Neu ist die Finanzierung einer Geschäftsstelle und der wissenschaftlichen Begleitung des Bildungskonvents, über den morgen früh hier beraten werden wird. Geld haben wir zur Verfügung gestellt. Nun muss die Gründung des Bildungskonvents nur noch beschlossen und dieser eingerichtet werden.
Der zweite wichtige Punkt heißt, in die Wirtschaft investieren, die Arbeitsplätze schafft. Im Wirtschaftsbereich ist die Fördermittelvergabe auf strukturbestimmende Investitionsvorhaben konzentriert worden. Hierdurch werden Arbeitsplätze geschaffen, die auch das wirtschaftliche Wachstum sichern helfen. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe wird eine stärkere Orientierung auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gelegt. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch landesweit festgelegte Fördersätze bevorzugt.
Die Ausgaben des Bundes für die GA werden zu 100 % kofinanziert. Das bedeutet Investitionen zum weiteren Auf- und Ausbau des Landes.
Für den Bereich Forschung und Entwicklung stehen insgesamt rund 53 Millionen € zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung um immerhin 19 Millionen € gegenüber dem Jahr 2006. Für die Förderung des Arbeitsmarktes werden die klassischen Programme fortgeführt.
Beim Einzelplan 08 - wenn ich gerade dabei bin - gab es einen Dauerbrenner, nämlich den Flughafen Cochstedt. Für all diejenigen, die nicht neu im Parlament sind, ist das ein Begriff.
Wir haben mit einer qualifizierten Sperre vorgesorgt. Damit sind Investitionen und andere Ausgaben, die keine Rechtsverpflichtungen sind, nur nach Beantragung im Finanzausschuss möglich. Die Landesregierung will bis März 2007 wissen, was weiter geschehen soll. Wir wollen das auch wissen. Zu viel Geld ist hier schon hineingesteckt worden, ohne dass eine klare Perspektive erkennbar ist.
Zum Thema Kommunalfinanzen ist viel gesagt worden. Wir sind der Meinung, dass sich manche Bedenken im Laufe der Beratungen aufgelöst haben. Angesichts der Fakten ist klar: Die Kommunen unseres Landes stehen nach wie vor vor einer großen Aufgabe. Sie müssen ihre Haushalte konsolidieren und gleichzeitig einen Teil freiwilliger Leistungen bereitstellen, damit die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erhalten bleibt -
und das angesichts der Entwicklung, die wie beim Land auch an den Kommunen nicht vorübergeht: weniger Einnahmen aufgrund der Zuweisungen, bedingt durch das Auslaufen des Solidarpaktes und durch die demografische Entwicklung.
Für das Jahr 2007 konnten die Zuweisungen durch das Land gegenüber den Jahren 2005 und 2006 insgesamt noch einmal ansteigen. Aber auch das Steueraufkommen weist eine kontinuierliche Steigerungsrate auf. Erfreulich ist auch die Tatsache, dass der Bund zugesagt hat, die Kostenbeteiligung bei den Aufwendungen nach dem SGB II, also Hartz IV, und den Kosten der Unterkunft auf 31,8 % zu erhöhen, was auch zu einer weiteren Entlastung der Kommunen beiträgt. Ich glaube, auch dadurch wurde ein bisschen Druck heruntergenommen, sodass eine Erleichterung spürbar ist.
Auf die ursprüngliche Beteiligung der Kommunen an den Kosten der überregionalen Sozialhilfe ist verzichtet worden. Wir haben darüber gesprochen. Das hat ein Absinken der Verbundquote im FAG von 22,7 % auf 22,3 % zur Folge. Aber es zeigt auch deutlich, wie wichtig die Überprüfung von Aufgaben ist. Auch die Zahlung der überregionalen Sozialhilfe gehört auf den Prüfstand und sollte am Ende kommunalisiert werden, vielleicht schon ab dem Jahr 2008.
Zur Entlastung der Kommunen trägt auch die Übernahme der Tilgung der kommunalen Verpflichtungen aus dem Talsperrenkredit bei. Rund 90 Millionen € wird das Land aufbringen.
Um gemeinsam die Fragen der Haushaltskonsolidierung der Kommunen und der Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen einer Lösung zuzuführen, sind Landesregierung und Parlament sehr gut beraten, die in den Koalitionsvertrag aufgenommene Konsolidierungspartnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen zu pflegen und gegebenenfalls auszubauen. Wir sind schon der Meinung, dass viele Beratungen und wichtige Punkte gemeinsam mit den Kommunen erörtert und gelöst wurden, auch schon bei diesem Haushalt.
