Protocol of the Session on December 15, 2006

Das deutsche Präsidentschaftsprogramm wurde vom Bundeskabinett am 29. November 2006 beschlossen und ist seitdem im Internet für jeden verfügbar. Die Landesregierung hat, ihrer Informationspflicht aus dem Landtagsinformationsgesetz nachkommend, das Programm dem Landtag übermittelt. Lassen Sie mich daher auf einige Inhaltsangaben verzichten und nur auf ausgewählte Punkte eingehen.

Das Jahr 2007 wird für die Europäische Union ein ganz besonderes Jahr. Am 1. Januar 2007 treten zwei neue Mitgliedstaaten, nämlich Bulgarien und Rumänien, der Europäischen Union bei. Damit findet die Osterweiterung der Europäischen Union, die größte Erweiterung in der Geschichte der Gemeinschaft, ihren Abschluss. Am 25. März 2007 begeht die Europäische Union den 50. Jahrestag der Unterzeichnung ihrer Gründungsverträge, der Verträge von Rom.

Im Jahr 2007 beginnt die Umsetzung der neuen finanziellen Vorausschau und damit die neue Förderperiode für die europäische Regionalpolitik und für viele weitere Förderprogramme.

Im Jahr 2007 besteht der Europäische Binnenmarkt nach seiner ersten Vollendung zum 1. Januar 1993 seit 15 Jahren.

Das Jahr 2007 wird ebenfalls ein entscheidendes Jahr für den weiteren Umgang mit dem Europäischen Verfassungsvertrag sein. Nicht zuletzt soll das Jahr 2007 auch das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle sein.

Allein die Aufzählung dieser Höhepunkte zeigt den hohen Anspruch an die deutsche Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr. Es liegt auch aus der Sicht der Landesregierung im wohlverstandenen Eigeninteresse Deutschlands, die deutsche Ratspräsidentschaft als Gestaltungsauftrag zu begreifen, deutliche Impulse für die weiteren europäischen Einigungsprozesse zu setzen und eine Perspektive für den Reformprozess aufzuzeigen und damit zugleich deutsche Positionen nachhaltig einzubringen. Darauf haben die Länder mit dem Beschluss des Bundesrates vom 24. November 2006 nachdrücklich hingewiesen.

Die Länder könnten es sich einfach machen und auf Artikel 23 des Grundgesetzes sowie auf § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union verweisen, wonach die Vorsitzführung im Rat Angelegenheit der Bundesregierung ist. Es geht jedoch nicht um die Kompetenzfrage, sondern um den Gestaltungsauftrag, den jeder Mitgliedsstaat mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft erhält.

Die Bundeskanzlerin hat gestern dazu aufgerufen, die deutsche Doppelpräsidentschaft im Rat der Europäischen Union und bei den G8-Staaten zu einem gemeinsamen nationalen Anliegen zu machen. In diesem Sinne will sich auch Sachsen-Anhalt konstruktiv einbringen und den Bund nach Kräften unterstützen.

Außerdem befasst sich die Ratspräsidentschaft auch mit Materien, die in Deutschland innerstaatlich in die Zu

ständigkeit der Länder fallen. Hierfür greifen natürlich auch während der Ratspräsidentschaft die Mitwirkungsrechte der Länder nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Je nach dem Grad der Länderzuständigkeit hat die Bundesregierung bei ihrer Willensbildung die Beschlüsse des Bundesrates in abgestufter Form, gegebenenfalls auch maßgeblich zu berücksichtigen.

Daher ist es für beide Seiten sinnvoll, sich auch während der Ratspräsidentschaft so abzustimmen, dass im Ergebnis eine starke deutsche Europapolitik von Bund und Ländern gemeinsam vertreten werden kann. Die Länder haben daher in dem bereits genannten Beschluss des Bundsrates vom 24. November 2006 darauf hingewiesen, dass die weitere aktive Mitgestaltung der Präsidentschaft durch die Länder eine laufende frühzeitige und umfassende Information durch die Bundesregierung erfordert.

Inhaltlich zeigt das Präsidentschaftsprogramm der Bundesregierung eine große Übereinstimmung mit den Anliegen der Länder. Das ist vermutlich auch der Tatsache geschuldet, dass die Länder frühzeitig, nämlich mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Juni 2006, ihre Anliegen im Rahmen der deutschen EURatspräsidentschaft formuliert und der Bundesregierung übermittelt haben. Das Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Juni 2006 liegt Ihnen vor, sodass ich die Inhalte dieses Beschlusses an dieser Stelle nicht im Einzelnen wiederholen muss.

