Protocol of the Session on January 26, 2007

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Scharf. - Zum Schluss der Debatte hören wir noch einmal Frau Bull.

Eines, meine Damen und Herren, muss ich klarstellen: Ich bin kein trojanisches Pferd meiner Fraktion.

(Unruhe)

Die Aussagen zur DDR-Vergangenheit sind in meiner Fraktion Konsens.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das hat nichts damit zu tun, dass ich eine kritische oder eine differenzierte Haltung hinsichtlich des Religionsunterrichts, hinsichtlich der Staat-Kirchen-Verträge usw. habe. Das kann ich natürlich nicht ohne den Blick auf die DDR-Vergangenheit beurteilen. Das tue ich auch nicht. Aber trotzdem bleiben es zwei verschiedene Baustellen. Ich behalte es mir vor - das ist auch legitim -, daran trotz dieser Sicht auf die Vergangenheit ein Stück weit Kritik zu üben. - Das wollte ich klarstellen.

Zum Antrag selbst. Zur Kenntnis genommen - das ging auch nicht anders, das stand in der Zeitung. Meine Damen und Herren! Dazu kann ich nur sagen: Das ist albern.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich kann dabei auch nicht unbedingt eine Wertschätzung erkennen. Das finde ich schon schade.

Es ist gefragt worden, warum wir auf die Idee gekommen sind. Das kann ich Ihnen sagen: In Wittenberg hat es dazu eine Konferenz, einen Workshop gegeben, bei dem sich die evangelische Kirche zu diesem Papier verständigt hat. Sie hat sich im Übrigen dort noch sehr viel kritischer als in dem Papier zu den gesellschaftlichen Problemen geäußert. Dort wurde auch die nach meiner Auffassung berechtigte Kritik geäußert, dass sich die Politik nicht darum schert und sich nicht angesprochen fühlt.

(Herr Scharf, CDU: Das ist ein Quatsch!)

Obwohl sie nicht in der Bibliothek vorhanden war, hat es seit dem Vorliegen des Antrags offensichtlich Nachbestellungen der Denkschrift gegeben. Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie die Denkschrift nicht gelesen haben.

Es stellt sich die Frage, wie wir uns als Institution damit auseinander setzen wollen. Dazu kann ich nur sagen: Was brechen wir uns ab, wenn wir an der Stelle tatsächlich einmal miteinander den Versuch unternehmen - so, Herr Scharf, wie Sie gerade angefangen haben -, in den einzelnen Fachausschüssen mit den Vertretern der evangelischen Kirche darüber zu diskutieren? Warum denn nicht? Mit den anderen haben wir es doch auch getan.

Man kann sagen: Alle zivilgesellschaftlichen Akteure sollten sich abstimmen, damit sie halbwegs zur gleichen Zeit ihre Denkschriften oder was auch immer herausgeben. Das wird aber nicht zu machen sein.

Was brechen wir uns ab, wenn wir diese Denkschrift in ihrer Komplexität aufwerten und sie - das beantrage ich - den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit, für Bildung, für Gesundheit und Soziales sowie für Finanzen - es ist wichtig, dass sich auch dieser Ausschuss damit befasst - als Beratungsgrundlage zuleiten, um einmal zu überlegen, welche Positionen wir zu den Spannungsfeldern und zu den Vorschlägen einnehmen?

Meine Damen und Herren! Wir würden damit ein positives Signal in die Öffentlichkeit senden, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Bull. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/477 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist er abgelehnt worden.

Nun stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/500 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/478

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/501

Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/502

Ich bitte Herrn Wolpert, für die einbringende Fraktion das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Herr, vergib Ihnen; denn sie wissen nicht, was

sie tun.“ Diesen Satz könnte man gut verwenden, wenn man die Entwicklung der Diskussion über den Zwang zur flächendeckenden Einführung der Einheitsgemeinden verfolgt. Nach dem Hickhack in der vergangenen Woche wäre es noch passender zu sagen, dass zumindest ein Teil der Koalition nicht wissen will, warum sie etwas tut.

Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass die SPD das Anliegen der CDU, über die Effektivität von Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Gewissheit zu erlangen, zunächst rundum abgelehnt hat, ohne selbst aber einen einzigen Nachweis vorlegen zu lassen, dass ihre Auffassung gerechtfertigt ist?

Aber der Reihe nach. Als die CDU und die SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass die Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingeführt werden soll, kam schon die Frage auf, worin der Nutzen für das Land liegen soll. Noch brennender stellt sich die Frage aber, wenn man die Einheitsgemeinde per Zwang einführen will.

Die erste Frage könnte man noch damit beantworten, dass man theoretisch davon ausgehen kann, dass Einheitsgemeinden grundsätzlich die effektivere Form der Verwaltung auf kommunaler Ebene seien.

(Herr Dr. Brachmann, SPD: So ist es! - Herr Gürth, CDU: Sind Sie ganz sicher?)

Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man berücksichtigt, dass innerhalb einer Einheitsgemeinde lediglich ein Satzungsrecht gilt und damit der Verwaltungsaufwand geringer sein muss. Wir alle haben das berühmte Beispiel des Kämmerers im Munde geführt, der in einer Verwaltungsgemeinschaft von einer Mitgliedsgemeinde zur anderen fährt, um den jährlichen Haushalt zu erläutern, als wir über das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen haben. Einem solchen armen Verwaltungsangestellten sei angesichts dieser Arbeitsbelastung eine Heirat wegen des Scheidungsrisikos gar nicht mehr zu empfehlen.

(Herr Tullner, CDU: Wer sagt denn so etwas?)

Die Folge könne nur sein, dass die Last der Verwaltung mehrerer Satzungen auf mehrere Schultern verteilt werden müsse, was zu höheren Kosten führen würde. - So weit die Theorie.

Ich sage sehr deutlich, dass die FDP diesen Ansatz auch weiterhin für richtig hält. Gleichwohl haben wir in der letzten Legislaturperiode neben Einheitsgemeinden auch Verwaltungsgemeinschaften zugelassen.

Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Frage, warum das richtig ist, gibt es viele Aspekte, von denen ich einige herausstellen will.

Erstens. Der Dichter sagt: Grau ist alle Theorie. Es gibt tatsächlich Verwaltungsgemeinschaften, die den Nachweis erbringen, dass ihre Verwaltungskosten geringer sind als in den Einheitsgemeinden. Es gibt Verwaltungsgemeinschaften in unserem Land, die die bekannte Richtgröße von drei Verwaltungsangestellten pro 1 000 Einwohner locker unterschreiten.

Viele Mitgliedsgemeinden, die dem Trägermodell einer Einheitsgemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft zugeordnet wurden, führen Klage darüber, dass die Umlage zur Finanzierung der Verwaltungsarbeit weit höher ist als die in anderen Verwaltungsgemeinschaften und dass sie teilweise auch höher ist als zu dem Zeitpunkt,

als die Gemeinde noch ein eigenes Amt hatte. Es gibt also durchaus Anlass zu fragen, ob der theoretische Ansatz der Wirklichkeit tatsächlich standhält.

Zweitens. Zu beachten ist weiterhin, dass Zwang als Mittel zur Bildung einer Einheitsgemeinde die zu erwartenden Synergieeffekte zunichte macht, weil die widerstreitenden Identitäten innerhalb einer zwangsweise geschmiedeten Einheit eben keine Einheit bilden, sondern erhebliche Reibungsverluste mit sich bringen. Dies gutachterlich zu bewerten ist ein spannendes Thema.

Drittens. Die Personalkosten und die Kosten für die Räte einer Einheitsgemeinde minimieren sich nicht automatisch, weil der bisherige Verwaltungsdirektor der Verwaltungsgemeinschaft durch einen hauptamtlichen Bürgermeister ersetzt wird und an die Stelle des Gemeinschaftsausschusses der Gemeinderat tritt. Anstatt der bisherigen Gemeinderäte wird es Ortschaftsräte geben. Die Bürgermeister werden durch Oberbürgermeister, nein durch Ortschaftsbürgermeister ersetzt.

(Heiterkeit bei der SPD)

Oberbürgermeister wäre natürlich für die Betreffenden günstig. Ich glaube, dann hätten Sie weniger Schwierigkeiten bei der Einführung.

(Minister Herr Bullerjahn: Dann würden alle zu- stimmen!)

- Das könnte wohl sein.

Viertens. Eine Sachkostenersparnis wird sich kaum nachweisen lassen, weil zum Beispiel die Kosten für die Gebäudenutzung, für den IT-Bereich und Ähnliches bei Einheitsgemeinden und bei Verwaltungsgemeinschaften kaum unterschiedlich sein dürften.

Fünftens. Ein weiterer Aspekt ergibt sich hinsichtlich der Größe aus der beabsichtigten Ausnahme für Gemeinden mit besonderer geografischer Lage.

Derzeit gibt es 60 Verwaltungsgemeinschaften mit eigenem Amt und 38 Einheitsgemeinden. Das ergibt theoretisch 98 hauptamtliche Bürgermeister, wenn alle Verwaltungsgemeinschaften im Verhältnis 1 : 1 in Einheitsgemeinden umgewandelt werden.

Für die Bildung der bisherigen Strukturen gab es eine Ausnahmeregelung, die ein Kriterium festlegte, wann von der vorgegebenen Größe abgewichen werden durfte, nämlich die geringe Einwohnerdichte. Käme nun ein weiterer Ausnahmetatbestand hinzu, ist die logische Folge, dass es weitere Ausnahmen geben wird. Anderenfalls brauchte man eine solche Regelung nicht. Kommt es aber zu weiteren Ausnahmen, werden es bestimmt mehr als 98 hauptamtliche Bürgermeister sein, die bezahlt werden müssen; also ist es ein Mehraufwand im Vergleich zu vorher. Auch das bedarf der Prüfung und der Verifizierung auf breiter Ebene.