Ich wundere mich insofern, Frau Hüskens, als Sie sagen, wir müssten eine völlig andere Enquetekommission einrichten, aber dann beschreiben Sie Folgendes:
Die Enquetekommission soll auf der Grundlage einer Evaluation und Bestimmung der Landesaufgaben, insbesondere der Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die notwendigen qualitativen und quantitativen Entwicklungen des Landespersonals in Sachsen-Anhalt darstellen. Es soll bewertet werden, inwieweit die Erfüllung
dieser öffentlichen Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in dem erforderlichen Umfang und der notwendigen Qualität möglich ist. Dann sagen Sie: Eine solche Enquetekommission brauchten wir.
wie wir denn diese Dinge realisieren. Sie beschreiben das, was in der Zielstellung der Enquetekommission enthalten ist, und sagen, wir brauchen eine völlig andere. - Dies erschließt sich mir nicht.
Herr Gallert, jetzt weiß ich auch, warum das so darin steht. Es ist etwas völlig anderes, ob man artig aufschreibt, was derzeit die Aufgaben des Landes sind, oder ob man sich überlegt, - ich bleibe bei dem Betrag von 6 Milliarden € - welche Aufgaben kann und will man als Land davon wahrnehmen, und zwar unabhängig von der derzeitigen Finanzverteilung. Das ist nämlich etwas völlig anderes.
- Nein. Sie werden immer in dem Bereich gefangen sein, den wir jetzt haben. Das heißt, wir werden genau dem Punkt nachgehen, den die Landesregierung sinnvollerweise vorgegeben hat, werden uns daran abarbeiten und dann zu dem Ergebnis kommen, das ich vorhin dargestellt habe, nämlich dass wir zwei Jahre zu spät kommen werden.
Ich bin der Auffassung, dass Sie sich einfach einmal davon lösen müssen zu sagen, was habe ich denn und wie kann ich es verteidigen. Sie müssen sagen, was ein moderner Staat zukünftig für Aufgaben haben wird. Dass wir dazu unterschiedliche Vorstellungen haben werden, ist unbenommen. Ich kann mir einen ganz anderen Staat vorstellen als Sie. Aber es wäre es wert, darüber einmal eine Diskussion zu führen. Ich finde es ein wenig schade, dass wir die Chance vertun.
Vielleicht geben Sie uns allen die Möglichkeit, das Ganze noch einmal in einem Ausschuss zu diskutieren. Es gab ja, glaube ich, auch von den Koalitionsfraktionen das Angebot, dass wir im Finanzausschuss oder im Innenausschuss einmal darüber diskutieren, worin wir die Zielstellung einer Enquetekommission sehen würden.
Dann könnten wir vielleicht auch den Bereich der Schwerpunktsetzung ein wenig strukturieren und die Arbeit ein wenig effizienter gestalten.
Ich sage aber ganz klar: Das Minderheitenrecht haben Sie geschäftsordnungsmäßig tadellos umgesetzt. Deshalb können wir hier nur an Sie appellieren, mit uns in die Diskussion einzutreten. Wenn Sie die Enquetekommission so haben wollen, wie Sie sie beantragt haben, werden Sie sie bekommen. Wir werden darin natürlich konstruktiv mitarbeiten.
Ich fände es aber für den Landtag und für mich selbst schön, weil ich nicht so gern sinnlos arbeite, wenn wir versuchten, die Antragstellung so zu verändern, dass wir wirklich über die Dinge diskutieren, nämlich über Aufgabenstellungen, über gesetzmäßige Aufgaben, für die wir hier im Landtag Verantwortung tragen, und uns nicht daran abarbeiteten, ob eine Benchmark die richtige Variante und die richtige Herangehensweise ist, um Personalabbau zu betreiben.
Frau Dr. Hüskens, warum haben Sie dann nicht Ihre ganzen Fragen, die Sie jetzt hier vorgetragen haben, in einer Ergänzung formuliert, die sich entsprechend einpasst? Denn die Enquetekommission kann dann, wenn sie eingesetzt ist, ihren Aufgabenbereich von sich aus nicht mehr erweitern. Diese Erfahrung haben wir ja mit der Enquetekommission „Zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“ gemacht.
