Alle anderen Themen, die noch eingebracht werden könnten, würden das eigentliche Handlungsfeld, das wir jetzt vernünftig regulieren müssen, völlig überformen. Wir sollten an dieser Stelle nicht versuchen, aufgrund eines konkreten Handlungsbedarfes die gesamten in sich justierten Strukturen auch innerhalb des Landes aufzureißen und damit größere Gefahrenpotenziale zu eröffnen, als wir sie momentan in einer sich relativ gut entwickelnden Wirtschaft sehen.
Ich kann noch einmal sagen: Es wäre fatal, wenn wir jetzt eine Diskussion eröffnen würden, die zu Unsicherheiten führt und die letztlich unseren guten Pfad, den wir zurzeit beschreiten, in gewisser Weise destabilisiert. Also muss das Augenmerk auf vernünftige Diskussionen in den Ausschüssen gelegt werden. Ich freue mich darauf. Alles andere zu gegebener Zeit.
Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Wir hören nun die Beiträge der Fraktionen. Wir beginnen mit der CDUFraktion. Bitte, Herr Madl.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um gleich Ihre Frage zu beantworten, Herr Dr. Thiel:
- Herr Gallert, warten Sie es doch einmal ab. - Die Stadt- und Gemeinderäte sind diejenigen, die am besten darüber entscheiden können, was für ein Gemeinwesen günstig ist und wie man das Gemeinwesen gestaltet.
Ich habe in den 16 Jahren als Bürgermeister die Erfahrung gemacht, dass man bei der Erledigung von Aufgaben vielleicht eher auf die Privatwirtschaft setzen und das Kontrollorgan Gemeinwesen, sprich Verwaltung oder Stadt oder Gemeinde, so ausstatten sollte, dass man ordentliche Dienstleistungen für die Bürger anbieten kann.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir zum Beispiel solche Aufgaben wie Straßenbeleuchtung und den Winterdienst
an Private abgegeben haben. Damit sind wir in den ganzen Jahren gut gefahren. Sie wissen vielleicht auch, dass der Saalkreis als Landkreis die OBS-Geschichte und die Müllentsorgung abgegeben hat. Ich denke, bei der Gebührengestaltung im Bereich der Müllentsorgung ist der Saalkreis landesweit einer der günstigsten Kreise.
Aber diese Diskussion über das kommunale Wirtschaftsrecht haben wir schon einmal geführt, als wir das Zweite Investitionserleichterungsgesetz in diesem Hause erarbeitet haben. Das war in der Zeit vom 13. März 2003 bis zum 24. Juli 2003. Damals haben wir über alles schon einmal diskutiert.
Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, habe ich gesagt: Die PDS greift eigentlich zwei große Komplexe auf, einmal das Örtlichkeitsprinzip und dann das Subsidiaritätsprinzip. Nach dem, was Sie ausgeführt haben, Herr Thiel, ist es so, dass Sie beide Sachen sehr lockern wollen.
Ich denke nicht, dass fünf Minuten ausreichen, um das Dilemma insgesamt zu beleuchten und zu diskutieren; denn wir haben damals, wie gesagt, wochenlang darüber diskutiert.
Ich möchte lediglich die Empfehlung der CDU-Fraktion vorwegnehmen, Ihren Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen; denn das Problem kann nicht im Rahmen einer Landtagssitzung in fünf Minuten beredet werden.
Herr Dr. Thiel, Sie haben gesagt, insbesondere in Bezug auf die Öffnungsklausel, die Sie für die Erweiterungsbereiche vorsehen wollen, sind unter Nr. 2 noch drei Punkte genannt, die Einschränkungen betreffen, sodass eine wahllose Ausweitung nicht möglich ist.
Ich kann Ihnen schon jetzt sagen, dass wir eine Öffnung in dem Umfang, in dem Sie sie beschrieben haben, nicht haben wollen, schon gar nicht mit dieser losen Formulierung „Unternehmen ähnlicher Art“. Damit beschreiben Sie, dass alles, was privatwirtschaftlich abgedeckt werden könnte, in die Hand kommunaler Dienstleister fallen könnte. Dazu fällt einem Bürgermeister eine ganze Menge ein. Wir könnten kommunale Reisebüros, Fitness- und Wellnesseinrichtungen und vieles andere machen.
