So ist bei der Strafzumessung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB die Vergeltungstheorie zugrunde zu legen. Nach Satz 2 ist ebenso der Aspekt der positiven Spezialprävention zu berücksichtigen. Die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nach § 47 Abs. 1 StGB zielt ebenso auf generalpräventive Wirkungen ab. Diese rechtsstaatlichen Prinzipien würden außer Kraft gesetzt werden, wenn politische Gesinnung als Maßstab für Strafe genommen würde.
Wir haben im geltenden Strafgesetzbuch eine Reihe von Regelungen, die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit betreffen - von Körperverletzung, gefährlicher Köperverletzung, schwerer Körperverletzung bis hin zu Mord oder Todschlag. Nun erklären Sie mir bitte einmal, warum diese Straftatbestände nicht ausreichen sollten, um Straftäter jeglicher Couleur gerecht und mit angemessenen Strafen zu verurteilen. Eine Strafverschärfung in Form eines Strafzuschlags bei politisch motivierten Gründen des Täters würde maßgeblich auf dessen Gesinnung abstellen, was hinsichtlich eines drohenden Ge
Ein Abweichen von dem eindeutig auf die Tat beschränkten Strafrecht ebnet den Weg für eine politisch beeinflussbare, willkürliche Justiz.
Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass Kriminalitätsbekämpfung und Strafe immer mehr zu einem bloßen Instrument reiner Zweckverfolgung im Dienste der Politik werden, dass die wirklichen Ursachen für Kriminalität ausgeblendet werden sollen und die Auffassung vertreten wird, dass ausschließlich mit repressiven Mitteln die Ursachen bekämpft werden könnten.
Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle, die Dissertation von Rainer Marcus Christmann zu dem Thema „Strafrechtliche Schuld und gesellschaftliche Wirklichkeit“ zu lesen. Er schreibt darin unter anderem - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung -:
„Zunehmend wird das Strafrecht präventiv mit Opferschutz begründet. Eine Kriminalpolitik, die den Opferschutz in den Vordergrund stellt, muss plausibel machen, dass sie Opferschutz auch real gewährleistet. Geht ein behaupteter Opferschutz in einem diffusen Gesellschaftsschutz auf, der dann Anlass für eine undifferenzierte Strafrechtspolitik wird, bleibt nur noch eine Alibifunktion übrig, welche zwar populistisch wirksam sein mag, ansonsten aber keine vernünftige strafrechtliche Zielsetzung sein kann. Opfer verdienen Aufmerksamkeit und Hilfe der Gesellschaft, sie dürfen aber nicht als Vehikel für ein weiteres dysfunktionales Drehen an der Strafrechtsschraube missbraucht werden.“
Aber genau das tun Sie mit Ihrem Antrag und genau deshalb habe ich dem auch nichts mehr hinzuzufügen. Wir werden den Antrag ablehnen.
Ich möchte keine Frage stellen. Ich erlebe jetzt als Mitglied des Landtages wie viele andere auch - das merke ich jetzt - eine Auseinandersetzung, die äußerst wichtig ist und in der Fragen aufgeworfen werden, bei denen ich der Überzeugung bin, dass auch alle anderen, die Nichtjuristen sind, für die Abwägung der rechtsstaatlichen Aspekte einfach noch Zeit brauchen. Deshalb halte ich es für absolut wichtig, dass wir darüber im Ausschuss beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will zwei Sätze sagen. Ich finde es - ich will, weil es relativ emotional zugeht, versuchen, es vorsichtig zu sagen - hochbedenklich, der CDU und der SPD zu unterstellen, sie wollten ein politisches Strafrecht organisieren, wie es zu Teilen in der DDR der Fall gewesen sei
im letzten Jahr eine Veranstaltungsserie zum Thema „Furchtbare Justiz“ durchgeführt. Dabei haben wir uns unter anderem mit Herrn Freisler und mit dem Pendant der Hilde Benjamin auseinander gesetzt.
Wissen Sie, in der DDR ist es so gewesen - ich kann das auch aus Erfahrung sagen, selbst wenn ich in einem anderen Teil Deutschlands großgeworden bin; meine Familie kommt von hier, aus Oschersleben und Leipzig; sie musste vor dem Mauerbau vor politischer Justiz fliehen -, dass man Strafrecht, Recht aus politischem Handeln heraus gebeugt und gebogen hat. Das ist der Punkt in der DDR gewesen.
