines möchte ich hier doch anmerken. Es kann nicht sein, dass einer Fraktion in diesem Hohen Hause quasi ein Denkverbot oder auch ein Äußerungsverbot auferlegt wird hinsichtlich Vorschlägen, die in einem anderen Parlament, sogar in zwei anderen Parlamenten mit Mehrheit anderer politischer Parteien beschlossen worden sind und die deswegen als legitime Systeme anerkannt sind.

Wenn man so etwas in die Diskussion einführt, dann darf man das sicherlich. Das kann man dann auch bewerten. Aber dass man es macht, dafür sollte man sicherlich nicht bestraft oder hier in dieser Art und Weise abqualifiziert werden.

Eine zusätzliche persönliche Bemerkung als vielleicht einer der jüngsten Abgeordneten in diesem Raum: Wir alle sollten einmal überlegen, inwieweit die Altersversorgung, die wir als Abgeordnete dieses Hohen Hauses nach dem Ausscheiden aus diesem Parlament erhalten, angemessen ist. Darüber sollte man auch nachdenken. Dazu dient auch ein Systemwechsel, um dies vielleicht besser bewerten zu können, als es derzeit der Fall ist.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank für Ihre Intervention und Ihre persönliche Meinung. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, meine Damen und Herren.

Ich glaube, alle haben ihre Auffassung sachlich darstellen können. Es wurde keinem verboten zu denken. Dafür sorgen auch ich und meine beiden Kollegen hier oben.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in Drs. 5/699. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion in Drs. 5/709 vor. Es ist eine Überweisung an den Ältestenrat beantragt worden. Wer einer Überweisung an den Ältestenrat zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich erspare mir die Frage nach den Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Bundesratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/399

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/669

Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2006 statt.

(Unruhe)

- Ich bitte doch ein bisschen um Ruhe, meine Damen und Herren.

Berichterstatter ist der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Daniel Sturm. Anschließend nimmt für die Landesregierung die Frau Justizministerin das Wort. Danach steigen wir in die Diskussion ein. Bitte schön, Herr Sturm, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Sehr geehrte Damen und Herrn! Der Antrag in Drs. 5/399 - -

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte doch wirklich um Ruhe. Wir haben noch ein ganz erkleckliches Programm heute.

Danke schön. - Der Antrag in der Drs. 5/399 ist dem Ausschuss für Recht und Verfassung in der 12. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2006 zur Beratung überwiesen worden.

In der 12. Sitzung am 21. März 2007 führte der Ausschuss die in der 10. Sitzung am 24. Januar 2007 beschlossene Anhörung durch.

Dabei wurden seitens des Anwaltsvereins SachsenAnhalt und des deutschen Anwaltsvereins erhebliche Bedenken gegen eine Gesetzesinitiative deutlich gemacht. Das geltende Recht biete nicht nur eine ausreichende, sondern eine gute Möglichkeit, einer zu missbilligenden Tatgesinnung durch strafrechtliche Sanktionen entgegenzutreten.

Der Vertreter des Richterbundes Sachsen-Anhalt erklärte, dass es keiner Gesetzesänderung bedürfe, um die Täter angemessen zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaften hätten kein Problem damit, diese Straftaten zu verfolgen und in den Griff zu bekommen. Eine Gesetzesänderung könne demgegenüber aber auch als politisches Signal gesetzt werden und ein angemessenes Instrumentarium natürlich hilfreich und unterstützend sein.

Auch von der Europauniversität Frankfurt/Oder wurde die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht gesehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es in der Praxis Probleme mit der Bestimmung einer rechten Gesinnung gebe. Dies sei vor allem schwierig, wenn ein Täter nichts zu seinen Motiven oder Beweggründen sage.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich würde doch noch einmal herzlich darum bitten, Ihre Gespräche, soweit es geht,

einzustellen. Hier vorn kann man nichts verstehen. Wir haben nachher einen parlamentarischen Abend. Bei diesem können wir noch so viel erzählen.

Bitte schön, Herr Sturm.

Die Gesinnung der Täter werde mit der Änderung des Strafrechts nicht geändert. Zudem lege das Strafgesetzbuch ein Tatstrafrecht zugrunde. Falls es gewollt sei, dass auf der Grundlage der Gesinnung bestraft werde, dann würden die Grundlagen des geltenden StGB angetastet. Soweit die Gesinnung im Zusammenhang mit der Tat stehe, werde dies bereits über § 46 StGB erfasst und bei der Strafzumessung in der Praxis berücksichtigt.

Herr Professor Sonnen von der Universität Hamburg machte deutlich, dass Aktionsprogramme, zu denen auch das Nachdenken über Strafverschärfungen gehöre, notwendig seien, da es sich um ein bundesweites und internationales Problem handele.

Auch Frau Krüger von der Universität Bielefeld befürwortete eine Strafverschärfung nicht und begründete dies mit unrealistischen Erwartungen hinsichtlich der generalpräventiven Wirkung. Die gegenwärtigen strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten erfassten bereits derart motivierte Körperverletzungsdelikte.

Herr Professor Dr. Herzog von der Universität Bremen sagt, er halte eine klare Ansage für notwendig und unterstütze deswegen die Initiative im Land Sachsen-Anhalt mit Nachdruck. Die Art und Weise der Tatbegehung bei rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten ziele auf Terror und auf Demütigung. Auch die über das einzelne Opfer hinausgehende Wirkung auf andere Menschen, die völlige Negierung des Achtungsanspruchs der Opfer und eine über die individuelle Verletzung hinausgehende Bedeutungsdimension dürften nicht vernachlässigt werden.

Von der Mobilen Opferberatung für Opfer rechter Gewalt im Land Sachsen-Anhalt wurde die Initiative begrüßt, weil der Fokus lange Zeit eben nicht auf rassistisch motivierte Gewalttaten in Sachsen-Anhalt gelegen habe.