Protocol of the Session on February 22, 2007

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mittlerweile gibt es die Vereinbarung mit der EU-Kommission. Zwar ist die Vereinbarung noch nicht schriftlich fixiert, aber man hat sich doch grundsätzlich auf wesentliche Punkte geeinigt. Hierzu gehört zum Beispiel, dass einzig und allein die Gremien der Anstalten, also Rundfunkräte, Programmbeiräte, Verwaltungsräte, über die neuen Programmangebote der Anstalten entscheiden.

Auch die Online-Grenze von ehemals 0,75 %, die beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht überschritten werden durfte, ist hinfällig, da auch über das Online-Angebot allein die Gremien der Anstalten entscheiden.

Wenn die Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten entscheiden, ob und welche neuen Programmangebote

es geben soll, dann kann nicht die Politik vorwegpreschen, zumindest dann nicht, wenn auch künftig Staatsferne beim Rundfunk garantiert sein soll. - So weit zu unserer grundsätzlichen Kritik.

Ich will noch kurz auf den Antrag im Einzelnen eingehen. Schon beim ersten Punkt habe ich meine Schwierigkeiten, obwohl er völlig harmlos klingt. Darin steht:

„Der Landtag begrüßt die Maßnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bis zum Ende der Gebührenperiode … 2008 ein ausgeglichenes Finanzergebnis zu erreichen.“

Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Man muss hierbei allerdings berücksichtigen, dass insbesondere beim MDR massive Einnahmeausfälle ins Haus stehen. Durch Abwanderung gehen dem MDR jährlich 10 Millionen € flöten, aufgrund der Befreiung der Hartz-IV-Betroffenen von den Gebühren weitere 15 Millionen €.

Ausgehend von der Tatsache, dass der MDR derzeit nicht die Mittel erhält, die von der KEF als Bedarf ermittelt und vom Landtag beschlossen worden sind, muss es massive Einsparungen beim MDR selbst geben. Um 25 Millionen € jährlich einzusparen, muss der MDR Einschnitte beim Programm vornehmen. Nur so kann ein ausgeglichenes Finanzergebnis erzielt werden.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass massive Einschnitte beim Programm des MDR von uns nicht noch ausdrücklich begrüßt werden können; vielmehr finden wir es bedauerlich, dass dem MDR nicht die dem ermittelten Bedarf entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.

Die unter Punkt 2 zum Ausdruck gebrachte Erwartung, dass die Anstalten die von der KEF aufgezeigten Einsparpotenziale bis zum Ende der Gebührenperiode realisieren, ist schlicht selbstverständlich und übliche Praxis.

Zu Punkt 3 habe ich bereits einiges gesagt. Ich will nur noch kurz ergänzen: Wie Minister Haseloff bereits ausführte, hat sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 schon einmal mit dem Rundfunksystem in Deutschland befasst. In dem so genannten Gebührenurteil von 1994 spricht das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu. Die Prüfung, ob ein Programmangebot durch ein anderes ersetzt werden soll, obliegt der KEF. Ich denke, die Politik ist gut beraten, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk inhaltlich nicht in seine Programmangebote hineinzureden, sondern dies den Gremien und der unabhängigen Kommission zu überlassen.

Uns interessierte, was die Umsetzung eines solchen Punktes, den zu beschließen Sie beantragen, nicht nur beim MDR für Auswirkungen hat, sondern beispielsweise auch beim Deutschlandradio, das ja lediglich 37 Cent von der Grundgebühr pro Gebührenzahler und Monat erhält. Deutschlandradio ist bekanntlich eine Anstalt, die sich auf die Grundwerte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschränkt, also auf Bildung, Kultur und Information.

Der Intendant Elitz teilte uns mit, dass ein solches Austauschgebot, wie es gefordert worden ist, Deutschlandradio von der digitalen Medienentwicklung abschneiden würde. Es würde automatisch zu Einschnitten hinsichtlich des Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Programms, nämlich in den Bereichen Bildung, Information und Kultur, kommen. Da frage ich die Koalition allen Ernstes: Wollen Sie das?

Auch die Punkte, nach denen ein neues Gebührenmodell entwickelt werden soll, scheinen uns widersprüchlich zu sein. Man spricht hier einmal von Aufkommensneutralität, im nächsten Punkt aber davon, dass die Rundfunkgebühr keinesfalls steigen dürfe. Wenn man bedenkt, dass es eine medienspezifische Inflationsrate gibt, stehen diese beiden Punkte automatisch in Konkurrenz zueinander.

Momentan leben viele der öffentlich-rechtlichen Anstalten von den finanziellen Rücklagen, die sie gebildet haben. Diese werden zum großen Teil am Ende dieser Gebührenperiode aufgezehrt sein. Spannend wird sein, was danach passiert. Es kann nicht in unserem Interesse sein, einen strukturell unterfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunk zu haben.