Lassen Sie mich stattdessen auf einige Schwerpunkte, die der Landesregierung besonders am Herzen liegen, eingehen. Die Landesregierung befürwortet eine intensive Debatte über die Zukunft der Europäischen Union. Wir halten an dieser Unterstützung des Europäischen Verfassungsvertrages fest und erwarten daher von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen wichtigen Impuls zur Wiederbelebung dieses Verfassungsprozesses, der die rechtliche und politische Substanz des vorliegenden Vertrages bewahrt.

Deshalb begrüßen wir auch die gestrige Ankündigung der Bundeskanzlerin, sich persönlich dafür einzusetzen, dass am Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2007 ein Fahrplan für das weitere Vorgehen vorliegt, der die Substanz des Verfassungsvertrages erhellt und spätestens bis zur nächsten Europawahl im Jahr 2009 zu einem Ergebnis führt.

Zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft plant die Landesregierung eine Vielzahl von Aktivitäten, um die öffentliche Diskussion über Chancen und Perspektiven des europäischen Einigungsprozesses zu vertiefen und Sachinformationen über die Europäische Union zu verbreiten. Dazu werden insbesondere der bundesweite EU-Schulprojekttag am 22. Januar 2007 sowie die Europawoche genutzt, die vom 3. bis 13. Mai 2007 zeitgleich in allen deutschen Ländern durchgeführt wird.

Es würde zu weit führen, an dieser Stelle alle Einzelaktivitäten aufzulisten. Die Landesregierung hat den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bereits in der letzten Sitzung über einzelne Vorhaben unterrichtet und wird diesen Informationsprozess auch künftig fortsetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Beginn der neuen Förderperiode der Europäischen Union, das heißt der Förderperiode der EU-Strukturpolitik. Die Förderpolitik ist ein Teil der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik und trägt zur Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wett

bewerbsfähigkeit auch unseres eigenen Landes unmittelbar bei.

Damit die Förderperiode 2007 bis 2013 bei uns ohne weitere Verzögerungen beginnen kann, wird sich die Landesregierung für die schnellstmögliche Genehmigung unserer operationellen Programme durch die Europäische Kommission einsetzen. Wir hoffen dabei auch auf die Unterstützung der Bundesregierung, obgleich ihre Einflussmöglichkeiten im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft in dieser Frage begrenzt sind.

Parallel dazu müssen wir die Landesinteressen im administrativen Bereich berücksichtigen. Die Wirtschafts- und Sozialpartner werden über den neu zu konstituierenden regionalen Begleitausschuss einbezogen. Auch zu diesem Thema sind wir bereits mit mehreren Ausschüssen des Landtages im Gespräch.

Deutschland will sich im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes einsetzen, dessen Integrationskraft die gesamte europäische Entwicklung positiv beeinflusst. Hierzu plant die Europäische Kommission eine Analyse darüber, was in den 15 Jahren des Bestehens des Binnenmarktes für die europäische Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger erreicht wurde.

Im Rahmen der besseren Rechtsetzung ist es dringend erforderlich, Recht und Politik der EU gemäß dem Subsidiaritätsprinzip auf jene Fragen zu konzentrieren, die wirklich auf der europäischen Ebene gelöst werden müssen.

Die Landesregierung misst daher der Initiative zur Deregulierung und Vereinfachung des EU-Rechts einschließlich der Rechtsfolgenabschätzung und der Senkung der Bürokratiekosten eine zentrale Bedeutung bei und ist der Meinung, dass es nach den umfangreichen Erweiterungsrunden der letzten Jahre einer Konsolidierung des europäischen Binnenmarktes bedarf. Aus der Sicht des Landes sind im Jahr 2007 das Chemikalienrecht, die Abfallrahmenrichtlinie und die Bodenschutzstrategie von besonderer Bedeutung.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung eines ambitionierten Aktionsplans „Energie“ beim Europäischen Rat im März 2007 an. SachsenAnhalt ist, wie Sie wissen, sowohl im Hinblick auf den Energieverbrauch der Wirtschaft als auch durch den hohen Anteil von Windenergieerzeugung, durch die Solarzellenproduktion oder durch die Herstellung von Biokraftstoffen von diesen Entwicklungen besonders betroffen. Die Landesregierung plant daher die Erarbeitung einer eigenen Landesstrategie zur Energiepolitik als Grundlage für den Energiedialog auf nationaler sowie auf europäischer Ebene.

