Protocol of the Session on June 8, 2006

Dem Wettbewerb hierfür einen geeigneten Rahmen vorzugeben, ist Teil der Strategie der Landesregierung. Dazu gehört, weder die konkrete Art der Abfallvorbehandlung noch Standorte oder gar konkrete Anbieter politisch vorzugeben. Dies und die gemeinsamen Vergabeverfahren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie regional übergreifende Entsorgungslösungen trugen dazu bei, dass trotz enormer Leistungen für die Verbesserung der Umwelt die Kosten- und Gebührensteigerungen minimal blieben. Damit stellt sich die Entsorgungssituation in Sachsen-Anhalt wesentlich besser dar als in einer ganzen Reihe anderer Bundesländer.

Angesichts der öffentlichen Diskussionen über die kürzlich erfolgte Abfallrückholung aus Tschechien und auch angesichts der Diskussion über die Notwendigkeit von Abfallzwischenlagern ist das Informationsbedürfnis der Parlamentarier durchaus verständlich. Betrachtet man allerdings die enormen Umwälzungen in der Abfallwirtschaft, die speziell durch die Abfallablagerungsverordnung und die TA Siedlungsabfall ausgelöst wurden, greift die Beschränkung des Themas lediglich auf Unregelmäßigkeiten zu kurz und wird den hohen Standards im Lande und dem hohen Engagement der Abfallwirtschaft in keiner Weise gerecht.

So ist die einleitende Formulierung des PDS-Antrages - ich zitiere - „einer das Ansehen des Landes schwer beeinträchtigenden Rückholaktion“ sachlich völlig unbegründet. Richtig ist, dass die Verbringung von Abfall aus Sachsen-Anhalt in die Tschechische Republik und die Rückführung dieser Abfälle die Presse beschäftigt hat. Dieses Problem hat das Ministerium, aber auch die Verwaltungsbehörde bereits seit Mitte Januar dieses Jahres beschäftigt. Ich will an dieser Stelle gern einen kurzen

Abriss geben. Wir werden im Ausschuss noch ausreichend Zeit haben, die von Ihnen geforderte Aufklärung zu betreiben.

Im Dezember 2005 und im Januar 2006 wurden unter anderem durch Akquisition tschechischer Unternehmen - auch das gehört zur Wahrheit, ohne Akquisition keine Verbringung nach Tschechien - bis zu 20 000 t Abfälle aus Deutschland in grenznahe Gemeinden der Tschechischen Republik verbracht. Davon betreffen allein ca. 4 000 t die tschechische Gemeinde Libčeves. Darunter befinden sich auch 1 500 bis 2 000 t der Halleschen Firma Dux Verwertungs-GmbH, die über die Maklerfirma Oertel aus Quedlinburg zur Prager Firma Bau 24 vermittelt wurden. Wir können also durchaus die Namen sagen. Das hat mit Geheimnistuerei nichts zu tun.

Die Abfälle wurden als Kunststoffabfälle der grünen Liste nach EG-Abfallverbringungsverordnung ohne Notifizierung verbracht. Aus der Sicht der Landesverwaltung hätte diese kunststoffreiche Sortierfraktion aber keinesfalls ohne Notifizierung verbracht werden dürfen. Hierin besteht der eigentliche Gesetzesverstoß.

Wie gesagt, auf die näheren Details werde ich im Ausschuss eingehen. Das gilt auch für das Ultimatum. Wie man Ultimaten per Post verschicken kann, die erst drei Wochen nach Abgang der Post eingehen, ist mir im Zeitalter der Kommunikation unverständlich.

