Es kann also nur auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig den sich abzeichnenden Entwicklungen begegnet werden. Deshalb ist neben der Diskussion um einen Lehrstuhl und der Honorarangleichung nach weiteren Möglichkeiten zu suchen.
Nach dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD soll die Möglichkeit der Stipendienvergabe geprüft werden. Ein Stipendium ist immer an verschiedene Verpflichtungen gebunden, die der Stipendiat erfüllen muss; dies kann sowohl während als auch nach der Ausbildung gefordert sein - entweder dass er verschiedene Leistungen erbringt oder dass er sich für eine festgelegte Zeit in den Dienst des Stipendiengebers stellt.
Ein solches Stipendium hätte den Reiz, dass nicht nur die Finanzierung während des Studiums, sondern auch die anschließende Berufsausübung vorab geklärt und in festen Bahnen wären. Das kann für die oder den Einzelnen durchaus reizvoll sein. Inwieweit es machbar ist und vor allem, ob sich junge Menschen so zeitig für einen sehr langen Zeitraum festlegen lassen, bleibt abzuwarten.
Auch Fragen der Handhabung bei Unterbrechung des Studiums oder der anschließenden verpflichtenden Tätigkeit müssten genau geklärt und auf die Auswirkungen hinsichtlich der Motivation zur Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums bedacht werden.
Für mich ist auch noch unklar, inwieweit das Land aktiv werden sollte; ist doch die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in rein rechtlicher Hinsicht originäre Aufgabe der Selbstverwaltung. Auch liegt kein Rechtsverstoß vor, der das Ministerium für Gesundheit und Soziales als Aufsichtsbehörde aktiv werden lassen müsste.
Sie sehen, es gilt noch einiges zu klären, deshalb auch der Prüfauftrag. Ich denke, wir werden im Sozialausschuss eingehende Diskussionen mit allen Beteiligten zu führen haben und bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine Damen und Herren, es war von einer Ausschussüberweisung die Rede. Die FDP-Fraktion hat jedenfalls beantragt, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Ist das richtig? - Ja. Dann stimmen wir zuerst hierüber ab.
Wer ist für diese Ausschussüberweisung? - Das sind die Antragsteller. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag selbst ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 21 ist beendet.
(Frau Budde, SPD: Das hätte doch Frau Paqué einbringen müssen! Das ist der Originalantrag aus dem Stadtrat!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verspreche gleich, dass es wahrscheinlich meine vorletzte Rede heute ist; zehn reichen auch.
Wir haben hier im Plenum und in den Ausschüssen in den vergangenen Monaten und Jahren viel über Kinderarmut, über die soziale Spaltung der Gesellschaft, über Demografie und über die Zukunft unseres Landes diskutiert.
In allen Fraktionen sind in der letzten Legislaturperiode Papiere geschrieben worden. In Wahlprogrammen und Koalitionsvereinbarungen hat sich unsere Auffassung niedergeschlagen, dass wir eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft brauchen, wenn wir unserem Land die Zukunft sichern wollen. So heißt es in einem SPD-Papier:
„Kinder sind nicht Anhängsel von Erwachsenen, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten.“
„Wir wollen ein kinder- und familienfreundliches Sachsen-Anhalt. Daran mitzuwirken ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft.“
Ich muss offen sagen, für die Finanzpolitiker dieses Landes war der Hinweis auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes immer das tragende Argument für unsere Sparpolitik, wenn wirkliche Einschnitte erforderlich waren.
Meine Damen und Herren! Bis zu diesem Punkt sind wir uns einig. Davon gehe ich zumindest aus. Nicht einig sind wir uns dagegen in der Frage, wie wir das Ziel eines zukunftsfähigen Landes erreichen.
Meine Damen und Herren! Vielleicht sind wir uns auch einig darüber, dass es ein wenig zu laut ist, um zuhören zu können.
Dies gilt auch für die Frage, ob eine Kinderkommission als parlamentarisches Kontrollgremium und Interessenvertretung der Generation, die noch kein Stimmrecht hat, eine Rolle spielen soll oder nicht. Das entnehme ich zumindest den Gesprächen, die ich in der letzten Woche geführt habe. Ich bin gefragt worden, ob einer Kinderkommission nicht eine Kommission für Frauen und für
Menschen mit Behinderung folgen würde. Ich bin gefragt worden, ob die Kinderbeauftragten, die es in der Verwaltung gibt, nicht ausreichend seien. Ich habe auch einige Kommentare gehört, die ich hier besser nicht wiedergebe.
Meine Damen und Herren! Es ist liberaler Grundgedanke, dass Verwaltungen, aber auch Gremien aller Art nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang bestehen sollen. Vor diesem Hintergrund haben wir im Arbeitskreis und in der Fraktion lange darüber diskutiert, ob wir einen derartigen Antrag stellen oder nicht.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Kinderkommission im Landtag eine wichtige Ergänzung der bestehenden Instrumente sein kann, um unser Land kinderfreundlicher und damit zukunftsfähiger werden zu lassen.
