Protocol of the Session on June 14, 2007

Ich möchte noch eine Bemerkung machen zu der Sondersitzung. Sicher, wir sind immer bereit, Sondersitzungen zu machen, aber eines kann nicht sein: dass wir jetzt sozusagen getrieben werden. Die Landesregierung braucht zwei Landtagssitzungen, ehe sie diesen einen Satz als Änderung hier in das Parlament kriegt. Dafür eine Sondersitzung zu machen, das muss sich wirklich in der Zukunft nicht häufen. Dazu sind wir nicht bereit.

Der Finanzminister hat in der Aussprache schon mehrmals gesagt, dass das Problem der Finanzämter schon während der Beratung des Entwurfs des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes zur Debatte stand, also schon jahrelang. Sie brauchten jetzt wirklich zweieinhalb Monate, um dieses Gesetzgebungsverfahren in Bewegung zu setzen, und wir machen eine Sondersitzung. Ich hoffe in unser aller Interesse, dass das wirklich nur eine Ausnahme ist.

Frau Dr. Paschke, wegen des Zeitpunktes der Einbringung bitte ich um Verständnis. Das hängt damit zusammen, dass wir tatsächlich eine Diskussion darüber hatten, ob man nicht alternativ den § 7 Abs. 4 insgesamt streichen sollte. Nehmen Sie es bitte auch als eine bewusste politische Entscheidung, dass das nicht geschieht. Grundsätzlich teile ich Ihre Kritik an einer solch kurzen Abfolge zwischen der ersten und der zweiten Lesung.

Was die Willensbildung der Koalitionsparteien anbetrifft, mische ich mich da kräftig ein in meiner Eigenschaft als Schriftführer im SPD-Ortsvorstand Aschersleben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Bischoff, SPD, lacht)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/695

Einbringer ist seitens der Landesregierung der Minister des Innern, Herr Minister Hövelmann. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zu Änderung dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform ist eine Folge der organisatorischen Änderungen in der Landespolizei durch die Polizeistrukturreform. In Vorbereitung des endgültigen Inkrafttretens der Polizeistrukturreform und des Gesetzes zum 1. Januar 2008 soll deren Umsetzung bereits zum 1. Juli 2007 anfangen und am 1. Januar 2008 abgeschlossen sein.

Ich darf Folgendes noch einmal hervorheben:

Die künftige Polizeistruktur soll organisatorische Antworten auf aktuelle Sicherheitsphänomene und -herausforderungen geben. Sie verspricht eine gesteigerte Effektivität und Effizienz in der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben.

Es geht um die Reduzierung von sechs auf drei Polizeidirektionen. Dies führt bei einer konsequenten strategischen Aufgabenausrichtung zur erheblichen Verschlankung der Stabs- und Administrationsstrukturen.

Die Stärkung von Vor-Ort-Kompetenzen und der Eigenverantwortung auf der Ebene der Polizeireviere zur Erledigung polizeilicher Kernaufgaben ist Inhalt der Reform.

Es geht um die Bewältigung neuer Aufgaben, neue Schwerpunktsetzungen und Maßnahmen der Qualitätssteigerung. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil der Polizeistrukturreform. Sie haben organisatorische und personelle Konsequenzen in Form der Einrichtung neuer Aufgabenbereiche in der Kriminal- und Verkehrsprävention und im polizeilichen Staatsschutz in jedem Polizeirevier.

Es geht um die Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen bei gleichzeitiger Beibehaltung des dichten und bürgernahen Netzes von 14 mit den Landkreisen und kreisfreien Städten deckungsgleichen Polizeirevieren, 30 Revierkommissariaten und 72 Revierstationen, die zur Aufrechterhaltung der notwendigen polizeilichen Flächenpräsenz auch künftig vorgehalten werden.

Daraus resultieren folgende Anpassungen dienstrechtlicher Normen:

Erstens das Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In den Polizeirevieren Magdeburg und Halle kann nunmehr auch ein Personalrat gewählt werden, da sich die Zuständigkeit der Polizeidirektionen Nord und Süd über Magdeburg bzw. Halle hinaus auf weitere Polizeireviere erstreckt.

