Protocol of the Session on March 22, 2007

- Auch. Sparen würde ich, wenn ich tatsächlich kommunalisieren könnte. Dann würde ich tatsächlich sparen. Dann würde ich ganze Amtsbereiche einsparen. Aber die Frage ist, ob ich durch Zentralisation so viel spare.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herr Finanzminister, wir werden auch künftig nachdenken und wir werden die Diskussion, die Sie jetzt angeregt haben, im Finanzausschuss und im Ausschuss für Recht und Verfassung führen. Ich habe schon einmal gesagt, wir werden darum kämpfen, dass dieses Parlament kein Stück mehr von seinen Rechten an die Exekutive abgibt. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank für das Schlusswort. - Bevor ich dem Minister das Wort gebe und die jungen Leute gehen, darf ich Gäste der Landeszentrale für politische Bildung begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paschke, eine Klarstellung, die mir in Bezug auf Ihr Nachdenken wichtig ist - Reformen sind kein Wert an sich; ich glaube, das kam von Ihnen -,

(Frau Bull, Linkspartei.PDS: Nein, das kam von da drüben!)

in Bezug auf Ihr Nachdenken hinsichtlich des Verfassungsgerichts. Eines möchte ich noch sagen - es ist mir wichtig, das klarzustellen -: Wir halten die jetzige Gesetzeslage für ausreichend.

Ich als Finanzminister, der kein Jurist ist, sage aber auch ganz offen: Wenn es - auch mit dem Blick nach vorn; denn es wird in der Finanzverwaltung weitere Veränderungen geben - die Möglichkeit gibt, das ohne das Parlament zu machen, dann werden wir das tun. Denn es gibt in der Finanzverwaltung Besonderheiten; zum Beispiel ist die Kommunalisierung dort im Gegensatz zu anderen Bereichen niemals ein Thema.

Ich möchte das klarstellen: Wir wollen das nicht so machen, wie Sie es sich vorstellen, dass wir über alles und jedes reden, über jedes Rechenzentrum und jede Bezügestelle. Ich will klarstellen, dass wir es so haben wollen, wie es in anderen Ländern heute schon der Fall ist, wie es aber in diesem Land, aus welchen Gründen auch immer - Herr Professor Paqué könnte wahrscheinlich ein Lied davon singen -, aufgrund von juristischen Äußerungen im letzten Jahr, nicht der Fall ist. Das sind die Unterschiede, die ich deutlich machen wollte.

Wir werden Ihnen, wenn es klappt - ich denke, das wird auch funktionieren -, im April den Gesetzentwurf vorlegen. Der wird so kurz und knapp sein wie hoffentlich auch die Reden dazu. Wir hoffen, dass das im Mai beschlossen werden kann und dass es dadurch keinen Verzug bei der Umsetzung gibt.

Es kann nicht die Aufgabe eines Parlaments sein, egal wer regiert, jedes Mal über das Verwaltungshandeln zu diskutieren. Ich glaube, das ist auch ein vernünftiger parlamentarischer Brauch. Davon ausgenommen sind natürlich Grundsatzentscheidungen, die die Kommunen direkt betreffen, etwa die Gebietsreform, die Festlegung der Kreisstädte und anderes mehr. Das ist das, was wir noch einmal klarstellen werden.

Eine letzte Bemerkung, Frau Paschke. Erstens. Ich glaube, dass man von einer Opposition verlangen kann, dass sie nicht nur nachdenkt, sondern dass sie auch zu einem Schluss kommt. Ein solcher tut manchmal vielleicht auch weh.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Das muss nicht dasselbe sein!)

Zweitens. Herr Gallert, ich weiß nicht, ob die PDS ausschließen kann und will, in Zukunft wieder einmal mitzuregieren, zum Beispiel mit der CDU. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Gallert, Links- partei.PDS: Dazu werden wir den Wähler fragen!)

Herzlichen Dank. - Ich nehme an, dass Sie keine Erwiderung wünschen. Dazu haben wir im Ausschuss noch Zeit. Wir sind damit am Ende der Aussprache an

gelangt. Beschlüsse zur Sache werden in Bezug auf die Aussprache zur Großen Anfrage nicht gefasst.

(Herr Tullner, CDU: Der Antrag!)

Wir stimmen über den unter Tagesordnungspunkt 1 b aufgeführten Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/591 ab. Es wurde eine Überweisung an den Finanzausschuss und an den Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt. Sind Sie mit diesen Ausschüssen einverstanden? - Es gibt keinen Widerspruch. Soll der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden? Gibt es dagegen Widerspruch? - Nein. Dann können wir über die Überweisungen zusammen abstimmen.

Wer der Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Es gibt Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 1 ist mit Verspätung abgeschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde - Drs. 5/585

Entsprechend § 45 unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Meine Damen und Herren! Mir liegen vier Fragen vor.

Die Frage 1 zum Thema Aktueller Stand zu den operationellen Programmen stellt der Abgeordnete HansJörg Krause von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Für die Landesregierung wird Finanzminister Herr Bullerjahn antworten. Bitte schön, Herr Krause, Sie haben das Wort.

Die EU-Kommission hat eine erste Bewertung der eingereichten operationellen Programme für den ESF, EFRE und ELER vorgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Veränderungswünsche wurden seitens der beteiligten Generaldirektionen der EU-Kommission geäußert?

2. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf Planung, Beginn, Ausrichtung sowie Kofinanzierung der Strukturfondsförderung im Land?

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Finanzminister. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt.

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat den Landtag über das Verhandlungsverfahren mit der Europäischen Kommission in der 9. Sitzung des Europaausschusses am 8. und 9. März 2007 informiert. Zum ELER liegt bislang noch keine Rückmeldung der Europäischen Kommission vor. Zu den operationellen Programmen des EFRE und des ESF gibt es erste Bewertungen der Europäischen

Kommission. Der überwiegende Teil der Anmerkungen ist redaktioneller Art.

Zum OP des EFRE, so die Mitteilung vom 1. März 2007, sind folgende bedeutsame Punkte von der Kommission angesprochen worden:

Erstens. Das Indikatorsystem solle durch zusätzliche Angaben ergänzt werden, unter anderem durch eine Quantifizierung der Ergebnisindikatoren für die Prioritätsachsen.

Zweitens. Die Prioritätsachse 3 enthalte ein zu heterogenes Spektrum an Maßnahmen und erfülle daher nicht die Anforderung, die sich aus Artikel 2 Nr. 2 der Verordnung 1083/2006 ergebe, nämlich ein Bündel miteinander verbundener Maßnahmen zu sein. Die Achse solle daher in mehrere Achsen aufgeteilt werden.

Drittens. Die Förderung von Bildungsinfrastrukturen wie Hochschulen und Schulen solle nicht unter Priorität 1 erfolgen, unter anderem weil dies nicht mit dem nationalen strategischen Rahmenplan kompatibel sei.

Viertens. Die Aufteilung der Mittel in Priorität 1 mit einer vorrangigen Gewichtung auf Hochschulen und Schulen sei nicht nachvollziehbar.

Fünftens. Die Förderung großer Baumaßnahmen im Hochschulbereich sei nicht mit Artikel 4 Nr. 1 der EFREVerordnung kompatibel. Die hierfür vorgesehene EFREGesamtbeteiligung sei zu reduzieren. Analog sei auch die Beteiligung für den Schulbereich zu reduzieren.

Sechstens. Maßnahmen des Hochschulbaus entsprächen nicht den auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon gesetzten Prioritäten. Würden diese abgezogen, entfalle lediglich ein Anteil von 52,2 % der Ausgaben auf die Lissabon-relevanten Ausgabenbereiche. Das Ziel sei ein Anteil von 60 %. In der letzten Wahlperiode sei ein Anteil von 65 % erreicht worden. Daher seien die Lissabon-fähigen Ausgaben zu erhöhen.

Die Anmerkungen zum OP des ESF, so eine Mitteilung vom 9. März 2007, beschränken sich im Wesentlichen auf redaktionelle Punkte. Darüber hinaus wird darum gebeten, die Ziele des OP mit spezifischen Zielen der Prioritätsachsen zu untersetzen. Den Zielen sind ein oder mehrere Ergebnisindikatoren zuzuordnen, für die jeweils ein Ausgangswert - Baseline - und ein Zielwert benannt werden müssen.

Zu Frage 2: Die redaktionellen Anmerkungen der EU sind eingearbeitet worden. Allen als bedeutsam aufgeführten Kritikpunkten kann mit sehr guten inhaltlichen Argumenten begegnet werden. Dies betrifft insbesondere die finanzielle Gewichtung der Maßnahmen und ihre Einordnung als Lissabon-konform.

Gleichlautende Kritik richtet die Kommission in einigen Punkten auch gegen den nationalen strategischen Rahmenplan Deutschlands, also der Bundesregierung. So werden unter anderem Abweichungen zwischen dem operationellen Programm und dem nationalen strategischen Rahmenplan festgestellt, zum Beispiel die Einordnung der Bildungsinfrastrukturen, die in keiner Weise bestehen, die aber unter Umständen einer Version des nationalen strategischen Rahmenplans entsprechen, welche die Kommission durch Änderungen in den anstehenden Verhandlungen erreichen möchte.

Die Argumentation der operationellen Programme wird kurzfristig weiterentwickelt, um auf die Anregungen und

Bedenken der Kommission einzugehen. Substanzielle Veränderungen der operationellen Programme oder finanzielle Allokationen ergeben sich daraus aber nicht.

Eine verlässliche Einschätzung über den Genehmigungszeitpunkt kann nicht gegeben werden, da jede weitere Nachfrage bei der Kommission den ihr zur Verfügung stehenden Prüfungszeitraum ausweitet. Also fragt man lieber nicht.

Eine zusätzliche Ungewissheit ergibt sich aus dem Umstand, dass sich im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die von den Mitgliedstaaten eingereichten Programme auch das Meinungsbild in der Kommission zu bestimmten Fragen verändert.

Eckpunkte der Strategie, die auch den nationalen strategischen Rahmenplan betreffen, zum Beispiel die Anzahl der Prioritätsachsen, werden zunächst nicht oder nur in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium verändert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Unterstützung in Gesprächen mit der Kommission zugesagt.

Ich hoffe, ich habe Ihnen die Fragen, soweit es zu diesem Zeitpunkt möglich ist, beantwortet. Alles andere ist der Zeitachse geschuldet.