Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Henke namens der Landesregierung wie folgt.
Die globale Minderausgabe ist eine nicht spezifizierte Einsparverpflichtung, die der Haushaltsgesetzgeber der Exekutive auferlegt. Die Exekutive muss im Haushaltsvollzug dafür Sorge tragen, dass die vom Gesetzgeber bewilligten Ausgabenansätze nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Um die Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe sicherzustellen, hat der Minister der Finanzen diese im Haushaltsführungserlass auf die Häuser aufgeteilt und jedem Ressort einen Einsparbeitrag zugeordnet. Diese müssen nun bis zur Jahresmitte konkrete Einsparstellen titelgenau benennen. Wo dies im Einzelnen geschieht, ist Sache der jeweiligen Ressorts.
Der Minister der Finanzen hat in Bezug auf die zu erbringenden Einsparungen keine weiteren inhaltlichen Vorgaben gemacht. Bisher hat kein Ministerium seine Einsparübersicht vorgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind daher noch keine Aussagen darüber möglich, wo zum Zwecke der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe Einsparungen vorgenommen wurden bzw. werden.
Weil die Vereine, insbesondere die parteinahen Stiftungen des Landes wie auch die kommunalpolitischen Vereine, bereits die Auflage haben, 5 % einzusparen, um die globale Minderausgabe zu erwirtschaften, möchte ich fragen, inwieweit die Aussage zutreffend ist, dass eigentlich das Ressort und nicht die Vereine betroffen seien. Parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Vereine sind auch Vereine. Das betrifft den Einzelplan 02.
Ich kann diese Frage nur allgemein beantworten, weil die konkreten Einsparvorschläge der Ressorts noch nicht abschließend vorliegen und damit noch keine abschließende Übersicht möglich ist, in welchem Ressort bei welchem Titel welche Einsparungen vorgenommen
werden. Es liegt im Ermessen der Ressorts, Vorschläge zu unterbreiten, die nicht zu dem führen, was Sie vorgetragen haben, nämlich zur Mittelkürzung für Dritte, die eine Förderung aus dem Landeshaushalt erhalten.
Herr Minister, Sie sind jetzt in einer schwierigen Lage, weil Sie die Fragen gewissermaßen nur in Vertretung des Finanzministers beantworten können. Trotzdem noch einmal: Der Finanzminister hat in der letzten Fragestunde ausdrücklich gesagt, die Minderausgabe richte sich vordergründig an die Ministerien und nicht an die nachgelagerten Institutionen.
Darum stelle ich noch einmal die Frage, ob es dann nicht besser gewesen wäre zu sagen: Okay, der Haushaltsansatz hat für die einzelnen Vereine die und die Höhe - das betrifft ja nicht nur die Bildungsvereine, sondern auch die Umweltvereine und andere Verbände -, und die Vereine haben zunächst einmal mit 5 % weniger zu rechnen. Es wurden aber generell 5 % oder 10 % weniger genehmigt. Damit bleibt die Einsparoption des Ministeriums praktisch außen vor.
Meine Frage ist, ob es nicht im Rahmen der Haushaltswahrheit und -klarheit gerechtfertigt gewesen wäre, nach Haushaltsansatz zu sagen: Ihnen stehen soundso viel Mittel zu. Vorbehaltlich des Haushaltsführungserlasses kommen derzeit nur soundso viel Prozent zur Auszahlung. Das hätte zur Folge, dass innerhalb der Kernverwaltung der einzelnen Ministerien tatsächlich noch ein Ermessen bestünde, diese Minderausgabe zu erwirtschaften.
Da das Finanzministerium keine inhaltlichen Vorgaben gemacht hat, wo die entsprechende Einsparung prozentual zu erzielen ist, obliegt es, ohne dass es eine nähere inhaltliche Vorgabe gibt, den entsprechenden Fachressorts zu schauen, wo die globale Minderausgabe erwirtschaftet wird.
Dass der Wille vorhanden ist - das sage ich jetzt für das Ministerium des Innern, für das ich eigentlich zuständig bin -, dies nicht zulasten der Empfänger von Drittmitteln oder von Fördermitteln des Landes zu realisieren, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Aber ich kann Ihnen nicht zusichern, dass es nicht auch Fälle gibt, in denen es, egal in welchem Ressort, nicht ohne solche Einschnitte abgehen wird.
Herzlichen Dank für die Beantwortung. Weitere Fragen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Fragestunde und verlassen diesen Tagesordnungspunkt.
Die erste Beratung fand in der 14. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2007 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Dr. Gunnar Schellenberger. Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Herr Schellenberger, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben gerade gehört, worum es geht.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der 14. Sitzung am 25. Januar 2007 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Mit diesem Gesetz soll der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, der aufgrund des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 erforderlich geworden und am 22. Juni 2006 durch die Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet worden ist, ratifiziert werden. Durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes waren Regelungsinhalte des Staatsvertrages zum Hochschulzugang, die sich auf Regelungen des bisherigen Hochschulrahmengesetzes bezogen, ab dem Wintersemester 2005/2006 außer Kraft gesetzt worden.
Wir haben uns im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstmals in der 8. Sitzung am 14. Februar 2007 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dabei Veränderungen aufgenommen, die der GBD in einer schriftlichen Stellungnahme vom 7. Februar 2007 vorgeschlagen hatte.