Zweitens die Anlage zur Besoldungsordnung. Hierbei geht es um die Anpassung der Besoldung der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten der vorgenannten Polizeidirektionen an gewachsene Verantwortungsbereiche hinsichtlich Einwohner- und Mitarbeiterzahl sowie des Einsatzgeschehens und der Kriminalitätsbelastung.

Die besondere Bedeutung der Polizeidirektion SachsenAnhalt-Nord erwächst aus der Zuständigkeit für den Verkehrsknotenpunkt Magdeburg für das Eisenbahn-, Autobahn- und Wasserstraßennetz und aus der Zuständigkeit für die Wasserschutzpolizei im gesamten Land. Die Polizeidirektionen Nord und Süd sind jeweils Versammlungs- und Waffenrechtsbehörde für den Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg bzw. der Stadt Halle an der Saale.

Anstelle der bisherigen Besoldung nach Besoldungsgruppe A 16 mit Zulage soll nunmehr die Besoldung nach Besoldungsgruppe B 2 für den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Süd in Halle und die Besoldung nach Besoldungsgruppe B 3 für den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Polizeidirektion Nord in Magdeburg vorgesehen werden. Keine Änderung ist bei der Direktion Ost in Dessau vorgesehen.

Drittens die Schaffung einer Norm zum Personalübergang. Zur Vermeidung personalrechtlicher Einzelmaß

nahmen in erheblichem Umfang soll die gesetzliche Überleitung der Bediensteten erfolgen. Entsprechendes hat sich bereits bei der Polizeistrukturreform im Land Brandenburg sowie in unserem Land bei der Auflösung der Regierungspräsidien und der Neugründung des Landesverwaltungsamtes als praktikabel erwiesen.

Ich darf Sie darüber informieren, dass ich mit dem Polizeihauptpersonalrat bereits eine Dienstvereinbarung habe abschließen können, die die zur sozialverträglichen Umsetzung erforderlichen Personalmaßnahmen und den Ausschluss der Anwendbarkeit des § 36a des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Inhalt hat.

Ich danke Ihnen, wünsche uns im Ausschuss eine konstruktive Diskussion und verbinde damit die Hoffnung, dass wir den Gesetzentwurf zeitnah verabschieden können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von der Abgeordneten Fiedler. - Bitte sehr.

Ich habe eine Verständnisfrage zu Artikel 2. Ist die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes bereits im Zusammenhang mit der noch ausstehenden endgültigen Entscheidung über die Sitze der Polizeireviere zu sehen?

Die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes ist notwendig, damit wir in jedem Revier künftig eine Personalvertretung wählen können, und zwar unabhängig davon, wo das Polizeirevier seinen Sitz hat.

Danke sehr, Herr Minister. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Als erster Debattenredner hat Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, wenn Sie das möchten, dann fordere ich natürlich auch den Sitz des Reviers des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am Standort BitterfeldWolfen, der viertgrößten Stadt Sachsen-Anhalts ab dem 1. Juli dieses Jahres.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange einmal von hinten an und komme dann auf die Besoldungsordnung zurück.

Herr Minister, Sie haben gerade versucht, die Nachfrage zu beantworten. Sie haben aber nicht die ganze Wahrheit gesagt. Denn mit der Streichung der Nr. 1 haben Sie in Bezug auf die Festsetzung, dass der Personalrat am Sitz des Landkreises, in dem sich das Revier befindet, zu sein hat, ein Stück weit etwas herausgenommen, das in Ihre Struktur passt. In der Regel machen Sie das Revier am Kreissitz, allerdings mit den Ausnahmen Sangerhausen und Naumburg. Deshalb brauchen Sie diese Änderung im Landespersonalvertretungsgesetz. Man wird darüber diskutieren müssen, ob der Landtag das so haben möchte.

(Frau Weiß, CDU: So ist es!)

