Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann vorweg sagen, dass die FDP-Fraktion der Idee, eine Zukunftsstiftung bzw. einen Zukunftsfonds zu gründen, grundsätzlich positiv gegenübersteht. Herr Tullner hat es schon erwähnt: Solche Gedanken waren auch schon gegen Ende der letzten Legislaturperiode im Gespräch. Die FDP hat das - daran darf ich erinnern - im damaligen Wahlkampf zum Thema gemacht.
Das Problem liegt dabei also nicht in der grundsätzlichen Idee, die positiv zu bewerten ist, wenngleich man immer im Auge behalten muss, dass wir bei jedem Fonds vor dem Problem stehen, dass wir Vermögen einbringen müssen; denn Vermögen erwirtschaftet Habenzinsen. Gleichzeitig müssen wir Sollzinsen auf die Schulden des Landes zahlen. Die Anforderungen für eine Fondsbindung müssen schon sehr hoch sein, weil wir in der Regel höhere Sollzinsen am Kapitalmarkt zahlen müssen, als wir Habenzinsen mit einem Vermögen erwirtschaften.
Schauen wir uns den Stiftungszweck an, der diesen kleinen Zinsverlust rechtfertigen soll. Diesbezüglich kann ich meinem Vorredner Herrn Tullner nur zustimmen. Auch ich halte den Stiftungszweck für etwas blumig. Dort steht:
„Zweck der Stiftung ist die Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, die strategisch bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes SachsenAnhalt sind.“
Das hört sich gut an, aber dahinter verbirgt sich natürlich eine riesige Bandbreite. Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass wir im Land bereits ein sehr weitreichendes
Förderspektrum haben: von der Investitionsbank über die Innovationsbeteiligungsgesellschaft und die Bürgschaftsbank des Landes bis hin zur Mitteldeutschen Beteiligungsgesellschaft - es ist alles da. Zumindest im wirtschaftlichen Bereich haben wir ein großes Spektrum.
Hinzu kommen die Fördermöglichkeiten durch die EU und den Bund. Deshalb wundere ich mich doch schon etwas darüber, dass in § 2 Abs. 2 des Entwurfes steht, dass wir uns gerade an diesen Förderschwerpunkten orientieren. Sozusagen als Komplementärmittel sollen aus dem Stiftungsvermögen die Zuweisungen von der EU und vom Bund ergänzt werden. Das ist vielleicht ein bisschen wenig. Darüber muss man noch einmal diskutieren; denn eigentlich soll so eine Stiftung eigenständige Schwerpunkte setzen.
Für uns als Liberale stellt sich vor allem die Frage, wie wir dieses Instrument von den anderen Instrumenten abgrenzen. Es liegt nahe, den Schwerpunkt ein wenig in Richtung Wissenschaft zu rücken, weil eine Stiftung in diesem Bereich vielleicht etwas größere Möglichkeiten hat als eine Innovationsbeteiligungsgesellschaft oder eine Investitionsbank.
Das zweite große Problem, über das wir in den Ausschüssen zu diskutieren haben, ist die Frage des Vermögens und der Erträge. Auch das wurde von meinem Vorredner schon angesprochen. Ich kann das nur nachdrücklich unterstreichen. Wir sollten an dieser Stelle nicht zu viel erwarten. Ich hoffe, dass die Landesregierung das auch in der Außendarstellung ein bisschen deutlich macht.
Rechnen wir es doch einmal kurz durch: Wir haben langfristige Kapitalmarktzinsen im Bereich von 4 % für eine Laufzeit von zehn Jahren. Wenn Sie den Kapitalstock erhalten müssen, müssen Sie ungefähr 1,5 % wegen der Inflationsaufzehrung des Realwertes abziehen. Dann haben Sie noch einen Realzinssatz von 2,5 %. Folgen wir Ihrem Gedanken, Herr Bullerjahn: Wenn der Stiftung durch Veräußerungen pro Jahr Mittel in Höhe von 10 Millionen € zufließen sollen, dann können wir ausrechnen, dass es in den nächsten zehn Jahren noch relativ bescheidene Erträge sein werden.