Wenn Sie denken, dass das abwegig und weit hergeholt ist, dann kann ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur sagen: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie gelegentlich auch Stadt- und Gemeinderäte sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Finanzierungsfelder zu eröffnen. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede.
Das Fazit ist, dass wir im Ausschuss über das Örtlichkeitsprinzip reden sollten. Dazu hat der Minister im Wesentlichen ausgeführt - das ist auch die Meinung der Fraktion -, dass wir diesbezüglich unbedingt etwas tun müssen, insbesondere unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes 2005.
Diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf; denn es kann nicht sein, dass kommunale Wirtschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt in diesem Bereich nicht
so diskriminierungsfrei wie Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform oder auch kommunale Versorgungsunternehmen aus anderen Bundesländern sind, die möglicherweise in das Territorium von Sachsen-Anhalt hineinwirken. Ich denke, dazu gibt es Gesprächsbedarf.
Wir bitten um Überweisung an den Innenausschuss zur federführenden Beratung und an den Wirtschaftsausschuss zur Mitberatung. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion ist wirklich nicht ganz neu. Wir haben sie im Jahr 2005 schon einmal geführt. Seinerzeit ging es um einen Gesetzentwurf der damaligen Koalition von CDU und FDP zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts, in dem die Regelung des § 116 der Gemeindeordnung neu gefasst wurde. Dazu gab es schon einmal einen Antrag der PDS-Fraktion auf genau dieselben Erweiterungen.
Im Hinblick auf die Regelungen im Zweiten Investitionserleichterungsgesetz wurde damals auch das Kommunalverfassungsgesetz in der Fortentwicklung abgeändert, sodass wir zu der Regelung gekommen sind, die wir jetzt haben, die so genannte verschärfte Subsidiaritätsklausel: Bei der Gründung eines gemeindlichen Unternehmens muss dieses im Rahmen der Vorlage- und Anzeigepflicht gemäß § 123 der Gemeindeordnung nachweisen, dass es den Zweck besser und wirtschaftlicher erfüllen kann als ein anderer, soweit dieser vorhanden ist.
Diese Regelung nun auszuweiten auf die Themen, die Sie angesprochen haben, halten wir nicht für sinnvoll. Wir können auch überhaupt keinen Handlungsbedarf bezüglich des Grundprinzips der Subsidiarität erkennen.
Wir sind weiterhin der Meinung - dabei bleiben wir -, dass der Grundsatz „Privat vor Staat“ richtig ist. Wenn ich mich noch einmal erinnern darf: Am 22. Januar 2007 erschien ein Artikel in der „Frankfurter Rundschau“, in dem es darum ging, dass sich der Staat insbesondere bei den Investitionen - das haben sie angesprochen, Herr Dr. Thiel - immer mehr zurückzieht.
Gleichwohl spricht das Kieler Institut für Weltwirtschaft davon, dass der schleichende Rückzug des Staates sogar ein Grund dafür sein kann, die langfristigen Wachstumserwartungen für Deutschland heraufzusetzen. Es wird als ein positives Zeichen gesehen, dass sich der Staat auch aus seinen eigenen Investitionen zurückzieht, weil sich die Investitionen der privaten Wirtschaft erhöhen, wodurch die Steuereinnahmen sprudeln, während sich der Staat gleichzeitig bei den Ausgaben zurücknimmt.
Meine Damen und Herren! Daran halten wir von der FDP fest. Das ist nichts Falsches. Es ist auch nicht nachvollziehbar - das hat Herr Gürth angedeutet -, warum die öffentlichen Dienstleister ihren Finanzbedarf aus privatwirtschaftlichen Gewinnen decken sollen, wenn es gleichzeitig einen privaten Konkurrenten gibt.
Die öffentliche Hand genießt bei Ratings und bei einer Kreditfinanzierung den Vorteil der Steuerfinanzierung und damit eines gegen null tendierenden Insolvenzrisikos. Wer so ausgestattet als Wettbewerber auf dem Markt auftritt, verzerrt den Wettbewerb und verdrängt die gewünschte Eigeninitiative der Privaten. Unsere Selbständigenquote lässt auch deutlich zu wünschen übrig.