So viel aber vorweg: Die Aktion zur Rückholung der nach Tschechien verbrachten Abfälle wurde mithilfe der Landesregierung einwandfrei und schnell erledigt, sodass von einer Beeinträchtigung des Ansehens Sachsen-Anhalts weder in unserem Land noch in Tschechien gesprochen werden kann. Ich behaupte ganz im Gegenteil, wir als Land Sachsen-Anhalt haben durch schnelles und zuletzt politisches Agieren einen Imageschaden für Deutschland verhindert, indem wir uns - ich habe die Mengen genannt, nämlich 20 000 t zu 2 000 t, die dem Land Sachsen-Anhalt zuzuordnen sind - zu den 2 000 t bekannt und sie zurückgeholt haben.

Nicht unerwähnt lassen kann ich, dass es sich bei dem nach Tschechien verbrachten Abfall nicht um gewerblichen Abfall, sondern um Sortierreste aus Siedlungsabfall gehandelt hat.

Auf den Antrag der PDS möchte ich gar nicht weiter eingehen. Ich denke, der Alternativantrag versachlicht die Situation und respektiert - das möchte ich betonen - die Tatsache, dass die Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt im Vergleich mit anderen Bundesländern in der jüngsten Vergangenheit außerordentlich zugelegt hat. Sie leistet mit Anlagen, die höchsten Umweltstandards entsprechen - ansonsten wäre keine Genehmigung erteilt worden; das betrifft auch die Aussage, dass dort auch Feinstaub entsteht - einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit auch für andere Bundesländer, ganz besonders für Niedersachsen, Thüringen und Sachsen. Dies wird unter anderem Gegenstand der Berichterstattung sein.

Aber ich will gern auch über die noch vor uns stehenden Herausforderungen berichten; denn das A und O für die Entsorgungswirtschaft und für die künftige Entsorgung sind natürlich die Mengenbilanzen. Es geht dabei einerseits darum, was an Siedlungsabfällen oder auch an gewerblichen Abfällen in Sachsen-Anhalt anfällt und wie sich diese Mengen entwickeln; andererseits geht es darum, was an Behandlungskapazitäten am Markt zur Verfügung steht, was noch im Bau oder was in Planung ist.

Im Moment ist es so, dass die zur Verfügung stehenden Entsorgungskapazitäten gut ausgelastet sind. Auf der Nachfrageseite können sich diejenigen zurücklehnen, die entsprechend den Empfehlungen vorgesorgt und Behandlungskapazitäten vertraglich gebunden haben. Dazu gehören beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Ziemlich problematisch stellt sich die Preissituation für die Teilnehmer am Markt dar, die diesen Weg eben nicht gegangen sind. An dieser Stelle sehe ich einen weiteren Schwerpunkt des Berichtes der Landesregierung. - So weit zum Thema Zwischenlager. Das ist hier schon einmal diskutiert worden. Darauf wurde verwiesen. Sie wissen, dass sich die Koalition, soweit erforderlich, zur Einrichtung von zeitlich befristeten Abfallzwischenlagern bekannt hat. Aber ich betone auch an dieser Stelle, dass sie sich unter restriktiven Vorgaben dazu bekannt hat.

Neben der Frage, was wir heute und in Zukunft mit den Abfällen machen werden, werden uns die Probleme der Vergangenheit noch längere Zeit beschäftigen, vor allem die Schließung nicht mehr benötigter Deponien. Hierbei stellt sich in erster Linie die Kostenfrage. Auch das sollte eine Thema sein, mit dem sich die Parlamentarier befassen; denn im Gegensatz zu den neuen Abfallbehandlungsanlagen tragen hierfür die Kommunen - das ist manchem, glaube ich, noch nicht ganz klar - den größten Teil der finanziellen Verantwortung, es sei denn, es gelingt uns, die EU-Mittel in größerem Umfang für diesen Bereich bereitzustellen. Aber den Streit über die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von EU-Mitteln werden wir sicherlich noch führen.

Aber selbstverständlich sollten auch Umweltstraftaten oder - anders formuliert - Verstöße gegen den bestehenden Rechtsrahmen im Bereich der Kreislauf- und Abfallwirtschaft Gegenstand des Berichtes sein.

