Wir sind jetzt - auch aufgrund der Einlassungen des Landesrechnungshofes - dabei, mit der Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement im Sozialministerium unser Konzept an der einen oder anderen Stelle zu präzisieren, um den verschärften Anforderungen des Finanzausschusses zu genügen, in der Hoffnung, dass dann dieser Sperrvermerk in den nächsten Wochen aufgehoben werden kann und dass die Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt dann gefördert werden können.
Ich bin der Meinung, dass wir das gemeinsam ganz gut hinbekommen werden. Das, was wir bisher als Konzept vorgelegt haben, bietet eine gute Grundlage für die Beratung. Meine Empfehlung an die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen ist, sich diese Vorlage noch ein
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen, der in der Debatte bis jetzt keine Rolle gespielt hat. Ich erwarte, dass die Selbsthilfeinitiativen insbesondere hinsichtlich der sozialen Indikationen in den lokalen Bündnissen für Familie Fuß fassen und sich vielleicht auch im Umfeld von Kindertagesstätten sehr stark engagieren können. Da sehe ich große Betätigungsfelder. Dafür sind wir in SachsenAnhalt von den Voraussetzungen her ziemlich gut aufgestellt.
Wir müssen bürgerschaftliche Arbeit aber auch verteidigen. Wir müssen bürgerschaftliche Arbeit verteidigen gegen diejenigen, die sie missbrauchen wollen. Rechte Gruppierungen versuchen unter dem Deckmantel des freiwilligen Dienstes Vereine, Selbsthilfegruppen und andere zivilgesellschaftliche Strukturen auch in Sachsen-Anhalt zu unterwandern. Hierüber müssen wir aufklären, wir müssen informieren, wir müssen wachsam sein und wir müssen gegensteuern. Da ist jede und jeder von uns gefragt.
Dieser Punkt gehört - das sage ich ganz ausdrücklich - zur Extremismusprävention. Deswegen ist er mir auch in Bezug auf die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in unserem Land und auch unter Berücksichtigung der Förderung von Initiativen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen ganz besonders wichtig. Deshalb lege ich diesen Punkt den Abgeordneten noch einmal besonders ans Herz.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, in dem auch auf das sozialpolitische Programm „Sachsen-Anhalt Sozial 2020“ abgehoben wird.
Wir werden selbstverständlich den Dialog mit den gesellschaftlich wichtigen Partnern im Land zu der Entwicklung dieses Programms fortsetzen und in diesem Kontext auch der Würdigung und der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements das ihm gebührende Augenmerk schenken. - Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den Selbsthilfekontaktstellen. Man kann sie ja auf verschiedene Art und Weise finanzieren. Man kann sagen, man setzt die Mittel für Projekte ein, die - ich beschreibe es einmal holzschnittartig - von der Basis, von Selbsthilfegruppen eingereicht werden, oder man investiert finanzielle Mittel in eine personell verlässliche Struktur. Das bekommt man natürlich nicht mit einer Projektförderung hin. Vielmehr
kommt man damit einer institutionellen Förderung nahe, die meine Fraktion präferieren würde. Mich interessiert Ihre Position dazu.
Wir tendieren zu der Projektförderung. Wir werden uns jetzt aber - so ist auch die Formulierung in dem Konzept, das wir vorgelegt haben, im Wesentlichen ausgerichtet - auch noch einmal das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Detail anschauen. Dieses ist nämlich dahin gehend geändert worden, dass die Förderung der Selbsthilfe nicht mehr eine freiwillige Aufgabe, sondern eine Pflichtaufgabe der Krankenkassen ist. Ab dem 1. Januar 2008 wird es darin eine Vorschrift geben, nach der die Förderung der Selbsthilfe im gesundheitlichen Bereich zu einer Pflichtaufgabe der Krankenkassen wird.
Im Laufe dieses Jahres werden die Grundsätze für diese Förderung mit den Partnern im Gesundheitswesen ausdiskutiert werden. Ich habe großes Interesse daran, dass auch die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen im gesundheitlichen Bereich zu diesen Pflichtaufgaben gehört.
Wir werden in unserer konzeptionellen Überlegung in diesem Punkt auch noch einmal eine Differenzierung vornehmen; denn das, was dann als Pflichtaufgabe der Krankenkassen finanziell untersetzt werden muss, muss natürlich nicht mit Landesmitteln untersetzt werden. Hierbei muss eine Trennung vorgenommen werden. Deswegen ist das überarbeitete Konzept bis jetzt noch nicht beim Finanzausschuss eingegangen.