Ich hatte schlichtweg die Information, dass die Regierungskoalition Ihnen angeboten hat, im Finanz- oder im Innenausschuss über diesen Antrag zu sprechen und dann den Antrag - wahrscheinlich als Mehrheitsantrag - im Plenum zu diskutieren. Davon war ich ausgegangen. Ich habe gestern gehört, dass Sie das nicht machen. Deshalb habe ich jetzt auf Änderungen, die man sicherlich hätte einbringen können, verzichtet.
Ich stelle auch einmal die umgekehrte Frage: Warum haben Sie bei dem wichtigen Thema nicht einfach im Vorfeld auch einmal die Zusammenarbeit aller Fraktionen gesucht?
Ich finde - das nehme ich, seitdem ich hier im Landtag bin, für mich in Anspruch -, dass wir bei solchen Dingen eigentlich immer versucht haben, gemeinsame Arbeiten hinzubekommen. Ich bin nun wirklich keine Person, die immer auf Konfrontation geht. Ich hatte von den anderen
Fraktionen gehört, dass in dieser Hinsicht Gesprächsbereitschaft besteht. Ich glaube, das wäre ganz sinnvoll gewesen.
Eher eine Klarstellung. - Es gab einen Grund, Frau Hüskens. Wir haben solche Anträge dreimal gestellt. Dreimal sind sie von allen anderen abgelehnt worden. Dann gab es noch ein Angebot im Ältestenrat.
Es ist offensichtlich ein Kommunikationsproblem zwischen den Fraktionen zu sagen: In Ordnung, Leute, wir haben jetzt noch eine Woche Zeit. Gebt uns bitte alle Fragen herein. Wir können sie selbst noch in einen Änderungsantrag aufnehmen. Das wäre dann völlig in Ordnung. Das können wir machen. Aber wir möchten jetzt wirklich anfangen. - Insofern sind wir überrascht gewesen, dass wir dann keine solchen Vorschläge mehr unterbreitet bekommen haben.
- Ich hätte es nicht gemacht. - Verstehen kann ich es schon, dass Sie den Antrag eingebracht haben. Ich hatte es ja gesagt: Ich habe in der letzten Legislaturperiode nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass wir den von Ihnen beantragten Ausschuss abgelehnt haben. Aber - ich sage es einmal so - gegen eine entsprechende Formulierung der Zielstellung der Enquetekommission, so wie ich es dargestellt habe, wobei ich gemerkt habe, dass es zum Teil auch in Ihrem Interesse liegt, kann hier im Haus meiner Meinung nach niemand etwas haben.
Nur, eine konkrete Begleitung von Personalumsetzungen, von Personalentwicklungen bzw. von Landesorganisation außerhalb dessen, für das wir als Landesgesetzgeber zuständig sind, lehne ich ganz klar ab. Das ist exekutives Handeln. Da würde ich mich als Landtag nicht reinhängen.
Jetzt hatte sich Herr Scharf noch gemeldet. Ich vermute aber, dass es um eine Zwischenbemerkung geht.
Ja. - Im Rahmen einer Kurzintervention möchte ich ausdrücklich klarstellen, dass es im Ältestenrat das Angebot der Koalitionsfraktionen an die PDS gegeben hat, im Rahmen einer Ausschussüberweisung - vorzugsweise in den Finanzausschuss - den Auftrag der Enquetekommission zu qualifizieren. Das ist seitens der PDS mit dem Hinweis, man werde auf seinen Minderheitsrechten bestehen, ausdrücklich abgelehnt worden. Jetzt haben wir einen gewissen Geburtsfehler bei dieser Enquetekommission. Wir müssen dann im Rahmen der Arbeit sehen, was wir daraus noch Vernünftiges machen können.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Jetzt erteile ich Frau Fischer das Wort, um für die SPD-Fraktion zu sprechen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Antrag der Linkspartei.PDS zur Einsetzung einer Enquetekommission dient der Befassung des Parlaments mit dem von der Landesregierung erstellten Personalentwicklungskonzept. Wir werden diesen Antrag nicht ablehnen, wie es irrtümlich in der gestrigen Ausgabe der „MZ“ zu lesen war, sondern mit Enthaltung votieren.