Ich will noch einmal betonen: Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD berücksichtigt diese aus meiner Sicht notwendigen Schwerpunkte. Deshalb bitte ich um Unterstützung dieses Antrags. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Frau Ministerin. Frau Ministerin, wären Sie bereit, eine Frage von Herrn Dr. Köck zu beantworten? - Bitte sehr, Herr Dr. Köck.

War nur das Land Sachsen-Anhalt mit der Rückholung solcher Abfälle befasst oder waren auch andere Bundesländer davon betroffen? Davon habe ich nichts gehört. Wird der Rest der Abfälle, der jetzt noch dort ist, von der zentralen Einrichtung, die alle Bundesländer finanzieren und die, glaube ich, in Baden-Württemberg ihren Sitz hat, zurückgeholt?

Um den Rest der dort noch lagernden Abfälle wird sich diese zentrale Einrichtung Baden-Württemberg kümmern müssen. In Klammern sage ich: Pech für das Land Sachsen-Anhalt war, dass diese 2 000 t eindeutig der Firma Dux zuzuordnen waren. Deshalb das eindeutige Bekenntnis des Landes zu dieser Rückholaktion. Alle anderen Mengen werden durch diese gemeinsame Ein

richtung geklärt oder zurückgeholt werden. Wie die Kosten dann aufgeteilt werden, muss in der Folge geklärt werden.

Danke sehr, Frau Ministerin. - Die Fünfminutendebatte der Fraktionen eröffnet der Abgeordnete Herr Bergmann für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte zu entschuldigen, dass meine Stimme heute etwas dünn ist. Das ist eine Sommererkältung. Aber ich denke, das Mikro trägt das in den Saal, hoffentlich aber nicht die Viren dazu.

Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, der uns vorlag, Herr Dr. Köck, hat uns selbstverständlich genau in dem Punkt nicht gepasst, dass er uns nämlich viel zu kurz gegriffen schien, insbesondere deswegen zu kurz gegriffen, weil er sich hauptsächlich oder eigentlich nur mit den Umweltstraftaten beschäftigt und nicht mit all dem, was seit der Novelle der TASi, also der TA Siedlungsabfall, wirklich passiert ist. Damit erfolgt aus unserer Sicht auf unzulässige Weise eine Verknüpfung zwischen diesen Straftaten und dem Land Sachsen-Anhalt, wie das meines Erachtens eigentlich nicht gewollt sein kann und auch nicht gewollt sein sollte.

Es bleibt festzuhalten, dass es sich bei der ungenehmigten Abfallentsorgung um einen sehr unschönen Fall von Wirtschaftskriminalität gehandelt hat. Der Grund dafür liegt sicherlich - das haben Studien mehrfach ergeben - in der Profiterhöhung. Man möchte so etwas sicherlich immer gern machen, um zusätzlich, obendrauf noch etwas mitzunehmen. Darüber gibt es genügend Literatur.

Ich denke, das Land Sachsen-Anhalt hat korrekt gehandelt. Frau Wernicke hat mit ihrem Haus dafür gesorgt, dass der Abfall zurückgebracht werden konnte. Ich denke, das Ansehen des Landes wäre ernsthaft beschädigt worden, wenn man anders reagiert und sich stur gestellt hätte. Es gehört aber auch dazu, dass man, bevor man sehr schnell handelt, ordentlich diskutiert, verhandelt, und dass man erst, wenn die Fronten geklärt sind, entsprechend reagiert.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Da wir der Auffassung sind, dass die einjährige Erfahrung seit der Erneuerung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall hierbei ihren Niederschlag finden muss, haben wir Ihren Antrag wesentlich erweitert und dazu einen Alternativantrag erarbeitet. Die entsprechenden Punkte sind Ihnen bekannt. Es geht dabei um die Ermittlung der Mengen an Siedlungsabfall und an gewerblichem Abfall.