Auch im Bereich des Klimaschutzes werden im nächsten Jahr neue Vorschläge der Europäischen Kommission erwartet. Sachsen-Anhalt wird daher sein Engagement zugunsten einer effizienten und wettbewerbsfähigen Ausgestaltung der künftigen Klimaschutzpolitik fortsetzen.

In den Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fällt auch der Start des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass sich Hochschulen, Wirtschaft und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in einem noch stärkeren Maße als bisher an den Forschungsprogrammen der EU beteiligen. Damit soll ein Beitrag zur internationalen Profilierung des Forschungsstandortes

Sachsen-Anhalt geleistet werden. - Bei diesen ausgewählten Beispielen möchte ich es aus Zeitgründen belassen.

Die Landesregierung berät in der Kabinettsitzung am 19. Dezember 2006, also am kommenden Dienstag, über den Bericht über die Schwerpunkte der europäischen Aktivitäten in Sachsen-Anhalt im Jahre 2007, den sie dem Landtag gemäß der Landtagsinformationsvereinbarung Abschnitt VIII Nr. 5 jährlich vorzulegen hat. Dieser Bericht wird Ihnen nach dem Kabinettsbeschluss umgehend zugeleitet.

Er enthält, ausgehend von einer detaillierten Analyse des deutschen Präsidentschaftsprogramms und des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission, ausgewählte Schwerpunkte für alle wichtigen Bereiche der Landespolitik. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien plant die Behandlung des Berichts in der Sitzung im Januar 2007. Dann wird Gelegenheit sein, auf Einzelfragen vertiefend einzugehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Minister. - Bevor ich Herrn Tögel das Wort erteile, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Brettin. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Nun erteile ich dem SPD-Abgeordneten Herrn Tögel das Wort. Herr Tögel, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren immer gern nach Brüssel oder nach Straßburg. Umso mehr freue ich mich, dass Herr Stockmann als Abgeordneter des Europäischen Parlaments heute den Weg zu uns gefunden hat,

(Zustimmung bei der CDU)

um sich die Debatte zu Gemüte zu führen, die wir zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft abhalten werden.

Ich kann mich persönlich noch sehr gut an das Ende des Jahres 1998 erinnern, als wir uns in der Vorbereitung auf die elfte EU-Ratspräsidentschaft für Deutschland befunden haben. Ich hatte damals - ich sage das ganz offen - einige Befürchtungen dahin gehend, ob der damals gerade frisch gewählte Bundeskanzler Schröder auf dem europäischen Parkett eine gute Figur abgegeben wird. Er hatte im Bundestagswahlkampf Sätze verlauten lassen wie: „Der Euro ist eine Frühgeburt.“ Angesichts dessen war ich ein bisschen skeptisch; aber die Praxis hat uns eines Besseren belehrt.

Schröder hat es besser gemacht, als es viele damals glaubten. Er hat die Probleme, die damals auf der Agenda standen, die finanzielle Vorausschau, die Förderperiode von 1999 bis 2006 und die Vorbereitung der Einführung des Euros, sehr gut gemeistert. Der Gipfel von Köln - falls sich noch jemand daran erinnert - ist als einer der erfolgreichsten in die jüngere Geschichte der EU eingegangen.

Es ist auch bereits gesagt worden, dass sich seitdem viel verändert. Wir haben den Euro. Wir haben zehn neue Mitgliedstaaten, ab 1. Januar 2007 zwölf neue Mitgliedstaaten. Der Verfassungsprozess ist stecken geblie

ben. Aber auch die Probleme, die die verstärkt voranschreitende Globalisierung mit ihren sozialen Verwerfungen mit sich bringt, sind in den letzten Jahren stärker geworden.

Wir haben eine sehr schwierige außenpolitische Situation mit dem Krieg im Irak, mit dem Problem in Afghanistan und jetzt auch mit dem Krieg im Nahen Osten. Deutschland hat in dieser Zeit ein verstärktes Engagement in Krisengebieten wie am Horn von Afrika, im Kongo oder jetzt auch vor der Küste des Libanon übernommen.

In den letzten acht Jahren hat sich Europa also dynamisch - ob es immer positiv ist, ist eine ganz andere Frage, aber dynamisch - entwickelt. Es ist zwar nicht alles gelungen, aber wir sind in vielen Bereichen als Europa wettbewerbsfähiger geworden und haben die globale politische Handlungsfähigkeit Europas unter Beweis gestellt.

Allerdings haben wir in den nächsten Jahren natürlich auch große Herausforderungen vor uns. Deutschland, das nun zum zwölften Mal den Vorsitz im EU-Rat übernimmt, hat ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Viele Hoffnungen ruhen im Vorfeld auf der deutschen Ratspräsidentschaft. Das ist ganz natürlich, weil an die großen Mitgliedstaaten mit ihrer politischen Kraft sehr viel höhere Erwartungen gestellt werden als zum Beispiel an kleine, wobei eigentlich die Praxis zeigt, dass gerade die kleinen Mitgliedstaaten es vielfach schaffen, Einigungen zu erzielen, weil sie weniger eigene Interessen durchzusetzen haben. Denn ein Ratsvorsitz hat natürlich vor allem eine Moderatorenfunktion und nicht die Funktion, die Interessen des eigenen Mitgliedstaates durchzusetzen.

Deutschland hat derzeit noch einige sehr problematische Baustellen auf europäischer Ebene. Ich erinnere nur stichpunktartig an das Thema Rundfunk, an den Allokationsplan zur CO2-Reduzierung, an die Mehrwertsteuerreform und auch - jetzt gerade aktuell - an das Thema Alkoholsteuer, was ja nicht ganz unproblematisch ist.

Erwartet wird von Deutschland - das ist eben schon angeklungen -, dass sich beim Verfassungsvertrag einiges bewegt. Zumindest sollte bis Mitte des Jahres klar sein, wie es weiter geht.

Weitere schwierige Fragen stehen auf der Tagesordnung. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Zusammenhang mit Zypern sind ein Problem, die Erweiterung der EU, also die Frage Balkan/Osteuropa ist zu klären, das Verhältnis der EU zu Russland ist zu verbessern, die europäische Energiepolitik ist ein wichtiges Thema, die Nahostpolitik ist für Europa eine Herausforderung. Aber auch das Verhältnis zu den USA, insbesondere beim Thema Klimapolitik, ist ein sehr schwieriges Thema. Die Liberalisierung der Postmärkte, die Schleichwerbung im Fernsehen und einzelne andere spezielle Themen werden in diesem ersten halben Jahr sicherlich noch für einige Diskussionen sorgen.

Ich hoffe nur, dass nicht zu viele unerwartete Probleme auf Deutschland zukommen, wie sie den letzten Vorsitzen zum Teil beschert wurden, die dann relativ überraschend - was vorher nicht planbar war - mit dem Irakkrieg oder mit dem Gaslieferstopp Russlands konfrontiert waren und schnell reagieren mussten. Schwierig wird es natürlich - das ist auch schon kurz angeklungen -, weil Deutschland wenig Unterstützung von Frankreich wegen des Präsidentschaftswahlkampfs und auch

von Großbritannien, dem anderen großen Mitgliedstaat, erwarten kann, die sich sozusagen schon im Vorwahlkampf befinden.

Ich will nicht die Themen, die unstrittig sind und die hier schon angeklungen sind - zur Verfassung, zu 50 Jahren Römische Verträge usw. - noch einmal aufgreifen, sondern will zu einem Punkt Stellung nehmen, der bisher noch nicht erwähnt wurde. Das ist die soziale Dimension der Europäischen Union. Das soziale Gleichgewicht in der Europäischen Union und in der Welt zu halten, ist neben ökologischen Problemen eine der größten Herausforderungen, die die Europäische Union bewältigen muss. Der rasant voranschreitende Globalisierungsprozess beschleunigt die Notwendigkeit des Handelns.

Ich will ganz kurz einige konkrete Punkte dazu nennen. In der letzten Woche hat der Parteikongress der sozialdemokratischen, sozialistischen und Arbeiterparteien Europas in Porto unter dem Thema „Ein neues soziales Europa“ getagt und hat unter anderem zehn Prinzipien für ein neues soziales Europa verabschiedet. Ich will Ihnen ganz kurz einige wenige Stichpunkte daraus zur Kenntnis geben:

Es geht um Rechte und Pflichten für alle. Die Pflicht der Regierung ist es zu gewährleisten, dass allen Bürgern der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Bildung und sozialem Schutz offen steht und die politischen, staatsbürgerlichen, sozialen und Arbeitsrechte gewährleistet sind.