Danke, Herr Präsident. - Gegenüber Radio SAW teilte der Finanzminister mit, dass das Land im Jahr 2007 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 250 Millionen € rechnen kann. Dazu soll es einen Nachtragshaushalt geben. Die Mehreinnahmen sollen für die Senkung der Neuverschuldung, für Bauinvestitionen und zur Unterstützung von bestehenden und neuen Einheitsgemeinden eingesetzt werden.
1. Warum wird trotz Mehreinnahmen des Landes von der Europäischen Union Anfang des Jahres und prognostizierter Steuermehreinnahmen die Absenkung der allgemeinen Finanzzuweisungen an die
2. Nach welchen Kriterien und in welcher Form sollen bestehende und neue Einheitsgemeinden unterstützt werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Richtig ist, dass das Land gegenüber dem Ansatz im Haushaltsplan 2007 mit Steuermehreinnahmen rechnen kann. Darüber sollten wir uns erst einmal alle freuen. Wie hoch diese ausfallen werden, wird die Steuerschätzung Anfang Mai 2007 zeigen.
Richtig ist aber auch, dass das Land nach der aktuellen Planung gemäß dem Haushaltsplan neue Schulden in Höhe von 430 Millionen € aufnehmen wird.
Trotz der sich verbessernden Einnahmesituation ist der Konsolidierungsbedarf im Land also nach wie vor enorm. Die Einnahmeentwicklung erleichtert zweifellos den eingeschlagenen Konsolidierungskurs. So wird aller Voraussicht nach eine Absenkung der Neuverschuldung in diesem Jahr möglich sein. Dennoch können Einnahmesteigerungen die langfristige Absenkung des Ausgabenniveaus auf das Niveau der Einnahmen nicht ersetzen.
Trotz der Einnahmenentwicklung ist das aktuelle Ausgabenniveau nicht dauerhaft tragfähig. Dies gilt umso mehr, als Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren mit stark rückläufigen Zuweisungen von Dritten rechnen muss. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Degressivität der Zuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II.
Folgt man also dem Vorschlag des Fragestellers, so müsste man entweder die Neuverschuldung erhöhen oder zumindest auf ihre Absenkung verzichten. So gesehen wäre die erneute Anhebung der Kommunalzuweisungen kreditfinanziert. Angesichts der bereits nahezu erdrückenden Zinslast des Landes kann dies weder im Interesse des Landes noch seiner Kommunen sein.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den von dem Fragesteller ebenfalls genannten zusätzlichen EU-Einnahmen. Hierbei handelt es sich um Erstattungen der EU für Ausgaben, die im Jahr 2006 geleistet wurden. Es sind eigentlich keine zusätzlichen Einnahmen. Sie wurden im Rahmen der Berichterstattung über den Abschluss des Jahreshaushalts 2006 nur deswegen als solche bezeichnet, weil die Erstattungszahlung einige Wochen früher eingegangen ist, als ursprünglich erwartet werden konnte. Insofern ist es verfehlt, diese in einen Bezug zu der Absenkung der FAG-Verbundquote zu bringen.
Einen wichtigen Aspekt bei der Bewertung der Entwicklung der Steuereinnahmen unterschlägt der Fragesteller. Die Kommunen partizipieren an den steigenden Steuer
einnahmen des Landes, da zugleich auch die Zuweisungen des Landes an die Kommunen höher ausfallen. Steuermehreinnahmen von meinetwegen 200 Millionen € bedeuten rund 45 Millionen € zusätzliche Kommunalzuweisungen des Landes.
Werden am Ende dieses Jahres die Landeszuweisungen nach neuem Recht mit denen des Jahres 2006 nach altem Recht verglichen, so wird sich zeigen, dass die Kommunen tatsächlich höhere Zuweisungen erhalten werden. Die Absenkung des Beteiligungssatzes wird durch den Anstieg der Bemessungsgrundlage voraussichtlich mehr als kompensiert. Die Steuereinnahmenentwicklung kommt den Kommunen im Übrigen auch direkt zugute. Die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen entwickeln sich ebenfalls äußerst positiv.