Unter Beachtung der demografischen Entwicklung werden Strukturveränderungen auf den Weg gebracht, die der rückläufigen Bevölkerungszahl Rechnung tragen. Justizbehörden und Finanzämter werden neu ausgerichtet. Aber auch die kommunale Gebietsreform ist vor dem Hintergrund der demografischen und finanziellen Zwänge unumkehrbar.
Wichtig hierbei ist vor allen Dingen: Bei bloßen Änderungen der Gebietsgröße, also bei der Zusammenlegung von Kreisen und/oder der Bildung von Einheitsgemeinden, darf es nicht bleiben. Die Aufgabenkritik, das Festlegen, welche Aufgabe auf welcher Ebene erfüllt werden soll und auf welche Aufgaben der Staat verzichten kann bzw. verzichten muss, ist viel substanzieller und muss in Form der Funktionalreform erarbeitet werden. Auch hierbei ist die Konsolidierungspartnerschaft ernst
Nun zum Schluss noch einige wenige Punkte zu den Einzelplänen. Zunächst zum Einzelplan 02 - Staatskanzlei.
Es ist angesprochen worden und Sie wissen alle, dass hieraus auch die Finanzierung der Landeszentrale für politische Bildung erfolgt. Wir haben in diesem Zusammenhang über die Bedeutung der Landeszentrale und über ihre Aufgaben und deren Erfüllung gesprochen und diskutiert. Neben der allgemeinen politischen Bildung und der Unterstützung von Projekten und Initiativen zur Stärkung der Demokratie, zur Aufklärung über unsere demokratische und rechtsstaatliche Gesellschafts- und Staatsordnung besteht für mich eine der wichtigsten Aufgaben dieser Institution in der Aufklärung über den Rechtsextremismus.
Der Landeszentrale für politische Bildung stehen für diese Zwecke insgesamt, verteilt auf mehrere Haushaltstitel, 795 000 € zur Verfügung. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiges Signal; denn den Vorkommnissen in unserem Land in den letzten Monaten und der augenscheinlich latenten Fremdenfeindlichkeit, die von weiten Teilen der Bevölkerung wohl hingenommen wird, muss entschieden entgegengewirkt werden. Dazu bedarf es auch finanzieller Mittel.
Wir haben gehört, dass das Benefizkonzert gestern im Palais am Fürstenwall von NPD-Jugendlichen massiv gestört wurde. Es wird gewarnt vor einer neuen Taktik der Rechten. Ich meine, es muss beides gelingen. Es muss sowohl Geld zur Verfügung gestellt werden als auch mobil gemacht werden.
Aufklärung in allen Teilen der Bevölkerung, besonders aber bei unseren jungen Bürgerinnen und Bürgern, tut Not. Ich hoffe deswegen, dass die Gelder auch abgerufen werden und dass eine breite Welle von Projekten, Aktionen, Initiativen und Veranstaltungen ins Rollen kommt.
Übrigens: Nicht nur im Kapitel der Staatskanzlei, sondern auch im Einzelplan 05 - Sozialministerium - stehen zur Projektförderung und zur Stärkung der Demokratie Mittel in Höhe von 300 000 € bereit, die direkt den Kommunen zufließen.
Beim Einzelplan 03 - Innenministerium - hat es eine Erweiterung für Investitionen gegeben. So sind im Kapitel der Landespolizei in die Hauptgruppe 8 insgesamt mehr als 22 Millionen € eingestellt worden. Besonders für den Ersatz und die Ergänzung der Dienst- und Schutzkleidung ist mit 2,5 Millionen € vorgesorgt worden.
Nicht unwesentlich an dieser Stelle: Im Kapitel des Brand- und Katastrophenschutzes hat uns die Hochwasser-Katastrophe des Jahres 2002 wieder eingeholt. Aufgrund der Ergebnisse des in der letzten Legislaturperiode eingesetzten zeitweiligen Ausschusses Hochwasser können die Wasserwehren mit einer Sachausstattung bedacht werden. Wichtig war die Erkenntnis, dass man mit Schlauchbooten auf gefährliche Weise über das Hochwasser „geschippert“ ist. Nun braucht man besondere Boote für solche Hochwasserkatastro
Zum Einzelplan 05 - Sozialministerium - gäbe es viel zu sagen. Die wichtigste Änderung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind die bereits erwähnten 2 Millionen € für Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten zur frühkindlichen Bildung.