Vielleicht sollten wir uns sogar im Ausschuss für Soziales über diese differenzierte Frage verständigen, weil die mit dem Beschluss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehene Änderung ein wichtiger Punkt ist, der für die Untersetzung der Struktur im Land durchaus wichtig sein kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte versuchen, mit meinem Redebeitrag die möglichen Konfliktlinien zu entschärfen und den Kuddelmuddel, den Frau Bull erkannt zu haben glaubt, etwas zu ordnen.
Lassen Sie mich am Anfang meiner Ausführungen all den ehrenamtlich Tätigen in unserem Land einen ganz besonderen Dank aussprechen. Dieser Dank gebührt immerhin fast einem Drittel der Bevölkerung; denn so hoch ist der Anteil derjenigen, die sich zum Beispiel in Vereinen dem Sport, der Kultur, der Traditions- und Heimatpflege verschrieben haben, die in den freiwilligen Feuerwehren Dienst tun oder in Beiräten, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen ehrenamtlich und uneigennützig Ihre Kraft zum Wohle anderer zur Verfügung stellen. Ihnen allen gebührt Dank und Anerkennung.
Ihnen gebührt aber auch unsere besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung; denn die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ist eine der wichtigsten Säulen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ohne ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Initiative und ihr Engagement wäre vieles in unserem Land nicht möglich und wir wären ein gutes Stück ärmer.
Um bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen und die handelnden Personen dazu zu ermutigen, sind geeignete Maßnahmen erforderlich. Auf diese Maßnahmen haben sich die Koalitionsfraktionen in dem Koalitionsvertrag verständigt. Insoweit kann ich der Frau Ministerin nur Recht geben, wenn sie feststellt, dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion der Linkspartei.PDS, mit Ihrem Antrag Türen einrennen, die schon längst weit offen sind.
(Frau Bull, Linkspartei.PDS: Es ist ja nicht alles schlecht, was darin steht! - Frau Dr. Hüskens, FDP: Aber vieles!)
- Das habe ich so nicht gesagt, Frau Bull. Moment, es geht noch weiter. - Dennoch haben wir uns entschlossen, den Grundgedanken Ihres Antrages aufzunehmen, ihn aber durch unseren Änderungsantrag zu präzisieren und zielführender zu gestalten.
Wir halten es für geboten, den begonnen Dialog mit den Sozialverbänden fortzusetzen und die gewonnenen Erkenntnisse zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu nutzen. So können die bereits existierenden Bemühungen um die Aufwertung der Ehrenamtlichkeit systematisiert und ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Selbsthilfe, private Initiativen, freie Träger, Wohlfahrtsverbände und Kirchen Vorrang vor allem staatlichen Handeln haben und dass sie deshalb besonders zu schützen und zu fördern sind. Auch aus diesem Grund hat man sich bewusst für eine stärkere Anerkennung der Arbeit der Selbsthilfegruppen in der Gesellschaft ausgesprochen. Darum erachten wir es für folgerichtig und für in der Sache konsequent, für eine solide finanzielle Ausstattung von Einrichtungen zu sorgen, die für diese Arbeit von Wichtigkeit sind.
Aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung, zeitnah ein Konzept bzw. - wir haben im Zuge der Debatte soeben erfahren, dass angeblich ein Konzept vorliegt - ein präzisiertes Konzept zur Finanzierung der Selbsthilfekontaktstellen, die ich für ein wichtiges Bindeglied, Koordinations- und Lenkungsinstrument für die Selbsthilfegruppen halte, im Ausschuss für Soziales vorzustellen.
Meine Damen und Herren! Wer etwas für die Gesellschaft tut, wer sich in seiner Freizeit unentgeltlich für andere engagiert, verhält sich solidarisch und hat somit auch Anspruch auf solidarischen Schutz.
Durch die seit dem 1. Januar 2005 geltenden Regelungen für den Unfallschutz im Ehrenamt sind wesentlich bessere Bedingungen geschaffen worden. Doch gibt es - Frau Ministerin erwähnte es bereits - noch kleinere Lücken. Auch die in diesen Bereichen tätigen Ehrenamtlichen bedürfen der Absicherung. So ist es nur folgerichtig, auch für diesen Personenkreis nach Möglichkeiten der Absicherung zu suchen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte am Ende meiner Ausführungen nicht auch der Versuchung erliegen, weit geöffnete Türen einzurennen. Ich muss Ihnen nichts über die Sinnhaftigkeit eines Internetportals als Informationsmedium erzählen. Auch die Notwendigkeit eines landesweiten Netzwerkes für bürgerschaftliches Engagement steht für mich nicht zur Diskussion.