Die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Änderung des FAG wird in ihren Folgen für die Kommunen durch die wirtschaftliche Entwicklung mehr als ausgeglichen. Insofern gibt es keinen Anlass, diesen Konsolidierungsschritt rückgängig zu machen.
Hinsichtlich der künftigen Unterstützung für bestehende und neue Einheitsgemeinden - zu der zweiten Frage des Abgeordneten Grünert - möchte ich auf die geplante Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes verweisen. Der Referentenentwurf der Landesregierung für die FAG-Novelle sieht eine Regelung vor, die die finanzielle Unterstützung neu entstehender Einheitsgemeinden ermöglicht. Diese Regelung zielt darauf ab, die finanziellen Rahmenbedingungen im Falle der Bildung von Einheitsgemeinden verbessern zu können.
Über das Verfahren und die Kriterien der Unterstützung ist von der Landesregierung noch nicht abschließend entschieden worden. Über den Umfang derartiger Finanzhilfen wird im Übrigen im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushalt 2007 und zum Doppelhaushalt 2008/2009 zu entscheiden sein.
Herr Minister, es liegen drei Nachfragen vor, von der Abgeordneten Frau Dr. Klein, von Herrn Grünert und von Herrn Gallert. - Frau Dr. Klein, bitte, Sie haben das Wort. - Es gibt eine vierte Nachfrage, nämlich von dem Abgeordneten Herrn Kosmehl, FDP.
Herr Minister, Sie hatten einen Zungenschlag in der Rede, den ich entweder akustisch nicht verstanden habe oder der der Erläuterung bedarf. Es ging um den Solidarpakt II. An dieser Stelle habe ich herausgehört, dass dieser im Rahmen der Föderalismusreform noch einmal aufgemacht werden könnte. Habe ich das richtig verstanden oder geht es nur um die allgemeine Absenkung? Ich habe es auch aufgrund des Lärmpegels nicht richtig verstanden.
Ich bin dankbar für die Nachfrage. Es geht um die bereits jetzt bekannten perspektivischen degressiven Absenkungen.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass die Mehreinnahmen, auch die Steuermehreinnahmen, von denen Sie gesagt haben, dass ich sie geflissentlich nicht erwähnt hätte, dennoch nicht den Abbau in Höhe von 164 Millionen € kompensieren werden?
Die Frage des Abgeordneten Grünert ging dahin, nach welchen Kriterien und in welcher Form bestehende und neue Einheitsgemeinden unterstützt werden sollen. Diese Frage reflektiert die Äußerungen des Finanzministers, der sagt, im Jahr 2007 wird es 250 Millionen €, möglicherweise 230 Millionen € oder 270 Millionen € Mehreinnahmen geben. Die sollen dann zur Senkung der Neuverschuldung, für Bauinvestitionen und zur Unterstützung der Einheitsgemeinden eingesetzt werden.
Dazu sagen Sie: Ja, wir legen eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes vor, in der die Einheitsgemeinden besondere Berücksichtigung finden sollen. - Dies würde, wenn das auf die 250 Millionen € in 2007 zutrifft, aber bedeuten, dass dieses FAG bereits im Jahr 2007 Gültigkeit erlangen soll. Ansonsten würde diese Antwort keinen Sinn machen; denn es geht um die 250 Millionen € in diesem Jahr.
Das bedeutet, wir bekommen jetzt von der Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des FAG vorgelegt, der seine Gültigkeit bereits für das Jahr 2007 entfaltet?
Es sind zwei unterschiedliche Teile. Der eine Teil betrifft die Frage, wie wir gegebenenfalls zu erzielende Steuermehreinnahmen im Haushaltsjahr 2007 im Nachtragshaushalt für die Unterstützung der Bildung von Einheitsgemeinden ausweisen und einsetzen können. Darüber gibt es derzeit erste Überlegungen, die aber noch nicht so weit sind - das habe ich, glaube ich, auch ausgeführt -, dass sich die Regierung ein abschließendes Bild gemacht hat und einen durchdachten abschließenden Vorschlag machen kann.
