Ich habe eine fachliche Frage. Wir sitzen in Deutschland nicht auf einer Insel, sondern um uns herum gibt es auch Länder. Wir haben verschiedene Regelungen in unseren europäischen Nachbarstaaten und auch weltweit. Zum Beispiel kennen die USA 50 verschiedene Erbrechte und auch Erbschaftsteuersätze. Ich habe noch nie gehört, dass es in den USA schwierig wäre, wenn jemand, der von einem Bundesstaat in einen anderen umzieht, einem anderen Erbrecht - sofern er das will - unterliegt. Er kann auch abweichen; Testierfreiheit gibt es auch in den Vereinigten Staaten.
An welcher Stelle sehen Sie konkrete Probleme, dass Deutschland sein Erbrecht nicht, wie es andere Länder seit vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten praktizieren, auch wettbewerbsrechtlich aufstellt und den Ländern auf der kleineren Ebene, nicht zentralstaatlich, die Möglichkeit gibt, über das Erbrecht zu entscheiden?
Kollege Kosmehl, ich weiß, dass der Bundesparteitag der FDP eine entsprechende Initiative in Gang gesetzt hat, dass das von Land zu Land in den Landtagen debattiert wird, und dass die Frage des Erbschaftsteuerrechts in Länderkompetenz aufgeworfen wird. Ich gestehe, dass mir das Erbschaftsteuerrecht in Deutschland in Ermangelung konkreter eigener Erfahrungen relativ wenig bekannt ist.
Ich gestehe zudem, dass mir das Erbschaftsteuerrecht der Vereinigten Staaten von Amerika - selbst wenn es davon 50 verschiedene gibt, was ich nicht weiß - noch weniger geläufig ist.
Ich bitte um Verständnis, dass ich die Differenziertheit und die Erfahrungen, die man in anderen Ländern damit gemacht hat, nicht verifizieren kann, weil ich es nicht weiß.
Wenn es so ist, dass Sie als Redner für die Landesregierung von der Erbschaftsteuer keine Ahnung haben, dann wäre es nett, dass die Landesregierung darauf achtet, dass sie einen kompetenten Minister zum Reden verpflichtet und diesen nicht ins Wochenende entlässt.
Liebe Leute, wir sollten auch immer ein bisschen darauf achten, uns nicht im Ton zu vergreifen. Darum bitte ich herzlich.
Ich möchte mit einem Missverständnis aufräumen. Ich habe auf eine spezifizierte Nachfrage des Abgeordneten Kosmehl, die sich mit dem Steuerrecht der Vereinigten Staaten von Amerika befasst hat, geantwortet - fast wörtlich; wir können es ja im Protokoll nachlesen -, dass mir allein das Erbschaftsteuerrecht der Bundesrepublik nicht ausreichend bekannt ist. Insofern können Sie unterstellen, ich sei an der Stelle inkompetent. Aber mir dann zu unterstellen, ich sei generell inkompetent, weil mir auch das amerikanische Steuerrecht nicht bekannt ist - da bit
Jetzt beginnen wir, viele Fragen zu stellen. - Herr Minister, Herr Bischoff hatte noch eine Frage und dann Frau Dr. Hüskens, die sich auch noch meldet. Aber jetzt erst einmal Herr Bischoff.
- ja - dass im Ältestenrat die Zeitplanung für die Landtagssitzung festgelegt worden ist. Danach war 14 Uhr als Sitzungsende angepeilt und bis dahin lagen auch die Entschuldigungen vor. Der Minister der Finanzen ist im Auftrag der Landesregierung bei der Verabschiedung der Oberbürgermeisterin in Halle.
Auch ich habe nur eine Intervention. Ich kann es durchaus verstehen, dass der Minister der Finanzen zu Frau Häußler nach Halle möchte.
Aber wenn ich einmal auf die Regierungsbank schaue, dann sind da noch Herr Daehre und Herr Hövelmann - Respekt! Der Rest ist weg. Wir haben, ganz ehrlich, außer für zwei, drei Personen keine Entschuldigung dafür. Die Kollegen sitzen schon relativ lange nicht mehr hier.