Aber warten wir doch erst einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab. Danach werden wir etwas schlauer sein, was die Rundfunkfinanzierung in Deutschland betrifft. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Gebhardt.

Nun habe ich die Freude, auf der Südtribüne Damen und Herren vom Institut für Betriebsorganisation und Informationstechnik aus Magdeburg sowie Seniorinnen und Senioren der Halberstädter Wohnungsbaugenossenschaft begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Zum Schluss der Debatte hören wir noch einmal Herrn Borgwardt. Bitte, Herr Borgwardt.

Danke schön, Herr Präsident. - Mit dem inflationären Wort „Populismus“ würde ich - das muss ich jetzt wirklich einmal sagen - an Ihrer Stelle sehr vorsichtig umgehen.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Warten wir einmal ab, Herr Borgwardt!)

Sie fahren hierbei - ich wollte es eigentlich nicht bringen; aber Sie haben mich jetzt dazu gebracht, sehr verehrter Herr Gallert - eine Doppelstrategie, indem Sie auf der einen Seite sagen „Ein guter Sender muss teuer sein; demzufolge braucht er das Geld“, auf der anderen Seite aber permanent nach Ausnahmetatbeständen suchen und erklären, warum bestimmte Personen - mitunter zu Recht; das muss ich zugeben - unter einen Ausnahmetatbestand fallen und keine Gebühren zahlen sollen, ohne dass die Frage der Finanzierung geklärt ist. Darüber kann man sich auch einmal einen ganzen Tag lang unterhalten.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte zur Sachlichkeit zurückkehren. Ich muss Ihnen sagen: Wir wollen gar nichts aushöhlen. Wir wollen einen guten Rundfunk.

Ein Beispiel möchte ich an dieser Stelle doch noch bringen. Ursprünglich waren die dritten Programme als Regionalprogramme geplant.

(Zuruf: Richtig!)

Mittlerweile haben alle Vollprogramme.

(Zuruf: Ja!)

Wer digitales Fernsehen hat, der weiß, dass es jetzt zum Beispiel Hessen 1, Hessen 2, Hessen 3 und Hessen 4 gibt. Das heißt, es gibt nicht einmal mehr ein Regionalprogramm; vielmehr handelt es sich um ein Vollprogramm mit bis in die Kreise gearteten Sparten. Vor diesem Hintergrund muss man sich in der Tat fragen, ob das ursprünglich der Wille der Ausweitung war. Darum geht es; darüber muss man sich eindeutig verständigen.

(Beifall bei der CDU)

Den Hinweis von Herrn Kosmehl bezüglich der Mittel für die Einheit nehmen wir ernst. Aber wir sind auch der Auffassung, dass die Schmerzgrenze für die Bürger tatsächlich erreicht ist. Mit intelligenten Lösungen kann man auch intelligent sparen, ohne von seinem Grundsatz abweichen zu müssen. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Damit ist die Debatte beendet.

Es hat niemand eine Überweisung beantragt, sodass wir über den Antrag in der Drs. 5/506 als solchen abstimmen. Wer stimmt zu? - Die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und - wie wiederholt angekündigt - die SPD-Fraktion auch. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der Linkspartei.PDS, der SPD und der FDP - Drs. 5/508

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Deshalb ein paar kurze Bemerkungen von mir zu den Formalien.

Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt durch den Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zu wählen; das wären 49 Abgeordnete. Wenn ein Beschluss einer Mehrheit bedarf, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist gemäß § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt durch Namensaufruf abzustimmen.

Im Ältestenrat ist jedoch eine Möglichkeit in Aussicht genommen worden, die dies vermeidet und zeitsparend wirkt. Diese besteht darin, auf den Namensaufruf im Wege einer Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall gemäß § 92 der Geschäftsordnung zu verzichten, offen abzustimmen und die Ja- und Neinstimmen sowie die Stimmenthaltungen durch die Schriftführer exakt zu zählen. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann verfahren wir so. - Ich sehe, das ist der Fall. Also stimmen wir über den gemeinsamen Wahlvorschlag offen ab.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. Ich bitte Sie, die Stimmkar

ten etwas länger hochzuhalten, damit wir die Stimmen zählen können. - Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung.

Es wurden 71 Jastimmen, eine Neinstimme und keine Stimmenthaltung gezählt. Damit hat der Wahlvorschlag die erforderliche Anzahl von Jastimmen erhalten. Die in der Drs. 5/508 aufgeführten Damen und Herren sind zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt worden.

Im Namen des Hohen Hauses spreche ich den Gewählten meinen Glückwunsch aus. Ich wünsche Ihnen Erfolg in dieser verantwortungsvollen Arbeit.

Der Tagesordnungspunkt 12 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Stärkung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements im sozialen Bereich