Ich kann aus meiner Erfahrung sagen - ich bin für den Landkreis Stendal im Aufsichtsrat einer Abfallentsorgungsgesellschaft -: Auch wir merkten im letzten Jahr, dass sich, nachdem die Technische Anleitung Siedlungsabfall beschlossen worden war, etwas an den Abfallströmen veränderte. Das war nichts Kriminelles, nichts Schlimmes, aber man stellte fest, dass die Wege dicht waren und dass man andere Wege suchte, um Abfall loszuwerden. Damit beschäftigte sich dann natürlich auch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Landkreises.

Der nächste Punkt unseres Alternativantrags bezieht sich auf die geplanten, im Bau und in Betrieb befind

lichen Behandlungskapazitäten. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag, der sich, glaube ich, auf unseren Alternativantrag bezieht, diesbezüglich auch auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Umwelt abgestellt.

In Bezug auf den Bereich Umwelt kann ich sagen: Da all diese Anlagen, um die es hierbei geht, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ohnehin einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden und entsprechend geprüft werden, kann man sich darüber streiten, ob das tatsächlich in den Antrag aufgenommen werden muss. Ich denke, dieser Aspekt wird in der Diskussion im Ausschuss ohnehin seinen Niederschlag finden.

Weiterhin möchten wir über die vom Land beantragten, abgelehnten, genehmigten und betriebenen Zwischenlager sowie über den Stand der Deponieschließung informiert werden. Selbstverständlich - das soll nicht unter den Tisch fallen - sollen die von Ihnen gewünschten Punkte bezüglich der Umweltstraftaten und Ordnungswidrigkeiten ebenfalls Gegenstand der Beratungen sein. Ich freue mich darüber - Sie haben sich diesem Anliegen im Prinzip schon angeschlossen -, dass wir dann im Umweltausschuss und in den anderen Ausschüssen darüber diskutieren können.

Mir liegt am Schluss noch etwas am Herzen: Es muss unser Ziel sein, den Wirtschaftszweig der Abfallwirtschaft durch einen etwas einseitig formulierten Antrag nicht gänzlich negativ darzustellen. Denn ich denke, es gibt viele sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Abfallwirtschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt, die jeden Tag sorgfältig ihre Pflicht erfüllen. Auch das muss Beachtung finden und hier erwähnt werden.

Ich bitte Sie, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Ich wünsche mir, dass wir zu der einen oder anderen Gelegenheit noch über die Abfallwirtschaft reden können. Ich hoffe, dass wir dann nur über positive Dinge sprechen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Bergmann. Auch Sie haben soeben Ihre erste Rede im Parlament gehalten. Wir wünschen Ihnen aus aktuellem Anlass viel Gesundheit und Erfolg bei der Arbeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kley. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die hervorstechendste Eigenschaft von lebenden Systemen ist die Fähigkeit zur Entropietrennung. Das heißt, Organismen sind in der Lage, selber eine Ordnung aufzubauen, während sie gleichzeitig an ihre Umgebung einen erhöhten Anteil von Entropie abgeben. Für diejenigen, die sich in der Thermodynamik nicht auskennen, erkläre ich das nachher in der Kantine. Sinngemäß heißt das, dass das Leben und auch die lebendige Tätigkeit mehr Abfall hinterlassen, als wir in uns Gutes aufgebaut haben.

Wir brauchen, um unser Leben aufrechtzuerhalten, jene, die sich darum kümmern, diese erhöhte Entropie einer geordneten Verbringung zuzuführen. Es gibt keine Entsorgung, es gibt keine Verwertung im eigentlichen Sin

ne. - So weit der zweite Hauptsatz der Thermodynamik. Irgendwo entsteht immer mehr Unordnung. Aber nichtsdestotrotz müssen wir versuchen, dieses weitestgehend zu kanalisieren.

