Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Beantwortung Kleiner Anfragen - 2 BvE 5/06
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvE 5/06 wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 16. Februar 2007 auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übermittelt. Die Antragsteller sind Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Aufgrund verschiedener Presseberichte über entsprechende Vorgänge erkundigten sich die Antragsteller bei der Bundesregierung nach der Praxis der Nachrichtendienste des Bundes zur Sammlung von Informationen über Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die entsprechenden Kleinen Anfragen enthielten Fragen zu Art, Inhalt und Menge der gesammelten Informationen, zum Zweck der Informationssammlung, der Dauer der Speicherung von Informationen und ihrer Weitergabe an andere Dienste oder Dritte.
Zudem baten die Antragsteller in den Kleinen Anfragen um die Angabe von möglichen Gründen, aus denen Be
lange des Geheimnisschutzes an einer Beantwortung hindern könnten. Schließlich wurde um eine Bewertung der möglichen Implikationen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 6. Juli 2006 für die fragliche Praxis der Nachrichtendienste des Bundes ersucht.
Die Antragsgegnerin verwies in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen in einer Vorbemerkung auf ihre gegenüber dem parlamentarischen Kontrollgremium abgegebenen Stellungnahmen zu der Thematik. Ansonsten wurden bloße Rechtsauskünfte gegeben. Somit blieben die durch die Antragsteller eingebrachten Kleinen Anfragen weitgehend unbeantwortet.
Die Antragsgegnerin verletzt nach Auffassung der Antragsteller deren Recht auf Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Sie stellen fest, dass die Antragsgegnerin die in den Kleinen Anfragen erbetenen Auskünfte zu erteilen habe, und zwar so weit und in der Form, dass sie den objektiven Geheimhaltungsinteressen der Bundesrepublik Rechnung trage.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 11. Sitzung am 21. Februar 2007 mit der genannten Verfassungsbeschwerde befasst. Die einstimmig beschlossene Empfehlung an den Landtag lautet, keine Stellungnahme in dem Verfahren abzugeben. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Ich danke.
Vielen Dank, Frau Tiedge. - Eine Debatte darüber ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung ab. Wer stimmt zu? - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der Landtag in der 13. Sitzung im Dezember 2006 die Einsetzung des Bildungskonvents und dessen Zusammensetzung beschloss, waren wir alle der Meinung, dass die Beteiligten wohl in einem ausgewogenen Verhältnis zu berufen wären. Nun ist es so, dass viele Dinge im Laufe des Reifeprozesses durchaus noch an Qualität gewinnen können.
So hat sich jetzt bei der Berufung der einzelnen Mitglieder des Bildungskonvents herausgestellt, dass mit den
IHK, den Handwerkskammern und den Arbeitgeberverbänden keine Rücksprache dergestalt stattfand, dass die Besetzung in diesem Maße erfolgen kann, sondern dass dort offensichtlich noch ein weiterer Bedarf hinsichtlich der Besetzung besteht. Dieser Bedarf, meine sehr verehrten Damen und Herren, resultiert nicht im Wesentlichen daraus, dass die Mitglieder der IHK oder der Handwerkskammern Arbeitgeber wären, sondern aus unserer Sicht daraus, dass diese wesentliche Teile des Bildungssystems in Sachsen-Anhalt sind.
Ein kleiner Blick in unser Schulgesetz zeigt, dass bezüglich der Dauer und des Endes der Schulpflicht in § 40 Abs. 3 eindeutig definiert ist:
„Sofern sie nicht anschließend allgemeinbildende Schulen besuchen, erfüllen die Schüler ihre Schulpflicht durch den Besuch einer berufsbildenden Schule.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer verschafft einem denn den Zugang zu einer berufsbildenden Schule? - Das ist derjenige, der die Lehrstelle bereitstellt. Das heißt, die Handwerksbetriebe, um die es zuallererst geht, sind im Wesentlichen nicht nur Arbeitgeber für die zukünftigen Auszubildenden, sondern sie sind Ausbilder, sie sind unmittelbar Teil unseres Bildungssystems. Es ist jenes duale Bildungssystem, das Deutschland bisher zum Exportschlager entwickelt hat und das viele Länder, die neue Bildungssysteme aufbauen, übernehmen möchten und wozu wir bisher - so muss ich sagen - relativ wenig Kritik gehört haben. Man ist heute schon geneigt zu sagen: Dieser Teil des Bildungssystems ist wenig kritisiert worden.