Der zweite Teil betrifft das, was wir natürlich auch machen müssen, weil die Bildung von Einheitsgemeinden nicht nur im Jahr 2007 stattfinden wird, sondern eher ab dem Jahr 2008 und in den Folgejahren. Wir müssen im Rahmen der Überarbeitung und der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes - diese Novellierung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in Kraft treten - die Gewichtung der Zuweisungsmöglichkeiten des Landes zugunsten von Einheitsgemeinden vornehmen können, vorausgesetzt dass dies mit dem Parlament im Gesetzgebungsverfahren so verabredet werden kann.
Erste Frage: Nennen Sie die konkreten Zahlen der Mehreinnahmen. Der Finanzminister hat das auch gemacht. Er sprach von 250 Millionen €. Sie haben versucht, uns auf die Steuerschätzung im Mai zu vertrösten. Ich kann das nachvollziehen, weil die Begehrlichkeiten durch Mehreinnahmen natürlich größer werden. Nennen Sie uns die Zahlen, von denen das Ministerium der Finanzen in Sachsen-Anhalt derzeit ausgeht.
Zweite Frage: Sie haben gesagt, es gibt keine Begründung dafür - auch wegen des Konsolidierungsdrucks -, die für das Jahr 2007 beschlossene Änderung des FAG rückgängig zu machen. Können Sie heute eine Aussage treffen, ob Sie wegen der erhöhten Steuermehreinnahmen wenigstens davon absehen, in den Folgejahren weitere Senkungen der FAG-Verbundquote durchzuführen?
Ich darf die zweite Frage zuerst beantworten. Die Nachricht wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, weil es keine neue Nachricht ist. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, als Grundlage für die Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2008/2009 von keiner weiteren Absenkung der Verbundquote auszugehen. Insofern kann ich für diesen Zeitraum sagen, dass dies die Arbeitsgrundlage der Landesregierung bei der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2008/2009 ist. Das ist auch eine seriöse Aussage, bei der man sagen kann, über diesen Zeitraum können wir die Prognose einigermaßen vernünftig und konkret abgeben.
Zu der ersten Frage: Es tut mir leid, das Ministerium der Finanzen rechnet in verschiedenen Varianten. Ich kann Ihnen keine konkrete Zahl nennen, weil diese konkrete Zahl noch niemand kennt. Es ist nun einmal so, dass uns die Zahlen, die wir in den Nachtragshaushalt einstellen können, erst dann bekannt werden, wenn wir, ich glaube, am 11. Mai, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, die Steuerschätzung bekommen. Dann werden wir wissen, ob es 150 Millionen €, 250 Millionen € oder 200 Millionen € sind. In dieser Bandbreite überlegt das Ministerium der Finanzen gegenwärtig, was wäre, wenn diese Zahl eintritt, was wäre, wenn jene Zahl eintritt. Welche Zahl eintritt, werden wir möglicherweise am Abend des 11. Mai miteinander diskutieren können.
Die letzte Frage im Rahmen der Fragestunde, die Frage 6, stellt der Abgeordnete Herr Guido Henke von der Linkspartei.PDS. Es geht um die Untersetzung des Haushaltsführungserlasses durch die Landesregierung. Die Antwort wird Herr Hövelmann geben.
In Beantwortung der mündlichen Anfrage des Abgeordneten Grünert vom 22. März 2007 erklärte der Finanzminister, dass die globale Minderausgabe durch „eigene Sparvorschläge“ im Rahmen des Haushaltsvollzugs bereits im Vorfeld erwirtschaftet werden könnte. Damit würde von Kürzungen gegenüber Dritten, gemeint sind Ver
1. Durch welche Maßnahmen und in welchen Ministerien konnten Kürzungen gegenüber Vereinen, Institutionen und Verbänden durch Sparvorschläge der Exekutive verhindert werden?
2. Bei welchen Vereinen, Institutionen und Verbänden, aufgeschlüsselt nach Ministerien, wurden bereits im Vorfeld der Wirksamkeit des Haushaltsführungserlasses, veröffentlicht im Ministerialblatt Nr. 11 vom 5. März 2007, Kürzungen angeordnet und wie hoch ist die dadurch erzielte Minderausgabe?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Henke namens der Landesregierung wie folgt.