Am Ende der zehn Jahre könnten bei einem Einsatz von 100 Millionen € pro Jahr gerade einmal 2,5 Millionen € ausgeschüttet werden. Das ist besser als nichts, aber das ist natürlich eine relativ kleine Summe.
Frau Budde, Sie gucken ganz skeptisch. Aber das ist eigentlich ganz einfache Arithmetik. Ich glaube, die Zinsrechnung ist nachzuvollziehen.
Des Weiteren steht in den §§ 3 und 4, dass auch Zuschüsse aus dem Haushalt möglich sind. Wir hoffen natürlich, dass die Regierung diese Stiftung nicht doch zu einer Art Durchlauferhitzer für öffentliche Mittel macht, wenn die Privatisierung dann doch nicht so klappt, wie man sich das vielleicht vorgestellt hat. Das wäre natürlich außerordentlich bedauerlich.
So entpolitisiert, wie Sie, Herr Bullerjahn, es angedeutet haben, ist die Stiftung natürlich nicht. Man muss sich nur die Zusammensetzung des Stiftungsrates ansehen. Es ist doch geplant, dass praktisch drei Viertel des Kabinetts darin vertreten sind. Dass man sich dann mit einer
eigenen Schwerpunktsetzung völlig außerhalb des politischen Raumes bewegt, ist schon eher unwahrscheinlich.
Aber, Herr Finanzminister, ich darf Sie an dieser Stelle wirklich ermuntern, im Kabinett die neue Chance zu nutzen - ich hätte sie damals auch ganz gern gehabt, aber die Einnahmelage war nicht so - und auf die Kollegen, die über die entsprechenden Vermögenswerte verfügen, ein bisschen politischen Druck auszuüben, damit die Innovationskraft des Landes gestärkt werden kann und wir in den nächsten Jahren nicht bei allzu bescheidenen Erträgen stehen bleiben müssen.
Wir werden darüber in den Ausschüssen zu beraten haben. Wir schlagen eine Überweisung an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor. Federführend soll der Ausschuss für Finanzen beraten. Dann werden wir sehen, was wir aus diesem grundsätzlich begrüßenswerten Projekt machen können. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Paqué, die Idee ist gut. Wir haben sie auch schon einmal gehabt, aber wenn andere sie jetzt umsetzen, dann ist sie schon weniger gut. Das kann man so sehen.
Herr Lange, das ist nicht ein typischer Fall für eine erste Lesung. Das ist die erste Lesung. Insofern weiß ich gar nicht, was das Problem daran ist.
Mein Problem ist eher, dass wichtige Entscheidungen nicht immer spektakulär sind und dass dabei auch nicht über den Zweck und das Ziel diskutiert wird, sondern dass die Vorhaben schon am Anfang ein Stück weit zerredet werden. Dafür haben wir eben ein Paradebeispiel erlebt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist zwar nicht spektakulär - ich bin auch dankbar dafür, dass es noch Gestaltungsspielraum gibt, den das Parlament mit Sicherheit nutzen wird -, aber diese Zukunftsstiftung ist doch ein wesentlicher Baustein für eine Politik, die der Nachhaltigkeit in unserem Land dient.
Insofern wird mit der Gründung der Zukunftsstiftung nicht nur ein weiterer Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt, sondern sie ist langfristig wirklich wichtig.
Selbstverständlich erscheinen die aus Stiftungen zur Verfügung gestellten Mittel Im Verhältnis zu den zu lösenden gesellschaftlichen Aufgaben immer sehr gering. Deshalb muss man auch genau schauen, an welchem Hebel man sie einsetzt, und dort muss man sie sehr konzentriert einsetzen.
In § 2 Abs. 2, den Sie, Herr Paqué, angesprochen haben, steht zwar nichts zur Zinsrechnung, aber darin steht, dass die Stiftung Fördermittel ausreicht, wenn etwa die Finanzierung eines sinnvollen Projekts zu 80 % gesichert ist, man aber nicht weiß, woher man die fehlenden 20 % nehmen soll. Eine solche Finanzierungs
lücke kann von der Stiftung geschlossen werden. Das kann man beim Durchlesen relativ leicht verstehen. Ich habe das zusätzlich zur Zinsrechnung zumindest so verstanden.