Erstmals erhalten die Selbsthilfekontaktstellen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300 000 €, die nach der Vorlage eines Konzeptes ausgereicht werden können. Die Stiftung Sport erhält eine Zustiftung in Höhe von 250 000 €. Damit können aus dem Kapitalzuwachs Nachwuchssportler gefördert werden.
Zum Einzelplan 14 bleibt im Wesentlichen festzuhalten, dass die Finanzierung des Stadtumbau- und des Städtebauförderungsprogramms zu 100 % kofinanziert ist, hier also die Investitionen gesichert sind. Die Städte und Gemeinden sollten dies nutzen und werden dies mit Sicherheit auch tun.
Mit Blick auf den Einzelplan 15 - Umwelt - sind vor allem die Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zu erwähnen. Hierfür waren in den Entwurf der Landesregierung keine Mittel eingestellt worden. Nunmehr ist der Ansatz des Jahres 2006 in Höhe von 1 556 500 € wieder eingestellt worden. Außerdem ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 778 000 € und die Erläuterung ausgebracht worden, dass es ab dem Jahr 2009 keine Zuschüsse mehr geben wird und die Kosten dann von den Verbänden zu tragen sein werden. Ich denke, das muss auch deutlich werden, damit niemand meint, es geht von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr immer so weiter.
Der Ansatz für die Umweltbildung konnte ebenfalls um 40 000 € auf das Niveau des Jahres 2006 angehoben werden.
Zu Einzelplan 20 - Hochbau - gibt es nicht sehr viel zu sagen, bis auf die Tatsache, dass wir hier in Erwartung der Mehrwertsteuererhöhung gut 1 Million € zusätzlich eingestellt haben.
Ich bitte darum, der Abgeordneten Frau Fischer zuzuhören, meine Damen und Herren. Wir verstehen hier vorn kaum etwas.
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch bald fertig. - Insgesamt haben wir in Einzelplan 20 im Hinblick auf die erwartete Mehrwertsteuererhöhung 1 Million € zusätzlich eingestellt. - So weit die wesentlichen Änderungen in den Einzelplänen.
Ich meine, für beide Haushalte, den Nachtragshaushalt 2005/2006 und den Haushalt 2007, gilt: Vieles war nur aufgrund der hohen Steuermehreinnahmen finanzierbar. Für uns als SPD-Fraktion steht fest, auf diesem Grundstein, der gelegt wurde, muss aufgebaut werden. Von dem Ziel, im Jahr 2010 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen und dennoch in die Zukunft unserer Kinder - der kommenden Generation - zu investieren und Vorsorge zu treffen für Situationen, die wir bereits heute einschätzen können und von denen wir heute bereits
Aufgrund der Vorlagen ist uns am Ende fast doch noch etwas durchgerutscht. Sie haben den Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2007 vor sich liegen. Das ist der Änderungsantrag in der Drs. 5/437. Nach der Beschlussempfehlung soll § 14 des FAG gestrichen werden. Hierbei handelt es sich um die Vorschrift für den Familienleistungsausgleich. Ab dem Jahr 2007 soll es diesen nicht mehr geben.
Wir haben zu dem Zeitpunkt, als wir über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes beraten haben, nicht bedacht, dass es einen Zusammenhang mit § 8 des FAG gibt, in dem die Berechnung der Steuerkraftmesszahl geregelt ist. Wenn wir Artikel 1 Nr. 3/1 in der in der Beschlussempfehlung vorgesehenen Fassung belassen, dann würden wir den Gemeinden für die Jahre 2005 und 2006 die Einnahmen praktisch wieder entziehen, weil der Ausgangsbetrag für den Familienleistungsausgleich das jeweilige Istaufkommen im vorvergangenen Jahr ist.
Ich habe mich darüber belehren lassen. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen diesen Änderungsantrag vorgelegt. Ich bitte Sie, die kurzfristige Vorlage zu entschuldigen und dem Änderungsantrag sowie den Haushaltsgesetzen Ihre Zustimmung zu erteilen.
Verehrte FDP-Fraktion, ich weiß, woher Ihr Änderungsantrag in der Drs. 5/438, der die Erhöhung der Zuweisungen für die Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt zum Inhalt hat, rührt.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es bleibt nach wie vor dabei: Ich denke, finanzielle Mittel, die nicht abgeflossen sind und nicht in den Nachtragshaushalt eingestellt worden sind, sollten tatsächlich zur Senkung der Neuverschuldung verwendet werden und nicht dazu, noch weitere Wohltaten zu verteilen. So schön und gut das wäre, aber es gibt mit Sicherheit auch noch andere Bereiche, in denen Mittel in Höhe von 1 Million € gebraucht werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.