Protocol of the Session on January 26, 2007

Was ihr Engagement für Völkerverständigung und Frieden anbetrifft, hat die fragestellende Fraktion also kein Alleinstellungsmerkmal, auch wenn sie manchmal gern versucht, diesen Eindruck zu erwecken.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Großteil der Fragestellungen betrifft verteidigungspolitische und außenpolitische Aspekte, beispielsweise die Bewertung von militärischen Aktivitäten ausländischer Staaten oder Fragen nach strategischen Planungen des Bundesministeriums der Verteidigung. Diese Angelegenheiten liegen allerdings nicht in unserer Verantwortung als Landesregierung von Sachsen-Anhalt, sondern in der des Bundes. Nur von dort kann eine Auskunft zu derartigen Sachverhalten erteilt werden.

Auch nach der Föderalismusreform gilt immer noch: Angelegenheiten der Verteidigung liegen ausschließlich in der Kompetenz des Bundes, wie Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1, Artikel 65a, Artikel 87a und Artikel 87b des Grundgesetzes zu entnehmen ist. Das gilt ebenso für die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und für die Einordnung in ein System kollektiver Sicherheit wie der NATO.

Artikel 24 Abs. 2 des Grundgesetzes bildet auch die verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der betreffenden Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit und für die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System typischerweise verbundenen Aufgaben. Verantwortlich für all diese Dinge ist der Bund. Die Landesregierung ist diesem Parlament nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich.

Auch aus der in der Anfrage genannten Verpflichtung zum Frieden, wie es in unserer Landesverfassung zum Ausdruck kommt, lässt sich keine andere Sicht auf die Dinge ableiten. Auf der Grundlage der Gesetzgebungs

zuständigkeit des Landes ist dies eindeutig dahin gehend zu verstehen, dass staatliches Handeln der Landesregierung den inneren Frieden sichern soll. Eine Vorgabe für verteidigungspolitische Entscheidungen, für die das Land gar nicht zuständig wäre, ist nicht Regelungsgegenstand der Landesverfassung.

Entgegen der Auffassung der Fragesteller ergibt sich auch aus dem Einigungsvertrag nichts anderes. Aus den Artikeln 12 und 40 des Einigungsvertrages ist weder aus ihrem Wortlaut noch aufgrund der Regelungssystematik herauszulesen, dass den neuen Ländern, also auch Sachsen-Anhalt, nach dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland Rechte und Pflichten zugewiesen sind, die nach der bundesstaatlichen Kompetenzordnung den Ländern nicht zukommen. Das begrifft gerade die bereits mehrfach angesprochenen Fragen der Außen- und Verteidigungspolitik.

Ähnliches gilt im Übrigen für Fragen der Sicherheit bzw. nach möglichen Gefährdungen des Flughafens LeipzigHalle. Deren Beantwortung obliegt den zuständigen Luftaufsichts- und Luftsicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle nur noch einmal kurz die wesentlichen Inhalte der Antworten der Landesregierung darstellen.

Zusammenfassend kann ich mitteilen, dass der Landesregierung Erkenntnisse über eine angebliche Militarisierung des Flughafens Leipzig-Halle nicht vorliegen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens sind alle gemäß Planungsrecht relevanten Aspekte zum Gegenstand des Planungsverfahrens gemacht worden. Eine militärische Nutzung war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die logistische Unterstützung von Militäreinsätzen von Mitgliedstaaten der Nato war nicht Thema von Aufsichtsratssitzungen. Es wurden und werden keine Haushaltsmittel des Landes eingesetzt, um den Flughafen LeipzigHalle direkt oder indirekt im Rahmen der Stationierung, der Verlegung oder des Transfers von Truppen in militärische Operationsgebiete zu nutzen. Über eine von den Fragestellern behauptete Militarisierung der Fluglogistik ist der Landesregierung nichts bekannt.