Am Ende der Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, den Gesetzentwurf zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen und die zwischen Kultusministerium und GBD noch offenen Detailfragen möglichst im Vorfeld zu klären. Das Kultusministerium wurde um eine entsprechende Zuarbeit gebeten, die den Ausschuss auch erreichte.
Wir haben uns dann in der Sitzung am 14. März 2007 darauf verständigt, den Vorschlägen des GBD zu folgen. In unserer Sitzung am 4. April 2007 haben wir uns auf eine Änderung in § 1 Nr. 3 betreffend den § 3a Satz 2 geeinigt. Wir haben uns darauf geeinigt, nach den Worten „Staatsvertrag vom 22. Juni 2006“ folgenden Wortlaut einzufügen: „regeln die Hochschulen auf der Grundlage einer Verordnung gemäß § 12 Nr. 6 durch Satzung“.
Ich möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse zuerst über die Drs. 5/593 abstimmen, also über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der uns empfiehlt, das Gesetz anzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustim
mung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Ich schlage vor, dass wir das in der Gesamtheit tun. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Wer den selbständigen Bestimmungen, also diesen drei Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS. Die selbständigen Bestimmungen sind mehrheitlich angenommen worden.
Ich komme zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes das Landes SachsenAnhalt“. Wer dieser Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das gleiche Abstimmungsverhalten. Zustimmung bei der Koalition. Wer ist dagegen? - Die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS. Das Gesetz ist damit mehrheitlich beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 3.
Entwurf eines Vorschaltgesetzes zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Einbringer ist der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Dr. Daehre. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden, die anschließend folgt. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 ist auch der Gebietszuschnitt der Planungsregionen in der Regionalplanung dem Neuzuschnitt der Landkreise anzupassen. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind in Sachsen-Anhalt Träger der Regionalplanung für ihre Planungsregion. Das bedeutet, dass die Planungsregion auch mit dem Gebietszuschnitt der Landkreise übereinstimmen muss.
Ein Gesetzentwurf zum Neuzuschnitt der Planungsregionen wurde in meinem Hause erarbeitet und den Landkreisen, kommunalen Spitzenverbänden und regionalen Planungsgemeinschaften zur Stellungnahme übergeben. Dabei war bereits ein Konsens mit allen Beteiligten dahin gehend erreicht worden, dass wir im Land auch zukünftig fünf Regionen für die Regionalplanung haben wollen.
Im Süden unseres Landes gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Zuschnitt der Regionen und zur Zuordnung einzelner Landkreise. Aus diesem Grunde hat sich die Landesregierung entschlossen, dass die neu gewählten Kreistage des Harzkreises und des Kreises Mansfeld-Südharz zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt hinsichtlich der Zugehörigkeit ihres Landkreises zu einer Planungsregion Stellung nehmen können.
Da aber die bisherigen Landkreise zum 30. Juni 2007 aufgelöst werden, ist eine Übergangslösung erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der regionalen Planungsgemeinschaften nach dem 30. Juni 2007 zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der nur befristet bis zum 30. November 2007 gelten soll, soll dieses sichergestellt werden. Damit blieben die regionalen Planungsgemeinschaften in der Übergangszeit handlungsfähig, ohne dass die Entstehung eines rechtsfreien Raumes zu befürchten wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten die Wahl. Nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf einstimmig - das möchte ich an dieser Stelle betonen - verabschiedet und zur Anhörung freigegeben hatte, gab es dazu Zustimmung von allen Regionen bis auf den Knackpunkt im Süden des Landes Sachsen-Anhalt.
Ich will freimütig sagen, dass wir nicht die Situation haben wollten, dass zum 1. Juli 2007 ein rechtsfreier Raum vorhanden ist, der zum Beispiel in irgendeiner Form zusätzliche Windkraftanlagen entstehen lassen könnte und vieles andere mehr, was wir nicht wollen. Deshalb haben wir uns, um einem Rechtsstreit darüber aus dem Wege zu gehen, inwieweit die neuen Landkreise anzuhören sind, zu diesem Vorschaltgesetz entschlossen, um damit den Übergang herzustellen.
Ich sage eines aber ganz deutlich: Die neuen Kreisen mögen dann relativ schnell entscheiden. Ich denke, das sollte nicht länger hinausgeschoben werden. Darum ist der Termin 30. November 2007 natürlich eine Zielgröße. Dieser hängt nicht mehr von der Exekutive ab, sondern erstens davon, wann die neuen Landkreise ihre Stellungnahme abgeben, und zweitens davon, wann das Parlament darüber entscheidet, nachdem der Gesetzentwurf von der Landesregierung erneut eingebracht worden ist.
Falls hierbei eine Pattsituation eintritt - ich will hierbei nichts offen lassen -, muss am Ende wieder die Landesregierung, das heißt CDU und SPD, darüber entscheiden, wie wir diese Planungsregionen zuordnen. Es ist viel darüber geschrieben und gesprochen worden, dass wir diese Lösung gefunden haben. Ich möchte auch den Fachleuten im Ministerium zugute halten, dass sie uns diesen Vorschlag gemacht haben, um der politischen Diskussion in Wahlkampfzeiten aus dem Weg zu gehen. Ich denke, wir haben an dieser Stelle eine vernünftige Entscheidung getroffen.
Ich bitte um eine zügige Beratung dieses Gesetzentwurfes, damit es nicht am Parlament liegt, dass wir zum 1. Juli 2007 einen rechtsfreien Raum haben.