Protocol of the Session on March 22, 2007

Ja. Sie haben es gerade beschrieben: Für mich ist die entscheidende Frage, dass die Grundbedingungen verlässlich sein müssen. Natürlich muss man - um wieder auf die Messlatte zurückzukommen - auch überlegen, ob die Messlatte zu hoch ist.

Es geht doch um zwei Aspekte. Der erste Aspekt ist: Bildung als Investition in die Zukunft. Es geht um unsere Kinder. Wir müssen das Beste für die Kinder herausholen. Das heißt, wir müssen eine ordentliche Bildung organisieren.

Der zweite Aspekt sind die Wegzeiten zur und von der Schule, die ebenfalls vernünftig gestaltet werden müssen. Das heißt, dass man in bestimmten Fällen von dem System abweichen muss. Das ist bisher gemacht worden.

Das meine ich mit einer differenzierten Betrachtung - Sie helfen mir, indem Sie mich noch einmal fragen - nach Einzel- und Mehrfachstandorten. Ich muss natürlich sagen, dass das in Ihrem Gesetzentwurf komplett fehlt. Das ist sehr traurig.

Ich kann Ihnen unabhängig davon versprechen - ich denke, dass Sie mich als Ausschussvorsitzenden insoweit kennen -, dass wir die Diskussion umfassend führen werden und nicht nur im Hinterzimmer. So ist es üblich.

Vorhin hatte ich mich mit CDU und FDP versprochen. Wir haben auch erst einmal versucht, eine gemeinsame Linie hinzubekommen. Ich weiß, Herr Kley, das klappt dann sicherlich auch im Ausschuss wunderbar. Aber lassen Sie erst einmal CDU und SPD - natürlich gemeinsam mit dem Kultusministerium - eine ordentliche Vorbereitung für den Vorschlag bringen, über den wir dann zu gegebener Zeit in aller Ruhe gemeinsam diskutieren können.

Sie haben gerade festgestellt, dass die Schulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2009 abgeschlossen ist. Das heißt, wir werden es zügig machen. Aber umgesetzt werden muss es im Jahr 2009. Das müssen wir jetzt auf die Reihe kriegen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank für den Beitrag. - Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/589. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/28 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP-Fraktion. Wer lehnt das ab? - Ablehnung bei der Fraktion der Linkspartei.PDS. Stimmenthaltungen? - Gibt es nicht.

Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Mittagspause. Wir treffen uns um 14.15 Uhr wieder. Die parlamentarischen Geschäftsführer bitte ich zu einer kurzen Beratung in den Raum B2 01. - Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.12 Uhr.

Wiederbeginn: 14.19 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Beratung fort. Der Tagesordnungspunkt 6 ist von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Ich rufe daher den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 5/537

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 5/594

Die erste Beratung fand in der 16. Sitzung des Landtages am 22. Februar 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gürth. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Gürth, Berichterstatter des Ältestenrates:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ältestenrates vor.

Am 22. Februar 2007 haben die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP einen Gesetzentwurf in das Plenum des Landtages von Sachsen-Anhalt eingebracht. Diese Initiative hat zum Ziel, das Abgeordnetengesetz zu ändern und es durch eine Anpassung an veränderte Rechtsnormen zu ermöglichen, dass die Abgeordneten dieses Hauses auf eine Mitarbeit beim MfS und bei den Nachrichtendiensten der DDR hin überprüft werden.

Das Landesrecht soll dem veränderten Bundesrecht so angepasst werden, dass man unter den veränderten Bedingungen diese Aufgabe auch hier mit einem Ausschuss ordnungsgemäß erfüllen kann. Das ist das Ziel der Gesetzesinitiative.

Der Ältestenrat hat am 15. März 2007 über den Gesetzentwurf beraten. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD hat der Ältestenrat mit Mehrheit die Empfehlung an das Hohe Haus verabschiedet, diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung in unveränderter Fassung zu beschließen.

Die Fraktionen haben im Ältestenrat ihre Positionen zu dieser Gesetzesinitiative - gleichlautend mit den Positionen bei der ersten Behandlung im Landtag - dargelegt; somit geht der Gesetzentwurf heute mit einem unveränderten Votum der Fraktionen in die zweite Lesung. Das bedeutet: Ich darf Ihnen im Namen des Ältestenrates empfehlen, das Elfte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes nunmehr zu verabschieden.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat erklärt, dass sie sich dieser Initiative nicht anschließen wird, und verweist

auf ihre Begründung anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs. - Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Gürth, für die Berichterstattung. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/594 ein. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Wer stimmt diesen zu? - Das sind die drei einbringenden Fraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Linkspartei.PDS. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Die einbringenden Fraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Linkspartei.PDS. Die Gesetzesüberschrift ist somit beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Die einbringenden Fraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Linkspartei.PDS. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen.

Wir kommen jetzt zu einem der beiden Tagesordnungspunkte, die wir zusätzlich auf die Tagesordnung genommen haben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/480

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/598

Die erste Beratung fand in der 14. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2007 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 14. Sitzung am 25. Januar 2007 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

In der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 21. Februar 2007 teilte die Landesregierung mit, dass am 1. Januar 2007 das Gesetz über elektrische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister in Kraft getreten sei. Die Umsetzung des Gesetzes führe zu einem stark erweiterten Informationsverbund für die öffentlich einsehbaren Register und setze eine erhebliche Erweiterung der vorhandenen technischen Infrastruktur voraus.

Die Länder seien nunmehr verpflichtet, die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch zu führen und die Registerdaten über eine Internetseite zugänglich zu machen. Zudem würden Voraussetzungen dafür geschaffen, Eintragungsanträge ausschließlich in elektronischer Form zu stellen und die Eintragung in das Handelsregister nur noch über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bekannt zu machen.

Die in Deutschland bestehende Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen solle damit überwunden werden. Die wichtigsten Daten der Unternehmen würden zusammengeführt und elektronisch abrufbar vorgehalten.

Dazu müssten auch die Länder ihren Beitrag leisten, indem sie den Unternehmensregistern den Zugang zu den Daten ihrer Registergerichte verschafften und die zur Recherche notwendigen Indexdaten bereitstellten.

Diese Aufgabe könne jedes Land selbst zu erfüllen versuchen. Um aber den Finanzaufwand auch für die Länder gering zu halten, sei in dem Gesetz bereits die Möglichkeit zur Länder übergreifenden Zusammenarbeit im Internetregisterabrufverfahren angelegt. Hiervon solle Gebrauch gemacht werden.

Die Landesregierung informierte des Weiteren über die entstehenden Kosten. Die notwendigen Beiträge seien zwischen den Bundesländern differenziert nach der Leistungsfähigkeit verteilt worden. Neben der durch den Betrieb des Registerportals entstehenden finanziellen Belastung seien die durch die Nutzung der vorgehaltenen Daten entstehenden Einnahmen zu sehen. Weitere Einzelheiten seien in einer Dienstleistungsvereinbarung zu regeln.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2007 die vorläufige Beschlussempfehlung, in die die Anregungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu redaktionellen Änderungen aufgenommen wurden, einstimmig befürwortet. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen schloss sich diesem Votum an.

In der Sitzung am 21. März 2007 hat der Ausschuss für Recht und Verfassung die vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen.

Danke sehr, Herr Borgwardt, für die Berichterstattung. - Wir haben vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir treten somit in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/598 ein. Da es in den Ausschüssen dazu keine Meinungsunterschiede gab, möchte ich über den Gesetzentwurf in der Gesamtheit abstimmen lassen.

Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20: