(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Herr Gürth, CDU: Gibt es einen konkreten Mangel, den man beseitigen muss?)
Meine Damen und Herren! Wir haben die Freude, auf der Südtribüne Herren des Rings Christlich-Demokratischer Studenten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg begrüßen zu dürfen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe an dieser Stelle, weil über die Problematik, die jetzt durch den PDS-Antrag auf die Tagesordnung gekommen ist, in einem anderen Zusammenhang derzeit in der Landesregierung gesprochen wird und ich unabhängig davon, dass - das wird auch so bleiben - die Federführung für diesen Rechtskreis beim Innenministerium, beim Kollegen Hövelmann liegt, an dieser Stelle aufgrund der Spezifität der Gesamtsituation zu diesem Antrag heute für die Landesregierung das Wort ergreife.
Eigentlich haben wir keinen Handlungsbedarf, dieses Thema grundsätzlich aufzumachen. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode durch zwei Investitionserleichterungsgesetze und verschiedene Artikel in diesen Gesetzen viele Sachen gut sortiert. Wir haben auch versucht, Transparenz hineinzubekommen, wo Schnittstellen zwischen der Kommunalwirtschaft und der Privatwirtschaft liegen sollten und wo sich letztlich Entwicklungspotenziale für die private Wirtschaft darstellen lassen, damit wir möglichst zu einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und zu einem Arbeitsplatzaufbau kommen. Der Beginn damals ist gut gelungen und das schreibt sich jetzt fort. Die Gesamtbilanz ist gut.
Trotzdem habe ich im Januar, als es darum ging, die Strompreiserhöhungsanträge im Kabinett zu bewerten, eine Diskussion im Kabinett erbeten - und die ist auch produktiv zustande gekommen. An dieser Stelle, bei diesem Themenkomplex habe ich, als es darum ging, wie sich die Preise hier entwickeln, wie sich die Kosten der netzgebundenen Leistungen in den letzten ein bis zwei Jahren für den Endkunden generell, sowohl im Hinblick auf gewerbliche als auch private entwickelt haben, einen Handlungsbedarf aufgetan, der lautet: Es haben sich
bundespolitisch, induziert durch EU-Recht und EU-Festlegungen, neue Rahmenbedingungen ergeben und diese neuen Rahmenbedingungen haben zu völlig neuen Situationen in ganz eng gefügten Bereichen geführt. Diese betreffen unter anderem die Themenkreise wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und Entwicklungsmöglichkeiten in diesen Sektoren für kommunale Unternehmen insgesamt.
Dass dieser Handlungsbedarf besteht, ist auch gestern dem Pressespiegel zu entnehmen gewesen. Neben dem Chef der Bundesnetzagentur Herrn Kurth hat sich auch der Chef des Bundeskartellsamtes Herr Ulf Böge zu diesem Thema geäußert. Er sagte, Länder, in denen die Gemeindeordnung einzelne Stadtwerke an ihre angestammten Marktgebiete fessele, müssten zügig an dieser Problematik arbeiten - nicht weil es um die Expansion der Marktanteile der kommunalen Betriebe generell geht, sondern weil es darum geht, dass wir in unserer Wirtschaftsverfassung Wettbewerb in allen Bereichen, in denen es nur möglich ist, erzeugen müssen.
Dieser Wettbewerb findet in wesentlichen Teilen der Versorgung, zum Beispiel bei Gas und Strom, in einer Weise statt, dass man damit nicht zufrieden sein kann; denn Wettbewerb kann man auch an Preisentwicklungen und der Transparenz der Preisentwicklungen festmachen, sodass nachvollziehbar ist, warum bestimmte Kosten für Unternehmen und Privatkunden steigen, obwohl sich bestimmte Grundfakten nicht verändert haben.
Wegen dieses altbekannten Themas wurde die Bundesnetzagentur eingerichtet. Sie soll dafür sorgen, dass durch Regulierung Wettbewerb erzeugt wird, ein diskriminierungsfreier Netzzugang möglich wird und damit für den Endkunden eine Auswahlmöglichkeit besteht, die sich dann in der Preisbildung niederschlägt.
Wir erarbeiten deswegen mit dem Innenminister einen Kabinettsentwurf. Damit soll § 116 Abs. 3 der Gemeindeordnung geändert werden. Mit diesem Gesetzentwurf wird im Wesentlichen das Ziel verfolgt, das Örtlichkeitsprinzip, das zurzeit an dieser Stelle noch negativ wirkt, aufzubrechen. Das heißt ganz konkret, es soll möglich sein, dass Stadtwerke in Wettbewerb zu überregionalen Versorgern treten und gleiche Positionen einnehmen können. Das heißt, die Stadtwerke sollen sich in einer Weise in diesen konkreten Versorgungssegmenten wirtschaftlich betätigen können, dass Chancengleichheit besteht.
Im Wesentlichen geht es also darum, dass kommunale Unternehmen, konkret Stadtwerke, die Möglichkeit haben, sich außerhalb ihres originären Versorgungsgebietes, das bisher durch die Gemeindeordnung klar festgelegt war, anzubieten, Handel zu betreiben und netzgebundene Leistungen in den deutschen Markt zu geben, sodass mehr Akteure als bisher auf diesem Markt tätig sind.
Wir können nicht von einer unmittelbaren Benachteiligung - jetzt komme ich auf Ihren Antrag zu sprechen, Herr Thiel - der Kommunalbetriebe sprechen; denn vor dem Wirksamwerden des Energiewirtschaftsgesetzes hatten eher die Kommunalbetriebe eine Monopolstellung.
Es konnten keine anderen Unternehmen zu gleichen Konditionen hinein. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir die Netznutzungsentgelte formuliert haben, die jetzt für alle
Anbieter gleichermaßen gelten, konnte man sogar mithilfe der Netznutzungsentgelte den Zugang zum jeweiligen Versorgungsbereich regeln. Übrigens konnten das umgekehrt zum Beispiel auch die Anbieter enviaM, Eon und Avacon.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und das sukzessive Entfalten der einzelnen Wirkungen dieses Gesetzes ist konkret in diesem Segment momentan für sachsen-anhaltische Stadtwerke mittel- und langfristig eine Benachteiligung zu erwarten, wenn wir nicht reagieren. Es kommt sogar so weit, dass sächsische Stadtwerke bei uns wirtschaftlich tätig werden können und sich einheimische Unternehmen nicht einmal beteiligen können, geschweige denn ähnliche Alternativen im Sinne von Potenzentwicklung innerhalb dieses konkreten Versorgungssegments entwickeln können.
Deswegen muss dieses Gesamtthema vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig justiert und besprochen werden. Dieses Gesamtthema muss auch sehr klar bezüglich der unmittelbaren Administration durch das Innenministerium und durch die Kommunalaufsicht besprochen werden; denn letztlich muss auch nach der Gesetzesänderung eine sinnvolle Kommunalaufsicht möglich sein, um ein Überborden der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Kommunalbetrieben zu vermeiden. Wir haben im Land aufgrund dessen durchaus bereits negative Effekte verspürt. Deswegen dürfen wir die Grenzziehung, die jetzt herbeigeführt wird, nicht verwässern und nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Das heißt im Umkehrschluss, neben dem Örtlichkeitsprinzip, bezüglich dessen es auch eine ganz klare Empfehlung der Bundesregulierungsbehörden gibt, ist die Novellierung der Gemeindeordnung mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vorzunehmen. Dazu wird es einen Gesetzgebungsvorschlag der Landesregierung geben.
Es geht aber erheblich zu weit und wäre ordnungspolitisch fatal, damit gleichzeitig den Wegfall des Subsidiaritätsprinzips einzufordern; denn das Subsidiaritätsprinzip ist inzwischen zum europäischen Prinzip geworden. Dieses Subsidiaritätsprinzip sollte in der Landesgesetzgebung sehr ernst genommen werden, damit keine uneingeschränkte Ausweitung von kommunaler wirtschaftlicher Betätigung ermöglicht wird und somit den Wirtschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt nicht an unnötigen Stellen Paroli geboten wird.
Ich hatte das Vergnügen, am Dienstag im Kabinett den Mittelstandsbericht des Landes vorzulegen, der Ihnen jetzt zugeleitet wird. Sie werden darin die Angabe finden, dass 68 % der 60 000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt einen bis fünf Beschäftigte haben. In einem nicht unerheblichen Anteil dieser Unternehmen haben die abhängig Beschäftigten im Durchschnitt ein höheres Einkommen als der Unternehmer.
Ich könnte versuchen, hier bestimmte Dinge transparent zu machen, um einfach zu sagen: Ja, wir müssen über diesen gesamten Komplex sprechen. Deswegen ist Ihr grundsätzliches Anliegen, darüber zu sprechen, richtig.
Aber wir müssen auch sehen, wo wir die Grenze ziehen, und sollten das jetzige Handlungsschema und diese Handlungsnotwendigkeit nicht dazu nutzen, um eine Grundsatzdiskussion über die private Marktwirtschaft herbeizuführen. Deswegen erspare ich mir auch weitere Ausführungen über die Auswirkungen des Wegfalls des
Subsidiaritätsprinzips. Das ist teilweise schon durch die Anfragen von Herrn Gürth angetippt worden.
Ich möchte zu einer relativ zeitnahen produktiven Diskussion über dieses Themenfeld aufrufen. Alles Weitere zu diesem Thema wird der Innenminister im Rahmen seiner Zuständigkeit ausführen.
Unabhängig davon, was mir die Arbeitsebene empfohlen hat - sie empfahl, die Diskussion nicht im Sinne des Antrags der PDS fortzusetzen -, empfehle ich, auch in Absprache mit den Koalitionsfraktionen, diesen Antrag in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen und dort weiter zu behandeln. Ich freue mich schon auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss und im Innenausschuss.
Ich erwarte, dass wir unter Berücksichtigung aller Handlungsnotwendigkeiten zu einem guten Ergebnis kommen werden. Die Gemeindeordnung muss unabweisbar verändert werden, damit in Zukunft in den strukturpolitisch bedeutsamen Bereichen Wettbewerb und eine vernünftige Preisentwicklung erzeugt werden können, sodass vernünftige Strom- und Gaspreise für den Bürger gesichert werden können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie noch eine Frage von Frau Dr. Paschke beantworten? - Bitte schön.
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass jetzt eigentlich kein akuter Handlungsbedarf besteht. Das war zumindest Ihre Eingangsrede. Sie haben dann noch ein paar Probleme aufgeworfen.
Meine Frage lautet: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der anstehenden Kreisgebietsreform und der Dringlichkeit, in der Gemeindeordnung bestimmte Änderungen vorzunehmen? Auch die Kreise betreiben kommunale Unternehmen.
Als die Gesetzesänderung vollzogen wurde, gab es eine Art Bestandsschutzklausel. Es stellt sich die Frage, wie das, wenn sich Kreise und auch ihre kommunalen Unternehmen neu formieren, geregelt wird. Ich bin mir nicht sehr sicher, ob mit der jetzigen Regelung die Bestandsschutzklausel weiterhin gilt. Oder sagen Sie, dass das im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform überhaupt kein Thema ist?
Zunächst zu der Bemerkung, es bestehe kein Handlungsbedarf. Ich beziehe diesen fehlenden Handlungsbedarf ausschließlich darauf, dass ein wesentlicher Punkt der Begründung von Herrn Thiel und der Fraktion der Linkspartei.PDS darauf zielte, dass wir grundsätzlich eine Überarbeitung dieses Gesetzwerkes brauchen und dass wir das Subsidiaritätsprinzip dem Grunde nach an dieser Stelle völlig entfernen. Wir sehen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung keinerlei Begründung dafür, dass so etwas notwendig ist.
Die Landesregierung hat derzeit unter einem völlig anderen Gesichtspunkt ohnehin eine Änderung der Gemeindeordnung in dem genannten Paragrafen in Arbeit. An dieser Stelle kreuzen sich die Interessenlagen. Deswegen kam sozusagen die produktive Einladung, dieses in den Ausschüssen vernünftig zu homogenisieren und zu synchronisieren.
Auf der anderen Seite haben wir natürlich die Situation, dass die Kreisgebietsreform Strukturen erzeugen wird, in deren Folge vor Ort sicherlich noch einmal verschiedene Überlegungen neu aufgerufen werden. Ich denke nicht, dass es aus den Kreisstrukturen heraus in Richtung kommunaler Betätigung über das bisher existente Maß hinaus noch einmal zu Expansionswünschen kommen wird.
Wenn diese Dinge im Sinne der Bestandsschutzklausel aufgrund des Greifens des neuen Gesetzes bzw. des Wirksamwerdens der neuen Grenzen der Gebietskörperschaften etwas nach sich ziehen, dann ist das, so denke ich, durch das Innenministerium zu begleiten.
Ich sehe eher eine Problematik darin, dass wir in unserem relativ kleinen Land 25 Stadtwerke - das ist eine relativ hohe Zahl - haben, wobei Größen nie etwas über Effizienz, Wirkungsgrade und Ähnliches aussagen.
(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Ich habe gerade an die Einheitsgemeinden gedacht, Herr Hase- loff! - Herr Kosmehl, FDP, lacht)
Ich möchte an dieser Stelle Folgendes sagen: Es muss im Hinblick auf die kommunalen Betriebe überlegt werden, ob das zum Anlass genommen wird, neue strategische Allianzen zu bilden, damit man sich in diesen konkreten Versorgungssegmenten als echter Wettbewerber gegenüber überregional agierenden Konzernen darstellen kann. Nur wenn Waffengleichheit und auch wirtschaftliche Potenz in der gleichen Größenordnung vorliegen, können sich Preise am Markt bilden, die letztlich auch für den Kunden vor Ort eine echte Alternative darstellen. Das ist momentan nicht gegeben. Deswegen ist die Landesregierung tätig geworden.
Alle anderen Themen würde ich davon erst einmal trennen. Diese sollten gesondert und in Ruhe in den Ausschüssen besprochen werden. Dazu sage ich noch einmal: Wir haben uns im Kabinett darauf verständigt, dass ich heute zu diesem Gesetzentwurf den Aufschlag mache; dann sollte das kompetente und federführende Innenministerium die Steuerungsfunktion wahrnehmen.
Danke, Herr Präsident. - Herr Haseloff, ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie im Rahmen des Örtlichkeitsprinzips über Chancengleichheit kommunaler Betriebe nachdenken.
Unter Bezugnahme auf die Dienstleistungsrichtlinie auf europäischer Ebene und die im Entwurf vorliegende
Marktzugangsverordnung frage ich: Denken Sie im Rahmen der Chancengleichheit auch über andere Dienstleistungen nach, die kommunale Betriebe erbringen?
Zurzeit noch nicht. Ich sehe auch bezüglich unserer Wettbewerbsordnung jetzt keinen akuten Handlungsbedarf. Mir würde es - dabei möchte ich es bewenden lassen - wirklich reichen, wenn wir aufgrund der Empfehlungen aus der Wirtschaftsministerkonferenz, aus den Regulierungsbehörden heraus, aber auch aufgrund des selbst verspürten Handlungsbedarfes bei der letzten Strompreisgenehmigungsprozedur an dieser Stelle Bewegung hineinbekommen und demzufolge echte Konkurrenten in das Netz bekommen würden.
Alle anderen Themen, die noch eingebracht werden könnten, würden das eigentliche Handlungsfeld, das wir jetzt vernünftig regulieren müssen, völlig überformen. Wir sollten an dieser Stelle nicht versuchen, aufgrund eines konkreten Handlungsbedarfes die gesamten in sich justierten Strukturen auch innerhalb des Landes aufzureißen und damit größere Gefahrenpotenziale zu eröffnen, als wir sie momentan in einer sich relativ gut entwickelnden Wirtschaft sehen.