- Wir haben nicht die Sorge, dass dieser Kommission weitere Kommissionen folgen, da alle anderen gesellschaftlichen Gruppen in der Lage sind, sich direkt an der demokratischen Willensbildung zu beteiligen, sogar Frauen, Herr Gürth.
Wir sind nicht der Auffassung, dass die Kinderbeauftragten, die in der Regel eine wirklich gute Arbeit leisten, die Rolle der Kinderkommission mit wahrnehmen können, da sie eben nicht in die parlamentarische Arbeit eingebunden sind.
Meine Damen und Herren! Die Idee der Einrichtung einer Kinderkommission ist nicht neu. Seit dem Jahr 1988 existiert auf Bundesebene eine Kinderkommission. In einigen Landtagen ist bereits versucht worden, eine entsprechende Kommission einzurichten - bisher ohne Erfolg, weil sich anders als beim Bund auf der Länderebene die jeweiligen regierungstragenden Fraktionen dagegen ausgesprochen haben.
So hat die SPD in Bayern dafür und die CSU dagegen votiert. In Nordrhein-Westfalen war die CDU dafür und die SPD dagegen. Es geht also nicht um parteipolitische Positionierungen.
Meine Damen und Herren! Eine Kinderkommission soll die Aufgabe haben, Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung auf ihre Kinderfreundlichkeit hin zu überprüfen und auf kinderfreundliche Beschlüsse des Landtages und seiner Ausschüsse hinzuwirken. Das ist meiner Meinung nach ein Fokus, den wir bisher nicht im Auge hatten.
Unabhängig von Anträgen und Gesetzentwürfen soll die Kinderkommission eigene Stellungnahmen erarbeiten können, die in einem besonderen kinderpolitischen Zusammenhang stehen. In der Mitte und am Ende der Legislaturperiode soll ein Bericht erstellt werden, der öffentlich zugänglich ist. Eine Kinderkommission in Sachsen-Anhalt soll sich aber nicht mit reiner Sozialpolitik befassen; vielmehr soll sie ressortübergreifend agieren.
Unterschiedliche Zuständigkeiten erschweren derzeit die Wahrnehmung der Interessen von Kindern. Oftmals entfalten Gesetze oder Anträge enorme Auswirkungen auf Kinder, die aufgrund von Zuständigkeiten in ganz an
deren Ressorts erarbeitet werden. Ich denke dabei nicht nur in erster Linie an das Kultusministerium, sondern an die Landesentwicklung, an Themen wie Bau und Verkehr, an Umweltthemen oder an Fragen der Sicherheit.
Eine erfolgreiche Familienpolitik ist zugleich aktive Wirtschaftsförderpolitik. Das konnte man unlängst einer Pressemitteilung von Frau Kuppe entnehmen. Genauso ist eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Familienpolitik.
Die Aufgabe der Kinderkommission soll es sein, diese Initiativen auf ihre Passfähigkeit mit den Interessen der kommenden Generation zu prüfen. Das ist eine Aufgabe, die in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird, da es eben Grundzug jeder Demokratie ist, sich an den Interessen der Mehrheiten einer Gesellschaft auszurichten. Diese werden in den kommenden Jahren eben nicht bei den Kindern, sondern eher bei den älteren Generationen liegen. Anders als alle anderen gesellschaftlichen Gruppen - ich möchte das noch einmal betonen - können Kinder ihre Interessen eben nicht selbst im Landtag vertreten.
Herr Höhn - er ist gerade nicht anwesend -, ich denke, ich brauche nicht noch einmal den Unterschied zwischen dem Bildungskonvent und einer Kinderkommission zu erklären. Ich möchte seinen Intellekt nicht beleidigen. Mir geht es eher darum zu sagen, dass mir natürlich bewusst ist, dass unser Antrag etwas quer zu unserer Geschäftsordnung liegt. Mir war es aber wichtiger darzustellen, was unsere Intention im Hinblick auf eine Kinderkommission ist; denn es geht uns nicht darum,
als Opposition hinzugehen und die Regierung zu treiben; vielmehr geht es uns tatsächlich darum, einstimmig zu prüfen, welche Schritte in unserem Bundesland für mehr Zukunftsfähigkeit sorgen würden.
Uns ging es mit dem Antrag - deshalb auch Punkt 3 - darum, Ihnen ein bisschen die Angst, die ich jetzt an den zahlreichen hektischen Reaktionen spüre, davor zu nehmen, dass wir versuchen, Oppositionspolitik zu betreiben und die Landesregierung vor uns herzutreiben.
Ich denke, das Thema Zukunftsfähigkeit, kindergerechte Gesellschaft ist viel zu wichtig, um es zwischen den einzelnen Parteien und den einzelnen Fraktionen zu zerreiben. Deshalb machen wir diesen Vorschlag etwas außerhalb unserer Geschäftsordnung.