Ich möchte nochmals betonen: Beim Flughafen LeipzigHalle handelt es sich um einen öffentlichen Verkehrsflughafen gemäß § 38 der Luftverkehrszulassungsordnung, der der Allgemeinheit im Rahmen seiner Betriebszeiten und im Umfang seiner Genehmigung zur Verfügung stehen muss. Die Nutzung des Flughafens erfolgt nach unserer Kenntnis durch international zugelassene zivile Fluggesellschaften, also im Rahmen des für Verkehrsflughäfen Üblichen.

Ich möchte an dieser Stelle im Hinblick auf eine anders lautende Unterstellung in der Anfrage darauf hinweisen, dass der Flughafen Leipzig-Halle über eine dauerhafte 24-Stunden-Betriebsgenehmigung ohne Nachflugverbot verfügt.

Über die Zweckbestimmung von Flugbewegungen und unternehmerische Ziele von Fluggesellschaften sowie über Art und Anzahl der jeweiligen Fluggäste liegen weder der Landesregierung noch dem Flughafen LeipzigHalle Informationen vor, da diesbezüglich keine Auskunftspflichten der Fluggesellschaften bestehen und solche Informationen üblicherweise auch nicht gegeben werden.

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Im Hinblick auf die in der Anfrage genannte Aktenvorlage kann ich abschließend lediglich Folgendes anmerken: Wird ein solcher Antrag gestellt, ist darüber auf der Grundlage von Artikel 53 Abs. 3 und 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu entscheiden. Dabei wird allerdings im Hinblick auf schutzwürdige Interessen Dritter zu prüfen sein, inwieweit eine Auskunftserteilung über Interna von Unternehmen in privater Rechtsform, an denen das Land Sachsen-Anhalt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, rechtlich zulässig ist. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt jetzt zwei Nachfragen, eine von dem Abgeordneten Herrn Gallert und eine von Herrn Heft. - Bitte schön, Herr Gallert.

Ich ziehe meine Anfrage zurück. Ich spreche gleich als Fraktionsvorsitzender.

Herr Heft, bitte.

Danke, Herr Präsident. - Ich habe nur eine Nachfrage. Herr Hövelmann, Sie sprachen davon, dass sich das Land Sachsen-Anhalt finanziell nicht direkt an dem Ausbau der Militärlogistik am Flughafen Leipzig-Halle beteiligt. Das ist wohl so.

Die Zahlen des Haushaltes 2006/2007 sagen jedoch aus, dass das Land Sachsen-Anhalt einschließlich des Kapitaldienstes für die Stadt Halle, welche an der Flughafen Leipzig-Halle GmbH mit 4,7 % beteiligt ist, Mittel in Höhe von 31,7 Millionen € ausgibt. Davon fließen rund 29 Millionen € direkt in den Ausbau des Logistikstandortes, insbesondere der südlichen Start- und Landebahn des Flughafens Leipzig-Halle.

(Herr Tullner, CDU: Das wissen wir doch!)

Stimmen Sie mir darin zu, dass der Ausbau dieser Logistik exzellente Voraussetzungen dafür bietet, genau die Ansprüche der Ruslan Salis GmbH im Interesse der Nato und der Europäischen Union zu erfüllen?

(Herr Kosmehl, FDP: Was für ein Märchen! - Un- ruhe)

In Ermangelung der Kenntnis darüber, welche besonderen Ansprüche die von Ihnen genannte Firma an eine Start- und Landebahn erhebt, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.

Die Aussage ist richtig, dass sich das Land SachsenAnhalt entsprechend dem vom Parlament beschlossenen Haushaltsplan am Flughafen Leipzig-Halle in dem Umfang engagiert, der von diesem Hohen Haus beschlossen worden ist.

(Herr Tullner, CDU: Das ist gut so!)

Wir gehen davon aus - uns liegen auch keine anders lautenden Erkenntnisse vor -, dass diese Mittel dem von

mir beschriebenen Unternehmenszweck der Flughafen Leipzig-Halle AG entsprechend verwendet werden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Jetzt erteile ich Herrn Gallert als Fraktionsvorsitzendem das Wort. Bitte schön, Herr Gallert.