Deswegen begrüße ich den Alternativantrag der Regierungskoalition, der einen vernünftigen Ton in diesen Antrag hineinbringt. Ich glaube, mit der Darstellung, die Abfallwirtschaft wäre ein verbrecherischer Industriezweig, tut man diesen Menschen Unrecht; das kommt ihnen nicht nahe. Wer sich ansieht, wie sich das Nachweisverfahren insbesondere im Bereich der Abfallentsorgung vollzieht, der stellt fest, dass es wohl kaum einen Bereich gibt, der stärker kontrolliert ist, wenn es denn alles mit rechten Dingen zugeht.

Deshalb bedauere ich sehr, dass in dem Alternativantrag eine Erklärung des Handelns der Behörden nicht mehr vorkommt. Aber die Frau Ministerin hatte angeboten, im Ausschuss einiges mehr zu sagen als das, was sie hier bereits kurz darlegte. Hierbei handelt es sich schon um interessante Sachverhalte, die im Gesamtverfahren zu sehen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Vertreter der Behörden nach Tschechien fuhren und feststellten, das es sich nicht um unseren Abfall handelt. Dann hat man ihn doch abgeholt. Zwei Tage, nachdem die Behördenvertreter dort waren, brannte der Abfall, aber das hat offensichtlich nichts genutzt.

Die Frage ist: Warum unterblieb das Notifizierungsverfahren? Können wir das jetzt so feststellen und so behaupten? Oder hätte dies zumindest eines Beweises bedurft? Das sind Themen, die wir intensiv behandeln sollten. Selbst wenn es keines Notifizierungsverfahrens bedurft hätte, gilt dann nicht die EG-Richtlinie 75/442, die auch ein Nachweisverfahren nach sich zieht? Dabei ist natürlich auch zu klären - das hat die Frau Ministerin angedeutet -, inwieweit die tschechische Seite hierbei an der einen oder anderen Stelle etwas versäumt hat. An dieser Stelle muss die Zusammenarbeit mit den neuen Ländern im EU-Raum, die mit solchen Verfahren vielleicht noch nicht umgehen können, einfach besser funktionieren.

Der tschechische Wahlkampf, der wohl eine nicht unbedeutende Rolle gespielt hat, ist nun vorbei, sodass wir zukünftig derartige Dinge ausschließen können.

Dass die Bayern etwas stiller ihre Schmutzecken beseitigt haben, mag an einer Gewöhnung an derartige Vorgänge oder an was auch immer liegen. Aber es ist wirklich wichtig, dass wir uns mit der Situation der Abfallwirtschaft im Land Sachsen-Anhalt befassen.

Auch die Frage nach den Zwischenlagern wird gestellt. Diese Thematik wurde bereits vor einem Jahr in diesem Landtag behandelt. Auch die Koalitionsvereinbarung enthält dazu etwas, obgleich mich der Zusatz „unter restriktiven Vorgaben“ etwas erschreckt. Sagt denn die TASi nicht genug zum Thema Zwischenlager? Die Frage, ob die doppelte Basisabdichtung an jeder Stelle so vorhanden sein muss oder ob die Gleichwertigkeit anders beurteilt werden kann, wird letztlich auch in der fachlichen Diskussion im Umweltausschuss gestellt werden.

Ich hoffe, dass der Antrag der PDS bzw. der Alternativantrag nicht lediglich überwiesen, sondern beschlossen werden, damit wir die Möglichkeit haben, uns im Ausschuss intensiv damit zu befassen.

Wir bieten an dieser Stelle unsere konstruktive Mitarbeit an. Ich hoffe, das Ministerium wird durch den gesamten

Landtag zum einen bei der Vorbeugung vor kriminellen Machenschaften und zum anderen bei der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die im Land angesiedelten Unternehmen unterstützt werden. Das betrifft natürlich auch die Sicherheit, dass die neue Abfallwirtschaft, die auch ein Cluster bilden möchte im Bereich Halle, die notwendige Unterstützung erhält, um Sachsen-Anhalt national und international zu einem hervorragenden Standort der Umwelttechnologie zu machen, damit positiv zu werben und somit die Negativschlagzeilen, die angesprochen wurden, vergessen zu machen. - Vielen Dank.