Ich bitte das Parlament einfach darum, den positiven Ansatz zu sehen; denn es ist in der Tat ein Paradigmenwechsel im Land. Wir haben schon nicht viel Tafelsilber, aber das Tafelsilber, das wir haben und in einen Erlös umwandeln können, legen wir in eine Stiftung und mehren es. Das, was dabei an zusätzlichem Erlös gewonnen werden kann, können wir langfristig für zusätzliche Aufgaben nutzen. Das ist richtig gut. Dahinter kann sich auch das ganze Parlament versammeln.
Das ist auch ein Unterschied zu den laufenden Ausgaben. Man kann sich in der Tat darüber unterhalten, ob die laufenden Ausgaben für den Bereich der Wissenschaft ausreichend sind. Diese wird man aber niemals durch die Mehrung eines solchen Stiftungsvermögens und durch die aus diesem Stiftungsvermögen mitfinanzierten Projekte ausgleichen können. Das sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe.
Es würde gar nichts nützen, wenn wir die aus einmaligen Verkäufen oder aus einmaligen Zustiftungen kommenden Geldmittel für laufende Ausgaben einsetzen würden; denn dann hätten wir sie in einem Jahr verbraten. Damit kann kein langfristiger Nutzen erzielt werden.
Das ist in der Tat ein unterschiedlicher Ansatz. Es ist auch nicht viel, aber die Mittel aus der Stiftung können langfristig manchmal die entscheidenden fünf Prozentpunkte ausmachen, um strategischen Projekten in unserem Land zum Erfolg zu verhelfen.
Bezüglich des Stiftungsrates sehe auch ich noch ein bisschen Nachbesserungsbedarf. Ich formuliere es einmal vorsichtig so: Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass jedes Ministerium in diesem Stiftungsrat sitzen will und Geld für eigene Maßnahmen akquirieren will.
Aber ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir noch einmal darüber nachdenken, ob wir in diesen Stiftungsrat - nicht in den Beirat, sondern in den Stiftungsrat; auch das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe - Menschen holen, die erstens für Zustiftungen sorgen können und zweitens im Stiftungsrat wirklich an einer langfristigen strategischen Ausrichtung der Zukunftsstiftung und der Projekte mitarbeiten, die die Stiftung unterstützt.
Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass dem Landtag für die Konkretisierung dieses Gesetzentwurfs Gestaltungsspielraum bleibt. Ich freue mich auf die Beratungen mit den Kollegen und Kolleginnen in den genannten Ausschüssen. Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse.
Danke sehr, Frau Budde. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/587 ein. Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Es gab auch keine Meinungsverschiedenheiten in Bezug darauf, dass der Finanzausschuss federführend und die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit sowie für
- Gut. Dann lasse ich darüber insgesamt abstimmen. Wer mit der soeben beschriebenen Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sieht einstimmig aus. Damit ist der Gesetzentwurf an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden.
Bevor ich meinen Platz verlasse, mache ich etwas, was ich noch nie gemacht habe. Ich muss noch einmal auf das Abstimmungsverfahren zu dem unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt behandelten Seniorenvertretungsgesetz zurückkommen. Mir ist entgangen, dass auch die Koalitionsfraktionen die Überweisung an den Sozialausschuss nicht abgelehnt haben. Insofern gab es dafür eine Mehrheit im Landtag. Der Gesetzentwurf ist damit auch an den Sozialausschuss überwiesen worden.
Ich möchte darüber nicht noch einmal abstimmen lassen. Ich werde, da wir keine Federführung festgelegt haben, mein in § 28 der Geschäftsordnung verbrieftes Recht wahrnehmen und den Sozialausschuss als federführenden Ausschuss bestimmen. Damit verlasse ich den Platz des Präsidenten. - Danke schön.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Beantwortung Kleiner Anfragen - 2 BvE 5/06