Ich habe mich jetzt nicht aufgrund der vielen Zwischenrufe als Fraktionsvorsitzender gemeldet - auch dazu sage ich gleich etwas, und zwar zu der Qualität eines ganz bestimmten Zwischenrufes -; ich habe mich deswegen gemeldet, weil der Minister soeben behauptet hat, Herr Uwe Heft hätte die Landesregierung kriminalisiert.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Ich sage ausdrücklich: Mein Fraktionskollege Heft ist durchaus dafür bekannt, emotionale Wertungen zu treffen.

(Frau Budde, SPD: Das ist nicht bloß emotional!)

Aber genau die Dinge, die er eben genannt hat, sind die Dinge, die wirklich aufregen. Die einzige Bewertung - ich kenne die Rede in etwa Wort für Wort; das können Sie mir glauben -, die er vorgenommen hat, ist, dass wir der Meinung sind, dass aufgrund der militärischen Nutzung des Flughafens Halle-Leipzig die hehren Ansprüche der Landesverfassung zur Friedenssicherung nicht erfüllt werden. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Diese Bewertung teilen ganz andere Leute als wir.

Sie, Herr Kosmehl, können, nachdem ich Ihnen Folgendes vorgelesen habe, Ihre Zwischenrufe gern noch einmal tätigen.

Ich berichte Ihnen jetzt über eine Position einer Bundesinstitution, die von der Linkspartei ganz bestimmt nicht dominiert wird. Ich lese Ihnen diese Dinge sicherheitshalber vor:

„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gravierende völkerrechtliche Bedenken gegen die deutsche Unterstützung des Irak-Krieges angemeldet. Die Richter hielten in ihrem Spruch fest, dass gegen den Irak-Krieg erhebliche rechtliche Bedenken bestünden, vor allem im Hinblick auf das in der Charta der Vereinten Nationen festgeschriebene Gewaltverbot.

Zugleich machten die Richter klar, dass es keinerlei Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Nato gebe, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von Nato-Partnern zu unterstützen.

Die umfangreiche völkerrechtliche Würdigung des Irak-Krieges und der deutschen Unterstützungsleistungen hielten die Richter in einem Urteil fest, mit dem ein Major der Bundeswehr freigesprochen worden war. Er hatte im April 2003 den Befehl verweigert, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken.“

Dabei ging es ausdrücklich um die Frage, inwiefern die Bundesrepublik Deutschland als logistische Drehscheibe

für diesen Irak-Krieg verwendet werden kann. Daran kommen Sie alle nicht vorbei; denn der Flughafen Leipzig-Halle wird dafür verwendet. Er wird für Truppentransporte und für den Transport von militärischem Gerät in den Irak verwendet. Hierzu gab es einen Richterspruch - möglicherweise deswegen, weil sie in Leipzig sehr nah daran sind -, der eine völkerrechtliche Würdigung vorgenommen hat und diese Dinge unterstützt hat. Nichts anderes hat Kollege Heft vorgetragen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Außerdem hat er die Frage gestellt, ob eine Gesellschaft, in der wir als Land Gesellschafter sind, solche Dinge machen darf.

(Herr Borgwardt, CDU: Das bestreitet gar keiner!)

Zuletzt noch eines: Das können Sie ja alles klasse finden. Sie können sagen: Wir sind ausdrücklich dafür. Sie können sagen: Das schafft Arbeitsplätze, Herr Kosmehl, wie Sie es vorhin gemacht haben. Sie können sagen: Jawohl, weil es Arbeitsplätze schafft, ist das in Ordnung.

(Zuruf)

Wir haben diesbezüglich eine andere Bewertung. Aber wissen Sie, weder Ihre noch unsere Bewertung ist letztlich entscheidend.

(Herr Tullner, CDU: Gott sei Dank!)