Gelobt wird ja nichts mehr. Das scheint die allgemeine Regel zu sein. Aber ich glaube, wir sollten die Qualität unserer Absolventen aus den Handwerksbetrieben und aus den Handels- und Gewerbebetrieben nicht kleinreden. Das macht die Stärke der deutschen Wirtschaft aus. Das ist der Kern unseres Aufschwungs gewesen und wird es auch wieder sein. Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir als FDP der Meinung, dass diese Ausbilder unbedingt in den Bildungskonvent gehören.
Wir sind durchaus auch der Meinung, meine sehr verehrten Damen und Herren, um in diesem Hohen Hause einen Konsens zu erreichen, dass der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS überlegenswert wäre. Wir sind nicht der Meinung, dass die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite dort repräsentiert sein müssten, da wir, wie gesagt, die Ausbildungsbetriebe nicht im Wesentlichen als Arbeitgeber begreifen, sondern als Teil des Bildungssystems.
Aber wenn es einem Konsens dient, kann man, glaube ich, auch unterstützen, dass die Gewerkschaft mit vertreten ist. Sie ist die Vertreterin derjenigen, die in den Unternehmen arbeiten und deren Bildungschancen, deren Fortkommenschancen auch von unserem Bildungssystem wesentlich mitbestimmt werden, sodass wir den Änderungsantrag der Linkspartei.PDS unterstützen werden - das möchten wir gleich sagen -, um dann im Bildungskonvent auch jene Sachkunde zu haben, die wir brauchen.
Denn das Ziel ist nach Aussage der Initiatoren, an dieser Stelle einen Konsens in der Bevölkerung zu der Frage zu erreichen, wie ein zukünftiges, ein richtungweisendes
Bildungssystem in Sachsen-Anhalt aussehen soll, wobei wir als FDP - das möchte ich noch einmal betonen - der Meinung sind, dass das gegenwärtige Bildungssystem durchaus jenes sein kann, das zukunftsweisend für Sachsen-Anhalt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten, bevor die Abstimmung erfolgt, noch einmal darüber nachdenken, inwieweit kleinliche Streitereien dazu führen könnten, dass eine Gruppe, deren wir dringend bedürfen, nämlich die Gruppe jener, die im Bereich der Ausweitung der wirtschaftlichen Kompetenz unserer Schulen einen Part leisten sollen, eventuell nicht teilnehmen kann. Denn gerade über die viel gelobten Modellversuche, bei denen Wirtschaftsunternehmen sich zusammenfinden und den Unterricht über Wirtschaftskunde, über die Frage der Betriebsführung aufwerten, über jene reden wir, wenn wir einer Erweiterung nicht zustimmen wollen.
Wer mir sagt, dass der Bildungskonvent mit 37 Mitgliedern seine Größe erreicht hätte, dem sage ich, meine Damen und Herren: Ich glaube, zwei Mitglieder mehr machen bezüglich der Größe nichts aus. Vielmehr kommt es darauf an, dass wir den Sachverstand dort vereinigen, den wir dabei haben können.
Vielen Dank, Herr Kley. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Die SPD-Fraktion verzichtet auf einen Beitrag, sodass gleich die Linkspartei.PDS dran ist. Es spricht Herr Höhn. Bitte schön, Herr Höhn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bemerkenswert, dass zum Bildungskonvent nur noch die Opposition spricht.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der Linkspar- tei.PDS und bei der FDP - Frau Mittendorf, SPD: Wir machen es! - Herr Bischoff, SPD: Wir reden über Inhalte!)
Das, was wir bisher erleben - wir sitzen gemeinsam im Bildungsausschuss -, ist, dass wir nun gemeinsam darüber reden.
Ich bedanke mich bei Herrn Kley für die Begründung unseres Änderungsantrags. In diesem Sinne kann ich mich kurz fassen.
Es wird niemanden überrascht haben, dass wir, wenn die FDP die Gunst der Stunde nutzt und die Besetzung noch einmal aufmacht, einen Teil dessen, was ich namens meiner Fraktion bei der ersten Beratung schon einmal beantragt hatte, wieder einbringen.
Herr Kley, bei aller Solidarität in der Opposition muss ich aber doch sagen, dass mich eines gewundert hat. Ich habe mir das Protokoll zu der ersten Beratung zum Konvent noch einmal angeschaut.
„Sie können Ihren Koalitionsstreit nicht dadurch lösen, dass Sie 37 Personen in einen Raum sperren. Das ist nicht die richtige Wahl der Mittel.“