Der Auftrag an die Landesregierung zu prüfen, wie beides errichtet werden kann, ist somit ein Bestandteil unseres Änderungsantrages, für den ich hiermit um Ihre Zustimmung werben möchte. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, den ehrenamtlich Tätigen im Land Sachsen-Anhalt eine Hilfestellung zu geben, damit sie ihre Arbeit effizienter und effektiver verrichten können und mehr Anerkennung bekommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich froh darüber sein soll, dass die Irritation, die ich verspürt habe, als ich die beiden Anträge zum ersten Mal gelesen habe, bis heute eigentlich nicht nachgelassen hat. Ich habe ein bisschen den Eindruck gewonnen, dass die Antragsteller die Beschlusslage des Landtages in der letzten Legislaturperiode bei der Erarbeitung der Anträge nicht mehr vollständig präsent hatten. Sie haben wohl auch die eine oder andere Diskussion, die wir zu dem Thema schon geführt haben, etwas außer Acht gelassen.
Grundsätzlich sehen wir Liberale es eher skeptisch, wenn der Staat damit beginnt, bürgerschaftliches Engagement zu organisieren. Wenn man es einmal historisch betrachtet, dann kann man feststellen, dass sich bürgerschaftliches Engagement immer dann entwickelt und auch gut entwickelt, wenn man staatliche Defizite empfindet, wenn sich der Staat für einen Bereich nicht sonderlich stark engagiert. Noch häufiger entwickelt sich bürgerschaftliches Engagement, wenn sich die Bürger gegen staatliches Handeln engagieren und organisieren. Deshalb sollte man nicht so tun, als ob die Bürger darauf warteten, dass der Staat ihnen auch noch diesen Bereich organisiert.
Die Liberalen sind der Auffassung, dass man überwiegend den Rahmen gestalten kann. In dieser Hinsicht sind wir - der Meinung bin ich - in der letzten Legislaturperiode schon weiter gewesen. Wir haben - ich glaube, es war im Februar 2006 - hier im Landtag einen Beschluss gefasst, der von allen Fraktionen getragen wurde - federführend war damals der Ausschuss für Kultur und Medien - und der eine Reihe von Maßnahmen festlegte, die die Landesregierung umsetzen sollte.
Frau Kuppe hat gerade dargestellt, dass dieser Beschluss umgesetzt worden sei und dass die Landesregierung in Reaktion darauf einen Bericht erarbeitet habe. Ich muss ganz offen gestehen, dass ich diesen Bericht nicht kenne. Ich weiß nicht, ob ihn irgendjemand im Plenum kennt. Auf jeden Fall ist er in den uns üblicherweise zugänglichen Unterlagen nicht zu finden, sodass ich im Augenblick nicht weiß, was die Landesregierung in den Bereichen gemacht hat.
Ich habe jedoch den Ausführungen entnommen, dass die Schaffung einer Internet-Plattform, die damals eine Rolle gespielt hat, und eines Netzwerks, das damals ebenfalls eine Rolle gespielt hat, durchaus geprüft wird. Wie weit das Thema Haftungsrecht gediehen ist, das damals ein Kernpunkt war, konnte ich den heutigen Ausführungen nicht entnehmen. Ich halte das aber für einen ganz wichtigen Punkt; denn die Frage des Haftungsrechtes ist vonseiten der Verbände immer wieder vorgebracht worden. Deswegen hoffe ich, dass wir hierbei zu einer sinnvollen Lösung gekommen sind.
Frau Bull hat signalisiert, dass die Linkspartei.PDS den Antrag der Regierungsfraktionen mittragen könnte. Das können wir im Wesentlichen auch. Ich möchte mich deshalb bei den Einzelausführungen nur noch auf diesen Antrag beziehen.
Ich würde vorschlagen, dass wir bei der Diskussion über ein sozialpolitisches Gesamtkonzept den Bericht der Landesregierung vom November 2006, den Frau Kuppe genannt hat, berücksichtigen. Das wäre in diesem Fall sicherlich sinnvoll; denn dann wäre die Arbeit, die in den Bericht investiert wurde, nicht verloren.
Mit Blick auf Absatz 2 weise ich darauf hin - ich glaube, das ist nach der Diskussion allen klar -, dass es nicht ausreicht, wenn dem Ausschuss für Soziales ein Konzept zur Finanzierung der Selbsthilfekontaktstellen vorgelegt wird. Vielmehr braucht auch der Finanzausschuss ein entsprechendes Konzept.
Um einmal zur Klarheit beizutragen: Der Finanzausschuss wird nach den üblichen Formalien nicht tätig, bevor ihm die Landesregierung, vertreten durch den Finanzminister, eine Vorlage zuleitet, in der die Entsperrung der Mittel beantragt wird. Wenn wir also heute nicht darüber geredet hätten, dann hätten wir am Jahresende wahrscheinlich überrascht festgestellt, dass wir 300 000 € gespart haben. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit gewesen.
Dafür braucht es ein Konzept. Bei den Liberalen passt ja zwischen die Sozialpolitiker und die Finanzpolitiker kein Blatt.