Enquetekommissionen und parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind legitime Instrumente der Opposition, und es gehört auch zum guten parlamentarischen Stil im Umgang miteinander, nach der Einsetzung eines solchen Arbeitsgremiums konstruktiv mitzuwirken. Das wollen wir tun.
Aus meiner Sicht wäre die Enquetekommission allerdings entbehrlich gewesen, auch weil das Thema im Finanz- und im Innenausschuss erörtert werden kann und mit Sicherheit auch erörtert werden wird. Das Personalentwicklungskonzept ist erarbeitet worden. Es muss und es wird wie vorgesehen zügig umgesetzt werden. Dafür ist die Landesregierung zuständig. Es wird auch Gegenstand in jeder Beratung über die Haushaltspläne in den Ausschüssen sein.
Verzögerungen bei der Umsetzung kann sich SachsenAnhalt nicht leisten. Wir müssen dafür Sorge tragen, unser Land rasch zukunftsfähig zu gestalten. Das Personalentwicklungskonzept ist neben der Rückführung der Nettoneuverschuldung ein Grundpfeiler dafür.
Wer sich mit dem Personalentwicklungskonzept befasst hat, wird festgestellt haben, es ist nicht nur sehr umfangreich, sondern vor allem sehr detailliert und in der Sache nachvollziehbar. Es ist das erste Personalentwicklungskonzept dieser Art in unserem Land und hat von daher schon eine große Bedeutung. Es wurden alle Ressorts analysiert. Jedem Einzelnen wurde dann auch seine Perspektive aufgezeigt.
Es ist gut, dass wir über Personalentwicklungen erstmals anhand eines erarbeiteten Konzepts diskutieren können. Wir haben uns im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode das Ziel gesteckt, bis zum Jahr 2011 die Personalstellen auf 55 000 zu reduzieren. Wie dies geschehen soll, soll unter Berücksichtigung der Faktoren „Bevölkerungsentwicklung“ - das ist ja wegen der Stellenquote wichtig -, „Altersstruktur in den einzelnen Ressorts und Bereichen“ und vor allen Dingen „Neueinstellungen“ - wann, wo und wie viel, also der Einstellungskorridor - erarbeitet und diskutiert werden.
Die Personalausgaben sind ein beträchtlicher Kostenfaktor im Landeshaushalt. Bei jeder Haushaltsberatung wird um jede Stelle gerungen - bisher ohne ein vorliegendes Konzept, was die Beratungen im Finanzausschuss - das wissen Sie - auch nicht immer einfach machte. Ich gehe davon aus, dass wir nunmehr in der Lage sein werden, die Landesregierung anhand ihres eigenen Konzeptes besser unterstützen zu können.
Die Enquetekommission hat das Ziel - so die anspruchsvolle Formulierung in dem Antrag -, auf der Grundlage einer Evaluation und Bestimmung der Landesaufgaben
die qualitativen und quantitativen Entwicklungen des Landespersonals darzustellen, und es soll bewertet werden, inwieweit die Erfüllung dieser öffentlichen Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in dem erforderlichen Umfang und auch in der notwendigen Qualität möglich ist.
Alle Achtung, da haben wir einiges vor uns. Die entscheidenden Fragen zu beantworten, welche Aufgaben vom Land erfüllt werden müssen - also Aufgabenkritik - und - wenn wir das wissen - wie viel Personal wir dazu brauchen, ist doch kein einfaches Unterfangen.
Dann stellt sich noch die Frage nach der Kommunalisierung von Aufgaben. Das ist wichtig, weil wir mit der Kreisgebietsreform den Grundstein für eine Aufgabenübertragung auch auf die Landkreise und die künftigen Einheits- und Verbandsgemeinden gelegt haben. Das sind alles Fragen einer klassischen Funktionalreform.