Protocol of the Session on February 22, 2007

In 17 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss 655 Petitionen, davon 592 abschließend. Das Sachgebiet Inneres und Medien führt mit 27,7 % der abschließend behandelten Petitionen, das heißt 164 Petitionen. Etwa 19 % der abschließend behandelten Petitionen, also 32 Petitionen, betrafen Ausländerangelegenheiten. Im Sachgebiet Justiz wurden 16,7 % der Petitionen, also 99 Petitionen, abschließend behandelt. 11,5 %, also 68 der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden - sei es, dass behördliches Handeln korrigiert wurde oder dass ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde.

11,5 % positiv erledigte Petitionen - dieser Anteil mag auf den ersten Blick gering erscheinen, vermittelt die Zahl doch den Eindruck, der Petitionsausschuss sei bei seiner Arbeit nicht sehr erfolgreich gewesen. Man muss jedoch auch die andere Seite betrachten. In 88,5 % der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Also spricht diese Zahl auch für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.

Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich daran, dass viele Petitionen

mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. Auch durchgeführte Ortstermine und Anhörungen trugen dazu bei, Missverständnisse zwischen dem Bürger und der Verwaltung auszuräumen, akzeptable Lösungen zu finden oder Bürgern die Entscheidung der Verwaltung näher zu bringen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken.

(Zustimmung von Frau Rotzsch, CDU)

Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden.

Als Beispiel für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des Petitionsausschusses verweise ich auf eine Petition in einer Ausländerangelegenheit, in der der Petitionsausschuss um Unterstützung bei der Erlangung einer Verlängerung der Duldung im Hinblick auf das Erlangen eines Realschulabschlusses gebeten wurde.

In diesem Fall führte eine Befassung der Härtefallkommission nicht zur Feststellung eines Härtefalls für eine Familie türkischer Staatsangehörigkeit. Die Familie reiste daraufhin freiwillig aus. Die zuständige Ausländerbehörde erklärte sich allerdings unter humanitären Gesichtspunkten bereit, dem Sohn der Familie bis zum Ende des Schuljahres den Aufenthalt zu ermöglichen. Die Eltern sicherten der Ausländerbehörde seine freiwillige Ausreise nach dem Ablauf des Schuljahres zu. Die Ausländerbehörde bestand nach Erreichen des Hauptschulabschlusses durch den Schüler sodann auf der Einhaltung der Absprache, wogegen keine rechtlichen Bedenken bestanden.

Der Petitionsausschuss hat sich dennoch dafür ausgesprochen, mit der Ausländerbehörde kurzfristig ein Gespräch mit dem Ziel zu führen, dass der Sohn der Familie in Deutschland noch den Realschulabschluss ablegen dürfe, um auch einen in der Türkei anerkannten Schulabschluss vorweisen zu können. Gleichwohl hat der Petitionsausschuss keinen darüber hinausgehenden Aufenthalt in Deutschland befürwortet.

Wie in der Folge der lokalen Presse zu entnehmen war, will die Ausländerbehörde dieser Bitte des Petitionsausschusses entsprechen und die Duldung des Sohnes bis zum Ende des Schuljahres 2006/2007 verlängern. Ihm wird es dadurch ermöglicht, in Deutschland doch noch den Realschulabschluss zu erlangen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Petitionen abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber stehen dem Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt dagegen nur sehr geringe Möglichkeiten zur Unterstützung des Anliegens zur Verfügung. Ausschlaggebend hierfür ist die Bindung des Ausschusses an die geltende Rechtslage, wonach er Bleiberecht aus humanitären Gründen nicht erwirken kann.

Auch in diesem Berichtszeitraum ist im Vergleich zu dem vergangenen Jahr ein Rückgang der Zahl der Petitionen zu verzeichnen. Auffällig ist dies insbesondere im Sachgebiet Gesundheit und Soziales. Dort ist ein Rückgang der Zahl der abschließend behandelten Petitionen um etwa 47 % festzustellen. Geschuldet ist dies jedoch dem Umstand, dass im Rahmen der Fusion der Landesversicherungsanstalten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens zum 1. Oktober 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland das sächsische Staats

ministerium für Soziales als neue Aufsichtsbehörde bestimmt worden ist. Damit ist der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages für die Bearbeitung dieser Petitionen zuständig. Beim Landtag von Sachsen-Anhalt eingehende Petitionen werden daher an den sächsischen Petitionsausschuss weitergeleitet.

Die Anzahl der abschließend behandelten Petitionen, die Probleme mit der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - GEZ - zum Inhalt haben, hat sich nahezu verdoppelt. Etwa 11 % der abschließend behandelten Petitionen des Sachgebietes Inneres und Medien betreffen Probleme der Bürger mit der GEZ. Im Berichtszeitraum für das Jahr 2005 waren es noch etwa 5,5 %.

Dabei erreichten den Ausschuss insbesondere Beschwerden über eine von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgelehnte Verlängerung einer Rundfunkgebührenbefreiung. Probleme sehen die Bürger bei der Antragstellung, wenn zum Beispiel die Ausstellung eines Bescheides über Arbeitslosengeld II, dessen Vorlage nach dem Rundfunkgebührenstaatvertrag Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist, nicht zeitnah erfolgt.

