des neuen Landkreises Mansfeld-Südharz zur Planungsregion Halle oder zur Planungsregion Harz in der Region umstritten ist. Wir halten es für demokratisch und vernünftig, den neuen Kreistag zu befragen bzw. ihm die Möglichkeit einzuräumen, ein Votum abzugeben. Ich mache in diesem Zusammenhang auch keinen Hehl daraus, dass die SPD-Landtagsfraktion eher dazu tendiert, den Landkreis Mansfeld-Südharz der Planungsregion Halle zuzuordnen.
Ich sage Ihnen auch, Herr Schröder, dass die Planungsgemeinschaften doch alle ungefähr gleich stark sind. Wenn ich unsere Planungsregion Altmark mit dem Harz als Kreis vergleiche, liegt der Harz, was die Einwohnerzahl angeht, darüber. Er würde auch nicht geschwächt, wenn er nicht unbedingt aus zwei Kreisen bestehen würde. Die Verflechtungsbeziehungen in den Raum Halle sind unseres Erachtens deutlich stärker ausgeprägt. Ich sagte bereits, wie unsere Stellungnahme dazu ist.
Wenn neben dem Landkreis Mansfeld-Südharz jetzt auch noch der Landkreis Harz eine Stellungnahme abgeben soll, meinen wir, Herr Minister, dass man dann auch die südlich angrenzenden und damit auch einbezogenen Kreise fragen müsste, zumindest den Saalkreis, wenn nicht auch noch die Stadt Halle. Entscheidend ist für mich aber, dass, wenn darüber entschieden und befunden wird, im Wesentlichen das Votum des Kreistages des Landkreises Mansfeld-Südharz zum Tragen kommt.
Wir sehen auch kein großes Problem darin, wir sehen eigentlich überhaupt kein Problem darin, wenn der neue Landkreis Harz als Träger der Regionalplanung zukünftig für die Erarbeitung der regionalen Entwicklungsplanung zuständig wäre, ohne einer regionalen Planungsgemeinschaft anzugehören. Der Harz endet bekanntlich nicht an der Landesgrenze und diese Besonderheiten rechtfertigen sicherlich separate Lösungen. So können wir uns auch vorstellen, dass durch eine stärkere Zusammenarbeit in der gesamten Harzregion Synergieeffekte im wirtschaftlichen Bereich erzielt werden können.
Wie gesagt - ich wiederhole es noch einmal -, maßgeblich sollte für uns das Votum des Landkreises MansfeldSüdharz sein, und ich hoffe, dass wir das entsprechend berücksichtigen werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine weitere Wortmeldung und komme dann zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/630, Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Die Frage nach Gegenstimmen spare ich mir, nach Stimmenthaltungen auch. Damit ist der Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zugestimmt worden.
Da wir gut in der Zeit liegen, mache ich Ihnen den Vorschlag - auch in Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten -, nun Tagesordnungspunkt 22 vorzuziehen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch.
a) Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt
b) Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine sehr kurze Angelegenheit, die ich Ihnen vortragen muss. Infolge von Strukturänderungen sind auch Personalbesetzungsänderungen zu beschließen, zu denen ich Sie um Zustimmung bitten möchte.
Wie Sie wissen, haben wir die beiden Landesgesellschaften, nämlich die Wirtschaftsfördergesellschaft und die Landesmarketinggesellschaft, evaluiert und die Aufgaben- und Kompetenzverteilung korrigiert. Das hat zur Folge, dass der Teil, der bisher in der Landesmarketinggesellschaft erarbeitet und umgesetzt wurde und der sich nicht nur mit Tourismuswerbung, sondern mit dem Landesmarketing insgesamt beschäftigte, jetzt in die neue Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt - IMG - übertragen worden ist, praktisch die Nachfolgestruktur der bisherigen Wisa.
Das macht es erforderlich, dass Herr Staatsminister Robra, der bisher im Aufsichtsrat der LMG das Land vertreten hat, diese gleiche Aufgabe jetzt in der neuen IMG erfüllt. Dazu bitte ich ganz herzlich um Ihre Zustimmung.
Im zweiten Fall geht es darum, dass eine Bundesgesellschaft, die bisher mit dem Marketing und der Investorenwerbung für die neuen Bundesländer beauftragt war, die IIC - Industrial Investment Council GmbH -, jetzt auf Bundesebene umstrukturiert worden ist und eine neue Bundesgesellschaft für Standortmarketing mit beschränkter Haftung gegründet und gebildet worden ist, die Image- und Investorenwerbung für den Standort Deutschland insgesamt, natürlich immer noch mit dem Schwerpunkt neue Bundesländer, durchführen soll. Auch dort muss das Land vertreten sein.
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat empfohlen, dass der Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Haseloff, die neuen Bundesländer in dieser Gesellschaft vertritt, und die Landesregierung hat sich diesem Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz angeschlossen.
Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung auch zu dieser Entscheidung vor dem Hintergrund der Ihnen bekannten Rechtslage, die ich nicht jedes Mal neu darstellen muss. Es ist die Folge von Strukturentscheidungen und demzufolge meine herzliche Bitte, diesen Vorschlägen zuzustimmen.
Herzlichen Dank für die Einbringung, Herr Ministerpräsident. - Es ist keine Debatte verabredet worden. Ich komme dann zum Abstimmungsverfahren.
Erstens. Abstimmung über den Antrag in der Drs. 5/649. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung von allen Fraktionen. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden.
Wir kommen damit zu der Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drs. 5/650. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist beiden Anträgen die Zustimmung erteilt worden. Ich erkläre den Tagesordnungspunkt 22 damit für beendet.
Da wir bis zur geplanten Mittagspause immer noch viel Zeit haben, schlage ich Ihnen vor, den Tagesordnungspunkt 5 vorzuziehen, zu dem keine Debatte vorgesehen ist. Ich weiß nicht, ob Tilman Tögel da ist.
Ich frage jetzt einfach, ob Sie abweichend von dem vereinbarten Verfahren auf die Berichterstattung aus dem Ausschuss verzichten - der Tagesordnungspunkt 5 war ohnehin ohne Debatte vorgesehen - und dem Vorschlag zustimmen würden, gleich zur Abstimmung über den Punkt 5 zu kommen. Ich bitte Sie um ein Zeichen mit der Stimmkarte, wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir so verfahren. - Jawohl, ich sehe Zustimmung von allen Fraktionen.
Die erste Beratung fand in der 17. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2007 statt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache - -
- Ich habe gefragt, ob Sie das ausnahmsweise machen würden. Herr Tögel ist im Moment nicht im Hause.
Herr Präsident, vielleicht Folgendes, um das Hohe Haus zu informieren: Wir haben uns im Wirtschaftsausschuss sehr ausführlich mit beiden Anträgen beschäftigt und haben dann gewissermaßen aus den beiden unterschiedlichen Denkansätzen einen gemeinsamen Denkansatz entwickelt, der in Detailfragen nicht ganz den Intentionen aller Mitglieder des Ausschusses entsprach, in dem aber das Gesamtanliegen deutlich wird.
Wir haben uns dafür entschieden, weil uns das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie wichtig ist. Vor allem war es uns wichtig, dass wir als Parlament zeitnah über die konkreten Dinge informiert werden, die gegenwärtig laufen. Es gibt eine Bund-Länder-Kommission, die bereits an der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland arbeitet.
Deswegen waren wir interessiert daran, relativ zügig einen Auftrag für die Landesregierung zu formulieren. Das haben wir mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag getan. Wir bitten um die Zustimmung des Hohen Hauses.
Ich darf dem parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion der Linkspartei.PDS herzlich für die Berichterstattung danken.