Die Antwort auf diese ordnungspolitische Frage kann nur eine Beschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen auf die Fälle sein, in denen keine Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Wirtschaft zu befürchten ist. Das ist seinerzeit mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz sichergestellt worden.
Meine Damen und Herren! Es ist nicht alles ewig, auch nicht in der Politik; das gebe ich gern zu. Auch wir sind bereit, gewisse Evaluierungen vorzunehmen. Wir sind auch gern bereit, die Problematik, die der Wirtschaftsminister selbst angesprochen hat, zu erörtern und uns insbesondere in den Ausschüssen darlegen zu lassen, inwieweit ein Handlungsbedarf vorhanden ist.
Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf ist aber nicht vorhanden. Ein Paradigmenwechsel ist mit Sicherheit nicht gegeben. Ich stimme mit Ihnen auch nicht darin überein, Herr Minister, dass es bei dem von Ihnen geschilderten problematischen Bereich um die Waffengleichheit geht.
Aus ordnungspolitischer Sicht sollte grundsätzlich auch die Versorgung mit Energie der privaten Wirtschaft vorbehalten sein. Monopolistische Strukturen können Sie aber nicht damit bekämpfen, dass Sie Staatsbetriebe aufbauen, auch nicht gemeindliche Betriebe. Die öffentliche Hand ist nicht dazu verpflichtet, die Konkurrenz aufrechtzuerhalten. Sie ist lediglich dazu verpflichtet, über die Politik Rahmenbedingungen zu schaffen.
Eines ist aber möglich - das haben wir immer gesagt -: Unternehmen in gemeindlicher Hand, die bereits bestehen, haben Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz soll so ausgestaltet sein, dass es ein ehrlicher Bestandsschutz ist. Es kann also nicht sein, dass etwa in Halle der private Konkurrent auftreten kann und dass sich die Stadtwerke Halle, die einen Bestandsschutz genießen, nicht adäquat dagegen wehren können.
In einem solchen Fall mag es innerhalb der Bestandsschutzgewährung Waffengleichheit geben; da mag man über das Örtlichkeitsprinzip nachdenken. Aber es kann nicht grundsätzlich so sein, dass monopolistische Strukturen auf dem freien Markt von gemeindlichen Unternehmen durchbrochen werden sollen. Das ist das falsche Instrument.
Wir sind gern bereit, im Ausschuss weiterhin darüber zu diskutieren. Die fünf Minuten hier reichen dafür nicht aus, wie ich sehe, um das Thema so tiefgreifend zu behandeln, dass man zu einem ordentlichen Schluss kommen kann. - Ich danke für die Aufmerksamkeit
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Nun erteile ich Frau Schindler das Wort, um für die SPD-Fraktion zu sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Linkspartei.PDS-Fraktion vorgelegte Entsetzentwurf
(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gallert, Linkspartei.PDS: So schlimm ist es nun auch wie- der nicht! Wenn Herr Gürth das jetzt gesagt hät- te, okay!)
Der Gesetzentwurf enthält richtige Ansätze, die auch in die richtige Richtung gehen; aber er betrifft nur eine Teilproblematik. Wie Sie selbst festgestellt haben, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Gemeindewirtschaftsrecht zu überprüfen. Dies ist vereinbart worden.
Wie der Wirtschaftsminister ausführte, ist es vor dem Hintergrund des geänderten übergeordneten Rechtsrahmens, vor allem durch die EU-Deregulierungspolitik, mit Blick auf den entstehenden Wettbewerb notwendig, eine Änderung der Gemeindeordnung, insbesondere des § 116 der Gemeindeordnung, vorzunehmen.
Wir sind der Auffassung, dass Kommunen und deren Unternehmen im Wettbewerb - auch im Energiebereich - frei handeln können müssen. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt am Markt zu beteiligen.
Das derzeitige Örtlichkeitsprinzip in der Gemeindeordnung beschränkt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen grundsätzlich auf das Gemeindegebiet. Die Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der anderen Gemeinde zulässig. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht geändert.