Im Hinweisblatt zum Antragsformular werden die Antragsteller darauf hingewiesen, dass dem Antrag der Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden muss. Die Annahme, die Antragstellung könne daher erst nach der Vorlage der entsprechenden Bewilligungsbescheide erfolgen, ist allerdings nicht richtig. Das Hinweisblatt der GEZ ist insoweit missverständlich. Sowohl das Altverfahren nach den inzwischen aufgehobenen Befreiungsverordnungen mit einer Antragstellung bei der Sozialbehörde als auch die Neuregelung nach dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehen eine vorsorgliche Antragstellung und Nachreichung der benötigten Unterlagen bei der GEZ vor.

Solange ein Befreiungsantrag nicht abschlägig beschieden ist, können Nachweisdokumente nachgereicht werden. Auch in Fällen der Nachreichung von Dokumenten kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung, nicht etwa auf den Zeitpunkt der Vorlage der Nachweisdokumente an.

Im Antragsformular der GEZ wird über den Beginn der Befreiung informiert und insbesondere darauf hingewiesen, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist. Gleichwohl wurde aufgrund der Petitionen empfohlen, in die allgemeinen Hinweise der GEZ zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht folgende ergänzende Regelung aufzunehmen:

„Sofern Sie bereits eine Sozialleistung beantragt haben, steht es Ihnen frei, bereits vorsorglich zur Wahrung der Frist einen Befreiungsantrag zu stellen.“

Mit dieser ergänzenden Regelung soll noch deutlicher herausgestellt werden, dass die Vorlage der Nachweisdokumente nicht Voraussetzung für die Stellung eines Befreiungsantrages ist.

Darüber hinaus hat die Landesregierung dem MDR die Aufnahme folgender ergänzenden Regelung vorgeschlagen:

„Nachweisdokumente können so lange gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nachgereicht wer

den, wie über einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung noch nicht abschlägig entschieden ist. Soweit beantragt, wird über den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung erst nach Vorlage der Nachweisdokumente entschieden.“

Diese Formulierung ist bis heute nicht in die Dokumente aufgenommen worden. Jüngst eingegangene Petitionen zeigen, dass zwar das Antragsformular eine vorsorgliche Antragstellung ermöglicht, die GEZ jedoch noch alte Hinweisblätter verwendet, in denen nicht auf die Möglichkeit einer vorsorglichen Antragstellung hingewiesen wird bzw. die die vorgenannten ergänzenden Regelungen noch nicht enthalten.

Nahezu gleich geblieben ist die Zahl der abschließend behandelten Petitionen im Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit. 79 %, also 46 von insgesamt 58 Petitionen dieses Sachgebietes betreffen Beschwerden der Bürger hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II, wobei der größte Anteil der Beschwerden den Eigenbetrieb für Arbeit Merseburg-Querfurt - mit 17,7 % - und die Arbeitsgemeinschaft Magdeburg - mit 15,5 % - betrafen. Die Petenten beschweren sich wie in der vergangenen Zeit insbesondere über die langen Bearbeitungszeiten oder den Umgangston der Behörden.

Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, waren unter vielen anderen der Maßregelvollzug, Beschwerden von JVA-Insassen, Kommunalabgaben, Straßenbaumaßnahmen und die Arbeitsweise der Finanzämter. Einzelheiten können Sie den Anlagen 1 bis 9 der Beschlussempfehlung und dem beigefügten Tätigkeitsbericht entnehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 5/494 für den Zeitraum vom 1. Juni 2006 bis 30. November 2006 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank der Berichterstatterin. - Bevor ich zum Abstimmungsverfahren komme, möchte ich Gäste begrüßen. Es handelt sich um eine Gruppe Auszubildender des Country Park-Hotels in Brehna. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir haben vereinbart, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Ich komme somit zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/494. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Meine Damen und Herren! Damit ist das so beschlossen und die Behandlung des Tagesordnungspunktes 10 beendet.

Wir können in die Mittagspause eintreten. Ich schlage vor, dass wir uns um 13.45 Uhr hier wieder einfinden. Guten Appetit!

Unterbrechung: 12.35 Uhr.

Wiederbeginn: 13.49 Uhr.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Kampagne „Abpfiff - Schluss mit Zwangsprostitution“, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drs. 5/36 und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in Drs. 5/522. Ich bitte zunächst Herrn Thomas Madl, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

(Herr Bischoff, SPD: Warum beginnen wir nicht mit Tagesordnungspunkt 8? - Weitere Zurufe)

- Wenn es Ihnen nichts ausmacht, dann ändern wir das jetzt. Es könnte aber durchaus sein, dass jemand aufgrund der geänderten Reihenfolge der Tagesordnungspunkte noch nicht anwesend ist.

(Zuruf von Herrn Miesterfeldt, SPD)

- Ich muss mich aber vergewissern, ob diejenigen, die nun benötigt werden, anwesend sind. - Das ist der Fall.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Übertragung von BVVG-Flächen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/26 neu

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/50

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/54

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 5/512

Ich bitte Herrn Hans-Jörg Krause, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich denke, dass sich im Verlauf der Debatte die Plätze füllen werden.

(Herr Borgwardt, CDU: Ungeteilte Aufmerksam- keit!)