Denn in diesem Moment, Herr Minister, brauchen Sie den Landtag dann doch - dies ist mir bei der Diskussion aufgefallen -, um die Standorte für die Polizeireviere festzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zu Artikel 1, zu der Festlegung der Besoldungsgruppen für unsere dann noch drei Polizeipräsidentinnen oder -präsidenten. Herr Minister, darüber wird sicherlich noch intensiv zu reden sein.

Sie dürfen nämlich nicht nur die positiven Beispiele aus unseren Nachbarländern heranziehen, sondern müssen auch die Beispiele betrachten, die Ihnen vielleicht nicht so ganz passen wie beispielsweise in Sachsen oder Berlin, wo es nur eine B2-Besoldung und beispielsweise keine B5- oder B4-Besoldung und was wir hier alles lesen gibt.

(Zuruf von Minister Herrn Hövelmann)

- B 5 lesen wir in der Begründung aus dem Nachbarland Brandenburg. Ich war ja noch bei der Ausgangsfrage.

Es gibt andere Nachbarländer, die ihre Polizeidirektionen deutlich gemäßigter führen lassen, also mit einer niedrigeren Besoldungsstufe. Es war immer gute Sitte hier in diesem Hohen Haus, dass wir uns durchaus auch mit diesen Besoldungseinschätzungen beschäftigen und dass wir sehr genau hinschauen, ob es wirklich diese Besoldungsstufen sein müssen.

Herr Minister, Sie haben völlig Recht: Man muss auch ein Stück weit auf die Größe der Behörde schauen, die dann zu verwalten ist. Das kann aber nicht das alleinige Kriterium sein, sondern es muss auch noch in die Struktur der Behördenleiter im Land Sachsen-Anhalt passen. Ich glaube, da gibt es noch deutlichen Gesprächsbedarf. Ich sage Ihnen für die FDP-Fraktion: Die hier vorgeschlagene Eingruppierung werden wir nicht mittragen.

(Zustimmung von Herrn Wolpert, FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas zum allgemeinen Ablauf der Beratung sagen. Das betrifft Sie bei der ersten Vorlage, den Finanzminister aber schon mit zwei weiteren Vorlagen am heutigen Tag.

Für die Landesregierung ist es natürlich einfach, im JuniPlenum zu sagen: Alles ist ganz dringend. Wir brauchen das im Juli wieder zurück. - Das Parlament - so habe zumindest ich es kennen gelernt - war immer dazu bereit, der Landesregierung in solchen Fragen entgegenzukommen, soweit es möglich ist, um eine zügige Beratung sicherzustellen.

Allerdings bedarf es bei einer zügigen Beratung auch der Möglichkeit, dass man sich intensiv mit dem Inhalt beschäftigen kann. Gerade die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes sollten wir dazu nutzen, bei den Personalvertretungen noch einmal nachzufragen und sie anzuhören. Auch wir sollten uns darüber klar werden, ob wir diese Änderungen haben wollen. Herr Minister bzw. diejenigen, die Herr des Verfahrens sind, nämlich die Koalitionsfraktionen, wenn dies gewährleistet ist, dann wird sich auch die FDP-Fraktion nicht verschließen, eine zügige Beratung und Verabschiedung durchzuführen. Aber das bitten wir uns aus.

Meine zweite Anmerkung: Wir haben den Fall, dass zwei Ressorts zeitgleich eine Änderung ein und desselben Gesetzes einbringen, nämlich des Landesbesoldungsgesetzes. Das halte ich für schwierig. Wir sollten uns mit

dem Finanzausschuss darüber verständigen, ob man das zusammenführen kann, damit es nicht zwei Veröffentlichungen zweier Änderungen gibt und unter Umständen Probleme für den Rechtsanwender entstehen.

Ich hätte mir gewünscht, dass man das sozusagen in einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes zusammengefasst hätte. Das wäre sicherlich möglich gewesen. Wir sollten in den Ausschussberatungen darauf achten, dass wir hier nicht der Unsicherheit Vorschub leisten, sondern dass wir das zusammenfassen, damit für den Rechtsanwender klar ist, was am Ende beschlossen wird. - Vielen Dank.