Man hat nicht so sehr politisch motivierte Straftatbestände geschaffen, sondern man hat Recht im Sinne eines Schauprozesses gebeugt und gebogen. Das war der Anfang jeder Diktatur. Man nimmt dem Menschen erst die Würde durch das Recht und dann das Leben. Das ist der Weg der Diktatur.
(Lebhafter Beifall bei der CDU - Frau Dr. Klein, Linkspartei.PDS: Ist es bei dem, was Sie wollen, anders? - Zuruf von Frau Tiedge, Linkspar- tei.PDS)
- Moment. - Frau Tiedge, ich habe Ihnen sehr gelassen zugehört. Aber ich verwahre mich als überzeugter Demokrat von dieser Stelle auch im Namen meiner Frak
tion ganz entschieden gegen den Vorwurf, dass wir Diktaturen gleich - unter Gejohle und Beifall der FDP und Nachholbedarf von Ihnen - Recht organisieren. Das finde ich, mit Verlaub gesagt, eine Unverschämtheit.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Selbstverständlich wollen wir darüber im Ausschuss diskutieren, weil es darum geht, diese Debatte - man sieht, dass sie wichtig ist - zu führen. Ich bereue auch nicht, dass wir sie führen.
Nur, wie hier vorgeführt - Frau Hüskens, Sie haben mir vorhin vorgeworfen, ich höre Ihnen nicht zu; jetzt sind Sie abgelenkt -,
von Gesinnungsschnüffelei zu reden - - Meine Damen und Herren! Jeder Betrug setzt eine Betrugsabsicht voraus. Wissen Sie, was der Staatsanwalt macht? Er muss in einem Rechtsstaat die innere Motivation ermitteln. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Bei einem Mord kann es niedere Beweggründe geben, sexuelle Befriedigung - das sind Motivationslagen, die ich als Staatsanwalt in einem rechtsstaatlichen Verfahren ermitteln muss. Soll ich meinen ehemaligen Kollegen sagen, sie sind Gesinnungsschnüffler, sie sind auf dem Weg in eine Diktatur?
Meine Damen und Herren! In dieser Diskussion sind Tendenzen klar geworden, die, wenn wir so weitermachen, unseren Rechtsstaat eindeutig in Gefahr bringen. Dagegen verwahre ich mich ganz eindeutig.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Wir können uns in diesen Sälen stundenlang hinsetzen und darüber nachdenken, wie wir Menschen anderer Hautfarbe in unserem Land Schutz, Hilfe und Integration geben. Wir können uns stundenlang hier hinstellen und darüber nachdenken, wie wir gegen extreme Straftaten, und zwar linker und rechter Art, vorgehen. Wir können stundenlang darüber reden, wie weltoffen, liberal wir sind. Das können wir stundenlang tun. Aber wir müssen uns auch mit denen rechtsstaatlich auseinander setzen, die sich dieser Botschaft widersetzen.
Wenn jemand durch die Straßen zieht und einen Farbigen verhaut, weil er sagt, du bist farbig, du bist anders, dann ist das keine Gesinnungsschnüffelei, dann ist das eine Beweislage und dann handelt dieser Mensch aus niederen Beweggründen, ähnlich wie es bei einem Mord der Fall sein kann. Dann halte ich es als Zeichen aus Deutschland für angemessen, hierfür den Strafrahmen zu erhöhen. Das hat nichts mit Rechtsbeugung, nichts mit Diktatur zu tun. Das ist rechtsstaatlich, meine Damen und Herren.
Wenn wir jede ernsthafte Debatte, um die es hierbei geht, dadurch kaputtreden wollen, dass wir polarisieren und polemisieren, dann können wir uns diese Debatten sparen, weil jede andere Diskussion im Vorfeld über ein weltoffenes, tolerantes Sachsen-Anhalt dann nämlich nur Heuchelei als Mittel zum Zweck ist. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir zu einem überzeugenden Ergebnis für die Menschen in unserem Land kommen, die unseren Schutz und unsere Hilfe brauchen. Dafür werbe ich.
Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/399 ein. Wie ich der Debatte entnommen habe, ist eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt worden. Gibt es weitere Anträge? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.
Wer damit einverstanden ist, dass der oben genannte Antrag in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist die Überweisung beschlossen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 19 erledigt.