Für uns als Opposition kann so etwas immer relativ sein. Aber ich denke, die Regierungsfraktionen sollten sich überlegen, wie ernst sie das hier nehmen. Wenn die Regierung nicht mehr anwesend ist - mit dem ProtokollLesen haben sie es wahrscheinlich auch nicht sehr -, dann ist wirklich zu überlegen, ob wir noch hier sitzen müssen oder ob wir nicht auch nach draußen gehen und das schöne Wetter genießen und ob wir zukünftig nur noch tagen und hier zusammentreten, wenn die Landesregierung Lust hat, mit uns zu reden.
Jetzt kommen wir zu den Debattenbeiträgen. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Tullner für die CDUFraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde will ich wenigstens zugeben: Ich wäre auch gern bei der Verabschiedung von Frau Häußler gewesen. Aber ich muss auch noch hier bleiben und das kann man von anderen ebenfalls verlangen.
Meine Damen und Herren! Wir haben ein sehr spezifisches Thema vor uns und ich will auch nur kurz darauf eingehen. Sie sehen mir nach, dass ich nur ein paar grobe Skizzen unserer politischen Position darstelle. Ausgangspunkt sind zunächst drei Prämissen:
Erstens. Wir haben als Gesetzgeber in Deutschland insgesamt vom Bundesverfassungsgericht den Auftrag bekommen, eine Neuordnung des Erbschaftsteuerrechts hinzubekommen, weil die Karlsruher Richter von der Auffassung ausgegangen sind, dass die Austarierung der einzelnen Güter, die unter die Erbschaftsteuer fallen können, nicht dem Grundgesetz entspreche.
Zweitens haben wir aktuell den Vorschlag des Kollegen Meister aus der Bundestagsfraktion der Union in der Diskussion, die Erbschaftsteuer abzuschaffen.
Drittens haben wir die Diskussion im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II, was die Fragen der Neuordnung der Finanzen im Bund-Länder-Kontext respektive die Reform des Länderfinanzausgleichs angeht.
Der zweite Punkt, der Vorschlag zur Abschaffung der Erbschaftsteuer, ist aus der Sicht der CDU-Fraktion im Moment nicht tragfähig und wird von uns abgelehnt, und zwar mit einer ganz einfachen, auch politisch, denke ich, einwandfrei nachvollziehbaren Begründung. Wir haben am 1. Januar die größte Steuererhöhung in der Geschichte der - -
Ich bitte darum, wenn wir schon Disziplin im Hause anmahnen, dass wir dann auch Disziplin halten und zuhören. Darum bitte ich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre sehr nett, das machte es mir einfacher. - Also: Wir haben zum 1. Januar 2007 die größte Steuererhöhung der Geschichte in der Form der drei Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer gerade hinter uns gebracht und haben diese auffällig und nachvollziehbar, denke ich, damit begründet, dass wir vor einem riesigen Schuldenberg der öffentlichen Kassen in Bund, Ländern und Kommunen stehen, den es abzutragen gilt.
Jetzt, ein Vierteljahr später, da die Frühlingssonne fast sommerlich lacht und die Steuereinnahmen plötzlich ein wenig mehr sprudeln, die Diskussion loszutreten, wieder Steuern zu senken, ist politisch nicht erklärbar und wird auch der Problemlage nicht gerecht. Denn die Schulden sind immer noch da und wir müssen sie abtragen. Wir
dürfen das nicht auf wohlfeil klingende, der Öffentlichkeit genehme Parolen verkürzen, sondern müssen wirklich eine der Problemlage entsprechende Politik in diesem Land fahren. Punkt.
Dass die Erbschaftsteuer für Sachsen-Anhalt eher eine geringe Höhe hat, hat Frau Hüskens schon gesagt. Darauf will ich nicht eingehen. Richtig ist aber auch, dass die jetzt in der Diskussion stehenden Vorschläge zur Neuregelung der Erbschaftsteuer wieder von einer Fülle von Ausnahmetatbeständen geprägt sind. Omas kleines Häuschen soll steuerfrei bleiben, es geht um Freibeträge, es geht um etliche Ausnahmetatbestände, es geht um die Frage der unternehmerischen Vererbung.